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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Doso am 29.06.2019 22:29

Titel: Kündigungsfristen bei mehreren Tätigkeiten selber Arbeitgeber
Beitrag von: Doso am 29.06.2019 22:29
Ich habe einige Jahre für einen Arbeitgeber AG1 im TVL gearbeitet. Dann eine Unterbrechung von einigen Monaten für einen anderen Arbeitgeber AG2 im selben TVL Land. Danach zurück zum ersten Arbeitgeber AG1 wo ich dann quasi komplett neu eingestellt wurde von den Formalitäten her.

Wie schaut es nun mit den Kündigungsfristen aus?

1. Möglichkeit: Alle Arbeitszeiten werden zusammen gezählt, also AG1 + AG2
2. Möglichkeit: Nur Arbeitszeiten bei AG1 wird zusammen gezählt
3. Möglichkeit: Neu eingestellt, Kündigungsfristen fangen von vorne an.

Ich vermute Möglichkeit 1. oder 2., werde aber aus dem Tarifvertrag nicht so ganz schlau. Wie ist eure Einschätzung?
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei mehreren Tätigkeiten selber Arbeitgeber
Beitrag von: Spid am 29.06.2019 22:40
2.

Geht doch absolut eindeutig aus §34 Abs. 1 Satz 2 TV-L i.V.m. §34 Abs. 3 Satz 1 f. TV-L hervor.
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei mehreren Tätigkeiten selber Arbeitgeber
Beitrag von: heidi80 am 01.07.2019 10:40
Wie Spid schon korrekt beantwortet hat, ist es Antwort 2.
Begründet liegt das darin, dass nach §34 Abs. 1 Satz 2 TV-L i.V.m. §34 Abs. 3 Satz 1 die Beschäftigungszeit bei demselben Arbeitgeber gezählt wird (auch wenn diese unterbrochen ist). Da du jetzt bei AG1 bist, zählt die Beschäftigungszeit bei AG1 für deine Kündigungsfrist.
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei mehreren Tätigkeiten selber Arbeitgeber
Beitrag von: Doso am 03.07.2019 02:10
Danke für eure Antworten.