Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kings am 19.11.2020 09:24
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Werte Forenmitglieder,
ich bin die letzten Jahre als Sachbearbeiter (technischer Angestellter - Ingenieur) tätig gewesen. Zum 01.11. hat mir mein AG die Sachgebietsleitung übertragen mit 5 unterstellten Mitarbeitern. Mein Arbeitsvertrag enthält keine Einschränkungen hinsichtlich eines bestimmten Arbeitsplatzes oder einer bestimmten Funktionsbezeichnung. Meine neue Tätigkeitsbeschreibung habe ich zur Kenntnis bekommen. Als eingruppierungsrelevant wird die Übertragung der geänderten Tätigkeiten seitens meines AG nicht gesehen. Eine Höhergruppierung wurde nicht vorgenommen.
Nun meine Frage: Ist die Übertragung der Sachgebietsleitung vom Direktionsrecht des AG gedeckt?
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Sofern die Tätigkeitsänderung nicht eingruppierungsrelevant ist, sollte der AG dies grundsätzlich im Rahmen seines Direktionsrechts einseitig festlegen können.
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Wenn diese tatsächlich die Eingruppierung nicht berührt und der Arbeitsvertrag das Direktionsrecht nicht weiter einschränkt, wäre es vom Direktionsrecht gedeckt. Wie ist den aktuell die Eingruppierung?
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Eingruppiert bin ich aktuell in der E 11 (Fallgruppe 2).