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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Pseudonym am 29.10.2020 21:04

Titel: ZVK Aufzehrmodell / Verteilmodell - besteht Gruppenzwang?
Beitrag von: Pseudonym am 29.10.2020 21:04
Hallo. Ein kommunaler AG in BW verwendet das Aufzehrmodell, welches wohl nachteilig für den AN ist. Besteht Gruppenzwang für den AG zur Wahl des Modells? Ist er insgesamt für die Belegschaft oder sogar einzelne AN frei in der Wahl des Modells?

Titel: Antw:ZVK Aufzehrmodell / Verteilmodell - besteht Gruppenzwang?
Beitrag von: Pseudonym am 30.10.2020 21:05
Keiner eine Idee, wie der AG die Modelle wählen kann / darf?
Titel: Antw:ZVK Aufzehrmodell / Verteilmodell - besteht Gruppenzwang?
Beitrag von: Isie am 30.10.2020 21:47
Der Arbeitgeber wählt das Modell. Am Ende des Jahres wird beim Verteilmodell normalerweise geprüft, ob der Freibetrag verbraucht wurde. Falls nicht, wird je nach Softwareprogrammierung vom Verteilmodell auf das Aufzehrmodell umgestellt. Soweit ich weiß, ist der Arbeitgeber in seiner Entscheidung frei.
Titel: Antw:ZVK Aufzehrmodell / Verteilmodell - besteht Gruppenzwang?
Beitrag von: Pseudonym am 30.10.2020 22:14
Danke. Der Freibetrag ist für alle gleich? Dann trifft es die höheren Einkommen also deutlich früher. Im hier betreffenden Falle sprechen wir von 100 Euro netto monatlich ab Augst. Das ist schon Geld.
Titel: Antw:ZVK Aufzehrmodell / Verteilmodell - besteht Gruppenzwang?
Beitrag von: Isie am 30.10.2020 22:34
Der Freibetrag ist inzwischen aber erheblich höher als bei der Einführung. Bei der Anwendung des Verteilmodells reicht der monatliche Freibetrag häufig aus, so dass kein zu versteuernder Betrag mehr übrig bleibt. In diesem Fall macht es keinen Unterschied, ob Aufzehrmodell oder Verteilmodell. Wenn bei hohen Einkommen und damit auch hohem ZV-AG-Anteil der Freibetrag nicht ausreicht, wird der übersteigende Betrag mit bis zu 92,03 EUR monatlich pauschal versteuert.