Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: mmp am 01.10.2019 14:07
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Gem. § 13 (2) LfbG dauert die Erprobungszeit vor einer Beförderung in der Laufbahngruppe 2 sechs Monate.
Ist eine Verlängerung dieser Erprobungszeit möglich, wenn sich der TE innerhalb dieser für zwei Monate in Elternzeit befand?
Gibt es hierzu Ausführungs- oder Verwaltungsvorschriften, bzw. kann jemand sachdienliche Hinweise geben?
Vielen Dank im Voraus
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Für alle, die es interessiert:
https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4320947