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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: freeman1961 am 19.07.2020 13:17

Titel: Eingruppierung TV-H
Beitrag von: freeman1961 am 19.07.2020 13:17
Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zur Eingruppierung nach dem TV-H. In meinem Arbeitsvertrag wird Bezug genommen auf den Erlass des Hessischen Innenministeriums zur Eingruppierung angestellter Lehrkräfte aus dem Jahr 2008. Im Begleitschreiben zum Arbeitsvertrag wurde mir eine Tätigkeit als Angestellte Lehrkraft ohne Befähigung zum Lehramt an Gymnasien, jedoch mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulausbildung in der Tätigkeit von Studienrätinnen oder Studienräten, die überwiegend in dem ihrem Studium entsprechenden Fach unterrichten, übertragen. Zu exakt dieser Qualifikationen und Tätigkeit sieht der Erlass die Entgeltgruppe 12 vor. Trotzdem wurde im Arbeitsvertrag die Entgeltgruppe 11 eingetragen. Welche Selbstbindungswirkung hat das Schreiben des staatlichen Schulamt? Habe ich nicht einen Anspruch auf die Entgeltgruppe 12?

Ich freue mich über alle Einschätzungen und Anregungen!
Titel: Antw:Eingruppierung TV-H
Beitrag von: Spid am 19.07.2020 13:27
Lehrkräfte sind im TV-H nicht eingruppiert. Maßgeblich ist, was die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag vereinbaren.