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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Gruenhorn am 17.01.2023 17:30

Titel: Deutsches Recht folgt deutscher Flagge...
Beitrag von: Gruenhorn am 17.01.2023 17:30
Aus Interesse, ohne jegliche juristische Bildung und konkreten Anlass: Gilt die im Betreff genannte Frage wirklich so universell? Was ist zum Beispiel mit Ortskräften an Botschaften. Gelten für diese die selben Vorschriften bspw. für Mindestlohn, Urlaub, Personalvertretung, etc? Ist der Bund an seine inländischen Standards zur Behandlung von Personal auch bei ausländischem Personal im Ausland gebunden oder gilt lokales Recht der Botschaft oder nur Angebot und Nachfrage?
Titel: Antw:Deutsches Recht folgt deutscher Flagge...
Beitrag von: was_guckst_du am 18.01.2023 07:47
Deutsche Auslandsvertretungen sind "deutsches Hoheitsgebiet", wo natürlich deutsches Recht gilt....ebenso, wie bei unter deutscher Flagge fahrenden Schiffen...
Titel: Antw:Deutsches Recht folgt deutscher Flagge...
Beitrag von: Matze1986 am 18.01.2023 07:55
Bei Auslandsvertretungen kann das so sein.
Jedoch traf dies nicht auf beispielsweise afghanische Ortskräfte in deutschen Feldlagern zu.
Titel: Antw:Deutsches Recht folgt deutscher Flagge...
Beitrag von: was_guckst_du am 18.01.2023 07:56
..die natürlich auch afghanisches Hoheitsgebiet sind...
Titel: Antw:Deutsches Recht folgt deutscher Flagge...
Beitrag von: SVAbackagain am 18.01.2023 08:00
Deutsche Auslandsvertretungen sind "deutsches Hoheitsgebiet", wo natürlich deutsches Recht gilt....ebenso, wie bei unter deutscher Flagge fahrenden Schiffen...

Die Exterritorialität von Botschaften ist zwar ein hartnäckiger Mythos, aber eben nur ein Mythos.
Titel: Antw:Deutsches Recht folgt deutscher Flagge...
Beitrag von: Opa am 18.01.2023 09:21
Es besteht Rechtswahl für deutsches Botschaftspersonal bezüglich der Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Nachzulesen in der Rom-I-VO, insbes. Art. 3 und 8.

Wer deutsches Arbeitsrecht will, muss dies demnach vertraglich vereinbaren.

Die Ortskräfte unterliegen i.d.R. dem jeweiligen inländischen Recht.
Titel: Antw:Deutsches Recht folgt deutscher Flagge...
Beitrag von: Gruenhorn am 18.01.2023 17:12
Danke für die Information Opa.