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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: BlackHawX02 am 19.08.2020 14:54

Titel: Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: BlackHawX02 am 19.08.2020 14:54
Hallo zusammen,

ich bin seit drei Jahren in der IT im öffentlichen Dienst (Bund : Dienstposten E11/A11) und bin derzeit als E11/3, ab November E11/4 eingestuft.
Bekomme noch eine IT-Fachkräftezulage, die die Differenz E11-E12 abdeckt.
Studiert habe ich jedoch nicht und bin als sonstiger Beschäftigter eingestellt.

Im Falle einer Verbeamtung würde ich doch auf A10 herunterfallen oder? [Wenn das überhaupt ohne Studium klappt]
Selbst wenn meine Stufenlaufzeit angerechnet werden würde, stehe ich im ersten Moment ja schlechter da.
Gut aussehen würde es nur, wenn eine Beförderung zur A11 relativ schnell stattfinden würde.
Wie sind da die Erfahrungen?

Ein Aufstieg in die E12 ist angefragt und auch Möglich, aber gerade nicht im Haushalt drin.

Würdet Ihr die Verbeamtung annehmen oder lieber in der E11, vllt später E12 bleiben?
Die IT-Zulage könnte je nach dem in 5 Jahren wegfallen.

Vielen Dank schon Mal im voraus!


Viele Grüße
BlackHawX02
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Spid am 19.08.2020 15:01
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Pepper2012 am 19.08.2020 15:03
Da sind ganz viele Faktoren von Bedeutung:
Familienstand
wieviele Kinder
Eintrittsalter PKV

Aber auch, ob man sich "lebenslänglich" binden möchte, oder evtl. doch gerne flexibler bleiben möchte...

Ich würde nicht auf den perspektivischen Verdienst in 5 oder 10 Jahren abstellen.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Organisator am 19.08.2020 15:06
@ Blackhawk - Falsches Unterforum, bitte Admin um Verschiebung bitten

Inhaltlich würde ich erstmal beim Arbeitgeber in Erfahrung bringen, ob eine Verbeamtung im gD überhaupt möglich ist. Das fehlende Studium ist in der Regel ein KO-Kriterium. Hier wäre zu prüfen, ob die tariflich erfolgte Anerkennung als "sonstiger Beschäftigter" für den beamtenrechtlich geforderten "als gleichwertig anerkannter Bildungsstand" ausreicht.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: BlackHawX02 am 19.08.2020 15:48
Ich bin jetzt von dem Stand verheiratet, keine Kinder ausgegangen.

Die E11 ist laut meiner Recherche immer ein bisschen höher als die A10. Und dazu gibt es noch Weihnachtsgeld.
Die A11 ist hier schon besser. Nur keiner kann einen sagen, ob man die je erreicht. Geschweige die A12.
Laut meinem Vorgesetzten ist die Verbeamtung von nicht-Studenten im gD des öfteren durchgeführt worden.

Ich soll mich in den nächsten Tagen entscheiden und es auf den Weg bringen.....

@Organisator: Habe die Verschiebung gemeldet. Danke!
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Organisator am 19.08.2020 15:53
Ich soll mich in den nächsten Tagen entscheiden und es auf den Weg bringen.....

Verstehe ich das richtig, dass dein Arbeitgeber dir die Verbeamtung angeboten hat?
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: BlackHawX02 am 19.08.2020 15:58
Ganz genau, mein Vorgesetzter hat mich gefragt, ob ich interessiert wäre.
Er vermutet, dass ich Anfangs in die A10 eingruppiert werde, was netto derzeit 400€ weniger ausmacht (nach Abzug PKV).
Meine derzeitige Stelle ist auf A11 bewertet, er könnte mir ggf kurz vor der Verbeamtung eine E12/A12 zuteilen, was er jedoch nicht versprechen kann.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Organisator am 19.08.2020 16:08
Wenn du unter 30 bist, würde ich das machen.

A 10 ist der typische Einstieg für den gehobenen technischen Dienst. Wenn der Dienstposten nach A 11 bewertet ist und du auf die entsprechende Planstelle eingewiesen wirst (also draufgesetzt), dürfte es mit der Beförderung zwar mindestens ein Jahr, aber nicht viel länger dauern.

Ansonsten habe ich gerade mal in den Rechner geschaut. E 11/3 und A 10/3 macht ein Plus von ca. 300 € zugunsten der A 10 aus.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Unknown am 19.08.2020 16:20
Im Falle einer Verbeamtung würde ich doch auf A10 herunterfallen oder? [Wenn das überhaupt ohne Studium klappt]
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du im gehobenen Dienst eingestellt und dann verbeamtet wirst. Denn die Voraussetzungen sind aus meiner Sicht eindeutig definiert. Man möge mich korrigieren.

Zitat
§17 BBG

(4) Für die Zulassung zu den Laufbahnen des gehobenen Dienstes sind mindestens zu fordern
1.
    als Bildungsvoraussetzung
    a)
        eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder
    b)
        ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand und
2.
    als sonstige Voraussetzung
    a)
        ein mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder
    b)
        ein inhaltlich dessen Anforderungen entsprechendes mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium
        oder ein gleichwertiger Abschluss oder
    c)
        ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss und eine
        hauptberufliche Tätigkeit.

Ich gehe mal eher davon aus, dass dein Vorgesetzter von Beamtenrecht keine Ahnung hat. So wie du schreibst, hast du kein Studium und das würde lediglich für den mittleren Dienst ausreichen.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Organisator am 19.08.2020 16:30
@ unknown
Wie würdest denn den "als gleichwertig anerkannter Bildungsstand" definieren, insbesondere wo hier schon ein tarifrechtlich "sonstiger" vorhanden ist?
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: BlackHawX02 am 19.08.2020 16:31
Ich bin aktuell noch 27 Jahre alt.

Das mit den 300€ Differenz stimmt natürlich ohne der 350€ Fachkräftezulage zur E12.
Abgezogen werden dann ja noch die ca 250€ PKV nach der Verbeamtung.


Wenn ich relativ schnell in die A11 komme, sieht dies natürlich gut aus. Wenn das jedoch mehrere Jahre dauert, sieht es verglichen mit der E11/4 etwas schlechter aus.
Im November komme ich in die E11/4 rein + 350€ Zulage.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Organisator am 19.08.2020 16:38
laut tvöd-Rechner bund:

E11/3 mit 350,-- € Zulage: 2627,43 € netto
A 10/3 ohne Zulage: 2734,91 € netto. Minus 200 € KV = 2534,91 € netto

also knapp nen 100er Differenz. Ab A 11 deutlich im Plus.

Besteht denn Sicherheit, dass die Zulage nicht auch als Beamter gewährt wird?

Nach den vorliegenden Infos würde ich mich auf jeden Fall verbeamten lassen, wenn du mit den übrigen Bedingungen des Beamtentums einverstanden bist. Mit 27 schaffst du auch noch die 40 Jahre bis zur Höchstpension.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Fuchs am 19.08.2020 16:43
Im Falle einer Verbeamtung würde ich doch auf A10 herunterfallen oder? [Wenn das überhaupt ohne Studium klappt]
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du im gehobenen Dienst eingestellt und dann verbeamtet wirst. Denn die Voraussetzungen sind aus meiner Sicht eindeutig definiert. Man möge mich korrigieren.

Zitat
§17 BBG

(4) Für die Zulassung zu den Laufbahnen des gehobenen Dienstes sind mindestens zu fordern
1.
    als Bildungsvoraussetzung
    a)
        eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder
    b)
        ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand und
2.
    als sonstige Voraussetzung
    a)
        ein mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder
    b)
        ein inhaltlich dessen Anforderungen entsprechendes mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium
        oder ein gleichwertiger Abschluss oder
    c)
        ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss und eine
        hauptberufliche Tätigkeit.

Ich gehe mal eher davon aus, dass dein Vorgesetzter von Beamtenrecht keine Ahnung hat. So wie du schreibst, hast du kein Studium und das würde lediglich für den mittleren Dienst ausreichen.

@ unknown
Wie würdest denn den "als gleichwertig anerkannter Bildungsstand" definieren, insbesondere wo hier schon ein tarifrechtlich "sonstiger" vorhanden ist?

@ Unknown: Sehe ich genauso.
@ Organisator: Hier geht es nicht um § 17 IV Nr. 1 Lit. b) BBG sondern um die zusätzliche Voraussetzung des § 17 IV Nr. 2 BBG der da für Quereinsteiger ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt.

Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Fuchs am 19.08.2020 16:45
Beitrag bitte ignorieren. Gesetze und Beiträge sollte man richtig lesen bevor man schreibt :)
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Unknown am 19.08.2020 16:46
@ unknown
Wie würdest denn den "als gleichwertig anerkannter Bildungsstand" definieren, insbesondere wo hier schon ein tarifrechtlich "sonstiger" vorhanden ist?
Mir würde da höchstens ein ausländischer Bildungsabschluss einfallen. In Deutschland ist mir zumindest nichts gleichwertiges zu einem Bachelor bekannt. Deshalb die Frage was in Deutschland gleichwertig zum Bachelor sein soll? Ich bin für Vorschlage offen.

Nach weiterem stöbern habe ich dieses gefunden:
Zitat
Seite 8

Für die Einstellung in die jeweiligen Laufbahngruppen sieht § 17 BBG folgende Mindestanforderungen vor:

Gehobener Dienst: Fachabitur oder Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand, Vorbereitungsdienst oder ein an einer Hochschule abgeschlossener Bachelor oder ein gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit
Quelle: Übersicht über das Laufbahnrecht (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjVhf_1vqfrAhUGsKQKHQkDBaUQFjAFegQIBxAB&url=https%3A%2F%2Fwww.bundestag.de%2Fresource%2Fblob%2F581064%2F9f24b51d335abf2c22c7bf7db97b91ea%2FWD-6-104-18-pdf-data.pdf&usg=AOvVaw1rA9nTICUTGcCrIn9If86D)
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Organisator am 19.08.2020 16:50
@ Organisator: Hier geht es nicht um § 17 IV Nr. 1 Lit. b) BBG sondern um die zusätzliche Voraussetzung des § 17 IV Nr. 2 BBG der da für Quereinsteiger ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt.

Ja, stimmt. Nr. 1 ist ja die Bildungsvoraussetzung. War Kwatsch von mir.

Nr. 2 gibt ja klar vor, Bachelor oder gleichwertiger Abschluss. Das liegt nun wirklich nicht vor.

@ TE
Da würde ich aber mal ganz genau beim Arbeitgeber fragen, ob eine Verbeamtung möglich ist.

@unknown
Ich lag falsch. Bachelor oder vergleichbar ist verpflichtend. Der Sonstige im Tarifrecht ist wohl nicht übertragbar.

Edit:
Es gib ja noch den Anderen nach § 22 BLV, da fehlt mir aber jede Erfahrung, ob und wann das zutreffen könnte.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: BlackHawX02 am 19.08.2020 16:53
laut tvöd-Rechner bund:

E11/3 mit 350,-- € Zulage: 2627,43 € netto
A 10/3 ohne Zulage: 2734,91 € netto. Minus 200 € KV = 2534,91 € netto

also knapp nen 100er Differenz. Ab A 11 deutlich im Plus.

Besteht denn Sicherheit, dass die Zulage nicht auch als Beamter gewährt wird?

Nach den vorliegenden Infos würde ich mich auf jeden Fall verbeamten lassen, wenn du mit den übrigen Bedingungen des Beamtentums einverstanden bist. Mit 27 schaffst du auch noch die 40 Jahre bis zur Höchstpension.

Im November bin ich ja in der E11/4 + Zulage. Dann ist die Differenz zur A10 etwas höher, aber mit der A11 ist das Thema eh besser. Am besten kläre ich direkt ab, dass schnell die Beförderung in die A11 Möglich ist.

Wie sehr steigt denn die PKV mit dem Alter?
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Organisator am 19.08.2020 17:00
Ich würde erstmal dringend klären, ob die Verbeamtung überhaupt möglich ist. Eine Aussage vom Fachvorgesetzten ist da nicht immer zutreffend.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Unknown am 19.08.2020 17:03
Im November bin ich ja in der E11/4 + Zulage. Dann ist die Differenz zur A10 etwas höher, aber mit der A11 ist das Thema eh besser. Am besten kläre ich direkt ab, dass schnell die Beförderung in die A11 Möglich ist.
Nun mal langsam. Meiner Meinung nach erfüllst du lediglich die Voraussetzungen für den mittleren Dienst. Die Laufbahnbefähigung kannst du in einem Jahr im gehobenen Dienst erlangen. Dieses Jahr würdest du als Tarifbeschäftigter ableisten. Allerdings erfüllst du aus meiner Sicht nicht Bedingungen zur Erlangung der Laufbahnbefähigung.
Für die Erlangung der Laufbahnbefähigung brauchst du im günstigsten Fall ein Jahr. Danach würdest du Beamter im gehobenen techhnischen Dienst und mit A10 eingestellt werden. In diesem Amt mit A10 hast du mindestens drei Jahre Probezeit und danach könntest du erst nach A11 befördert werden. Aber aus meiner Sicht wird das nicht so eintreten, weil du nicht die Voraussetzungen dafür erfüllst und das ist das fehlende Studium. Man möge mich korrigieren oder eines besseren belehren.

Zitat
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 13 Gehobener Dienst

(2) Der Vorbereitungsdienst kann bis auf ein Jahr verkürzt werden, wenn die für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen Grundkenntnisse durch ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch einen gleichwertigen Abschluss nachgewiesen werden.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: BlackHawX02 am 19.08.2020 17:08
Im November bin ich ja in der E11/4 + Zulage. Dann ist die Differenz zur A10 etwas höher, aber mit der A11 ist das Thema eh besser. Am besten kläre ich direkt ab, dass schnell die Beförderung in die A11 Möglich ist.
Nun mal langsam. Meiner Meinung nach erfüllst du lediglich die Voraussetzungen für den mittleren Dienst. Die Laufbahnbefähigung kannst du in einem Jahr im gehobenen Dienst erlangen. Dieses Jahr würdest du als Tarifbeschäftigter ableisten. Allerdings erfüllst du aus meiner Sicht nicht Bedingungen zur Erlangung der Laufbahnbefähigung.
Für die Erlangung der Laufbahnbefähigung brauchst du im günstigsten Fall ein Jahr. Danach würdest du Beamter im gehobenen techhnischen Dienst und mit A10 eingestellt werden. In diesem Amt mit A10 hast du mindestens drei Jahre Probezeit und danach könntest du erst nach A11 befördert werden. Aber aus meiner Sicht wird das nicht so eintreten, weil du nicht die Voraussetzungen dafür erfüllst und das ist das fehlende Studium. Man möge mich korrigieren oder eines besseren belehren.

Zitat
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 13 Gehobener Dienst

(2) Der Vorbereitungsdienst kann bis auf ein Jahr verkürzt werden, wenn die für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen Grundkenntnisse durch ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch einen gleichwertigen Abschluss nachgewiesen werden.

Ich bin ja jetzt drei Jahre im gehobenen Dienst als TB.


Ob es überhaupt funktioniert, finde ich doch am besten heraus, wenn ich den Antrag einreiche und abwarte, was mir angeboten wird.
Mein Vorgesetzter hat da anscheinend eine Haushaltskarte.

Ablehnen kann ich ja immer noch, falls die mir nur eine A9, zwecks fehlenden Studium geben wollen.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Spid am 19.08.2020 17:09
TB können nicht im gehobenen Dienst sein.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: BlackHawX02 am 19.08.2020 17:12
TB können nicht im gehobenen Dienst sein.

Ich bin aber derzeit als Tarifbeschäftigter (TB) im gehobenen Dienst auf einer E11+Zulage.
Man kann je nach Kenntnisse als "sonstiger Beschäftigter" angestellt werden
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Spid am 19.08.2020 17:15
Nein, bist Du nicht. Der gehobene Dienst ist eine Beamtenlaufbahn. Als TB kannst Du nicht in einer Beamtenlaufbahn sein.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Amtsschimmel am 19.08.2020 19:32
TB können nicht im gehobenen Dienst sein.

Ich bin aber derzeit als Tarifbeschäftigter (TB) im gehobenen Dienst auf einer E11+Zulage.
Man kann je nach Kenntnisse als "sonstiger Beschäftigter" angestellt werden

Gehobener Dienst wird oft umgangssprachlich auch auf TBe E9b bis E12/E13 übertragen.
Aber streng genommen hat Spid natürlich völlig Recht.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Schokobon am 20.08.2020 00:54
Nicht nur streng genommen.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Bastel am 20.08.2020 06:12
Mein Vorgesetzter hat da anscheinend eine Haushaltskarte.

Ist das eine Art Joker?
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Yasper am 20.08.2020 10:12
Ich denke nicht, dass du im gehobenen Dienst (A10) verbeamtet werden kannst.
Ich würde das abklären, dein Vorgesetzter scheint mir in der Thematik völlig falsche Aussagen zu treffen.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Bastel am 20.08.2020 10:26
Ich würde das abklären, dein Vorgesetzter scheint mir in der Thematik völlig falsche Aussagen zu treffen.

Eventuell denkt dieser, dass ein abgeschlossenes Studium vorhanden ist.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Bastel am 20.08.2020 10:53
laut tvöd-Rechner bund:

E11/3 mit 350,-- € Zulage: 2627,43 € netto
A 10/3 ohne Zulage: 2734,91 € netto. Minus 200 € KV = 2534,91 € netto

also knapp nen 100er Differenz. Ab A 11 deutlich im Plus.

Besteht denn Sicherheit, dass die Zulage nicht auch als Beamter gewährt wird?

Nach den vorliegenden Infos würde ich mich auf jeden Fall verbeamten lassen, wenn du mit den übrigen Bedingungen des Beamtentums einverstanden bist. Mit 27 schaffst du auch noch die 40 Jahre bis zur Höchstpension.

Das fehlende Weihnachtsgeld muss man auch berücksichtigen!
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Feidl am 20.08.2020 14:22
laut tvöd-Rechner bund:

E11/3 mit 350,-- € Zulage: 2627,43 € netto
A 10/3 ohne Zulage: 2734,91 € netto. Minus 200 € KV = 2534,91 € netto

also knapp nen 100er Differenz. Ab A 11 deutlich im Plus.

Besteht denn Sicherheit, dass die Zulage nicht auch als Beamter gewährt wird?

Nach den vorliegenden Infos würde ich mich auf jeden Fall verbeamten lassen, wenn du mit den übrigen Bedingungen des Beamtentums einverstanden bist. Mit 27 schaffst du auch noch die 40 Jahre bis zur Höchstpension.

Das fehlende Weihnachtsgeld muss man auch berücksichtigen!
Das vergessen viele gern.
Mit der JSZ sind es nämlich 2770 netto (inkl. 350 Zulage). Selbst mit A11/3 (3062 - ca. 250PKV=2812) nur knapp drüber, aber er braucht selbst im besten Fall 2 Jahre (1 Jahr auf Probe, 1 Jahr bis zur Beförderung), bis er A11 bekommt.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: EiTee am 20.08.2020 14:25
Das vergessen viele gern.
Mit der JSZ sind es nämlich 2770 netto (inkl. 350 Zulage). Selbst mit A11/3 (3062 - ca. 250PKV=2812) nur knapp drüber, aber er braucht selbst im besten Fall 2 Jahre (1 Jahr auf Probe, 1 Jahr bis zur Beförderung), bis er A11 bekommt.

Wenn man noch die Wöchentliche Arbeitszeit berücksichtigt 39 vs. 41 Stunden, ist selbst der etwas bessere Verdienst hinfällig.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Asperatus am 20.08.2020 17:20
Einen Antrag auf Verbeamtung würde ich, wenn ich du wäre, stellen. Die Prüfung der beamtenrechtlichen Veraussetzungen obliegt dann der Dienststelle. Der Antragsteller muss sich darüber erstmal keine Gedanken machen. Den Antrag zurückziehen oder die Verbeamtung ablehnen (mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt) kann man dann immer noch.

Bei der Frage, ob es für einen persönlich günstiger wäre, würde ich noch an die Altersversorgung denken. Da bist du meines Erachtens später als Beamter wesentlich besser gestellt, außer, du sorgst privat massiv vor, was dann aber den mutmaßlichen Gehaltsvorteil des TB ins Negative verkehren dürfte.

Zur Frage der lebenslangen Bindung: Das wäre für mich kein Kriterium. Ein Beamter kann seine Entlassung beantragen. Das Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz sorgt dafür, dass der Verzicht auf Pension im Falle der Entlassung abgemildert wird. Das Altersgeld ist immer noch höher als eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ich würde bei der Entscheidung TB oder Beamter noch abklären, ob evtl. Vorerkrankungen einen Risikozuschlag in der PKV bedeuten würden. Allerdings ist dieser auf 1/3 begrenzt und es gibt ein Zugangsrecht in den ersten sechs Monaten nach Verbeamtung.

Je mehr Kinder geplant sind, desto finanziell attraktiver wird das Beamtenverhältnis aufgrund des Familienzuschlages, für den es als Tarifbeschäftigter keine Entsprechung gibt.

Zur Beförderungssituation können schwer allgemeingültige Aussagen getroffen werden. Das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Ich würde mich da bei den verbeamteten Kollegen in der angestrebten Laufbahngruppe umhören. Grundsätzlich sollte die Situation im technischen Verwaltungsdienst oder naturwissenschaftlichen Dienst (die für dich infrage kommenden Bereiche) besser sein als im nichttechnischen Verwaltungsdienst.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: WasDennNun am 20.08.2020 17:33
Zur Frage der lebenslangen Bindung: Das wäre für mich kein Kriterium. Ein Beamter kann seine Entlassung beantragen. Das Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz sorgt dafür, dass der Verzicht auf Pension im Falle der Entlassung abgemildert wird. Das Altersgeld ist immer noch höher als eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Hätte doch aber weniger Rente als wenn er weiterhin TB geblieben wäre, oder?

Desweiteren, kann man als Angestellter im Bereich IT (auch ohne Studium) gut und gerne mehr als eine A12/A13er verdienen.
Glaube aber nicht, dass der TE ein solcher ist, der in der pW sich dahin arbeiten wird, bzw. möchte, wollte es nur erwähnen.

Für mich war stets eben jene Fixierung auf lebenslange Bindung, damit es sich monetär lohnt, ausschlaggebend darauf zu verzichten.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Asperatus am 20.08.2020 18:00
Zur Frage der lebenslangen Bindung: Das wäre für mich kein Kriterium. Ein Beamter kann seine Entlassung beantragen. Das Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz sorgt dafür, dass der Verzicht auf Pension im Falle der Entlassung abgemildert wird. Das Altersgeld ist immer noch höher als eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Hätte doch aber weniger Rente als wenn er weiterhin TB geblieben wäre, oder?

Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Ich gehe von einem Jahresbrutto von 53.533,31 Euro bei TVöD 11 Stufe 3 aus. Das vorläufig ermittelte Durchschnittseinkommen beträgt in Deutschland 2020 40.551 Euro. Demnach werden 2020 in der GKV 53.533,31 Euro / 40.511 Euro = 1,32 Entgeltpunkte erworben. Der aktuelle Rentenwert beträgt 33,23 Euro seit 1. Juli 2020. Also würde man als Tarifbeschäftigter 33,23 * 1,32 = 43,86 Euro (monatlich) für das Jahr 2020 als Rente bekommen.

Bei A11 Stufe 3 verheiratet beträgt das Jahresbrutto 49.113,72 Euro. Dieses wird mit dem Faktor 0,9901 multipliziert und dann mit dem Faktor 0,0179375. Dieser Jahreswert geteilt durch 12 Monate, hätte der Beamte 72,69 Euro im Monat Pension unter der Voraussetzung, das Besoldungsgruppe und Stufe gleich blieben (letzteres zumindest unrealistisch).

Beim Altersgeld sind die letzten Dienstbezüge maßgeblich, also zum Zeitpunkt der Entlassung. Die Höhe wird wie beim Ruhegehalt der Beamten berechnet, jedoch mit einem "Altersgeldabschlagsfaktor" von 0,85. Folglich wäre der Altersgeldanspruch 72,69 Euro * 0,85 = 61,78 Euro. Allerdings muss man min. 7 Jahre Beamter gewesen sein, bindet sich also eine gewisse Zeit, wenn man die Nachteile durch die Nachversicherung entgehen will.

Gäbe es das Altersgeld nicht, wären die Bezüge im Alter natürlich niedriger, weil die Nachversicherung nach dem verhältnismäßig niedrigen Bruttogehalt der Beamten berechnet wird. Durch das Altersgeld jedoch sind die Bezüge im Alter wie gezeigt höher (61,78 Euro zu 43,86 Euro), in vorliegenden Beispielrechnung um knapp 41 Prozent. Der Vorteil dürfte sich auch nicht aufheben, wenn man E12 und eine höhere Stufe annimmt.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Organisator am 21.08.2020 08:08
Zur Rente kommt noch die VBL, die bei dem Beispiel:
53.533,31 / 12 / 1000 = 4,46 x 2,2 = 9,812 Punkte x 4 € = 39,24 € Betriebsrente ausmachen würde.

Als Tarifbeschäftigter würde man also 43,86 € Rente + 39,24 € Betriebsrente = 83,10 € insgesamt erwirtschaften.
Mehr als die Pension ;)
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Bastel am 21.08.2020 08:21
Aber nur in jungen Jahren. Sobald der Altersfaktor der VBL sinkt, dreht sich die Rechnung wieder...
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: K am 22.08.2020 22:51
Hallo zusammen,

ich bin seit drei Jahren in der IT im öffentlichen Dienst (Bund : Dienstposten E11/A11) und bin derzeit als E11/3, ab November E11/4 eingestuft.
Bekomme noch eine IT-Fachkräftezulage, die die Differenz E11-E12 abdeckt.
Studiert habe ich jedoch nicht und bin als sonstiger Beschäftigter eingestellt.
E11/4 + Fachkräftezulage, toll!! Und das ohne Studium!
Meine Gratulation! Wie schwer war es eigentlich die Stelle zu bekommen?
P.S. ich kann mir jetzt die Enttäuschung der IT-Kollegen vorstellen, die ein schwieriges Studium geschafft haben, aber kriegen bloß E10.   :o

Zitat
Bekomme noch eine IT-Fachkräftezulage
Kannst du bitte mitteilen, wie man die Zulage bekommt/beantragt? Und welche Voraussetzungen? Danke.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Tagelöhner am 23.08.2020 07:51
Auch wenn das Beamtensystem mit den heutigen Möglichkeiten bzw. Errungenschaften bei manchen Dienstherren wie dem Altersgeld eine bessere Ausstiegsmöglichkeit als früher erlaubt, soll es weiterhin ein auf Lebenszeit angelegtes besonderes Dienst- und Treueverhältnis sein. Ich sage hier bewusst soll, weil es das in vielerlei Bereichen nur auf dem Papier ist (siehe z.B. die kürzlich aufgeflammte Debatte um verbeamtete Lehrer, die sich wegen Corona in Heerscharen vom Dienst drücken und auch die letzten Monate nicht wirklich dafür genutzt haben, Konzepte zu entwickeln, um Kinder/Jugendliche möglichst situationsbezogen ideal zu beschulen...die hinzugewonnene Freizeit bei vollen Bezügen war halt doch angenehmer). Die mit dem Status verbundenen Privilegien werden schnell zur Selbstverständlichkeit, die damit eigentlich verbundenen Pflichten werden schnell zu Makulatur bzw. einem Lippenbekenntnis.

Auch nicht außer Acht lassen darf man die eigene charakterliche Eignung! Wer sich dem System nicht konsequent unterordnet und es schafft seine eigene Meinung für sich zu behalten, hat meist keine besseren Aufstiegschancen und Entwicklungsmöglichkeiten als ein vergleichbarer Angestellter. Es ist also mitspielen und funktionieren angesagt, was eine gewisse Leidensfähigkeit voraussetzt.

Im Öffentlichen Dienst sind die höheren Stellen, die über entsprechende Entscheidungsgewalt für das eigene Vorankommen haben, nun mal in aller Regel mit verbeamtetem Personal besetzt. Und da wird dann schon geschaut, dass die eigenen Schäfchen möglichst nicht zu kurz kommen...sofern sie loyal sind.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Tagelöhner am 23.08.2020 08:01
Aber nur in jungen Jahren. Sobald der Altersfaktor der VBL sinkt, dreht sich die Rechnung wieder...

Dem wirken aber die Gehaltssteigerungen im Laufe des Berufslebens in gewissen Maßen wieder entgegen, wie stark müsste ich allerdings erst selber recherchieren.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Pepper2012 am 23.08.2020 08:51
Hallo zusammen,

ich bin seit drei Jahren in der IT im öffentlichen Dienst (Bund : Dienstposten E11/A11) und bin derzeit als E11/3, ab November E11/4 eingestuft.
Bekomme noch eine IT-Fachkräftezulage, die die Differenz E11-E12 abdeckt.
Studiert habe ich jedoch nicht und bin als sonstiger Beschäftigter eingestellt.
E11/4 + Fachkräftezulage, toll!! Und das ohne Studium!
Meine Gratulation! Wie schwer war es eigentlich die Stelle zu bekommen?
P.S. ich kann mir jetzt die Enttäuschung der IT-Kollegen vorstellen, die ein schwieriges Studium geschafft haben, aber kriegen bloß E10.   :o

Zitat
Bekomme noch eine IT-Fachkräftezulage
Kannst du bitte mitteilen, wie man die Zulage bekommt/beantragt? Und welche Voraussetzungen? Danke.

Es ist interessant, bei wem gibt's solche Möglichkeit.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Bastel am 23.08.2020 09:06
Aber nur in jungen Jahren. Sobald der Altersfaktor der VBL sinkt, dreht sich die Rechnung wieder...

Dem wirken aber die Gehaltssteigerungen im Laufe des Berufslebens in gewissen Maßen wieder entgegen, wie stark müsste ich allerdings erst selber recherchieren.

Ich hab es mal ausgerechnet und das gesteigerte Gehalt kompensiert NICHT den Altersfaktor. Der liegt bei jungen Jahren bei ca. 2, im Alter bei unter 1. Der Rest ist ganz einfach...
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: BlackHawX02 am 23.08.2020 12:18
Wow, vielen Dank für die ganzen Antworten!  :)

Ich habe über die Thematik nochmal mit meinem Vorgesetzten gesprochen.
Beurteilen, ob es überhaupt ohne Studium klappt, kann er jedoch nicht.
Er hat nur mal über eine Verbeamtung mit seinem Vorgesetzten gesprochen und dieser befürwortet das.

Da ich in unmittelbarer Zeit auf eine E12 mit oder ohne Zulage rutschen werde, soll ich laut Vorgesetzten den Schritt der Verbeamtung gut überdenken, da ich ja auch aufs Weihnachtsgeld verzichte.
Auf jeden Fall würde ich mich in den ersten Jahren gegenüber meiner E11/4+Zulage verschlechtern.

Die VBL als Angestellter sollte meine Rente ja auch gut unterstützen. Und mit der E12 kann auch auch sehr gut leben, selbst wenn ich auf die Zulage verzichten würde.


@K:
Die IT-Zulage reichst du direkt bei deiner Personalabteilung sein. Diese steht einem jedoch nur im gehobenen Dienst zu. Die Behörde muss diese Zulage aber auch wollen. Es gibt viele Behörden, die gar keine Zulage zahlen.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: 123456 am 23.08.2020 12:44

@K:
Die IT-Zulage reichst du direkt bei deiner Personalabteilung sein. Diese steht einem jedoch nur im gehobenen Dienst zu. Die Behörde muss diese Zulage aber auch wollen. Es gibt viele Behörden, die gar keine Zulage zahlen.

Also niemals nicht, denn Angestellte sind nicht „im gehobenen Dienst“?!
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: WasDennNun am 23.08.2020 13:31
P.S. ich kann mir jetzt die Enttäuschung der IT-Kollegen vorstellen, die ein schwieriges Studium geschafft haben, aber kriegen bloß E10.   :o
ICH kann mir keine studierten Kollegen vorstellen, der bei mir eine E10 Stelle bekommt,
da setze ich lieber Fachinformatiker und Selfmade Wissende drauf.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: BlackHawX02 am 23.08.2020 14:13

@K:
Die IT-Zulage reichst du direkt bei deiner Personalabteilung sein. Diese steht einem jedoch nur im gehobenen Dienst zu. Die Behörde muss diese Zulage aber auch wollen. Es gibt viele Behörden, die gar keine Zulage zahlen.

Also niemals nicht, denn Angestellte sind nicht „im gehobenen Dienst“?!

Bitte nicht so kleinlich sein!
Umgangssprachlich redet man im TVöD vom gehobenen Dienst von Mitarbeitern in der Entgeltgruppe E9-E12.

Die IT-Zulage steht jeden IT-Mitarbeiter in diesen Entgeltgruppen oder höher zu, sofern er diese Begründen kann.
Die Entscheidung darüber hat die Amtsleitung.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: BlackHawX02 am 23.08.2020 14:14
P.S. ich kann mir jetzt die Enttäuschung der IT-Kollegen vorstellen, die ein schwieriges Studium geschafft haben, aber kriegen bloß E10.   :o
ICH kann mir keine studierten Kollegen vorstellen, der bei mir eine E10 Stelle bekommt,
da setze ich lieber Fachinformatiker und Selfmade Wissende drauf.

Ich leider auch nicht.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Pepper2012 am 23.08.2020 14:16
Bitte nicht so kleinlich sein!
Umgangssprachlich redet man im TVöD vom gehobenen Dienst von Mitarbeitern in der Entgeltgruppe E9-E12.

Nein, tut man nicht.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Amtsschimmel am 23.08.2020 19:03
Bitte nicht so kleinlich sein!
Umgangssprachlich redet man im TVöD vom gehobenen Dienst von Mitarbeitern in der Entgeltgruppe E9-E12.

Nein, tut man nicht.

Da ist meine Lebenserfahrung eine andere.
Bei uns - obere Bundesbehörde - wird auch von Personalern unentwegt von gD, mD etc. in Bezug auf TBe gesprochen. Oder "analog mD, analog gD", oder sonstige Wortkonstruktionen.

Es bleibt falsch, aber benutzt wird es schon.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Bastel am 23.08.2020 20:27
Wie du bereits erkannt hast wird die Bezeichnung gerne fälschlicherweise genommen. Genauso wie man gerne die Nachteile des Beamtentums auf die Angestellten übernimmt.
Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: K am 23.08.2020 20:51
Zitat
ICH kann mir keine studierten Kollegen vorstellen, der bei mir eine E10 Stelle bekommt
in kleinen Ämtern, wo man alles tun sollte... gibt's auch Ingenieure die in EG9 arbeiten...
Wie ich gemerkt habe, in Berlin, Düsseldorf, Köln, Hamburg gibt's genug EG12, EG13 und sogar EG14.
Zumindest in meinem Bereich (Technische Gebäudeausrüstung, Bau, Vergabe).
Wahrscheinlich, dein Amt und deine Stadt sind relativ groß.

Titel: Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Beitrag von: Warumdendas am 24.08.2020 06:16
Zitat
ICH kann mir keine studierten Kollegen vorstellen, der bei mir eine E10 Stelle bekommt
in kleinen Ämtern, wo man alles tun sollte... gibt's auch Ingenieure die in EG9 arbeiten...
Wie ich gemerkt habe, in Berlin, Düsseldorf, Köln, Hamburg gibt's genug EG12, EG13 und sogar EG14.
Zumindest in meinem Bereich (Technische Gebäudeausrüstung, Bau, Vergabe).
Wahrscheinlich, dein Amt und deine Stadt sind relativ groß.

Es ist interessant, bei wem gibt´s sollche Möglichkeit?