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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Texter am 06.08.2019 15:48

Titel: Eingruppierung Gärtner NRW
Beitrag von: Texter am 06.08.2019 15:48
Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zur Eingruppierung eines Gärtners in NRW.

Im Eingruppierungsverzeichnis heißt es, dass "Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden (gelernte Beschäftigte), sowie Beschäftigte mit einer der Tätigkeit eines solchen Beschäftigten gleichwertigen Tätigkeit" in die EG 6 eingruppiert sind.

Heißt ein Gärtner (abgeschlossene dreijährige Ausbildung) ist in NRW in die EG 6 eingruppiert, wenn er als Gärtner beschäftigt wird.

Doch was bedeutet "sowie Beschäftigte mit einer der Tätigkeit eines solchen Beschäftigten gleichwertigen Tätigkeit"?
Laut Wortlaut müsste doch dann auch der ungelernte in EG 6  eingruppiert sein, wenn er Tätigkeiten eines Gärtners übertragen bekommen hat, oder?
Titel: Antw:Eingruppierung Gärtner NRW
Beitrag von: Spid am 06.08.2019 15:50
Nein. Er wäre dann in E6 eingruppiert, wenn er eine auszuübende Tätigkeit hätte, die der eines Gärtners mit dreijähriger Berufsausbildung entspräche.
Titel: Antw:Eingruppierung Gärtner NRW
Beitrag von: Texter am 06.08.2019 15:59
Danke
Titel: Antw:Eingruppierung Gärtner NRW
Beitrag von: Texter am 25.09.2019 22:10
Ergänzungsfrage(n):

Der ungelernte, der eine Tätigkeit im Sinne der EG 6 Abschnitt b) Nr. 1 Eingruppierungsverzeichnis auszuüben hat, ist demnach auch in EG 6 eingruppiert oder muss er hierfür mindestens einschlägige Lehrkenntnisse vorweisen?

Ist dieses Eingruppierungsverzeichnis für NRW ganz bescheiden ausgearbeitet?

Titel: Antw:Eingruppierung Gärtner NRW
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 22:33
Die Eingruppierung eines Ungelernten, der eine solche Tätigkeit auszuüben hat, ist nach der vorangestellten Überschrift (siehe Vorbemerkung Nr. 3 zu allen Entgeltgruppen) E6.

Ich halte das Eingruppierungsverzeichnis für recht brauchbar.
Titel: Antw:Eingruppierung Gärtner NRW
Beitrag von: Texter am 25.09.2019 22:50
Erneut vielen Dank.

Ich finde, man hätte sich mindestens einige Formulierungen sparen können. Alles was bspw. vor den Aufzählungen zu Abschnitt b) steht, ist doch dann völlig überflüssig und eher verwirrend. Oder übersehe ich etwas?

Titel: Antw:Eingruppierung Gärtner NRW
Beitrag von: dahofa am 26.09.2019 14:27
Entspricht dies nicht der EG 5? "Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden
Titel: Antw:Eingruppierung Gärtner NRW
Beitrag von: dahofa am 26.09.2019 16:23
Sind diese nicht in EG 5?
Titel: Antw:Eingruppierung Gärtner NRW
Beitrag von: Spid am 26.09.2019 17:31
Nein, siehe Eingruppierungsverzeichnis im Landesbezirklichen Tarifvertrag vom 19. Dezember 2006 zum TVöD im Bereich des KAV NW (TVöD-NRW) i.d.F. des 11. Änderungs-TV vom 18. Juni 2018