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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ultranoob am 27.03.2024 16:49

Titel: Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: ultranoob am 27.03.2024 16:49
Hallo zusammen,

seit geraumer Zeit bin ich stiller Mitleser der Beiträge (v. a. von Swen) des Forums und finde den Austausch echt klasse, zumal sie mich als Landesbeamten teils auch tangieren  ;D

Da ich nun selbst ein Anliegen habe, habe ich dies zum Anlass genommen, mich hier anzumelden.

Anliegen:

Seit gestern wissen meine Frau und ich, dass wir Nachwuchs erwarten. Nun ist es so, dass sie eine (gute bis sehr gute) Chance hätte, eine Stelle bei der Stadt zu bekommen (Ausschreibung läuft noch; ich gehe von einer Einstellung zum 01.06. aus).

1.) Gehe ich recht in der Annahme, die Schwangerschaft vor einer möglichen Vertragsunterzeichnung nicht zu thematisieren?
2.) Wenn ja, wann sollte die Schwangerschaft dem Dienstherrn mitgeteilt werden?
3.) Der Geburtstermin würde ca. auf einen Monat vor Ende der Probezeit fallen. Was macht das generell mit der Probezeit; würde diese nach der Elternzeit weiterlaufen? Könnte der Dienstherr "sauer" auf meine Frau sein und sie nach der Elternzeit (mit vorgeschobenen Gründen) entlassen?
4.) Ist in Anbetracht der oben geschilderten Situation von einer Bewerbung bei der Stadt abzuraten?

Ich hoffe, ihr könnt mir bzw. uns ein wenig weiterhelfen. Ggf. gibt es Personen, die eine ähnliche Situation "gemeistert" haben...
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: Badener am 27.03.2024 16:59
Probezeit sind max. 6 Monate, von denen deine Frau 2,5 Monate "ausfallen" würde.

Wie der AG damit umgeht ist schwer zu sagen. Begeistert, wird aber niemand sein.

Weitere Frage ist wie das Team bzw. die Kollegen die Sache aufnehmen. Da muss man mit entsprechenden Reaktionen, auch dann zum Wiedereinstieg nach der Elternzeit, umgehen können.
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: MarieH am 27.03.2024 19:03
1.) Ich würde die Schwangerschaft nicht thematisieren.

2.) Nach Dienstantritt, am besten am 1. Arbeitstag, weil

3.) bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag dann auch während der Probezeit Kündigungsschutz besteht.

Wir hatten dies hier schon häufiger. In der ersten Woche Schwangerschaft mitgeteilt, teilweise sogar direkt ins Beschäftigungsverbot. Probezeitkündigung ist dann nicht mehr möglich.

4.) Definitiv nicht. Weshalb sollte von einer Bewerbung abgesehen werden?
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: ultranoob am 27.03.2024 20:50
Vielen Dank soweit für die Antworten :)

Meine Frau ist diesbezüglich der skeptische Part - auch wegen ihres Gewissens. Ich bin ähnlich - wie Marie - der Auffassung, dass es dem Arbeitgeber relativ egal sein kann, da meine Frau nach der Elternzeit eh noch über 30 Jahre arbeiten muss und Mutterschutz + Elternzeit dann nur einen verschwindend geringen Anteil in Relation ausmachen; zumal meine Frau die Stelle im öD auch nicht als Übergangslösung ansehen würde.

@Marie: Würde denn die Probezeit nach der Elternzeit weitergeführt werden und wäre dann noch eine Probezeitkündigung möglich?
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: Saggse am 28.03.2024 09:55
Meine Frau ist diesbezüglich der skeptische Part - auch wegen ihres Gewissens.
Anlass für ein schlechtes Gewissen würde ich nur sehen, wenn Sie ihre Arbeitsleistung derart schlecht einschätzt, dass sie die Schwangerschaft "missbraucht", um eine ansonsten überwiegend wahrscheinliche und begründete Kündigung innerhalb der Probezeit zu verhindern.

Zitat
Ich bin ähnlich - wie Marie - der Auffassung, dass es dem Arbeitgeber relativ egal sein kann, da meine Frau nach der Elternzeit eh noch über 30 Jahre arbeiten muss und Mutterschutz + Elternzeit dann nur einen verschwindend geringen Anteil in Relation ausmachen; zumal meine Frau die Stelle im öD auch nicht als Übergangslösung ansehen würde.
Ich glaube nicht, dass sie die - ohnehin bedeutungslosen - Befindlichkeiten des Arbeitgebers von denen im Falle einer späteren Schwangerschaft unterscheiden. Frauen in einem gewissen Alter werden nun mal hin und wieder schwanger und genießen dann einen gewissen gesetzlichen Schutz. Der Arbeitgeber hat da schlicht nix zu melden.

Zitat
@Marie: Würde denn die Probezeit nach der Elternzeit weitergeführt werden und wäre dann noch eine Probezeitkündigung möglich?
Nein, das Arbeitsverhältnis ruht - die Probezeit nicht. (Im Beamtenverhältnis gelten andere Regeln, aber darum geht es ja hier nicht..)
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: ultranoob am 28.03.2024 21:06
Anlass für ein schlechtes Gewissen würde ich nur sehen, wenn Sie ihre Arbeitsleistung derart schlecht einschätzt, dass sie die Schwangerschaft "missbraucht", um eine ansonsten überwiegend wahrscheinliche und begründete Kündigung innerhalb der Probezeit zu verhindern.
Das ist definitiv nicht der Fall! :D Viel mehr hat sogar der Dienstherr Interesse an der Einstellung meiner Frau. Im Idealfall hätte das sogar schon vor geraumer Zeit geschehen sollen, aber die Mühlen im öD mahlen langsam...

Zitat
Nein, das Arbeitsverhältnis ruht - die Probezeit nicht. (Im Beamtenverhältnis gelten andere Regeln, aber darum geht es ja hier nicht..)
Ich gehe davon aus, dass der Vertrag ab dem 01.06. beginnt. Die Probezeit würde demzufolge am 30.11. enden. Die Geburt des Kindes fällt Pi mal Daumen auch auf Ende November. Der Mutterschutz würde somit Anfang/Mitte Oktober greifen (d. h. das Nachgehen der Arbeit in der Probezeit findet vom 01.06. bis zum 30.09. statt = 4 Monate = 2/3 der Probezeit). Da ich nun kein Jurist bin und auch nur begrenzte Kompetenzen in dem Bereich verfüge, interessiert mich, wo genau zu entnehmen ist, dass die verbleibenden zwei Monate der Probezeit nicht nach der Elternzeit weitergeführt werden respektive der Mutterschutz der Probezeit angerechnet wird (Stichwort: "Die Probezeit [ruht] nicht."). (Natürlich habe ich schon ein wenig im Internet recherchiert, aber bin nicht viel schlauer geworden.)

Vielen Dank soweit und vorab!
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: ultranoob am 31.03.2024 16:54
So... ich meine, eine Antwort auf meine Frage gefunden zu haben und teile sie einfach mal (ggf. interessiert es ja auch noch sonst wen) ;D

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) (vom 13. September 2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 21. vom 22. April 2023)

Zitat
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

(3) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen wird.
Und dazu zählt dann wohl auch die Probezeit (?)

Darüber hinaus:
Zitat
Eine Reihe von Unterbrechungen sind nach TVöD und TV-L unschädlich, so beispielsweise bei Mutterschutz, Urlaub oder Krankheit bis 39 Wochen. Auch Zeiten in denen das Arbeitsverhältnis ruht wegen bspw. Elternzeit, Pflegezeit, Rente auf Zeit und Sonderurlaub, bei dem ein dienstliches oder betriebliches Interesse vorliegt, haben keine negativen Auswirkungen.
[https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/b/beschaeftigungszeiten.html (https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/b/beschaeftigungszeiten.html)]

Auf die konkrete Situation angewendet:

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Frohe Ostern!
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: clarion am 31.03.2024 23:32
Hallo,

Der Arbeitsgeber hätte, wenn es keine gravierenden Probleme in der Schwangerschaft gibt, ca. vier Monate Zeit, Deine Frau kennenzulernen. Das muss doch reichen.
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: MarieH am 01.04.2024 01:20
Hallo,

Der Arbeitsgeber hätte, wenn es keine gravierenden Probleme in der Schwangerschaft gibt, ca. vier Monate Zeit, Deine Frau kennenzulernen. Das muss doch reichen.


Die Probezeit wird nicht unterbrochen und nach der Elternzeit weitergeführt.

Die Probezeit endet am 30.11., eine Kündigung ist durch die Schwangerschaft jedoch ausgeschlossen.

Am ersten Arbeitstag bzw. nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages schriftlich die Personalsachbearbeitung über deine Schwangerschaft informieren.

Passiert inzwischen häufig, zumindest bei uns in den Stadtstaaten.

Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: MarieH am 01.04.2024 01:44
So... ich meine, eine Antwort auf meine Frage gefunden zu haben und teile sie einfach mal (ggf. interessiert es ja auch noch sonst wen) ;D

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) (vom 13. September 2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 21. vom 22. April 2023)

Zitat
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

(3) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen wird.
Und dazu zählt dann wohl auch die Probezeit (?)

Darüber hinaus:
Zitat
Eine Reihe von Unterbrechungen sind nach TVöD und TV-L unschädlich, so beispielsweise bei Mutterschutz, Urlaub oder Krankheit bis 39 Wochen. Auch Zeiten in denen das Arbeitsverhältnis ruht wegen bspw. Elternzeit, Pflegezeit, Rente auf Zeit und Sonderurlaub, bei dem ein dienstliches oder betriebliches Interesse vorliegt, haben keine negativen Auswirkungen.
[https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/b/beschaeftigungszeiten.html (https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/b/beschaeftigungszeiten.html)]

Auf die konkrete Situation angewendet:
  • Die Probezeit besteht vom 01.06. bis zum 30.11.
  • Meine Frau geht Anfang/Mitte Oktober in Mutterschutz.
  • Es fehlen noch sechs Wochen zum Bestehen der Probezeit.
  • Jene sechs Wochen "laufen weiter", da der Mutterschutz zur Beschäftigungszeit zählt - auch wenn diese unterbrochen wird (s. o.). Damit sollte die Probezeit dann bestanden sein und nach Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit nicht fortgesetzt werden (dürfen).

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Frohe Ostern!

Ergänzung/Korrektur:

Gemäß § 17 MuSchG ist die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin unzulässig.

Kündigungsschutz besteht ab 01.06. bis zur Rückkehr nach der Elternzeit.

Es gibt in diesem Falle keine "Bewährungszeit"/Probezeit, die dem Arbeitgeber eine Kündigungsmöglichkeit bietet.
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: TVOEDAnwender am 01.04.2024 09:23
Die Probezeit gibt es schon. Wie auch die Wartefrist nach dem KSchG (die das eigentlich wichtigere ist...). Diese wird nur durch den besonderen Kündigungsschutz für schwangere überlagert.
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: RsQ am 01.04.2024 10:38
Rechtlich dürfte die Lage (wie ja bereits mehrfach dargestellt) absolut kein Problem sein.

Ich kann aber nachvollziehen, dass das zwischenmenschlich etwas unangenehm ist, wenn man gerade anfängt und sofort mit der "Schwanger!"-Botschaft um die Ecke kommen muss. Das finden manche auf AG-Seite vielleicht nicht witzig, aber (gerade im öD) sollte jeder damit professionell umgehen können (zumal das nun wahrlich regelmäßig mal passiert). Einen idealen Start am neuen Arbeitsplatz wünscht man sich natürlich anders. Trotzdem (bzw. gerade deshalb): Gutes Gelingen!
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: mumble am 02.04.2024 13:14
Also bei uns bekommen die Kolleginnen in den seltensten Fällen ihren vorherigen Job wieder. Meist wird dann jemand neues eingestellt und die vorherige, ja dann meistens in Teiltzeit, bekommt andere Aufgaben.
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: ultranoob am 03.04.2024 13:26
Vielen Dank für die Ergänzungen resp. Korrekturen, @MarieH und TVOEDAnwender :D

Trotzdem (bzw. gerade deshalb): Gutes Gelingen!
Auch dir vielen Dank!

Im Laufe des Jahres werde ich ein Update geben ;)
Im Allgemeinen sind das bis hierher auch nur theoretische Annahmen. Vieles steht noch in den Sternen - meine Frau muss die Stelle nämlich auch erstmal bekommen...

Also bei uns bekommen die Kolleginnen in den seltensten Fällen ihren vorherigen Job wieder. Meist wird dann jemand neues eingestellt und die vorherige, ja dann meistens in Teiltzeit, bekommt andere Aufgaben.
Damit hätte meine Frau grundsätzlich kein Problem, zumal - wie bereits erwähnt - noch über 30 Jahre gerabeitet werden muss. Sicherlich wird meine Frau nur den geringsten Teil ihres (Arbeits-)Lebens in Teilzeit + Mutterschutz und Elternzeit verbringen :o
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: Philipp am 05.04.2024 12:20
Größte Hürde sähe ich darin, dass sie eben noch im besten Fall da jahrelang arbeitet, aber ihren Einstieg bei den Kolleginnen und Kollegen eventuell maximal verhaut.
Das rechtliche, und die monatliche Bezahlung ist das eine - aber in einem Team zu arbeiten, wo man von Anfang an der Buhmann (oder dann Buhfrau) ist, weil die Abteilung sich von der Neueinstellung vielleicht eine Arbeitsentlastung verspricht - die dann nicht kommt - muss man wollen.

Ich habe einige Mitarbeiter die ein gutes Team, das man gerne 39 Stunden die Woche um sich hat, mehr schätzen als ein paar Euro mehr verdienst. Was mir als Vorgesetzter auch entgegenkommt, da ich nicht wie in einigen Branchen ständig mit Gehaltsforderungen und Job-Hoppern umgehen muss.
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: MarieH am 05.04.2024 18:26
Größte Hürde sähe ich darin, dass sie eben noch im besten Fall da jahrelang arbeitet, aber ihren Einstieg bei den Kolleginnen und Kollegen eventuell maximal verhaut.
Das rechtliche, und die monatliche Bezahlung ist das eine - aber in einem Team zu arbeiten, wo man von Anfang an der Buhmann (oder dann Buhfrau) ist, weil die Abteilung sich von der Neueinstellung vielleicht eine Arbeitsentlastung verspricht - die dann nicht kommt - muss man wollen.

Ich habe einige Mitarbeiter die ein gutes Team, das man gerne 39 Stunden die Woche um sich hat, mehr schätzen als ein paar Euro mehr verdienst. Was mir als Vorgesetzter auch entgegenkommt, da ich nicht wie in einigen Branchen ständig mit Gehaltsforderungen und Job-Hoppern umgehen muss.

Deine Antwort passt nicht zur Fragestellung. Es geht hier um eine (tarif-)rechtliche Bewertung des Sachverhaltes.
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: Alien1973 am 08.04.2024 08:56
Die Antwort passt schon, da die Frau eh schon ihr Gewissen plagt.
Ich sehe das übrigens genau so, da es in meiner alten Abteilung genau so vorgekommen ist.

Eine Stelle war monatelang nicht besetzt, Kollegen mussten Arbeit mit übernehmen. Dann endlich Licht am Horizont, eine Dame wird eingestellt (nix von Schwangerschaft erzählt). Zwei Tage vor Arbeitsantritt kommt der Anruf, sie ist ab sofort in Elternzeit. Damit keine einzige Minute hier gearbeitet und aufgrund der langen Kündigungsfrist der Dame sind wieder 3 Monate ins Land gegangen gewesen.
Damit Stelle 3/4 Jahr unbesetzt, Kollegen sauer. Zwischenzeitlich durch eine andere Person besetzt, diese Stelle ist für die Dame weg und bräuchte auch nicht mehr für diese Stelle kommen. Verhalten zwar rechtlich nicht zu beanstanden, zwischenmenschlich jedoch unter aller Kanone....
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: RsQ am 08.04.2024 10:30
Verhalten zwar rechtlich nicht zu beanstanden, zwischenmenschlich jedoch unter aller Kanone....
Ich glaube, das ist der eigentliche Knackpunkt. Und diesen "Start" bügelt man (so meine subjektive Erfahrung) auch nach Elternzeit & Co. auch nicht mehr aus. Das muss man schon sehr bewusst wollen.
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: MarieH am 08.04.2024 10:50
Die Antwort passt schon, da die Frau eh schon ihr Gewissen plagt.
Ich sehe das übrigens genau so, da es in meiner alten Abteilung genau so vorgekommen ist.

Eine Stelle war monatelang nicht besetzt, Kollegen mussten Arbeit mit übernehmen. Dann endlich Licht am Horizont, eine Dame wird eingestellt (nix von Schwangerschaft erzählt). Zwei Tage vor Arbeitsantritt kommt der Anruf, sie ist ab sofort in Elternzeit. Damit keine einzige Minute hier gearbeitet und aufgrund der langen Kündigungsfrist der Dame sind wieder 3 Monate ins Land gegangen gewesen.
Damit Stelle 3/4 Jahr unbesetzt, Kollegen sauer. Zwischenzeitlich durch eine andere Person besetzt, diese Stelle ist für die Dame weg und bräuchte auch nicht mehr für diese Stelle kommen. Verhalten zwar rechtlich nicht zu beanstanden, zwischenmenschlich jedoch unter aller Kanone....

Die träge Stellennachbesetzung einiger Behörden ist nicht das Problem der Fragestellerin.
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: Candide die Optimistische am 08.04.2024 10:54
das ist aber auch ein bisschen hausgemacht im ÖD bzw. haushaltsrechtlich, weil die Stelle als besetzt gilt, obwohl niemand darauf sitzt und die Arbeit nicht erledigt wird.
Aus der Privatwirtschaft kenn ich es so, dass man möglichst schnell jemand einstellen würde, evtl. auch befristet.
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: TV-Ler am 08.04.2024 10:55
Die Antwort passt schon, da die Frau eh schon ihr Gewissen plagt.
Ich sehe das übrigens genau so, da es in meiner alten Abteilung genau so vorgekommen ist.

Eine Stelle war monatelang nicht besetzt, Kollegen mussten Arbeit mit übernehmen. Dann endlich Licht am Horizont, eine Dame wird eingestellt (nix von Schwangerschaft erzählt). Zwei Tage vor Arbeitsantritt kommt der Anruf, sie ist ab sofort in Elternzeit. Damit keine einzige Minute hier gearbeitet und aufgrund der langen Kündigungsfrist der Dame sind wieder 3 Monate ins Land gegangen gewesen.
Damit Stelle 3/4 Jahr unbesetzt, Kollegen sauer. Zwischenzeitlich durch eine andere Person besetzt, diese Stelle ist für die Dame weg und bräuchte auch nicht mehr für diese Stelle kommen. Verhalten zwar rechtlich nicht zu beanstanden, zwischenmenschlich jedoch unter aller Kanone....

Die träge Stellennachbesetzung einiger Behörden ist nicht das Problem der Fragestellerin.
Selbst wenn die Stellen(nach)besetzung so zügig wie nur irgend möglich erfolgt, verlängert eine Bewerberin die von vorne herein nicht zur Arbeitsleistung zur zu Verfügung steht (und die das auch von vorne herein weiß), den Prozess.
Es bleibt also bei "rechtlich nicht zu beanstanden, zwischenmenschlich jedoch unter aller Kannone...."
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: Alien1973 am 08.04.2024 10:58
@MarieH

Es ging nicht um die träge Stellenbesetzung, sondern um das Zwischenmenschliche...

Wenn die Dame eh schon ihr Gewissen plagt wie sie damit umgehen soll, dann geht das schon in die zwischenmenschliche Schiene rein und ist auch in dieser Hinsicht zu bewerten. Genau das habe ich getan und zu meiner Bewertung stehe ich...
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: MarieH am 08.04.2024 15:27
@MarieH

Es ging nicht um die träge Stellenbesetzung, sondern um das Zwischenmenschliche...

Wenn die Dame eh schon ihr Gewissen plagt wie sie damit umgehen soll, dann geht das schon in die zwischenmenschliche Schiene rein und ist auch in dieser Hinsicht zu bewerten. Genau das habe ich getan und zu meiner Bewertung stehe ich...

Die Fragestellerin hat eure "zwischenmenschliche" Einschätzung nie erbeten.
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: TV-Ler am 08.04.2024 15:36
@MarieH

Es ging nicht um die träge Stellenbesetzung, sondern um das Zwischenmenschliche...

Wenn die Dame eh schon ihr Gewissen plagt wie sie damit umgehen soll, dann geht das schon in die zwischenmenschliche Schiene rein und ist auch in dieser Hinsicht zu bewerten. Genau das habe ich getan und zu meiner Bewertung stehe ich...

Die Fragestellerin hat eure "zwischenmenschliche" Einschätzung nie erbeten.
Ebensowenig hat der Fragesteller deine "Hilfestellung" erbeten.
Aber weder das eine noch das andere ist ein Problem - schließlich ist das hier ein Diskussionsforum und hier hat niemand ein Anrecht nur auf einen bestimmten Inhalt in der Antwort (noch überhaupt auf eine Antwort).
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: MarieH am 09.04.2024 19:37
@MarieH

Es ging nicht um die träge Stellenbesetzung, sondern um das Zwischenmenschliche...

Wenn die Dame eh schon ihr Gewissen plagt wie sie damit umgehen soll, dann geht das schon in die zwischenmenschliche Schiene rein und ist auch in dieser Hinsicht zu bewerten. Genau das habe ich getan und zu meiner Bewertung stehe ich...

Die Fragestellerin hat eure "zwischenmenschliche" Einschätzung nie erbeten.
Ebensowenig hat der Fragesteller deine "Hilfestellung" erbeten.
Aber weder das eine noch das andere ist ein Problem - schließlich ist das hier ein Diskussionsforum und hier hat niemand ein Anrecht nur auf einen bestimmten Inhalt in der Antwort (noch überhaupt auf eine Antwort).

Gute Besserung.
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: TV-Ler am 10.04.2024 07:12
@MarieH

Es ging nicht um die träge Stellenbesetzung, sondern um das Zwischenmenschliche...

Wenn die Dame eh schon ihr Gewissen plagt wie sie damit umgehen soll, dann geht das schon in die zwischenmenschliche Schiene rein und ist auch in dieser Hinsicht zu bewerten. Genau das habe ich getan und zu meiner Bewertung stehe ich...

Die Fragestellerin hat eure "zwischenmenschliche" Einschätzung nie erbeten.
Ebensowenig hat der Fragesteller deine "Hilfestellung" erbeten.
Aber weder das eine noch das andere ist ein Problem - schließlich ist das hier ein Diskussionsforum und hier hat niemand ein Anrecht nur auf einen bestimmten Inhalt in der Antwort (noch überhaupt auf eine Antwort).

Gute Besserung.
Wünsche ich dir ganz besonders!
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: ultranoob am 04.05.2024 21:48
Hallöchen zusammen,

so, es gibt ein Update (für diejendigen, die es interessiert):

Meine Frau hat wegen ihres Gewissens im Vorfeld die Abteilungsleitung über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt und wenige Tage danach am Auswahlgespräch teilgenommen. Wir haben keine Ahnung, ob die Leitung dies während der Beratung der Auswahlkommission für sich behalten hat oder nicht. Auf jeden Fall hat meine Frau die Stelle bekommen, der zukünftige Vorgesetzte weiß Bescheid und es wurde sogar noch (von sich aus) die (nicht unbedingt einschlägige) Berufserfahrung anerkannt. Ich denke, der Spruch "Ehrlich währt am längsten" trifft zumindest in diesem Fall zu ;)
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: NelsonMuntz am 05.05.2024 13:10
Hallöchen zusammen,

so, es gibt ein Update (für diejendigen, die es interessiert):

Meine Frau hat wegen ihres Gewissens im Vorfeld die Abteilungsleitung über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt und wenige Tage danach am Auswahlgespräch teilgenommen. Wir haben keine Ahnung, ob die Leitung dies während der Beratung der Auswahlkommission für sich behalten hat oder nicht. Auf jeden Fall hat meine Frau die Stelle bekommen, der zukünftige Vorgesetzte weiß Bescheid und es wurde sogar noch (von sich aus) die (nicht unbedingt einschlägige) Berufserfahrung anerkannt. Ich denke, der Spruch "Ehrlich währt am längsten" trifft zumindest in diesem Fall zu ;)

Tolle Frau und toller AG! Doppelten Glückwunsch dazu :)!
Titel: Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
Beitrag von: Alien1973 am 06.05.2024 15:12
Na also, geht auch so.... :)

Ob's nach der Elternzeit allerdings dann nochmals die gleiche Stelle sein wird....? Kommt drauf an was deine Frau macht...