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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Chrilleger am 15.05.2019 14:43
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Hallo, wenn man ab dem 01.06.2019 von der EG9a Stufe 4 in die EG9b höher gruppiert wird, nimmt man doch die Stufe mit oder?
Danke
LG
Chrilleger
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Nein. Es wird voraussichtlich eine normale Höhergruppierung sein. Diese führt dann in die Stufe 3 mit Garantiebetrag.
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...das ist einer der Unterschiede zum TvöD...
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Es sei denn, es handelt sich um Hessen.
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Wenn es sich um Hessen handelt, gibt es zum genannten Zeitpunkt jedoch noch keine E9a. Die Aufteilung in E9a und E9b erfolgt erst zum 1.August 2019.
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...das ist einer der Unterschiede zum TvöD...
Hm....kann man das im TV L irgendwo nachlesen?
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...das ist einer der Unterschiede zum TvöD...
Hm....kann man das im TV L irgendwo nachlesen?
§ 17 Abs. 4
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Na ja höhere Entgeltgruppe ist es ja nicht wirklich.......EG 9 nach EG 9 ;D ;D
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Nein, von E9a zu E9b - das ist ein in vielerlei Hinsicht enorm bedeutsamer Tatbestand im Vergleich zur bisherigen Regelung.
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Na ja höhere Entgeltgruppe ist es ja nicht wirklich.......EG 9 nach EG 9 ;D ;D
Deine Frage war doch völlig eindeutig:
Hallo, wenn man ab dem 01.06.2019 von der EG9a Stufe 4 in die EG9b höher gruppiert wird, nimmt man doch die Stufe mit oder?
Von EG9 nach EG9 ist es keine Höhergruppierung, hier geht es jedoch um einen Wechsel von EG9a nach EG9b. Das ist eine Höhergruppierung.
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Nein, von E9a zu E9b - das ist ein in vielerlei Hinsicht enorm bedeutsamer Tatbestand im Vergleich zur bisherigen Regelung.
Dazu eine Frage: Was passiert bei einer Höhergruppierung von E9a Stufe 5 nach E10. In welche Stufe kommt man dann ?
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Nein, von E9a zu E9b - das ist ein in vielerlei Hinsicht enorm bedeutsamer Tatbestand im Vergleich zur bisherigen Regelung.
Dazu eine Frage: Was passiert bei einer Höhergruppierung von E9a Stufe 5 nach E10. In welche Stufe kommt man dann ?
EG10/3.
Zur Auszahlung kommt EG9a zzgl. Garantiebetrag.