Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Ytsejam am 14.10.2020 17:43
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Habe gerade mein jährliches Schreiben der Debeka erhalten über die Beitragserhöhung. Normalerweise lag das immer um ein paar Euro, dieses mal werden 20% aufgeschlagen.
Wie schaut es bei anderen PKVen aus, ist ähnliches zu beobachten?
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Moin.
Andere Gesellschaften erhöhen auch, aber nicht so heftig. Grund bei denen sind die deutlich gestiegenen Ausgaben für Schäden/Erkrankungen bei gleichzeitiger Absenkung des Rechnungszinses. So liegen einzelne Tarife bei bis zu 22% Erhöhung. Ich gehe davon aus, dass auch zum 01.01.2022 nochmal was oben drauf kommt.
Da rächt sich die laxe Annahmepolitik der letzten Jahre. Wer woanders nicht unterkam den hat die Debeka ohne oder mit sehr geringen Risikozuschlägen versichert......und das wirkt dann auf Dauer.
Beitragsstabile Versicherer sind die Alte Oldenburger, Concordia, Barmenia, Dt. Ring, LKH, Süddeutsche KV etc.....
Aber nicht alle haben gute Bedingungen/Leistungen und sind bei Vorerkrankungen teils sehr pingelig.
Wenn man also gesund ist und noch nicht so lange bei der Debeka versichert ist sollte man einen Wechsel zu einem anderen Anbieter durchaus mal prüfen.
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Nächsten Monat erwarte ich den Brief von meiner PKV (DBV/AXA). Hoffentlich wird es nicht so wie bei der Debeka.
Vor 3 Jahren gab es die letzte größere Erhöhung (seit dem nur noch gesetzlich vorgeschriebene Erhöhungen wegen Pflege).
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Nächsten Monat erwarte ich den Brief von meiner PKV (DBV/AXA). Hoffentlich wird es nicht so wie bei der Debeka.
Vor 3 Jahren gab es die letzte größere Erhöhung (seit dem nur noch gesetzlich vorgeschriebene Erhöhungen wegen Pflege).
Schau Dir den Rechnungszins an, der deiner Versicherung zu Grunde liegt. Dann hast Du eine gute Idee, ob da was dickes kommt. Alles über 2,2-2,3% ist derzeit am Markt nicht mehr realisierbar, das hat bei der Debeka so reingeschlagen (-0,45%). Und es kommt natürlich noch aufs Alter an, je älter Du bist, desto weniger kostet der gesunkene Rechungszins extra.
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Ich -U30- zahle nun OHNE WAHLLEISTUNGEN 312 Euro inkl Private Pflege. Ich bin ab Januar Angestellter und verlasse dieses sinkende Schiff!! Für den höheren Dienst scheint es ja noch gut zu sein - für A6 nicht!
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Kein Vertrauen, mit der Zeit in die A9 zu kommen?
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Ich -U30- zahle nun OHNE WAHLLEISTUNGEN 312 Euro inkl Private Pflege. Ich bin ab Januar Angestellter und verlasse dieses sinkende Schiff!! Für den höheren Dienst scheint es ja noch gut zu sein - für A6 nicht!
Für mich ist und war die PKV schon immer der Knackpunkt. Sinkendes Schiff sehe ich nicht. Es wird eher an der Behilfe geschraubt werden (müssen). Oder insgesamt das Prinzip der Bürger(sozial)versicherung in Erwägung gezogen. Zuvor werden die Kassen aber aufhören, widersinnige Leistungen unbegrenzt zu bezahlen. Da sind dreistellige Millionensummen jährlich einzusparen.
Das Solidarprinzip der GKV hat schon irgendwo seine Daseinsberechtigung. Ein A5/A6-Beamter kann niemals so leicht denselben PKV-Beitrag schultern wie ein A13 (und letztere jammern hier auf bekannt hohem Niveau). Ein E6 muss das auch nicht.
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Also wenn ich den Rechner hier auf der Seite von
TV L E6 ZV FHH mit einem Beamten in Hamburg A6 vergleiche komme ich auf folgende Nettowerte.
Angestellter
1722.30 € 1836.56 € 1899.67 € 1963.46 € 2005.03 € 2049.56 €
Beamter
2122.60 € 2172.78 € 2221.89 € 2266.55 € 2311.01 € 2355.28 € 2399.21 € 2417.01€
Differenz
+400.30 € +336,22 € +322,22 € +303,09 € +305,98 € +305,72 € +349,65 € +367,34€
Also vielleicht habe ich mich irgendwo verrechnet aber im Groben sollten die ~300€ private Krankenkasse doch noch zu wuppen sein, ohne dass man dadurch nennenswert schlechter gestellt wird? Und dann gibts ja noch die weiteren benefits... Familienzuschläge usw.
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Größtes Problem ist, dass die PKV vom Zins der EZB abhängt. Dieser Zins ist dank Corona und des neuen ins Negative tendierenden Zinsniveaus in den USA in der EU nun für Jahrzehnte im negativen oder neutralen Bereich zu sehen. Daher werden die Beiträge noch stärker steigen. Jede Änderung des RE-Zinses führt zu starken BAP'n. Man kann nur hoffen, dass sich mehr BL dem Hamburger Modell anschließen.
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Sobald es ernst wird mit Familienplanung fährt man als Beamter immer besser. Aber jeder wie er will...
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Sobald es ernst wird mit Familienplanung fährt man als Beamter immer besser. Aber jeder wie er will...
Stimmt, dann kann ich ja meine Ehefrau und die Kinder über mich mitversichern...ach ne, geht ja gar nicht ;D
Aber ja, letztlich lohnt es sich durch den FamZ doch wohl immer noch, daher bitte als Spaß verstehen
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Sobald es ernst wird mit Familienplanung fährt man als Beamter immer besser. Aber jeder wie er will...
Stimmt, dann kann ich ja meine Ehefrau und die Kinder über mich mitversichern...ach ne, geht ja gar nicht ;D
Aber ja, letztlich lohnt es sich durch den FamZ doch wohl immer noch, daher bitte als Spaß verstehen
Ich ging jetzt nicht vom Alleinverdiener aus, weil es nicht die Regel ist und auch nicht dass beide Partner im Beamtenverhältnis sind. Ab 2 Kindern gibts 70% Beihilfe und ab 3 schepperts beim Familienzuschlag so richtig. Als Angestellter ist man spätestens da im Vergleich finanziell kaputt!
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Bin auch bei der Debeka. Heftige Erhöhung von 232 auf 298.
Damit ist die Minigehaltserhöhung im Februar (falls sie nicht wegen Corona sowieso gestrichen wird) bereits mehr als verbraten.
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Nächsten Monat erwarte ich den Brief von meiner PKV (DBV/AXA). Hoffentlich wird es nicht so wie bei der Debeka.
Vor 3 Jahren gab es die letzte größere Erhöhung (seit dem nur noch gesetzlich vorgeschriebene Erhöhungen wegen Pflege).
Jo, nun kam, recht verspätet, auch bei mir mal ein Briefchen an: Senkung um ~5€. 8)
Der grundlegende Tarif ändert sich nicht, die Zusatztarife (Beihilfeergänzung, Kur) wurden gesenkt.
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Ich -U30- zahle nun OHNE WAHLLEISTUNGEN 312 Euro inkl Private Pflege. Ich bin ab Januar Angestellter und verlasse dieses sinkende Schiff!! Für den höheren Dienst scheint es ja noch gut zu sein - für A6 nicht!
...na endlich! ;D
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Beitragsstabile Versicherer sind die Alte Oldenburger, Concordia, Barmenia, Dt. Ring, LKH, Süddeutsche KV etc.....
Wenn man also gesund ist und noch nicht so lange bei der Debeka versichert ist sollte man einen Wechsel zu einem anderen Anbieter durchaus mal prüfen.
...sind das nicht genau die Versicherungen, die du gegen Honorar vermittelst? 8) 8) 8)
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Habs gerade mal durchgerechnet, bei mir A10 Endstufe, Single wäre die GKV, selbst wenn mir der Dienstherr den halben Beitrag zuzahlen würde, noch etwas teurer als die PKV Debeka. Eine gute Leistung da die PKV ja sogar noch bessere Leistungen erbringt.
*Bei der Berechnung habe ich einen Zusatzbeitrag von 1 % bei der GKV angesetzt
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Heute frisch:
Der Bundesgerichtshof hat in beiden Verfahren bestätigt, dass bei einer Prämienanpassung nach § 203 Abs. 2 VVG erst durch die Mitteilung einer den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügenden Begründung die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt wird. Dabei, so hat der Senat jetzt entschieden, muss angegeben werden, bei welcher Rechnungsgrundlage – Versicherungsleistungen, Sterbewahrschein-lichkeit oder beiden – eine nicht nur vorübergehende und den festgelegten Schwellenwert überschreitende Veränderung eingetreten ist und damit die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG veranlasst wurde. Dagegen muss der Versicherer nicht die genaue Höhe dieser Veränderung mitteilen. Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z.B. des Rechnungszinses anzugeben.
...
Fehlende Angaben zu den Gründen der Prämienanpassung können vom Versicherer nachgeholt werden, setzen aber erst ab Zugang die Frist für das Wirksamwerden der Prämienanpassung in Lauf und führen nicht zu einer rückwirkenden Heilung der unzureichenden Begründung.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020161.html?nn=10690868
Ob die Debeka oder andere Versicherer davon betreffen sind, sollte man überprüfen, wenn man Geld zurück will.
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Heute frisch:
Der Bundesgerichtshof hat in beiden Verfahren bestätigt, dass bei einer Prämienanpassung nach § 203 Abs. 2 VVG erst durch die Mitteilung einer den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügenden Begründung die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt wird. Dabei, so hat der Senat jetzt entschieden, muss angegeben werden, bei welcher Rechnungsgrundlage – Versicherungsleistungen, Sterbewahrschein-lichkeit oder beiden – eine nicht nur vorübergehende und den festgelegten Schwellenwert überschreitende Veränderung eingetreten ist und damit die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG veranlasst wurde. Dagegen muss der Versicherer nicht die genaue Höhe dieser Veränderung mitteilen. Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z.B. des Rechnungszinses anzugeben.
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Fehlende Angaben zu den Gründen der Prämienanpassung können vom Versicherer nachgeholt werden, setzen aber erst ab Zugang die Frist für das Wirksamwerden der Prämienanpassung in Lauf und führen nicht zu einer rückwirkenden Heilung der unzureichenden Begründung.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020161.html?nn=10690868
Ob die Debeka oder andere Versicherer davon betreffen sind, sollte man überprüfen, wenn man Geld zurück will.
Die teilen einem also mit, wenn sich etwas am berechneten Sterbezeitpunkt verändert? ::)
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Nächsten Monat erwarte ich den Brief von meiner PKV (DBV/AXA). Hoffentlich wird es nicht so wie bei der Debeka.
Vor 3 Jahren gab es die letzte größere Erhöhung (seit dem nur noch gesetzlich vorgeschriebene Erhöhungen wegen Pflege).
Mein DBV/Axa Schreiben kam Anfang Dezember rein.
Von 380 Eur auf 420 Eur (+10%) im Monat. Größte Steigerungen im Bereich Ambulante Heilbehandlung und Stationäre Krankenhausbehandlung.