Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Nyx305 am 24.01.2020 14:01
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Hallo zusammen,
ich plane aktuell meinen Arbeitgeber zu wechseln. Leider hatte
Besteht im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, dass Arbeitgeber(neu) an Arbeitgeber(alt) den fälligen Betrag direkt überweist? Kann der Betrag (bei vorliegendem Nachweis über die Kosten) notfalls an mich direkt gezahlt werden? Vielen Dank im Voraus!
LG
Flo
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Der TV-L/TV-H trifft dazu keine Regelung.
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Wird also durch den TV-L auch nicht unterbunden?
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Der TV-L verbietet auch nicht, dass der Arbeitgeber dir eine Millionen pro Tag bezahlt. Wir würden es wohl nicht machen. Bzw. da müsstest du schon eine extrem wichtige und seltene Expertise mitbringen. Haushaltsrechtlich ist es auch nicht trivial. Geht es um eine abgeschlossene Fortbildung? Denkbar wäre bei uns die Zahlung der noch ausstehenden Teile im Rahmen einer noch laufenden Fortbildung.
Wenn es um relevante Verträge geht bräuchte es eine Rückzahlungsvereinbarung und das Problem der Kündigung im Rahmen der Probezeit stellt sich für den Arbeitgeber auch (da wäre dann das Geld verloren.)