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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Peter Hard am 13.05.2019 16:15

Titel: Nachträgliche Anerkennung von Praktika und Auswirkung Elternzeit
Beitrag von: Peter Hard am 13.05.2019 16:15
Hallo in die Runde,

Thema Berufspraktikum:
Ich bin in der Erfahungsstufe 2 meiner Entgeltgruppe eingestellt worden. Ich kam aus der Privatwirtschaft (exakt 30 Moante beim ersten Arbeitgeber nach Studium) und war quasi Dienstleister für Kommunen. Da dies 2,5 Jahren entspricht, und nicht volle 3, bin ich auch "nur" in der Stufe 2 gelandet. Nun frage ich mich, ob ich mir auch monatsweise Stufenerfahrung nachträglich anrechnen lassen kann. Dabei geht es mir vor allem um Berufspraktika, welche ich während meines Studiums in kommunalen Verwaltungen absolvierte. Dies würde nachweislich volle 3 Monate entsprechen und passt inhaltich auch auf meine jetzige Stelle. Auf die Idee hat mich § 16 Abs. 2 (vor allem die zugehörige Protokollerklärung) gebracht.
Gibt es für mich nun hierbei noch Möglichkeiten sich die 3 Monate anrechnen zu lassen und somit 3 Monate eher auch in die Erfahrungstufe 3 aufzusteigen? Falls ja, wie sollte ich vorgehen?

Thema Elternzeit:
Ich bin frischgebackener Vater und gegenwärtig in Elternzeit. Ich mache den ersten Lebensmonat einen vollen Monat Elternzeit und den 2. und 3. Lebensmonat in Teilzeit (3/5). Danach gehe ich wieder voll arbeiten. Meiner Kenntnis nach verschiebt sich mein Erfahrungsstufenaufstieg auch nur um den vollen Monat Elternzeit und die Teilzeitmonate tun dies nicht, richtig?

Gern würde ich in Summe eben durch meine Berufspraktika und Elternzeit eher in die Stufe 3 aufsteigen.
Titel: Antw:Nachträgliche Anerkennung von Praktika und Auswirkung Elternzeit
Beitrag von: RsQ am 13.05.2019 18:00
Ich hab' hier mal irgendwann im Forum gelesen:

Praktika sind Teil der Berufsausbildung und zählen deshalb nicht zur Arbeitserfahrung.

(Auch wenn ich auch der Meinung bin, dass das inhaltlich oft anders ist.)