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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Selecta2106 am 29.01.2020 20:51
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Hi,
Wer ist eigentlich genau betroffenen von der Überleitung in die S-Tabelle?
Ich selbst bin nach TV-L in der E10 eingestellt.
Es gibt ja noch den TV-L S für Sozial--und Erziehungsdienst.
Und dann gibt es ja noch TVöD-SuE.
Vielleicht kann mich jemand erhellen :)
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Beschäftigte im Sinne von Teil II Abschnitt 20 der Entgeltordnung zum TV-L,
- deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbandes der TdL ist, über den 31. Dezember 2019 hinaus fortbe- steht, und
- die am 1. Januar 2020 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen,
sind in die neue S-Entgeltgruppe übergeleitet.
Es gibt weder einen TV-L S noch einen TVÖD-SuE.
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Okay, weil auf dieser Website bei den Entgeltrechnern links im Menü
Kann man das doch so lesen? Wieso gibt es die denn nicht?
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Diese Website ist tariflich unbeachtlich. Es gibt sie nicht, weil sie schlicht nicht existieren.
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Tut mir leid, kann dir wirklich nicht folgen. Warum sind die dann aufgeführt?..
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Dir ist „Es gibt sie nicht“ zu kompliziert? Frag den Seitenbetreiber, was er sich gedacht hat. Fakt ist: es gibt keinen TV-L S und keinen TVÖD-SuE.
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https://www.[xxx]/entgelttabelle/tvoed-sue.html
Ja ist es mir tatsächlich.
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Welche Relevanz soll der Link haben?
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Es handelt sich nicht um eigenständige Tarifverträge. Die Beschäftigten fallen unter den TVöD bzw. unter den TV-L. Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gibt es aber eine eigene Entgelttabelle. Im Geltungsbereich des TV-L gibt es diese seit dem 01.01.2020.
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Es gilt was bereits gesagt wurde. Maßgeblich ist nur was in den Tarifwerken steht, da kann jede x-beliebige Seite im Netz schreiben was sie will. Und generell halte ich es für sinnvoll, wenn Beschäftigte wissen was für sie gilt und welche Rechte (oder Pflichten) sie haben.
Zu deiner Frage:
„Betroffen“ sind alle, die die entsprechende gesamte nicht nur vorübergehende Tätigkeit entspricht.
Seit dem 01.01.2020 gelten z.T. neue und/oder veränderte Tätigkeitsmerkmale. In der „S-Tabelle“ sind z.B. Erzieher*innen, Leitungen von Wohnheimen oder Kitas, Sozialarbeiter*innen, Heilpädagogen, Kinderpfleger*innen...
Es kommt nicht darauf an was du jetzt hast, sondern was du tust.