Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Herdudeness am 16.07.2019 07:50
-
Guten Morgen,
ich habe sowohl im Forum nach einer Beantwortung der Frage gesucht als auch so online. Leider konnte mir die Frage noch nicht ganz beantwortet werden:
Wenn man zwei Jahre befristet angestellt war und dann auf Probe verbeamtet wird (im September), steht einem dann noch anteilig die Jahressonderzahlung zu, da man seit Dezember vergangenen Jahres als Angestellte tätig war?
-
Hier ist (mal wieder) das Bundesland von entscheidender Bedeutung. In NRW bspw. ist die Jahressonderzahlung in die monatlichen Bezüge integriert worden, somit würdest du sie automatisch anteilig mit der monatlichen Besoldung erhalten.
-
Ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis besteht nicht (weil das Arbeitsverhältnis am 1.12. keinen bestand hat. Welche Ansprüche als Beamter bestehen ergibt sich aus dem jeweils anzuwenden Beamtenrecht des Bundes oder des Bundeslandes.
-
Es handelt sich um das Bundesland Hessen.
-
Nein, natürlich kein Anspruch. § 20 I TV-H
"Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung." Da du das nicht mehr sein wirst, erhälst du keine Jahresonderzahlung, aber immerhin ja die 5% monatliche Sonderzahlung als Beamter.
-
..., aber immerhin ja die 5% monatliche Sonderzahlung als Beamter.
Sie meinen die Sonderzahlung nach dem mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft getretenen Hessischen Sonderzahlungsgesetz? Oder gibt es inzwischen eine neue Rechtsgrundlage?
-
..., aber immerhin ja die 5% monatliche Sonderzahlung als Beamter.
Sie meinen die Sonderzahlung nach dem mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft getretenen Hessischen Sonderzahlungsgesetz? Oder gibt es inzwischen eine neue Rechtsgrundlage?
Ist nicht außer Kraft getreten, wurde "verlängert", tritt nun (wahrscheinlich aber nicht) mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.
-
Vielen Dank für die Antworten :)
-
Ich habe den tariflichen Anspruch um einen Tag verpasst (Verbeamtung am 1.12.). Es gab aber zum Glück einen Stadtratsbeschluss, der das Problem aufgreift und zugunsten der betroffenen einen Anspruch regelte. Frag mal beim PR nach, ob es sowas auch bei Euch gibt. Du bist nicht die erste, die beim gleichen Dienstherr vorher angestellt war.
-
Ist nicht außer Kraft getreten, wurde "verlängert", tritt nun (wahrscheinlich aber nicht) mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.
Danke!
-
Ich habe den tariflichen Anspruch um einen Tag verpasst (Verbeamtung am 1.12.). Es gab aber zum Glück einen Stadtratsbeschluss, der das Problem aufgreift und zugunsten der betroffenen einen Anspruch regelte. Frag mal beim PR nach, ob es sowas auch bei Euch gibt. Du bist nicht die erste, die beim gleichen Dienstherr vorher angestellt war.
Gut zu wissen, dann werde ich mich mal beim PR erkundigen. Danke !
-
@Herdudeness
Fragen schadet nicht. Ist aber eine ziemliche Ausnahme, weil der öffentliche Dienst meist keine übertariflichen Zahlungen leistet.