Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Fenrir am 21.03.2021 15:38
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Hallo,
ein bayerischer Dipl.-Verwaltungswirt verfügt über ein Erststudium der Informatik (ebenfalls Diplom). Nach ein paar Jahren beruflicher Tätigkeit reizt ihn die Arbeit mit IT-Systemen wieder.
Jetzt besteht das Problem, dass er sich als Beamter der 3. QE in der Fachlaufbahn "Finanzen und Verwaltung" befindet. Er möchte künftig die Tätigkeit eines Verwaltungsinformatikers ausüben und dafür in die Fachlaufbahn "Naturwissenschaft und Technik" wechseln. Wäre dies aufgrund seines Erststudiums möglich bzw. was müsste getan werden?
Lg,
Fenrir
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Erforderlich erscheint mir in Deinem Fall nur die Zustimmung der zuständigen obersten Dienstbehörde, Art. 9 Abs. 2 Satz 3 LlbG.
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Schon klar. Die Frage ist ja, ob die oberste Dienstbehörde in einem solchen Fall ihre Zustimmung erteilen würde.
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Warum stellst du nicht einfach die Frage deiner Personalstelle?
Nur die können die richtige Antwort geben.
Evtl. hat der Dienstherr Interesse an dem Beamten und kümmert sich dann auch darum.
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Das lässt sich nur im Einzelfall entscheiden. Da Du einen einschlägigen Abschluss hast und der technische Dienst wohl auch in Bayern keinen erheblichen Bewerberüberhang ausweist, halte ich das zumindest nicht für ausgeschlossen.
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Halt, hier werden m. E. Inhalte vermischt.
Sollte es sich tatsächlich um den Wechsel der Fachlaufbahn handeln, ist die oberste Dienstbehörde nur mit Zustimmung des LPA befähigt. Ich lasse unberücksichtigt, ob die für die Fachlaufbahn geltenden Normen andere Voraussetzungen an die Qualifikation stellen.
Grüße