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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: kcpb am 03.08.2020 13:38

Titel: höherwertige Tätigkeiten
Beitrag von: kcpb am 03.08.2020 13:38
Liebe Alle,

eine Mitarbeiterin wurde auf eine bewertete E13 Stelle nach E11 eingestellt. Die TDS wurde entsprechend der neuen Eingruppierung von überwiegend selbstständiger Arbeit in "Mitarbeit/Mithilfe bei" geändert. Die Mitarbeiterin führt aber die Tätigkeiten alle selbstständig und eigenverantwortlich aus. Mehrere Gespräche mit dem Chef waren bisher ergebnislos.

Welche Möglichkeiten hat die Kollegin - ausser sich an den Personalrat zu wenden - ?

* Zahlung einer Zulage?
* Eigentantrag auf Höhergruppierung?

Danke im Voraus für eure Hilfe

LG kcpb
Titel: Antw:höherwertige Tätigkeiten
Beitrag von: Spid am 03.08.2020 13:41
TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Ein Antrag auf Höhergruppierung ist - außer in den Fällen, wo der TVÜ-L ihn ausdrücklich vorsieht, die aber hier offenkundig nicht vorliegen - weder vorgesehen noch erforderlich, da TB ohnehin stets entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Ein solcher Antrag wäre schlicht unbeachtlich und muß vom AG nicht mal zur Kenntnis genommen, geschweige denn bearbeitet werden. Für was sollte im Sachverhalt eine Zulage gezahlt werden?
Titel: Antw:höherwertige Tätigkeiten
Beitrag von: Organisator am 03.08.2020 13:58
Verstehe ich das richtig, dass mittels Tätigkeitsdarstellung der Mitarbeiterin E-11 bewertete Tätigkeiten übertragen wurden? Dann müsste sie diese nur wie übertragen ausführen.
Was soll Ziel der Übung sein?

Ansonsten sind selbständige Leistungen eher ein Tätigkeitsmerkmal für E7-E9a.
Titel: Antw:höherwertige Tätigkeiten
Beitrag von: kcpb am 04.08.2020 07:31
die Tätigkeiten sind über die Personalabteilung nach E13 eingestuft - nach dem Weggang des bisherigen Stelleninhabers wurde die Stelle neu ausgeschrieben und durch leichte Veränderungen in der TDS (statt eigenverantwortlich und selbstständig zB auf Mithilfe bei, Zuarbeiten von usw.) nach E11 eingestuft, weil der Chef der Meinung war, dass eine E11 "ausreichen" würde ;-) - tatsächlich erwartet er aber Leistungen, die über die in der TDS aufgeführten Aufgaben/Tätigkeiten hinausgehen. Nämlich eigenverantwortliches Handeln, usw. .. wie in der ehemaligen TDS nach E13 beschrieben.

Die Idee miteiner Zulage würde in dem Fall Übertragung/Dulden höherwertiger Tätigkeiten eine Möglichkeit sein
Titel: Antw:höherwertige Tätigkeiten
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 07:36
Maßgeblich für die Eingruppierung ist die auszuübende Tätigkeit. Eine Zulage ist nicht vorgesehen.
Titel: Antw:höherwertige Tätigkeiten
Beitrag von: kcpb am 04.08.2020 07:50
@Spid .. davon gehe ich aus, daher meine Frage im Eingangspost - wie geht man hier vor? Antrag auf Höhergruppierung OHNE Einbindung des Leiters? eher nicht möglich oder? Antrag auf Zahlung einer Differenz-Zulage zwischen E11 und E13 wegen Ausübung höherwertiger Tätigkeiten? müsste auch über den Leiter gestellt werden? Einschalten des Personalrats? immer kein guter Weg, wenn man noch weiterhin dort arbeiten möchte :P

Hast du eine Idee?

VG
Titel: Antw:höherwertige Tätigkeiten
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 07:56
Wie ich bereits ausführte, ist ein solcher Antrag völlig unbeachtlich und eine Zulage nicht vorgesehen. Warum hältst Du die Erwartungen subalternen Führungspersonals überhaupt für erheblich für Deine zu erbringende Arbeitsleistung?
Titel: Antw:höherwertige Tätigkeiten
Beitrag von: Bastel am 04.08.2020 07:59

Hast du eine Idee?

VG

Einfach nur den Kram machen der einem übertragen wurde? Dann arbeite dem Leiter einfach nur zu...
Titel: Antw:höherwertige Tätigkeiten
Beitrag von: Organisator am 04.08.2020 08:53
@Spid .. davon gehe ich aus, daher meine Frage im Eingangspost - wie geht man hier vor? Antrag auf Höhergruppierung OHNE Einbindung des Leiters? eher nicht möglich oder? Antrag auf Zahlung einer Differenz-Zulage zwischen E11 und E13 wegen Ausübung höherwertiger Tätigkeiten? müsste auch über den Leiter gestellt werden? Einschalten des Personalrats? immer kein guter Weg, wenn man noch weiterhin dort arbeiten möchte :P

Hast du eine Idee?

VG

Wenn Aufgaben nach E 11 übertragen wurden sind nur diese auszuführen. Eine andere Erwartungshaltung kann der Chef gerne haben, das ist dann aber sein Problem. Wenn der Chef E 13-Tätigkeiten ausgeführt haben möchte, muss er diese übertragen lassen.
Die genannten Anträge können zwar eine Erwartungshaltung darlegen, sind aber tarifrechtlich nicht vorgesehen und daher muss der Arbeitgeber diese noch nicht einmal ignorieren.
Titel: Antw:höherwertige Tätigkeiten
Beitrag von: Lars73 am 04.08.2020 11:25
Wobei natürlich in der E11 eigenverantwortliches Handeln ganz normal ist.

Ob die vom Vorgesetzten gewünschten Tätigkeiten tatsächlich nicht von der E11 gedeckt sind kann man aus dem bisher vorgetragenen nicht erschließen. Erst dann stellt sich die Frage wie man mit dem Unterschied wahrzunehmende Tätigkeit/übertragende Tätigkeit umgeht.

Welcher Abschnitt der Entgeltordnung greift. (Wenn nicht bekannt grobe Beschreibung der Tätigkeit die für die Einschätzung E11/E13 sowieso hilfreich wäre.

Wenn man E13 haben möchte ist es am einfachsten sich auf eine Stelle nach E13 zu bewerben.

Ansonsten wäre zu klären was die wahrzunehmenden Aufgaben sind. Wenn diese E13 sind kann die Eingruppierung grundsätzlich durchgesetzt werden. Allerdings nicht ohne ggf. die Rechte aktiv einzufordern und dabei einen Konflikt mit Vorgesetzten und Arbeitgeber in Kauf zu nehmen.


Titel: Antw:höherwertige Tätigkeiten
Beitrag von: WasDennNun am 04.08.2020 13:30
Die genannten Anträge können zwar eine Erwartungshaltung darlegen, sind aber tarifrechtlich nicht vorgesehen und daher muss der Arbeitgeber diese noch nicht einmal ignorieren.
sehr schön formuliert  ;D
Ab in die Rundablage....
Titel: Antw:höherwertige Tätigkeiten
Beitrag von: kcpb am 05.08.2020 09:42
sorry, aber ihr habt meinen Eingangspost nicht korrekt gelesen

die Stelle (es geht nicht um meine Arbeit), die die Kollegin innehat, ist nach E13 bewertet und wurde auch so im Stellenplan verankert. Die damalige Stelleninhaberin verlies die Einrichtung und es wurde neu ausgeschrieben. Weil der neue Chef der Meinung war, dass eine E11 Bezahlung ausreichen würde, hat er die einstige, nach E13 bewertete Tätigkeitsdarstellung so ändern lassen, dass diese grade noch in eine E11 passt (wie oben geschrieben von eigenständiger Umsetzung in Mithilfe bei der Ausführung usw.)
Die neue Stelleninhaberin, eine neu eingestellte Kollegin bekommt nun eine E11 nach der neuen TDS, führt aber die Aufgaben nach der "alten" TDS mit eigenständiger Leistung usw. aus (dass eine E11 von der Basis her schon eine entsprechende Spur Eigenverantwortung usw. hat, ist mir schon klar und hier nicht zu diskutieren)

Gespräche zwischen der Kollegin und dem Chef verliefen bisher erfolglos, er ist und bleibt der Ansicht, dass im Bereich Finanzen und Controlling eine E11 völlig ausreichend sei

Danke euch
Titel: Antw:höherwertige Tätigkeiten
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2020 09:51
Die neue Stelleninhaberin, eine neu eingestellte Kollegin bekommt nun eine E11 nach der neuen TDS, führt aber die Aufgaben nach der "alten" TDS mit eigenständiger Leistung usw. aus
Sie führt also Dinge aus, die sie nicht als Tätigkeiten übertragen bekommen hat?
Dann sollte sie darauf drängen, dass diese Dinge ihr auch übertragen werden, oder den Bleistift fallen lassen.
Das Gespräch mit dem Cheffe würde also folgendermaßen lauten:
Ich darf diese Dinge nicht machen, weil der Ag mir diese Dinge nicht übertragen hat. Tut mir ehrlich leid Chef, aber ich würde sie gerne machen, wenn der AG sie mir überträgt.

EDIT:
Wo in welchem Bereich der EGO ist die Tätigkeit eigentlich angesiedelt?
Titel: Antw:höherwertige Tätigkeiten
Beitrag von: Spid am 05.08.2020 09:52
@kcpb: Und Du liest die Antworten nicht. Die ausgeübte Tätigkeit ist unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Erwartungen subalternen Führungspersonals sind regelmäßig für den Inhalt des Arbeitsverhältnisses unbeachtlich - ebenso wie deren Rechtsmeinung wie auch die des AG die Eingruppierung nicht berührt.
Titel: Antw:höherwertige Tätigkeiten
Beitrag von: Organisator am 05.08.2020 09:56
sorry, aber ihr habt meinen Eingangspost nicht korrekt gelesen

die Stelle (es geht nicht um meine Arbeit), die die Kollegin innehat, ist nach E13 bewertet und wurde auch so im Stellenplan verankert. Die damalige Stelleninhaberin verlies die Einrichtung und es wurde neu ausgeschrieben. Weil der neue Chef der Meinung war, dass eine E11 Bezahlung ausreichen würde, hat er die einstige, nach E13 bewertete Tätigkeitsdarstellung so ändern lassen, dass diese grade noch in eine E11 passt (wie oben geschrieben von eigenständiger Umsetzung in Mithilfe bei der Ausführung usw.)
Die neue Stelleninhaberin, eine neu eingestellte Kollegin bekommt nun eine E11 nach der neuen TDS, führt aber die Aufgaben nach der "alten" TDS mit eigenständiger Leistung usw. aus (dass eine E11 von der Basis her schon eine entsprechende Spur Eigenverantwortung usw. hat, ist mir schon klar und hier nicht zu diskutieren)

Gespräche zwischen der Kollegin und dem Chef verliefen bisher erfolglos, er ist und bleibt der Ansicht, dass im Bereich Finanzen und Controlling eine E11 völlig ausreichend sei

Danke euch

Was früher war, oder im Stellenplan steht betrifft die neu eingestellte Kollegin nicht. Sie hat eine TD mit E 11 - Tätigkeiten übertragen bekommen, genau diese sind auszuführen.
Eine andere Erwartungshaltung kann der Chef gerne haben, das ist dann aber sein Problem. Wenn der Chef E 13-Tätigkeiten ausgeführt haben möchte, muss er diese übertragen lassen.
Titel: Antw:höherwertige Tätigkeiten
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2020 09:57
Wenn es also im Bereich allg. Verwaltung Teil I ist :
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,
deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
Entgeltgruppe 11
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)


D.h.:
Ist sie tatsächlich verantwortlich, sind es tatsächlich Dinge mit einem hohem Maß an Verantwortung (oder nur zuarbeit für Vorgestzten, der dann dieses verantwortet)? -> Nein -> nix E12
Hat sie ein Wiss. Hochschulstudium? -> und sind die Tätigkeiten entsprechend mit akademischen Zuschnitt  im Controling? Nein? Nix E13
Titel: Antw:höherwertige Tätigkeiten
Beitrag von: Lars73 am 05.08.2020 10:21
E13 in dem Bereich ist tatsächlich recht unwahrscheinlich. Was sind denn aus deiner Sicht Tätigkeiten die dort E12 oder E13 begründen? Schon die E11 ist ja schon eine Heraushebung aus der E9b, E9c und E10.