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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Medizintechniker am 02.12.2019 11:55
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Hallo zusammen.
Ich habe ein Arbeitsvertrag mit Haus A. und mache in Haus B Urlaubsvertretung.
Jetzt bin ich vom Betriebsrat angesprochen worden, wie das mit den Wegezeiten geregelt ist.
Seiner Meinung nach könnte ich morgens zur Arbeitsbeginn Haus A fahren dann mit Taxi zu Haus B und Nachmittags wieder zurück, damit ich pünktlich von Haus A Feierabend machen kann. Oder den Mehraufwand als Überstunden gelten machen, bzw. Später anfangen und Früher aufhören.
Erste Recherche lässt vermuten, das der Einsatz in Haus B als Abgeordnet gilt und ich somit für den kompletten Weg Reisekosten abrechnen kann.
Weiß jemand da genaueres?
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Handelt es sich um den gleichen AG? Wie ist die Vertretung rechtlich ausgestaltet?
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Im Grunde gleicher AG. Zumindest Gleiche GF, gleicher Name, das andere Haus ist aber kein TVÖD Haus.
Zu der rechtlichen Frage ??
Wir Stimmen den Urlaub aufeinander ab, in meiner Stellenbeschreibung steht u.a. Vertretung Haus B. Und bisher ist es so, das ich die 6 Wochen im Jahr in Haus B bin.
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Wir Stimmen den Urlaub aufeinander ab, in meiner Stellenbeschreibung steht u.a. Vertretung Haus B. Und bisher ist es so, das ich die 6 Wochen im Jahr in Haus B bin.
Jetzt muss ich doch mal fragen: Wieso sollst du dann morgens erst noch nach Haus A? Wäre es da nicht einfacher, morgens direkt nach Haus B zu fahren und zum Feierabend von dort dann wieder nach Hause?
Bis jetzt hatte sich das so angehört, als müsstest du morgens und nachmittags auch noch eine Weile in Haus A arbeiten und erst im Laufe des Tages für ein paar Stunden nach Haus B.
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ich fahre wenn ich Urlaubsvertretung mache morgens direkt nach Haus B und von da nach Hause.
Unser Betriebsrat meinte aber, das ich ein Vertrag mit A und nicht mit B habe und auch nix davon drin steht.
Deswegen entweder normaler weg zu A von da während der Arbeitszeit zu B und zurück, aber komplett in B Arbeiten, oder
direkt nach B und von da nach Hause. Und dann entweder die gleiche Zeit in B ankommen(Arbeitsbeginn 8 Uhr) wie in Haus A, und Überstunden aufschreiben, oder, da der Weg nach B länger ist, normal losfahren und in B später ankommen, und endsprechend früher wieder nach Hause.
So unser BR
Jetzt stellt sich mir die Frage, was ist das, wenn ich in Haus B bin? Bin ich dahin abgeordnet? Wenn ja wäre es dann komplett Arbeitszeit?
Mein AG sagt natürlich, Das ist alles Wegezeit, keine Arbeitszeit, die machen aber immer Ihr eigenes ding, wenn es darum geht den Angestellten weniger Geld zu zahlen, auch wenn der Sachverhalte ganz klar ist.
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Ja, ja, BR/PR halt... Wahlämter, deren Hauptanreiz ein erweiterter Kündigungsschutz ist, sind nicht dazu geeignet, die Besten der Besten der Besten anzuziehen, sondern in erster Linie solche, die eines solchen bedürfen...
Bei einer Abordnung gelten die reisekostenrechtlichen Rahmenbedingungen des AG für Dienstreisen, hier wohl bei täglicher Rückkehr in erster Linie Wegstreckenentschädigung. Die Reisezeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind keine Arbeitszeit.
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Ich keine Die Einstellung über BR verstehen. Ich hab auch schlechte Erfahrung mit denen. Aber bei uns sind es langjährige BR´s.
Bei einer Abordnung gelten die reisekostenrechtlichen Rahmenbedingungen des AG für Dienstreisen, hier wohl bei täglicher Rückkehr in erster Linie Wegstreckenentschädigung. Die Reisezeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind keine Arbeitszeit.
Das der Weg zur Arbeitsstätte Freizeit ist, weiß ich. Demnach ist der Weg nach Haus B kein Weg zur Arbeitsstätte, die ist ja in Haus A
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Wenn Du abgeordnet bist, ist Deine Annahme zur Arbeitsstätte falsch.
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Bin ich den abgeordnet?
Wie wird man abgeordnet? Ich weiß, den Begriff hab ich eingeworfen, Ich hab halt davon gelesen. Fakt ist, ich weiß nicht, was genau ich da bin. Außer das wir Abteilungsintern Urlaub abstimmen, und mein Abteilungsleiter mir sagt, das ich dann in Haus B hin fahren soll, gibt es nichts schriftliches.
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Es gibt keine Formervorschrift für eine Abordnung. Wenn Dir eine vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses zugewiesen wurde, bist Du abgeordnet.
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Es gibt keine Formervorschrift für eine Abordnung. Wenn Dir eine vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses zugewiesen wurde, bist Du abgeordnet.
Das ist mal ne klare Aussage :D Danke
Also zusammengefasst: Ich bin abgeordnet und fahre entweder nach A zur Arbeit oder nach B!
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Ja.
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und für die PR/Betriebsräte: "Störung des Betriebsfiredens" ist ein Kündigungsgrund. ;D