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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Nerostar am 10.08.2020 14:39
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Hallo liebe Community,
ich werde ab September als Lehrkraft eingestellt. Inwieweit habe ich überhaupt Anspruch auf die Jahressonderzahlung im November? Wird diese anteilig berechnet? Der dazugehörige Gesetzestext ist m.E. etwas widersprüchlich.
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Sofern das Arbeitsverhältnis am 01.12.2020 besteht, ja.
Ja.
Welcher Gesetzestext?
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Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TV-L).
Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Bei Beschäftigten, die nach dem 31. August eingestellt werden, wird das erste volle Monatsentgelt zu Grund gelegt (§20, Abs. 3).
Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt.
Zum einen wird hier erwähnt, dass das erste volle Monatsgehalt zu Grunde gelegt wird, zum anderen aber eine Kürzung vom 1/12 erwähnt.
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Das ist weder widersprüchlich noch ein Gesetzestext.
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Du bekommst 4/12 der auf der Basis deines ersten vollen Monatsgehalt berechneten Jahressonderzahlung. Wenn du anrechenbare Vorzeiten hast, unterbleibt insoweit die Kürzung um Zwölftel.
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...hoffentlich kein Mathelehrer... ;)
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...hoffentlich kein Mathelehrer... ;)
Deutschlehrer währe genauso bedenklich. Wann fängt man mit verstehendem Lesen an? 3. Klasse?
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*währe*
Du Experte!
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Wenn du anrechenbare Vorzeiten hast, unterbleibt insoweit die Kürzung um Zwölftel.
Die Info ist tatsächlich neu für mich. Müssen diese direkt vor der Neueinstellung liegen oder sind Unterbrechungen unschädlich?
Beispiel: Ich war bis Ende März 2019 nach TVL beschäftigt, dann ab 15.08. wieder bei einem anderen Arbeitgeber. Die Arbeitszeit bei dem vorherigen Arbeitgeber wurde insofern angerechnet, dass ich in eine höhere Stufe aufgestiegen bin, so wie es auch regulär der Fall gewesen wäre, wenn ich weiter beim vorherigen Arbeitgeber tätig geblieben wäre.
Die Sonderzahlung erfolgte natürlich auf 4/12 Basis. Hätte dann 7/12 erfolgen müssen?
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Anrechenbare Zeiten für die Jahressonderzahlung sind nur solche beim gleichen Arbeitgeber waren.
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Danke, das ergibt Sinn :)
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...hoffentlich kein Mathelehrer... ;)
Wie bitte kommst du darauf, meine mathematischen Standards zu definieren und/oder nur ansatzweise beurteilen zu können? Ich habe schließlich nicht gefragt, wie man 1/12 ausrechnet.
Generell sollte man das Schreiben einfach unterlassen, sofern man zu der vom Threadersteller veröffentlichten Frage nichts konstruktives beitragen kann. Solche von Unfähigkeit und Respektlosigkeit geprägten Beiträge mag einfach keiner, geschweige denn sind sie für irgend wen nützlich. :) ;)
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...hoffentlich kein Mathelehrer... ;)
Deutschlehrer währe genauso bedenklich. Wann fängt man mit verstehendem Lesen an? 3. Klasse?
Also von einer Person, welche nicht einmal unsere deutsche Rechtschreibung beherrscht, muss ich mich nun wirklich nicht diffamieren lassen. Generell sollte man mit solch einer Schwäche das Schreiben im Internet einfach unterlassen, da man sich, wie hier gerade passiert, einfach nur blamiert. ;D
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geschweige denn sind sie für irgend wen nützlich. :) ;)
...Verbindungen, in denen jemand vorkommt, werden nicht getrennt geschrieben.. ::)
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Also ich mochte Deinen Beitrag sehr, weshalb auch die Vorbringung, keiner würde solche Beiträge mögen, unzutreffend ist.
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(...) mag einfach keiner, geschweige denn sind sie für irgend wen nützlich. :) ;)
Doch, doch. Ich fands lustig :)
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(...) mag einfach keiner, geschweige denn sind sie für irgend wen nützlich. :) ;)
Doch, doch. Ich fands lustig :)
Na dann lache mal schön.
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Ich musste bei dem Gedanken auch schmunzeln, dass ein Mathelehrer mit meiner Formulierung ein Problem haben könnte. Und nun möchte ich bitte ein Sternchen 😊
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Ich musste bei dem Gedanken auch schmunzeln, dass ein Mathelehrer mit meiner Formulierung ein Problem haben könnte. Und nun möchte ich bitte ein Sternchen 😊
Du hast das geschafft, was vielen anderen anscheinend schwer fällt. -> Kurz, knapp und sachlich antworten. Danke dafür. :)
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Danke. Trag die spitzen Bemerkungen mit Fassung. Manche sind witzig, manche nicht. Aber Geschmäcker sind eben unterschiedlich.