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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Jonesjena am 26.06.2019 11:34

Titel: Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: Jonesjena am 26.06.2019 11:34
Liebe Foristen,

ich arbeite bei einer Bundesoberbehörde.

Eingruppiert bin ich nach e12. Regelmäßig werden im Haus Abfragen gemacht, ob man sich auch andere Tätigkeiten vorstellen kann. Diese anderen Tätigkeiten sind mit schöner Regelmäßigkeit aber niedriger (bspw. e9) eingruppiert. Der Arbeitgeber sagt nun, dass dies "unschädlich" sei, da die Tätigkeit für max. 6 Monate (in diesem Zeitraum aber zu 100%, also eine komplett andere Eingruppierung/Wertigkeit) übertragen werde.

Ich bin der Meinung, dass der AG hier irrt. Ich erinnere mich, dass mit dem Zeitpunkt der Übertragung die Eingruppierung (unabhängig von vorherigen Eingruppierungen oder der Rechtsmeinung des AG) fest ist und es da keine zeitlichen "Spielräume" oder Fristen gibt.

Oder irre ich?
Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: Spid am 26.06.2019 11:36
Eine nur vorübergehende Übertragung löst - unabhängig von ihrer Dauer - keine Eingruppierung aus, da TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind.
Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: Jonesjena am 26.06.2019 11:42
Danke
Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: RsQ am 26.06.2019 12:17
Ist "vorübergehend" zeitlich klar definiert? Oder kommt da wieder ein Hinweis auf eine (individuell) zu bildende Rechtsmeinung ins Spiel?
Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: Spid am 26.06.2019 12:25
Es bedarf keiner zeitlichen Definition. Eine ausdrücklich nur vorübergehend übertragene Tätigkeit kann grundsätzlich auch Jahre dauern. Relevant ist in erster Linie, das ausdrücklich vom Regelfall der nicht nur vorübergehenden Übertragung abgewichen wird. Der AG kann zwar bei der vorübergehenden Übertragung ermessensfehlerhaft handeln, dies wird aber nur dann relevant, wenn die fehlerhafte Ausübung des Ermessens zum Nachteil des AG geschieht.
Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: was_guckst_du am 26.06.2019 12:25
Eingruppiert bin ich nach e12. Regelmäßig werden im Haus Abfragen gemacht, ob man sich auch andere Tätigkeiten vorstellen kann. Diese anderen Tätigkeiten sind mit schöner Regelmäßigkeit aber niedriger (bspw. e9) eingruppiert. Der Arbeitgeber sagt nun, dass dies "unschädlich" sei, da die Tätigkeit für max. 6 Monate (in diesem Zeitraum aber zu 100%, also eine komplett andere Eingruppierung/Wertigkeit) übertragen werde.

...mit anderen Worten, man sitzt auf einer EG 12 Stelle, auf der man sozusagen so wenig zu tun hat, dass man problemlos mal eben für 6 Monate auf eine andere (niedrieger bewertete Stelle) "verschwinden" kann, weil der Dienstherr freundlich nachfragt, ob man nicht Lust hätte, dort mal auszuhelfen... ;D ;D ;D

...typisch Bund! 8)
Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: Organisator am 26.06.2019 13:16
...typisch Bund! 8)

Ja, weil modern und flexibel.

Wenns mal brennt, sollte man auch löschen können. Heisst: auch "überbezahlte" Kollegen befristet und freiwillig in den Problembereichen einsetzen.

Für den Mitarbeiter nicht von Nachteil und absolut im dienstlichen Interesse!
Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: was_guckst_du am 26.06.2019 13:24
..."typisch Bund" bezog sich eher auf den Umstand, dass in höheren Entgeltgruppen Leute sitzen, die nichts zu tun haben, während das Personal in weniger hoch dotierten Bereichen fehlt...

...ein generell strukturelles Problem zu lösen, in dem man überbezahlte Personen in Bereichen beschäftigt, wo sie nicht hingehören, kann man mit viel Wohlwollen zwar "modern und flexibel" nennen, ist aber letztendlich Wahnsinn und beinhaltet die Verschwendung von Steuergeldern...
Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: Organisator am 26.06.2019 13:47
..."typisch Bund" bezog sich eher auf den Umstand, dass in höheren Entgeltgruppen Leute sitzen, die nichts zu tun haben, während das Personal in weniger hoch dotierten Bereichen fehlt...

...ein generell strukturelles Problem zu lösen, in dem man überbezahlte Personen in Bereichen beschäftigt, wo sie nicht hingehören, kann man mit viel Wohlwollen zwar "modern und flexibel" nennen, ist aber letztendlich Wahnsinn und beinhaltet die Verschwendung von Steuergeldern...

Da teile ich beide Aussagen  ;D

Wenn es sich um ein strukturelles Problem handelt, kann man wahrlich nichts positives abgewinnen. Ging bei meinem Beispiel eher um zeitlich begrenzte Notlagen, die es zu beheben gilt. Und dafür halte ich so ein Instrument für ganz sinnvoll.
Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: Bastel am 26.06.2019 14:17
..."typisch Bund" bezog sich eher auf den Umstand, dass in höheren Entgeltgruppen Leute sitzen, die nichts zu tun haben, während das Personal in weniger hoch dotierten Bereichen fehlt...


Je nach Auslastung läuft dann halt einfach in dem "alten" Gebiet etwas mehr auf. Bei meinem alten AG (Bund) wurden uns dann einfach für ein paar Wochen zwei Beamte zugewiesen. Da ist halt denen ihr Scheiß (in diesem Moment unwichtiger) liegen geblieben...

Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: nichts_tun am 27.06.2019 11:01
...ein generell strukturelles Problem zu lösen, in dem man überbezahlte Personen in Bereichen beschäftigt, wo sie nicht hingehören, kann man mit viel Wohlwollen zwar "modern und flexibel" nennen, ist aber letztendlich Wahnsinn und beinhaltet die Verschwendung von Steuergeldern...

Sie sind nicht überbezahlt. Die dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten sind nach der EG 12 zu vergüten.

Übrigens wurde ich auch schon "unterwertig" eingesetzt; mir hat das nicht geschadet und hat sich sodann sogar positiv auf mein LOB ausgewirkt (ich bin bei einer Kommune beschäftigt).
Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: WYSWIG2019 am 03.07.2019 14:21
schau mal in den Tarifvertrag. Eingruppierungen in Besonderen Fällen z.B.TVÖD§13 (3) .  In einem andern Tarifvertrag habe ich das selbe für vorübergehende niedriger Einstufung gelesen.
FRage:Wenn es also länger als die angegebene Zeit dauert könnte das dauerhaft werden?
Muß im Vertrag stehen das der Vertrag automatisch nach 3 o. 6 Monaten endet?
Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: Organisator am 03.07.2019 14:30
schau mal in den Tarifvertrag. Eingruppierungen in Besonderen Fällen z.B.TVÖD§13 (3) .  In einem andern Tarifvertrag habe ich das selbe für vorübergehende niedriger Einstufung gelesen.
FRage:Wenn es also länger als die angegebene Zeit dauert könnte das dauerhaft werden?
Muß im Vertrag stehen das der Vertrag automatisch nach 3 o. 6 Monaten endet?

§ 13 TVöD bezieht sich auf eingruppierungsrelevante Änderungen innerhalb der übertragenen Tätigkeiten, ohne dass andere Tätigkeiten übertragen wurden. In dem genannten Beispiel werden andere Tätigkeiten befristet übertragen. Was meinst Du also mit Deiner Frage?
Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: was_guckst_du am 03.07.2019 14:40
Sie sind nicht überbezahlt. Die dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten sind nach der EG 12 zu vergüten.

....wenn Sie nach EG 12 bezahlt werden, sind Sie für den Zeitraum, wo sie auf einer EG 9 Stelle arbeiten, überbezahlt...um nichts anderes geht es hier...
Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: Spid am 03.07.2019 14:51
Nein. Da die Höhe des Vergütungsanspruchs von der EIngruppierung abhängig ist und sich diese aus der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit ergibt, kann eine nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit nicht dazu führen, daß jemand, der das tariflich vorgesehene Entgelt erhält, überbezahlt ist.
Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: was_guckst_du am 03.07.2019 14:55
...tarifrechtlich gesehen, sind sie natürlich nicht überbezahlt, da ihnen die Vergütung ihre Eingruppierung zusteht...
Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: WYSWIG2019 am 04.07.2019 11:17
Eingruppierungen in Besonderen Fällen z.B.TVÖD§13 (3) man kann höher eingestuft werden. mit 6 MOnaten Frist. Ist die Tätigkeit innerhalb der 6 Monate beendet worden kann an zurückgestuft werden. wird die frist um 3 Tage (mindesvoraussetzung)überschritten ist die Eingruppierung dauerhaft. Die frist kann sich verlängern durch Arbeitsunterbrechungen Urlaub Krankheit und sonstige Verhinderungen. Bekommt man aber ingesamt 984 Stunden Arbeitszeit (40*4*6+ (3*8)) zusammen ist die Einstufung dauerhaft? Gibt es darüber HInaus ein Gesetz was eine Rückstufung erlaubt? Eine niedrigere Stufe selbst wenn sie ausgeübt wird kann meiner Meinung nach niemals zu einem geringeren Gehalt führen. Der Verlust geht zu Lasten des Vertragsnehmers. Wenn man allerdings  einen Änderungsvertrag unterschreiben soll dann kann man, soll man die Unterschrift verweigern.
Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: Spid am 04.07.2019 11:20
Was soll denn dieses Geblubber?
Titel: Antw:Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe "unschädlich"
Beitrag von: Organisator am 04.07.2019 13:02
§ 13 TVöD bezieht sich auf eingruppierungsrelevante Änderungen innerhalb der übertragenen Tätigkeiten, ohne dass andere Tätigkeiten übertragen wurden. In dem genannten Beispiel werden andere Tätigkeiten befristet übertragen. Was meinst Du also mit Deiner Frage?