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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Fleißige Biene am 11.09.2019 17:15
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Ich möchte von Berlin nach Brandenburg im öD wechseln. Ich bin seit 8 Jahren und 1 Monat in Berlin im öD und habe gelesen, dass ich nach 8 Jahren Zugehörigkeit 4 Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende habe. Was heißt das konkret? Ich muss wann genau kündigen, um z.B. zum 31.März 2020 (Quartalsende) die Kündigungsfrist eingehalten zu haben. Danke für Eure Antworten.
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Maßgeblich ist nicht die Beschäftigungszeit im öD, maßgeblich ist die Beschäftigungszeit beim selben AG.
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selber Arbeitgeber
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29.11.19
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Danke.
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Es gibt auch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages.