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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Susi1984 am 25.01.2019 10:38

Titel: Vom Beamten auf Lebenszeit (Land) zum Anwärter (Bund)
Beitrag von: Susi1984 am 25.01.2019 10:38
Hallo an alle,

ich bin derzeit Vollzugsbeamter auf Lebenszeit im mD im Land Berlin und möchte aus diversen Gründen in den Verwaltungsdienst wechseln. Da ein Laufbahnwechsel nicht möglich ist, habe ich mich entschieden, erneut einen Vorbereitungsdienst zu absolvieren. Da Berlin diesen (noch) nicht anbietet, habe ich mich bei einer Bundesbehörde beworben und wurde für den Vorbereitungsdienst im mittleren Verwaltungsdienst ausgewählt.
Nun stünde für mich der Wechsel vom Beamten auf Lebenszeit vom Land Berlin zum Beamtenanwärter beim Bund an.

Weiß jemand, wie dieser Wechsel vollzogen werden kann? Eine Versetzung (mein Dienstherr würde dieser im Übrigen unter keinen Umständen zustimmen) ist wahrscheinlich nicht möglich?! Muss ich mich entlassen lassen oder ist hier auch eine Raubernennung durch die Bundesbehörde möglich?
Und wie schaut es mit meinen bisher erworbenen Pensionsansprüchen aus? Würde ich bei einer Entlassung und einer zeitnahen Einstellung als Anwärter trotzdem in der gesetzl. RV nachversichert werden oder würde der Bund meine bisherigen Pensionsansprüche übernehmen?

Vielen Dank! Susi
Titel: Antw:Vom Beamten auf Lebenszeit (Land) zum Anwärter (Bund)
Beitrag von: Thomber am 01.02.2019 13:31
Hallo Susi,

ich bin kein Personal-Profi aber habe das undankbare Berlin auch Richtung BUND verlassen und gebe mein Bestes bei der Beantwortung deiner Fragen ;)

Zunächst einmal HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH zu Deiner Entscheidung und Deinem Erfolg im Auswahlverfahren!


1. Raubernennung durch die Bundesbehörde möglich?
->Das machen die zwar schon mal aber nicht bei Anwärtern (Beamten auf Widerruf). Der "Status" Anwärterin beendet soweit ich weiß auch nicht autom. ein lfd. anderes Beamtenverhältnis. Insofern also in Berlin entlassen und beim Bund neu einstellen lassen.

2. Und wie schaut es mit meinen bisher erworbenen Pensionsansprüchen aus? Würde ich bei einer Entlassung und einer zeitnahen Einstellung als Anwärter trotzdem in der gesetzl. RV nachversichert werden oder würde der Bund meine bisherigen Pensionsansprüche übernehmen?
->Es gibt da wohl eine Frist. Du wirst also nicht gleich nachversichert. Da würde ich immer engen Kontakt zu den betroffenen Stellen pflegen, um sicherzustellen, dass das funktioniert.

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Du schreibst "Laufbahnwechsel nicht möglich", okay, aber dennoch frage ich: Hast du dich mal mit dem Thema "Quereinstieg" beschäftigt?   Per Quereinstieg hat z.B. die Bundeswehr Leute eingestellt, die zuvor noch keine Laufbahnbefähigung hatten! Je nach Qualifikation werden da Leute mit A 6 und A 7 eingestellt und zwar nicht als Anwärter.  (Und in diesen Fällen wäre dann eine feindlicher Übernahme denkbar.)


Viel Glück!

Titel: Antw:Vom Beamten auf Lebenszeit (Land) zum Anwärter (Bund)
Beitrag von: Landsknecht am 04.02.2019 12:59
Du kannst auf eigene Antrag jederzeit dein Beamtenverhältnis in Berlin beenden (Frist längstens 3 Monate), auch ohne Zustimmung des Dienstherren.

https://www.sdrb.de/entlassung-auf-antrag/

Sollte man tunlichst erst machen, wenn man die neue Ernennungsurkunde in Händen hält (z. B. Beendigung zum 31.01., Ernennung ab 01.02.).

Ansonsten empfehle ich hier die Beratung durch einen Fachanwalt f. Beamtenrecht um nichts verkehrt zu machen.