Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: 11Blume11 am 26.04.2022 22:19
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Hallo,
ich werde bald auf Probe verbeamtet. Momentan bin ich noch im Tarif beschäftigt und in Stufe 3 eingegliedert. Wird meine Erfahrungsstufe in das Beamtenverhältnis übernommen?
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Nein, es findet eine erste Stufenfestsetzung statt. Bestimmte Erfahrungszeiten müssen oder können berücksichtigt werden. Siehe dazu § 27 f. BBesG und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (BBesGVwV). Dort ist alles sehr detailliert erklärt.
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Die Stufen in einem Tarif-Vertrag und jene im Beamtentum haben nichts miteinander zu tun, außer, dass sie gängigerweise mit aufsteigenden natürlichen Zahlen bezeichnet werden. Weder messen sie das gleiche, noch bilden sie irgendetwas ähnliches ab...