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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: rdn am 27.02.2019 21:06

Titel: Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: rdn am 27.02.2019 21:06
Guten Abend,

ich wurde in die E9b Stufe 3 übergeleitet und habe daraufhin einen Höhergruppierungsantrag auf E9c gestellt. Dieser wurde genehmigt. Ab dem Zeitpunkt wurde ich somit auf E9c Stufe 2 höhergruppiert. Ab dem 01.01.2019 bin ich logischerweise nun in Stufe 3.

Wie ich nun aus den verschiedenen Threads entnehmen kann, gibt es in der "IT" kein E9c. Nun möchte ich gerne wissen, ob ich eigentlich in die E10 höhergruppiert werden musste, da ich ja ohne Probleme von 9b in 9c höhergruppiert wurde? (Formfehler?)

Ich wollte das hier einmal in der "kleinen Runde" nachfragen, ob es meinerseits eine Möglichkeit gibt dass die Eingruppierung erneut vorgenommen wird? Ich möchte natürlich keine schlafenden Hunde wecken. Sollte ich eurerseits nun hier was unternehmen?

Danke!
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: Spid am 27.02.2019 21:14
Ein Antrag nach §29b TVÜ-VKA führte in die Entgeltgruppe, die sich nach §12 TVÖD ergab. Der Antrag bedurfte keiner Genehmigung noch hätte es jemanden gegeben, der eine Entscheidung über den Antrag zu treffen gehabt hätte. Es ist durchaus möglich, daß Dein Antrag in die E9c führte, siehe Vorbemerkung Nr. 2 EGO.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: rdn am 27.02.2019 21:17
Bedeutet also - die Füße stillhalten und gar nichts unternehmen oder habe ich das falsch verstanden? Ich hätte jetzt gedacht dass die Eingruppierung in die 10 erfolgen müsste.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: Spid am 27.02.2019 21:25
Ohne hinreichende Angaben zur auszuübenden Tätigkeit und ggfs. zur Erfüllung von Voraussetzungen in der Person ist es nicht möglich zu beurteilen, ob die Rechtsmeinung des AG zu Deiner Eingruppierung zutreffend ist.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: rdn am 27.02.2019 21:29
Ohne hinreichende Angaben zur auszuübenden Tätigkeit und ggfs. zur Erfüllung von Voraussetzungen in der Person ist es nicht möglich zu beurteilen, ob die Rechtsmeinung des AG zu Deiner Eingruppierung zutreffend ist.

Okay. Ich finde es trotzdem etwas merkwürdig, dass die restlichen Mitarbeiter alle in E10 eingruppiert sind und waren - aber ich der einzige mit E9 war der nach E9b übergeleitet wurde und mit Antragstellung auf "E9c" gekommen bin. Trotz einer abgeschlossenen Ausbildung in dem Bereich. (Berufserfahrung >5 Jahre in dem Bereich)

...siehe Vorbemerkung Nr. 2 EGO.

Das bedeutet für mich laut EGO - Eingruppierung als "Sonstiger". Heißt es geht z.B. um keine abgeschlossene Hochschulbildung. Ich kann nur sagen in unserem Bereich gibt es niemanden der solch eine "Hochschulbildung" besitzt. Wie oben schon beschrieben, bin ich der einzige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in dem Bereich.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: rdn am 27.02.2019 21:53
(https://i.ibb.co/b16RrNS/a.png) (https://ibb.co/b16RrNS)
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: Spid am 28.02.2019 03:36
Keine Ahnung, was Du mit der grafischen Darstellung eines Teils der Eingruppierungsregelungen aussagen möchtest. Deine Vorbringungen sind für die Eingruppierung unbeachtlich. Bislang hast Du keine Angaben gemacht, die den Status als sonstiger Beschäftigter auch nur vermuten ließen.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: MoinMoin am 28.02.2019 08:37
Es sieht so aus, dass dein AG der Meinung ist, dass deine Tätigkeit denen der EG10 Fg1 entspricht und dann bist du mit der EG9c korrekt eingruppiert, da du ja eben keine Hoschulbildung hast und aufgrund dieser fehlenden Voraussetzung eine EG runter fällst (und dass ist korrekterweise die 9c)
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: Gemeindefuzzi am 28.02.2019 09:09
Es sieht so aus, dass dein AG der Meinung ist, dass deine Tätigkeit denen der EG10 Fg1 entspricht und dann bist du mit der EG9c korrekt eingruppiert, da du ja eben keine Hoschulbildung hast und aufgrund dieser fehlenden Voraussetzung eine EG runter fällst (und dass ist korrekterweise die 9c)

Das wäre so, wenn der AG den TVöD-V und die EGO-VKA kennt und interpretiert.
(Ob das richtig ist, kann man anhand der Schilderung jedoch nicht ableiten)

Erfahrungsgemäß kann es aber durchaus auch so sein, dass der AG einfach nur doof ist, und noch nie etwas von Tätigkeitsmerkmalen abseits der allgemeinen gehört hat und er die EGO nur vom Hörensagen kennt.
Es kann aber auch sein, dass er ein "Trump-Syndrom" hat, und Schriftstücke mit einem Umfang von über fünf Seiten ihn überfordern.... ;-)
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: MoinMoin am 28.02.2019 09:43
Es sieht so aus, dass dein AG der Meinung ist, dass deine Tätigkeit denen der EG10 Fg1 entspricht und dann bist du mit der EG9c korrekt eingruppiert, da du ja eben keine Hoschulbildung hast und aufgrund dieser fehlenden Voraussetzung eine EG runter fällst (und dass ist korrekterweise die 9c)

Das wäre so, wenn der AG den TVöD-V und die EGO-VKA kennt und interpretiert.
(Ob das richtig ist, kann man anhand der Schilderung jedoch nicht ableiten)

Erfahrungsgemäß kann es aber durchaus auch so sein, dass der AG einfach nur doof ist, und noch nie etwas von Tätigkeitsmerkmalen abseits der allgemeinen gehört hat und er die EGO nur vom Hörensagen kennt.
Es kann aber auch sein, dass er ein "Trump-Syndrom" hat, und Schriftstücke mit einem Umfang von über fünf Seiten ihn überfordern.... ;-)
Und was willst due dem TE und mir damit sagen?
Fakt ist: Der TE erhält Entgelt nach 9c und hat keine Hochschulbildung.
Frage des TE: Es gibt keine 9c in der IT, liegt ein Formfehler vor?
Antwort von mir: Nein, es kann sein, dass das die tariflich korrekte Eingruppierung ist (s.o.).
Offen für uns alle: In welche EG ist der TE eingruppiert.
Seine Kollegen sind ja nach Auffassung des AGs entweder in EG10fg1 als sonstige B. oder aber in Fg2 oder aufgrund der Überleitung in der EG10 eingruppiert und der TE fragt sich, warum er das nicht ist.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: Gemeindefuzzi am 28.02.2019 09:58
Und was willst due dem TE und mir damit sagen?
Fakt ist: Der TE erhält Entgelt nach 9c und hat keine Hochschulbildung.
Frage des TE: Es gibt keine 9c in der IT, liegt ein Formfehler vor?
Antwort von mir: Nein, es kann sein, dass das die tariflich korrekte Eingruppierung ist (s.o.).
Offen für uns alle: In welche EG ist der TE eingruppiert.
Seine Kollegen sind ja nach Auffassung des AGs entweder in EG10fg1 als sonstige B. oder aber in Fg2 oder aufgrund der Überleitung in der EG10 eingruppiert und der TE fragt sich, warum er das nicht ist.

….dass es immer mehrere Möglichkeiten gibt!
Die Fakten habe ich nicht in Frage gestellt!

Bei Deinen übrigen Aussagen mutmaßt Du genau so wie ich, nur halt in eine andere Richtung.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: nichts_tun am 28.02.2019 19:28
Es wäre zunächst zu prüfen, ob der Abschnitt Teil A II Nr. 2 EGO überhaupt einschlägig ist. Dazu verhält sich der TE nicht.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: rdn am 28.02.2019 22:07
Es wäre zunächst zu prüfen, ob der Abschnitt Teil A II Nr. 2 EGO überhaupt einschlägig ist. Dazu verhält sich der TE nicht.

Was hat das genau zu bedeuten?  ::)
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: nichts_tun am 28.02.2019 22:21
Das bedeutet, es wäre zu prüfen, ob deine auszuübenden Tätigkeiten den Tätigkeitsmerkmalen des genannten Abschnitts der EGO unterfallen, d.h. die IT-geprägten Tätigkeiten mindestens die Hälfte deiner auszuübenden Tätigkeiten ausmachen. Du hast noch nicht geschrieben, was dir übertragen wurde zu tun, daher ist eine entsprechende Einschätzung nicht möglich.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: rdn am 01.03.2019 09:05
Das bedeutet, es wäre zu prüfen, ob deine auszuübenden Tätigkeiten den Tätigkeitsmerkmalen des genannten Abschnitts der EGO unterfallen, d.h. die IT-geprägten Tätigkeiten mindestens die Hälfte deiner auszuübenden Tätigkeiten ausmachen. Du hast noch nicht geschrieben, was dir übertragen wurde zu tun, daher ist eine entsprechende Einschätzung nicht möglich.

Okay, danke erstmal.
In was für einer Form würde es denn ausreichen meine Tätigkeiten so darzustellen, dass die Einschätzung eurerseits mehr oder weniger Aussagekräftig wäre? Eine Stellenbeschreibung mit den Tätigkeiten und die prozentualen Werte der einzeln aufgeführten Merkmalen?
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: Spid am 01.03.2019 09:07
Ja, damit könnte man wohl arbeiten.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: rdn am 01.03.2019 14:56
Hier der richtige Link zur Stellenbeschreibung (https://www.dropbox.com/s/xp7zwokfglcgpkk/STB_mod.pdf?dl=0)
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: stephi am 01.03.2019 15:20
Nichts gegen Sie persönlich, aber wenn ich Ihre Stellenberwertung lese, die eine 9c rechtfertigen soll, fühle mich von meinem Arbeitgeber und dem öffentlichen Dienst immer mehr verar...

Ich habe 3 Jahre Abitur, 6 Jahre Studium hinter mir, bin Ingenieurin (in einem interdisziplinären Bereich der Informatik) und meine Stellenbewertung entspricht den Anforderungen, die einer Studium-Absolventin gerecht wird (ich möchte nicht zu viel verraten da mein Aufgabenbereich sehr speziell und selten ist). Trotzdem verdiene ich mit meiner TVL-E10 nur ganze 20 Euro mehr !!!

Wenn ich dann noch bedenke, dass sie wahrscheinlich 9-10 Jahre früher angefangen haben Geld zu verdienen (was grob überschlagen bestimmt 100.000 - 150.000 Euro) ausmachen....

Tut mir leid, jeder schlägt das Beste für sich raus, aber irgendwie läuft doch arg was schief im öffentlichen Dienst.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: Spid am 01.03.2019 16:10
Ich halte das für eine solide E8.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: MoinMoin am 01.03.2019 16:29
und meine Stellenbewertung entspricht den Anforderungen, die einer Studium-Absolventin gerecht wird
das sieht dein AG aber anders, bei uns sind Stellen die Tätigkeiten eines Dipl. Informatiker gerecht werden in der EG13 angesiedelt und werden auch so bezahlt.

Und ja, viele Stellenbewerter wissen nicht was die Tätigkeiten eines Dipl. / Masters sind. Die glauben man müßte wissenschaftlich Arbeiten, wenn man ein wiss. Hochschulstudium absolvierte.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: stephi am 01.03.2019 17:50
Ich halte das für eine solide E8.
Sehe ich auch so.


und meine Stellenbewertung entspricht den Anforderungen, die einer Studium-Absolventin gerecht wird
das sieht dein AG aber anders, bei uns sind Stellen die Tätigkeiten eines Dipl. Informatiker gerecht werden in der EG13 angesiedelt und werden auch so bezahlt.
Und ja, viele Stellenbewerter wissen nicht was die Tätigkeiten eines Dipl. / Masters sind. Die glauben man müßte wissenschaftlich Arbeiten, wenn man ein wiss. Hochschulstudium absolvierte.

Ich habe ein Dipl.-Ing. (FH) (4 Jahre Regelstudienzeit) und einen Uni-Master (2 Jahre). Beides interdisziplinär, also xxx-informatik. Die Anforderungen der Stelle beziehen sich aber in der Tat auf den Diplom(FH). Die Eingruppierung der Stelle in E10 ist demnach auch nicht mein Problem, sondern die Differenz zwischen Stellen des mittleren und des gehobenen Dienstes (ich weiß, ist eigentlich nur die Bezeichnung im Beamtenrecht), gerade im Hinblick auf die Ausbildungszeiten. Zwischen dem gehobenen und höheren Dienst ist der Einkommensunterschied größer.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: Spid am 01.03.2019 17:57
Und wo soll dieser „gehobene Dienst“ Deiner Auffassung nach anfangen und enden - und warum?
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: nichts_tun am 01.03.2019 18:46
Ich halte das für eine solide E8.

D'accord.

Ich habe ein Dipl.-Ing. (FH) (4 Jahre Regelstudienzeit) und einen Uni-Master (2 Jahre). Beides interdisziplinär, also xxx-informatik. Die Anforderungen der Stelle beziehen sich aber in der Tat auf den Diplom(FH). Die Eingruppierung der Stelle in E10 ist demnach auch nicht mein Problem, sondern die Differenz zwischen Stellen des mittleren und des gehobenen Dienstes (ich weiß, ist eigentlich nur die Bezeichnung im Beamtenrecht), gerade im Hinblick auf die Ausbildungszeiten. Zwischen dem gehobenen und höheren Dienst ist der Einkommensunterschied größer.

Das mag persönlich frustierend sein, aber es wird auch niemand gezwungen, irgendwo zu arbeiten. Gerade der IT-Bereich wird überall gesucht, warum dann nicht woanders bewerben? Übrigens ist dies das TVöD-Forum, bei Beschwerden aufgrund der "TVL-E10" bitte im anderen Forum posten.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: rdn am 01.03.2019 18:49
Oh - vielen Dank für die Antworten.  :-\ :-X
Hört sich ja eher nicht prickelnd an. Dann kann ich ja glücklich sein.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: nichts_tun am 01.03.2019 18:54
Richtig.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: stephi am 01.03.2019 19:13
Und wo soll dieser „gehobene Dienst“ Deiner Auffassung nach anfangen und enden - und warum?

Echt witzig, wie Du in jedem Thread alle mit Deinem Wissen belehren willst. Polier dein Ego an jemandem anderen auf.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: stephi am 01.03.2019 19:17

Das mag persönlich frustierend sein, aber es wird auch niemand gezwungen, irgendwo zu arbeiten. Gerade der IT-Bereich wird überall gesucht, warum dann nicht woanders bewerben? Übrigens ist dies das TVöD-Forum, bei Beschwerden aufgrund der "TVL-E10" bitte im anderen Forum posten.
Es gibt eben noch andere Aspekte, als nur das Gehalt. Aber ich bin schon ruhig.  ;)
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: stephi am 01.03.2019 19:51
Oh - vielen Dank für die Antworten.  :-\ :-X
Hört sich ja eher nicht prickelnd an. Dann kann ich ja glücklich sein.
Unversucht würde ich es aber trotzdem nicht lassen. Was hast du zu verlieren? Wie ist denn deine Stelle ursprünglich bewertet?

Meine Erfahrung ist auch, dass die Bewertung von Stellen nicht immer so exakt und korrekt vorgenommen werden wie viele meinen.
Bsp. Mein Mann arbeitet bei einem Landkreis. In seinem Bereich gibt es viel Austausch zwischen den Landkreisen innerhalb des Bundeslandes, daher bekommt er viel über Kollegen mit. Obwohl gleiche Aufgabengebiete und identische Stellenbeschreibung bewertet Landkreis A die Stelle mit E10, Landkreis B mit E11.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: rdn am 01.03.2019 19:56
Also die Stelle war vorher von einem TB der in Rente gegangen ist mit E10 bewertet. (Keine Ausbildung und keine Hochschulbildung). Daraufhin wurde ich mit E9 eingestellt - bis zu den neuen Entgeltgruppen (9a,9b und 9c).
Ich wurde automatisch in die 9b übergeleitet und habe einfach einen Höhergruppierungsantrag gestellt. Also damals von 9b Stufe 3 in 9c Stufe 2.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: Spid am 01.03.2019 20:03
Und wo soll dieser „gehobene Dienst“ Deiner Auffassung nach anfangen und enden - und warum?

Echt witzig, wie Du in jedem Thread alle mit Deinem Wissen belehren willst. Polier dein Ego an jemandem anderen auf.

Von wollen kann keine Rede sein - aber es tauchen nunmal an jeder Ecke Deppen auf, die Bullshit daherschreiben, den man so nicht stehen lassen sollte.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: MoinMoin am 01.03.2019 21:12
Zwischen dem gehobenen und höheren Dienst ist der Einkommensunterschied größer.
mittlerer Dienst endet (in deiner Notation) bei E9 gehobener fängt dort an.
insofern finde ich den Einkommensunterschied zwischen E9 und E13 durchaus in Ordnung.
Aber ja, wir haben in einigen Bereichen der EGO massive Probleme.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: nichts_tun am 01.03.2019 21:16
mittlerer Dienst endet (in deiner Notation) bei E9 gehobener fängt dort an.
insofern finde ich den Einkommensunterschied zwischen E9 und E13 durchaus in Ordnung.
Aber ja, wir haben in einigen Bereichen der EGO massive Probleme.

Es gbit im Bereich TVöD keine "E9".

Meine Erfahrung ist auch, dass die Bewertung von Stellen nicht immer so exakt und korrekt vorgenommen werden wie viele meinen.
Bsp. Mein Mann arbeitet bei einem Landkreis. In seinem Bereich gibt es viel Austausch zwischen den Landkreisen innerhalb des Bundeslandes, daher bekommt er viel über Kollegen mit. Obwohl gleiche Aufgabengebiete und identische Stellenbeschreibung bewertet Landkreis A die Stelle mit E10, Landkreis B mit E11.

Das kommt auf den Abschnitt der EGO an, der zur Eingruppierung herangezogen wird. Im sog. allgemeinen Teil, EG 2-12 (Teil A, I Nr. 3 EGO) unterscheiden sich EG 10 und EG 11 nur im Zeitanteil. Daher können bei anderer prozentualer Aufteilung durchaus "identische" Tätigkeiten zu unterschiedlichen Eingruppierungen führen.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: MoinMoin am 01.03.2019 21:30
mittlerer Dienst endet (in deiner Notation) bei E9 gehobener fängt dort an.
insofern finde ich den Einkommensunterschied zwischen E9 und E13 durchaus in Ordnung.
Aber ja, wir haben in einigen Bereichen der EGO massive Probleme.

Es gbit im Bereich TVöD keine "E9".
Behaupte ich auch nicht, denn es gibt ja auch kein gehobener Dienst.
Aber ja ein E9x wäre für die Kernaussage wesentlich verständlicher gewesen.
Tschuldigung.

Und zu den exakten und korrekten Bewertungen:
Ja gefühlt wird da viel von den PA und AN gewürfelt.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: nichts_tun am 01.03.2019 21:41
Was "würfelt" denn der AN bei der Eingruppierung? Er kann höchstens seinen AG darauf hinweisen, dass er möglicherweise nicht korrekt eingruppiert ist.

Wobei meine Erfahrung die ist, dass die AN sich immer zu niedrig eingruppiert fühlen.
Titel: Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
Beitrag von: MoinMoin am 02.03.2019 07:47
Wobei meine Erfahrung die ist, dass die AN sich immer zu niedrig eingruppiert fühlen.
Genau: Weil sie ja eben würfeln und nicht auf Basis der EGO sich selber einschätzen.
(Kollege hat EGx also aber ich EG x plus Würfelglück)