Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: socke am 09.03.2020 12:55

Titel: IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: socke am 09.03.2020 12:55
Hallo zusammen,
ich bin derzeit in der EG 10 / 6 eingestuft und arbeite seit mehr als 20 Jahren in meiner alten Tätigkeit als IT Koordinator. Jetzt habe ich die Möglichkeit bekommen, die Tätigkeiten eines Kollegen zu übernehmen, der uns leider verlässt. Das Problem hier ist nur, er hat einen Master und wurde nach E13 bezahlt, auch die Stelle forderte damals einen Uniabschluss. Ich habe nur den staatlich. geprüften Informatiktechniker, mit allerdings über 20 Jahren Berufserfahrung im ÖD. Mein Vorgesetzter hat bereits mit der Personalabteilung gesprochen und einen Höhergruppierungsantrag gestellt, jedoch nicht für meine neuen Tätigkeiten, sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten. Laut Personalabteilung kann man da nix machen, da kein Studium, mit Verweis auf 01.01.2021, da geht dann ggf. was. Auch nach Rückfrage an die Personalabteilung, ob denn meine neuen Tätigkeiten ab 01.03.2020 schon gemeldet wurden, hieß es nein sie wissen nichts davon, wird aber der Chef bestimmt noch machen. Man muss dazu sagen, dass ich mit meinem Chef so verblieben bin, dass ich das erst einmal probiere und falls es mir nicht liegt, kann ich wieder in die alte Abteilung zurück. Die Frage die ich mir nun Stelle ist, könnte ich denn nicht schon jetzt höhergruppiert werden, da ich E13 Tätigkeiten ausführe? Darf ich die Tätigkeiten überhaupt ausführen?

Ich freue mich auf Ratschläge und Tipps :-)
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Spid am 09.03.2020 13:05
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür grundsätzlich - und so auch hier! - weder vorgesehen noch erforderlich. Wenn Dir eine Tätigkeit vom AG - nicht von irgendwelchem übergriffigen subalternen Führungspersonal - übertragen wurde, die zu einer anderen Eingruppierung führt, bist Du entsprechend eingruppiert. Danach sieht es aber nicht aus. Tatsächlich stellt es regelmäßig einen abmahnwürdigen Tatbestand dar, eine andere Tätigkeit auszuüben als jene, die vom AG als auszuübende Tätigkeit übertragen wurde. Wir würden beide - den übergriffigen Vorgesetzten und denjenigen, der nicht tut, wofür er bezahlt wird - abmahnen. Werden Dir vom AG entsprechende Tätigkeiten übertragen, so steht der entsprechenden Eingruppierung lediglich ggfs. eine Voraussetzung in der Person entgegen - was, sofern man nicht die hohen Hürden des "sonstigen Beschäftigten" erfüllt, zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe führt.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: lowsounder am 09.03.2020 13:50
Was spricht dagegen, wenn du dir die Aufgaben nur vorrübergehend übertragen lässt und eine Zulage erhälst? Wenn es nicht passt, kannst du wieder zurück. Du würdest dann eine Zulage zur E12/5 bekommen (Spid, korrigier mich bitte wenn ich falsch liege), falls du nicht "sonstiger Beschäftigter" bist.

In der Tat fällt der Hochschulbezug unter bestimmten Vorraussetzungen bis zur E13 weg ab 2021 (aber auch nur der Bachelor von EG10 - EG13). Ob die Tätigkeiten ab 2021 aber immer noch E13 Tätigkeiten sind, steht auf einen ganz anderen Blatt.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: socke am 09.03.2020 14:04
Vielen Dank für die Infos.

...wenn ich das jetzt richtig interpretiere, dann muss der AG informiert sein/werden!? d.h. mein Vorgesetzter muss es jetzt schon melden, auch wenn ich diese Tätigkeiten nur auf Probe ausführe?
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Spid am 09.03.2020 14:09
Auch die nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit muß vom AG übertragen werden.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: WasDennNun am 09.03.2020 14:18
Laut Personalabteilung kann man da nix machen, da kein Studium, mit Verweis auf 01.01.2021, da geht dann ggf. was.
Bullshit! Verblödete oder unfähige oder lügende PA.
Du kannst die E13 Tätigkeiten übertragen bekommen, egal welchen Abschluss du hast.
Erhälst aber ggfls. nur das Entgelt der EG12.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Spid am 09.03.2020 14:27
Der Schilderung des TE ist derlei nicht zu entnehmen. Nicht sinnentleert gekürzt lautet das Zitat: „Mein Vorgesetzter hat bereits mit der Personalabteilung gesprochen und einen Höhergruppierungsantrag gestellt, jedoch nicht für meine neuen Tätigkeiten, sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten. Laut Personalabteilung kann man da nix machen, da kein Studium, mit Verweis auf 01.01.2021, da geht dann ggf. was.“ Es geht dabei also überhaupt nicht um die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, sondern um die bisherige - und diese führt, zumindest nach Meinung des AG, zur Eingruppierung in E10, möglicherweise wegen des fehlenden Studiums.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: WasDennNun am 09.03.2020 14:33
Der Schilderung des TE ist derlei nicht zu entnehmen. Nicht sinnentleert gekürzt lautet das Zitat: „Mein Vorgesetzter hat bereits mit der Personalabteilung gesprochen und einen Höhergruppierungsantrag gestellt, jedoch nicht für meine neuen Tätigkeiten, sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten. Laut Personalabteilung kann man da nix machen, da kein Studium, mit Verweis auf 01.01.2021, da geht dann ggf. was.“ Es geht dabei also überhaupt nicht um die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, sondern um die bisherige - und diese führt, zumindest nach Meinung des AG, zur Eingruppierung in E10, möglicherweise wegen des fehlenden Studiums.
Fehlendes Studium ist kein Hinderungsgrunds für mehr als E10, egal ob alt neu oder sonstwas.
Aussage da geht nichts wg. fehlendes Studium = Bullshit
da ist mir der ist der SV egal. Die Aussage ist Bullshit.
Wenn sie gesagt haben da geht nichts, weil die Tätigkeiten keine sind wo man ein Studium braucht, dann ist die Aussage kein Bullshit.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Spid am 09.03.2020 14:41
Wenn es sich um eine auszuübende Tätigkeit handelt, die die Tätigkeitsmerkmale der E11 erfüllt und der TE die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt und auch kein sonstiger Beschäftigter ist, wovon angesichts der Sachverhaltsschilderung auszugehen ist, ist die Aussage der Personalabteilung doch völlig korrekt: das fehlende Studium steht einer höheren Eingruppierung - jener in E11 - im Sachverhalt entgegen und es ist möglich, daß sich zum 01.01.21 daran etwas ändert.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: socke am 09.03.2020 16:30
Der Schilderung des TE ist derlei nicht zu entnehmen. Nicht sinnentleert gekürzt lautet das Zitat: „Mein Vorgesetzter hat bereits mit der Personalabteilung gesprochen und einen Höhergruppierungsantrag gestellt, jedoch nicht für meine neuen Tätigkeiten, sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten. Laut Personalabteilung kann man da nix machen, da kein Studium, mit Verweis auf 01.01.2021, da geht dann ggf. was.“ Es geht dabei also überhaupt nicht um die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, sondern um die bisherige - und diese führt, zumindest nach Meinung des AG, zur Eingruppierung in E10, möglicherweise wegen des fehlenden Studiums.

Naja, es wurden die höherwärtigen Tätigkeiten ggf. dem AG noch nicht genannt, aber Sie werden von mir ausgeführt und ab 01.04 nur von mir. Das muss ich auch nicht nachweisen, da die Tätigkeiten bei einer anderen Abteilung im Haus, als interne Dienstleistung, ausgeführt werden und der Chef dieser Abteilung zahlt die E13 auch, weil die Stelle vor 6 Jahren auch danach bewertet wurde. Ich muss jetzt beispielsweise auch IT Systeme nach europäischen Standards qualifizieren. Bitte nicht falsch verstehen, ich will mich einfach rechtlich absichern. Nicht das ich was verbocke , die Abteilung ggf. ihre Zulassung verliert und ich offiziell das gar nicht machen durfte.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Spid am 09.03.2020 16:43
Die ausgeübte Tätigkeit ist schlicht und ergreifend völlig unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Dieser legt der AG fest, nicht übergriffiges subalternes Führungspersonal - denn nichts anders ist das Verhalten Deines Vorgesetzten zu beschreiben.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: socke am 09.03.2020 16:58
Danke für die hilfreichen Antworten :-) Ich wende mich direkt an den AG. Mal schauen, wie es dann weiter geht...
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: WasDennNun am 09.03.2020 16:59
Bitte nicht falsch verstehen, ich will mich einfach rechtlich absichern. Nicht das ich was verbocke , die Abteilung ggf. ihre Zulassung verliert und ich offiziell das gar nicht machen durfte.
Du darfst es offiziell nicht machen, weil dein Arbeitgeber dir diese Tätigkeiten offiziell nicht übertragen hat.

Nach außen hin ist dies aber irrelevant, sofern nicht für die Tätigkeiten spezielle Dinge benötigt werden, die du nicht hast (Also irgendwelche Zertifikate, ...).
(Also so dürfte man jemanden als Arzt einstellen und bezahlen, auch wenn er nicht studiert hat. Er darf nur nicht diagnostizieren etc... ;D )
Das sind halt zwei Paar Schuhe.


Und wenn dein Vorgesetzter bei der Personalabteilung nach gefragt hat, ob man bei dir eine Höhergruppierung machen kann, dann ist die Antwort: ja man kann, auch ohne Studium, man muss dir nur die höheren Tätigkeiten übertragen und dann kann man dir bis zur E14 alles ermöglichen.
Eine Aussage, man kann da nichts machen, da kein Studium, ist Bullshit.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Spid am 09.03.2020 17:06
Ausweislich der Sachverhaltsschilderung ging es ja dabei nicht um eine andere auszuübende Tätigkeit, sondern um eine Höhergruppierung in der bisherigen Tätigkeit.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: socke am 09.03.2020 17:14
Ausweislich der Sachverhaltsschilderung ging es ja dabei nicht um eine andere auszuübende Tätigkeit, sondern um eine Höhergruppierung in der bisherigen Tätigkeit.

ursprünglich ja, um mich als Mitarbeiter halten zu können, dann aber kündigte der Mitarbeiter und es konnte auf die schnelle keiner Gefunden werden, der dass machen wollte. Wie gesagt, dem AG wurde davon nichts gesagt, aber es liegen die neuen Tätigkeiten ganz offensichtlich auf der Hand.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: WasDennNun am 09.03.2020 17:22
Ausweislich der Sachverhaltsschilderung ging es ja dabei nicht um eine andere auszuübende Tätigkeit, sondern um eine Höhergruppierung in der bisherigen Tätigkeit.
Ein Höhergruppierung in der bisherigen Tätigkeit braucht niemand nachzufragen, da man ja eingruppiert ist.
Also das wäre dann eine Humbug Frage an die PA oder aber die Frage nach übertariflicher Bezahlung.
Und in beiden Fällen wäre weiterhin die Antwortsbegründung der PA  Humbug und Bullshit.

Also gehe ich davon aus, dass es um eine Höhergruppierung ging und ob und wie man eine machen kann, um den MA halten zu können.
Und da ist weiterhin die Antwort: Geht nichts - da kein Studium - Humbug und Bullshit.
Geht schon, aber eben nur via Änderung der Tätigkeiten.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Spid am 09.03.2020 17:31
Der TE schilderte explizit: „Mein Vorgesetzter hat bereits mit der Personalabteilung gesprochen und einen Höhergruppierungsantrag gestellt, jedoch nicht für meine neuen Tätigkeiten, sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten. Laut Personalabteilung kann man da nix machen, da kein Studium, mit Verweis auf 01.01.2021, da geht dann ggf. was.“ Das ist sicherlich Humbug vom Vorgesetzten, die Begründung der PA ist hingegen völlig zutreffend: eine Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit scheitert am fehlenden Studium, durch dieses ergäbe sich dann ja eine Höhergruppierung - und zum 01.01.21 könnte sich eine Höhergruppierung ergeben. Also absolut korrekt, angesichts einer so dämlichen Anfrage aus einer Fachabteilung.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: socke am 09.03.2020 20:03
... muss fuer diese neuen Taetigkeiten mit entsprechender Eingruppierung auch eine Stelle da sein? Ich habe langsam das Gefuehl, dass der Plan ist, die eigentliche E13 Stelle jemand anderen geben zu wollen und ich mich billig verkauft habe ...
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Spid am 09.03.2020 20:15
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Wenn der AG eine auszuübende Tätigkeit überträgt, die zu Deiner Eingruppierung in E13 führt, bist Du in E13 eingruppiert und entsprechend zu entgelten. Möglicherweise wird der AG keine solche Tätigkeiten übertragen, wenn ihm keine entsprechende Stelle zur Verfügung steht. Bei Dir würde die Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit, die die Tätigkeitsmerkmale der E13 erfüllt, aufgrund der fehlenden Voraussetzung in der Person ohnehin zur Eingruppierung in E12 führen. Wenn Dir keine höherwertige Tätigkeit übertragen wird, besteht auch kein Anlass dazu, sie auszuüben.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: WasDennNun am 13.03.2020 08:25
Das ist sicherlich Humbug vom Vorgesetzten, die Begründung der PA ist hingegen völlig zutreffend: eine Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit scheitert am fehlenden Studium, durch dieses ergäbe sich dann ja eine Höhergruppierung - und zum 01.01.21 könnte sich eine Höhergruppierung ergeben. Also absolut korrekt, angesichts einer so dämlichen Anfrage aus einer Fachabteilung.
Ja, die Aussage ist korrekt, aber ob sie auch so gesagt wurde, wissen wir beide nicht.
Aber die Aussage da geht nichts, wg. Studium ist Humbug.
Da ja man die Tätigkeiten ändern könnte, die dann auch ohne Studium zur HG führt.

Ich sehe in der Anfrage des VG ein Nachfrage bei der Personalstelle, ob und wie eine HG gemacht werden könnte.
Da er ja keine Antrag stellen kann!
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: WasDennNun am 13.03.2020 08:26
... muss fuer diese neuen Taetigkeiten mit entsprechender Eingruppierung auch eine Stelle da sein? Ich habe langsam das Gefuehl, dass der Plan ist, die eigentliche E13 Stelle jemand anderen geben zu wollen und ich mich billig verkauft habe ...
Fange an Bewerbungen zu schreiben und informiere deinen Ag darüber, dass du frei nimmst für VGs.
Vielleicht merken die dann was.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/
Beitrag von: Bastel am 13.03.2020 09:45
Und fordere ein Zwischenzeugnis dafür an...
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Spid am 13.03.2020 09:53
Das ist sicherlich Humbug vom Vorgesetzten, die Begründung der PA ist hingegen völlig zutreffend: eine Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit scheitert am fehlenden Studium, durch dieses ergäbe sich dann ja eine Höhergruppierung - und zum 01.01.21 könnte sich eine Höhergruppierung ergeben. Also absolut korrekt, angesichts einer so dämlichen Anfrage aus einer Fachabteilung.
Ja, die Aussage ist korrekt, aber ob sie auch so gesagt wurde, wissen wir beide nicht.
Aber die Aussage da geht nichts, wg. Studium ist Humbug.
Da ja man die Tätigkeiten ändern könnte, die dann auch ohne Studium zur HG führt.

Der TE hat doch ausgeführt, daß es im Gespräch nicht um neue Tätigkeiten ging. Warum sollte die PA Fragen beantworten, die nicht gestellt wurden.

Zitat
Ich sehe in der Anfrage des VG ein Nachfrage bei der Personalstelle, ob und wie eine HG gemacht werden könnte.
Da er ja keine Antrag stellen kann!

Warum sollte er keinen Antrag stellen können?
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: WasDennNun am 13.03.2020 12:20
Das ist sicherlich Humbug vom Vorgesetzten, die Begründung der PA ist hingegen völlig zutreffend: eine Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit scheitert am fehlenden Studium, durch dieses ergäbe sich dann ja eine Höhergruppierung - und zum 01.01.21 könnte sich eine Höhergruppierung ergeben. Also absolut korrekt, angesichts einer so dämlichen Anfrage aus einer Fachabteilung.
Ja, die Aussage ist korrekt, aber ob sie auch so gesagt wurde, wissen wir beide nicht.
Aber die Aussage da geht nichts, wg. Studium ist Humbug.
Da ja man die Tätigkeiten ändern könnte, die dann auch ohne Studium zur HG führt.

Der TE hat doch ausgeführt, daß es im Gespräch nicht um neue Tätigkeiten ging. Warum sollte die PA Fragen beantworten, die nicht gestellt wurden.

Zitat
Ich sehe in der Anfrage des VG ein Nachfrage bei der Personalstelle, ob und wie eine HG gemacht werden könnte.
Da er ja keine Antrag stellen kann!

Warum sollte er keinen Antrag stellen können?
Weil es einen solchen Antrag nicht gibt.

Und der TE hat ausgeführt, dass es nicht um seinen neue Stelle ging, sondern um Höhergruppierung "sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten".
Das schließt nicht aus, dass eine Erweiterung der bestehende Tätigkeit angeboten werden könnte, damit diese zu einer HG führt.
Aber auch dieses wurde entweder nicht berücksichtigt und/oder die Möglichkeit verneint wg. keine Studium.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Spid am 13.03.2020 12:34
Was für einen Antrag soll es nicht geben? Es geht hier ja schließlich nicht um das Binnenverhältnis AN-AG, sondern um zwei organisatorische Einheiten des AG, die miteinander agieren - und wie der AG die Zusammenarbeit seiner Organisationseinheiten organisiert, liegt in dessen Organisationsermessen.

Ob derlei angeboten werden könnte, kann dahingestellt bleiben - denn darum ging es ja ausweislich der Sachverhaltsschilderung nicht.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: WasDennNun am 14.03.2020 16:53
Der SV ist es auch nicht zu entnehmen, dass es um eine begehren der HG bei unveränderter Tätigkeit handelt.
Es wurde nur darauf verwiesen, das es sich nicht um die Fragestellung der HG bei der erwähnten neuen Tätigkeit handelt, sondern darum, dass man eine HG möchte weil Endstufe und man noch länger am arbeiten ist.

So wie du deine Interpretation hast, so habe ich halt eine andere. Und da weder TE noch wir beim Gespräch dabei waren bleiben wir im spekulativen.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Spid am 14.03.2020 17:03
Weder interpretiere ich noch spekuliere ich - ich wende lediglich konsequent das lex parsimoniae an, indem ich auf Annahmen verzichte. Die aktuelle Tätigkeit ist gegeben, eine mögliche „neue“ Tätigkeit ist gegeben, war aber nicht Bestandteil des Gesprächs über eine Höhergruppierung, das auch gegeben ist.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Isie am 14.03.2020 17:43
Spid, red nicht so geschwollen. Auch du nimmst häufig irgendwas an.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Spid am 14.03.2020 17:53
Hier nicht - und darauf kommt es an.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: WasDennNun am 15.03.2020 09:19
Weder interpretiere ich noch spekuliere ich - ich wende lediglich konsequent das lex parsimoniae an, indem ich auf Annahmen verzichte. Die aktuelle Tätigkeit ist gegeben, eine mögliche „neue“ Tätigkeit ist gegeben, war aber nicht Bestandteil des Gesprächs über eine Höhergruppierung, das auch gegeben ist.
Ups du bist also doch omnipräsent und warst bei dem Gespräch dabei. Na denn nehme ich alles zurück.

Aber anhand der SV kann man nicht erkennen, ob explizit oder implizit eine Änderung/Erweiterung der Tätigkeit zwecks HG Gesprächsthema war.
"Mein Vorgesetzter hat bereits mit der Personalabteilung gesprochen und einen Höhergruppierungsantrag gestellt, jedoch nicht für meine neuen Tätigkeiten, sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten."
Dort steht explizit: HG Antrag wegen Endstufe E10.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um die freiwerdende Stelle des Kollegen gehandelt hat.

Aber da steht nirgends was der Inhalt des "HG Antrages" war.
Du gehst davon aus, das der Inhalt war: HG ohne Tätigkeitsänderung.
Ich gehe davon aus: HG ohne Übernahme der freiwerdende Stelle, wie oder was ist da möglich. (Egal ob mit oder ohne Tätigkeitsänderung).

Aber da du ja dabei warst und den Inhalt des Schreibens kennst, muss ich wohl eingestehen, dass es sich um ersteres handelt.


Mea culpa  :)
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Spid am 15.03.2020 09:58
Ich muß weder dabei gewesen sein noch müßte ich den Inhalt des Schreibens kennen. Ich beschränke mich schlicht auf in der Sachverhaltsschilderung gegebene Sachverhalte.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: WasDennNun am 15.03.2020 11:23
Ich kann nicht erkennen, das in der SV die Forderung nach einer HG ohne Änderung der Tätigkeit steht.
Dies ist nicht teil der SV.
Es steht in der SV, dass eine HG wegen Endstufe EG10 "beantragt" wurde, mehr steht da nicht.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Spid am 15.03.2020 11:28
Die Tätigkeit ist gegeben, ihre Änderung ist eine Annahme - so einfach ist das.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: socke am 15.03.2020 14:06
... Danke fuer die rege Teilnahme. Ob mein VG bei der Nachfrage nach einer Hoehergruppierung der PA mitgeteilt hat, dass ich auch hoeherwertige Taetigkeiten ausfuehren werde, denke ich mittlerweile nicht mehr. Habe bei der PA nachgefragt, aber die wollen nicht so recht rausruecken, nicht eher, bis ich mit meinem VG gesprochen habe und dieser denen dann Rueckmeldung gibt. So wie ich das hier verstanden habe, kann man mir ja die Taetigkeiten auch auf Zeit uebertragen, dann habe ich immer noch die Moeglichkeit, falls ich das nicht mehr tun moechte, wieder aufzugeben und meine alte Taetigkeiten zu machen. Das hat mein VG angeboten. Vll war das der Grund, warum er es nicht offiziell gemeldet hat oder er will mir das Geld einfach nicht geben. Es ist jetzt entweder gut oder schlecht, in der jetzigen Coronazeit die Taetigkeit nicht mehr zu machen, wenn ich sie nicht offiziell uebertragen bekomme. Sie haben dann keinen der die IT in der Medikamentenversorgung und Herstellung unterstuetzt, genau das ist naemlich diese Stelle. Klar gibts ggf ne Notloesung aber keine die nur das macht. Bin aber eigentlich nicht so ein Pokertyp.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Bastel am 15.03.2020 16:31
Warum pokern? Mach doch einfach nur noch das, für was du eingestellt wurdest.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: WasDennNun am 16.03.2020 08:55
Die Tätigkeit ist gegeben, ihre Änderung ist eine Annahme - so einfach ist das.
Und?
Laut SV:
Der VG fragt nach: Mein Mitarbeiter ist in der Entstufe, er soll eine HG bekommen, was geht da mit der HG?
PA antwortet: Ohne Studium geht nichts. -> Bullshit.
akzeptable Antwort: Ohne Änderung der Tätigkeiten geht da nichts.

So einfach ist der SV. Du magst da was aus dem SV anderes lesen, ist aber eben auch nur eine Annahme.

@socke:
Wenn du derzeit diese Tätigkeiten derzeit ausübst, obwohl nur dein nicht befugte VG dir dies aufgetragen hat.
(unter der Annahme, dass die diese Änderung der Tätigkeiten zu einer HG führen) , dann solltest du umgehend eine Klärung bei der PA durchführen.
Gehe Persönlich zu dem PA (mit einem Schriftstück), schildere Ihm das du bitte eine vorübergehende Übertragung - ab sofort - für diese Tätigkeiten benötigst, da du ansonsten diese nicht ausüben darfst!
Setze deinen VG informell darüber in Kenntnis.
Informiere den PA darüber welche Konsequenzen es für den Laden hat, wenn du diese Tätigkeiten nicht vorübergehend übertragen bekommst.
Das ist kein Pokern, das ist korrektes Verhalten.

Pokern wäre es: Solange im Büro sitzen bleiben, bis du eine Bestätigung vom PA bekommst, dass er diesen Sachverhalt zur Kenntnis genommen hat.
Und dann lasse deinen Chef die Tätigkeiten ausüben, wenn du sie nicht übertragen bekommst.

Alternative: Sich weiterverar*en lassen und ein monetär wertvolles Mitglieder des öD sein.

Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Spid am 16.03.2020 09:08
Du machst Annahmen zum Inhalt des Gesprächs, während ich schlicht den gegebenen Sachverhalt nehme. Der Vorgesetzte des TE stellte einen „Antrag“, der zur Höhergruppierung des TE führen soll. Zu diesem „Antrag“ gab es ein Gespräch des Antragstellers mit der PA. Wir wissen, daß die neue Tätigkeit nicht Bestandteil dessen war. Und wir wissen, daß die PA verneint hat unter Verweis auf das fehlende Hochschulstudium, aber darauf verwies, daß sich am 01.01.21 etwas ergeben könne. Weiterhin gegeben sind die auszuübende Tätigkeit des TE, wenn auch nicht näher ausgeführt , dessen fehlendes Hochschulstudium und das Fehlen jedweden Hinweis darauf, daß der TE sonstiger Beschäftigter sei. Ohne weitere Annahmen ist die kolportierte Antwort der PA völlig korrekt.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: WasDennNun am 16.03.2020 11:40
Du machst Annahmen zum Inhalt des Gesprächs, während ich schlicht den gegebenen Sachverhalt nehme. Der Vorgesetzte des TE stellte einen „Antrag“, der zur Höhergruppierung des TE führen soll. Zu diesem „Antrag“ gab es ein Gespräch des Antragstellers mit der PA. Wir wissen, daß die neue Tätigkeit nicht Bestandteil dessen war. Und wir wissen, daß die PA verneint hat unter Verweis auf das fehlende Hochschulstudium, aber darauf verwies, daß sich am 01.01.21 etwas ergeben könne. Weiterhin gegeben sind die auszuübende Tätigkeit des TE, wenn auch nicht näher ausgeführt , dessen fehlendes Hochschulstudium und das Fehlen jedweden Hinweis darauf, daß der TE sonstiger Beschäftigter sei. Ohne weitere Annahmen ist die kolportierte Antwort der PA völlig korrekt.
Alles korrekt.
Es bleibt jedoch falsch, wenn der PA auf Verweis des fehlenden Hochschulstudiums die Möglichkeit einer HG verneint.
Denn der SV beinhaltet eben nicht die Verneinung der Möglichkeit, dass eine (ggfls. anderweitige) Tätigkeitsänderung durchgeführt werden soll/darf oder könnte. Du schließt diese Möglichkeit aber aus, ohne das ich erkennen kann woher du dieses explizit aus dem SV nimmst.

Somit wäre die korrekte Antwort der PA auf den "Antrag" der zur HG führen soll (und aus dem SV kann man nicht mehr als diese Forderung entnehmen, über das wie eine HG laut Antrag ermöglicht werden soll, ist dort nichts geschrieben):
Ohne Tätigkeitsänderung ist da nichts zu machen, sofern er inzwischen nicht ein sonstiger Beschäftigter ist.
Damit bleibt die Pauschalaussage der PA "ohne Studium geht nichts" Bullshit, sofern nicht im Antrag steht: HG ohne Tätigkeitsänderung.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Spid am 16.03.2020 12:10
Ich schließe das nicht aus, sondern ich nehme es einfach nicht an, weil ich den Sachverhalt so nehme, wie er gegeben ist. Genau so wie ich den Unterschied kenne zwischen einer Höhergruppierung und der Änderung der auszuübenden Tätigkeit. Das eine ist offenbar - mit einer haarsträubenden Begründung wohl - beantragt worden, das andere wohl nicht. Zumindest ist es nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung. Mithin ist die gegebene Antwort korrekt.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: WasDennNun am 16.03.2020 13:03
Ich schließe das nicht aus, sondern ich nehme es einfach nicht an, weil ich den Sachverhalt so nehme, wie er gegeben ist. Genau so wie ich den Unterschied kenne zwischen einer Höhergruppierung und der Änderung der auszuübenden Tätigkeit. Das eine ist offenbar - mit einer haarsträubenden Begründung wohl - beantragt worden, das andere wohl nicht. Zumindest ist es nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung. Mithin ist die gegebene Antwort korrekt.
Mithin ist die unter den von dir formulierten Einschränkungen korrekt, da bin ich voll dabei. Mithin ist sie weiterhin Bullshit, wenn man die Möglichkeiten nicht ausschließt. Insbesondere wenn man aus der SV herausliest: Es war ein Antrag auf HG (Begründung unbekannt, bzw. unbekannt ob er überhaupt eine Begründung enthielt)
Möglich wäre ja das der Antrag so aussah:
X soll Höhergruppiert werden, da er die Endstufe erreicht hat. Bitte leiten sie die entsprechenden Maßnahmen ein, damit eine HG erfolgt. Falls eine HG nicht möglich ist, bitte erläutern sie dies.
Bei so einem "Antrag" wäre halt die Antwort Bullshit!
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: Spid am 16.03.2020 13:41
Auch unter der Annahme des von Dir geschilderten Antrags wäre die Antwort korrekt. Einer Höhergruppierung steht das fehlende Hochschulstudium im Wege. Eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit - etwas ganz anderes als eine Höhergruppierung, deren Rechtsfolge sie sein kann - stand nicht im Raume. Es ist auch nicht erkennbar, daß das Aufgabe der PA sei.
Titel: Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
Beitrag von: WasDennNun am 16.03.2020 15:49
Na! Denn bin ich ja beruhigt, dass es nur damit zusammenhängt.