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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Daniel82 am 03.01.2019 11:21

Titel: Entgeltrechner
Beitrag von: Daniel82 am 03.01.2019 11:21
Hallo Zusammen,

warum erhöht meine Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, wenn mein Satz bei der Krankenversicherung weniger wird?
Beispiel:
Lohnsteuer:           -  518.66 € (Klasse IV)
Solidaritätszuschlag: -   23.20 €
Kirchensteuer:        -   37.96 € (Satz: 9%)
bei
Krankenversicherung:  -  274.77 € (Satz: 15.5%)


Lohnsteuer:           -  519.75 € (Klasse IV)
Solidaritätszuschlag: -   23.26 €
Kirchensteuer:        -   38.06 € (Satz: 9%)
bei
Krankenversicherung:  -  271.22 € (Satz: 15.3%)

so bleiben von den 3,55€ die ich spare nur 2,30€ übrig. Es ist ja jetzt nicht die Welt, mir geht es aber ums "Warum".

Danke und Viele Grüße
Titel: Antw:Entgeltrechner
Beitrag von: Daniel82 am 03.01.2019 11:37
Okay habs mit google gefunden.

"Steuerliche Auswirkungen

Zusatzbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung gehören zu den steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen). Sie werden beim laufenden Lohnsteuerabzug durch die in den Lohnsteuertarif eingearbeitete Vorsorgepauschale berücksichtigt. Die Vorsorgepauschale ist ausgehend vom steuerpflichtigen Bruttolohn in den einzelnen Steuerklassen unterschiedlich hoch. Bei sinkendem Zusatzbeitrag steigt die Steuerbelastung."

Ist halt so...
Titel: Antw:Entgeltrechner
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 03.01.2019 11:56
… mir geht es aber ums "Warum".

Danke und Viele Grüße

Wie man die Höhe der Lohnsteuer berechnet, ist in § 39b EStG (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39b.html) beschrieben. Die unmittelbare Auswirkung der Krankenversicherungsbeiträge ergibt sich aus Absatz 2 Satz 5 Nr. 3 Buchstabe b.

Aktuelle (gekürzte) Fassung: 
Der so verminderte oder erhöhte hochgerechnete Jahresarbeitslohn, vermindert um … eine Vorsorgepauschale aus den Teilbeträgen … für die Krankenversicherung bei Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind ...; mindestens ist für die Summe der Teilbeträge nach den Buchstaben b und c oder für den Teilbetrag nach Buchstabe d ein Betrag in Höhe von 12 Prozent des Arbeitslohns, höchstens 1 900 Euro in den Steuerklassen I, II, IV, V, VI und höchstens 3 000 Euro in der Steuerklasse III anzusetzen,… ergibt den zu versteuernden Jahresbetrag.
Titel: Antw:Entgeltrechner
Beitrag von: tv-landschaft am 03.01.2019 13:20
du müsstest mehr als das sparen, weil der KK-Zusatzbeitrag 2019 nicht nur gesenkt wurde, sondern auch noch paritätisch verteilt wird auf AG/AN. Das war 2018 noch rein vom AN zu tragen.
Titel: Antw:Entgeltrechner
Beitrag von: was_guckst_du am 03.01.2019 14:17
...dann wird die Steuerzahlung ja noch höher... :o :D :D :D