BUV und DUV unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung.
Bei der BUV kann ziemlich viel oder ziemlich wenig vereinbart sein. So gibt es BUV, die greifen bei teilweiser BU oder vollständiger BU. Es gibt BUV, bei denen eine Verweisungsmöglichkeit auf einen anderen Beruf vereinbart ist. Das ist eher bei älteren BUV der Fall.
Grenze der teilweisen BU ist, kann im erlernten Beruf mehr als 3, aber weniger als 6h täglich arbeiten. Vollständige BU liegt bei weniger als 3h täglicher Arbeit vor. Teilweise gilt die BUV für eine später ergriffene Tätigkeit fort.
Die DU ist dann gegeben, wenn der Beamte nicht mehr zu 50 % dienstfähig ist. 50 % sind 4h, also mehr als eine vollständige BU.
-> Vertrag prüfen, wann die BUV leistet.
-> Ist eine amtsärztliche Begutachtung angesetzt bitte abklären, ob zugleich eine Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit bescheinigt werden kann. Bestenfalls erstreckt sich das Gutachten auch auf eine volle Erwerbsminderung (<3h tägliche Arbeit). Es sollte machbar sein, dass der Amtsarzt dies direkt mit prüft.
Das klärt man aber am besten mit dem Amtsarzt ab.
Sollte die Erkrankung eine DU rechtfertigen, aber keine vollständige BU bzw. volle Erwerbsminderung, am besten auf die Feststellungen der BU / Erwerbsfähigkeit verzichten. Schlimmstenfalls kommt ein anderer Arzt zum selben Ergebnis wie der AA. Bestenfalls kommt ein anderer Arzt zu dem Ergebnis volle BU / Erwerbsgemindert. Man verliert nichts.
Welche Laufbahn liegt vor? Der Polizeibeamte mit kaputtem Knie kann bestenfalls auf die Verwaltung umgeschult werden. Der Verwaltungsbeamte wird bei DU aber sicher teilweise BU sein, womöglich auch vollständig.
Denkbar ist auch die Verwendung in einer anderen Laufbahn.
Wenn du 15 Jahre dabei bist, scheinst du noch nicht so alt zu sein, dass du nicht anderweitig verwendet werden kannst Geometry Dash Bloodbath (https://geometrydashbloodbath.com)
Denk auch daran, dass die BUV ab einem gewissen Alter nicht mehr zahlt und dann nur noch die Mindestversorgung hast.
Da ich einige Jahre für einen internationalen Versicherungskonzern gearbeitet habe, der auch in DE mit zig Versicherungen vertreten ist, kann ich dazu vielleicht auch etwas sagen:
Berufs- und Dienstunfähigkeit unterscheiden sich im Kern darin, dass bei der Berufsunfähigkeit festgelegte Kriterien gelten. Sind diese erfüllt, bist du BU; sind sie es nicht, bist du entsprechend nicht BU.
Die Dienstunfähigkeit ist immer eine Ermessensentscheidung des Dienstherrn. Feste Kriterien gibt es da sicher intern auch, aber im Gesetz ist nur die Rede von "voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage, den Dienst auszuüben" oder so ähnlich. Allgemein gibt es diese Kriterien, die bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung nahezu identisch sind:
Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach ärztlichem Gutachten ihren zuletzt ausgeübten Beruf für voraussichtlich mindestens sechs Monate zu weniger als 50 % ausüben kann.
Zu den Berufen gehören dabei natürlich auch "Beamtenberufe". Der Unterschied zwischen einer BU-Versicherung mit und einer ohne Dienstunfähigkeits-Klausel (DU-Klausel) ist nur, dass der Versicherer eine Dienstunfähigkeit sofort als BU anerkennt, auch wenn die Voraussetzungen (6 Monate, weniger als 50 %) nicht nochmal nachgeprüft wurden.
Für dich bedeutet das folgendes. Hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung
- ohne DU-Klausel, wird der Versicherer anhand eines ärztlichen Gutachtens prüfen, ob du deinen Beamtenberuf aus gesundheitlichen Gründen für vss. 6 Monate zu weniger als 50 % ausüben kannst.
- mit DU-Klausel, wird der Versicherer die BU-Rente auszahlen, sobald der Dienstherr ein Zeugnis über deine Dienstunfähigkeit ausgestellt und dich in den Ruhestand versetzt hat.
Berufs- und Dienstunfähigkeit fallen in der Praxis oft zusammen, die DU-Klausel ist nur eine Zusatzabsicherung für Beamte und den Fall, dass BU und DU nach ärztlicher Feststellung eben nicht identisch sind. Sprich: Der Dienstherr kommt zum Ergebnis, dass du dienstunfähig bist; gleichzeitig stellt der zivile Arzt der Versicherung fest, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die vom Amtsarzt festgestellte DU "sticht" dann die Berufsunfähigkeit, wenn eine DU-Klausel an Bord ist.
Beispiele:
- Du kannst nicht mehr als Finanzbeamter arbeiten, weil du einen Burnout erlitten hast. Dienstherr und dein behandelnder Facharzt werden wohl beide feststellen, dass eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit gegeben ist.
- Du bist Polizist, hast dir aber eine schwere Verletzung am Bein zugezogen. Du bist für den Dienst 1 Jahr nicht mehr geeignet. Hier hätte die BU sogar Vorteile, da du bereits nach 6 Monaten die Leistung bekommst. Dein Dienstherr wird ggf. salopp sagen "der wird ja wieder" und erstmal keine dauerhafte Dienstunfähigkeit attestieren.
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen. Fragen gerne auch per PN! :)
Mal ne andere Frage zum selben Thema. Wie schaut es denn mit eine DU Versicherung bei Teildienstunfähigkeit aus, wenn in der Police dazu nichts steht? Gibt es da gesetzliche Regelungen?