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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Zerberus am 05.08.2019 14:37
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Hallo zusammen,
ist es für Angestellte im ö.D. (mit Verwaltungslehrgang II) möglich ohne Studium eine höhere Entgeltgruppe als EG12 zu erreichen? Wenn ja, was ist dafür nötig?
Mir geht es da jetzt um die tatsächlichen Qualifikationen und nicht um die Möglichkeiten die der Arbeitgeber hat Posten nach Sympathiepunkten zu vergeben...
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Ja.
Eine entsprechende auszuübende Tätigkeit
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Das ist genau die Antwort, die ich nicht meine ;)
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Es ist die einzig korrekte Antwort. Du kannst gerne auch inkorrekte Antworten bekommen: Du brauchst ein Regenbogeneinhorn. Du brauchst Zauberbohnen. Du brauchst einen Flux-Kompensator...
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Mit anderen Worten also nein, es gibt keine Qualifikation, außer des Nasenfaktors...
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Mir erschließt sich nicht, wie man derlei aus meinen Ausführungen schließen könnte.
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Ja ne...is klar... ;)
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Solange du nicht wirksam eine Tätigkeit entsprechend der höheren EG übertragen bekommst, geht es nicht.
Du kannst ja Qualifikationen noch und nöcher haben. Die Entgeltgruppe ist an die (nicht nur vorübergehend) auszuübende Tätigkeit gebunden.
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Mir geht es da jetzt um die tatsächlichen Qualifikationen und nicht um die Möglichkeiten die der Arbeitgeber hat Posten nach Sympathiepunkten zu vergeben...
Also nochmal: Das ist mir doch alles klar. Wenn man eine entsprechend bewertete Stelle hat oder bekommt geht alles usw. ABER, wie auch z.b. der Verwaltungslehrgang II als Qualifikation ab 9b zählt, gibt es dies auch ohne Studium für höher EG12?
Also abgesehen von der Sache, daß man auf einer entprechenden Stelle sitzt, oder diese in Aussicht gestellt bekommt...
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Auch für die Eingruppierung in E9b bis E12 ist eine entsprechende auszuübende Tätigkeit zwingende Voraussetzung für eine entsprechende Eingruppierung.
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oh mann... wie oft soll ich mich zitieren??? Darum geht es mir doch gar nicht...
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Mir geht es da jetzt um die tatsächlichen Qualifikationen und nicht um die Möglichkeiten die der Arbeitgeber hat Posten nach Sympathiepunkten zu vergeben...
Also nochmal: Das ist mir doch alles klar. Wenn man eine entsprechend bewertete Stelle hat oder bekommt geht alles usw. ABER, wie auch z.b. der Verwaltungslehrgang II als Qualifikation ab 9b zählt, gibt es dies auch ohne Studium für höher EG12?
Also abgesehen von der Sache, daß man auf einer entprechenden Stelle sitzt, oder diese in Aussicht gestellt bekommt...
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@Zerberus:
Ja auch ohne Studium kann man theoretisch eine Stelle oberhalb der E 12 bekommen, wenn die Stelle höher eingruppiert ist und in den Anforderungen für die Stelle kein Studium erwähnt wird. Ob es diese Fälle gibt weiß ich aber nicht.
Die Eingruppierung der Stelle erfolgt aus den auszuübenden Tätigkeiten, wie @Spid es mehrfach erwähnt hat.
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Die Eingruppierung der Stelle erfolgt aus den auszuübenden Tätigkeiten, wie @Spid es mehrfach erwähnt hat.
Das ist mir ja auch klar, wie ich bereits mehrfach erwähnt habe.
Ich möchte lediglich wissen, ob es eine Qualifikation dafür gibt -.- Der ganze Stellenkram bleibt mal kurz draußen vor der Tür...
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Ja.
Eine entsprechende auszuübende Tätigkeit
Das wurde doch mit dieser Antwort von Spid schon gesagt...
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Ich möchte lediglich wissen, ob es eine Qualifikation dafür gibt -.- Der ganze Stellenkram bleibt mal kurz draußen vor der Tür...
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Ich glaube so wirst du nie die Antwort erhalten, die du suchst.
Welche Qualifikation? Welcher Stellenkram?
Ich glaube ein Blick in den TVöD (§ 12) könnte hier weiterhelfen.
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Welche Qualifikation ist genau meine Frage! Im TVÖD wird dazu nichts gesagt...
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Es gibt keinen "Qualifikationskatalog", in den man reinblättert und guckt, welchen Lehrgang man anstelle eines Studiums benötigt, um eine höhere Entgeltgruppe als E12 zu erreichen.
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Die Eingruppierung der Stelle erfolgt aus den auszuübenden Tätigkeiten, wie @Spid es mehrfach erwähnt hat.
Das ist mir ja auch klar, wie ich bereits mehrfach erwähnt habe.
Ich möchte lediglich wissen, ob es eine Qualifikation dafür gibt -.- Der ganze Stellenkram bleibt mal kurz draußen vor der Tür...
Zu Stellen habe ich mich nicht eingelassen. Sie sind tariflich völlig unbeachtlich, es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Es gibt keine tarifliche Regelung zu Voraussetzungen zur Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit - weder für auszuübende Tätigkeiten, die die Tätigkeitsmerkmale >E12 erfüllen noch für solche, die Tätigkeitsmerkmale <E13 erfüllen.
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Es gibt keinen "Qualifikationskatalog", in den man reinblättert und guckt, welchen Lehrgang man anstelle eines Studiums benötigt, um eine höhere Entgeltgruppe als E12 zu erreichen.
Danke.
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Die Eingruppierung der Stelle erfolgt aus den auszuübenden Tätigkeiten, wie @Spid es mehrfach erwähnt hat.
Das ist mir ja auch klar, wie ich bereits mehrfach erwähnt habe.
Ich möchte lediglich wissen, ob es eine Qualifikation dafür gibt -.- Der ganze Stellenkram bleibt mal kurz draußen vor der Tür...
Es soll Kommunen geben, die ihre Beschäftigten zur Modularen Qualifizierung schicken, um sie auf Tätigkeiten der Entgeltgruppen 13+ vorzubereiten.
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Die Eingruppierung der Stelle erfolgt aus den auszuübenden Tätigkeiten, wie @Spid es mehrfach erwähnt hat.
Das ist mir ja auch klar, wie ich bereits mehrfach erwähnt habe.
Ich möchte lediglich wissen, ob es eine Qualifikation dafür gibt -.- Der ganze Stellenkram bleibt mal kurz draußen vor der Tür...
Dir auch danke.
Zu Stellen habe ich mich nicht eingelassen. Sie sind tariflich völlig unbeachtlich, es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Es gibt keine tarifliche Regelung zu Voraussetzungen zur Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit - weder für auszuübende Tätigkeiten, die die Tätigkeitsmerkmale >E12 erfüllen noch für solche, die Tätigkeitsmerkmale <E13 erfüllen.
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Die Eingruppierung der Stelle erfolgt aus den auszuübenden Tätigkeiten, wie @Spid es mehrfach erwähnt hat.
Das ist mir ja auch klar, wie ich bereits mehrfach erwähnt habe.
Ich möchte lediglich wissen, ob es eine Qualifikation dafür gibt -.- Der ganze Stellenkram bleibt mal kurz draußen vor der Tür...
Es soll Kommunen geben, die ihre Beschäftigten zur Modularen Qualifizierung schicken, um sie auf Tätigkeiten der Entgeltgruppen 13+ vorzubereiten.
Das klingt interessant. Kennst du da Details?
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Details zu der Fortbildung findest du in NRW bei den Studieninstituten. Ob es die Fortbildung auch in anderen Bundesländern gibt, kann ich nicht sagen.
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Details zu der Fortbildung findest du in NRW bei den Studieninstituten. Ob es die Fortbildung auch in anderen Bundesländern gibt, kann ich nicht sagen.
Beste Antwort. Vielen Dank!!!
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Details zu der Fortbildung findest du in NRW bei den Studieninstituten. Ob es die Fortbildung auch in anderen Bundesländern gibt, kann ich nicht sagen.
Beste Antwort. Vielen Dank!!!
Möglicherweise ist die Antwort zwar die, die Deiner Erwartung am nächsten kommt, und inhaltlich ist sie auch nicht zu beanstanden, doch wie praxisrelevant ist, steht auf einem anderen Blatt.
Vielleicht helfen diese Fortbildungen der Studieninstitute zwar, aber dass sie in Stellenausschreibungen genannt würden, hätte ich spontan nicht im Gedächtnis. In meiner näheren Umgebung werden solche Fortbildungen nicht bei den Anforderungen genannt. (Derzeit werden bei uns für alle ausgeschrieben Stellen >EG12 abgeschlossene Studien gefordert)
Möglicherweise wäre es am zielführendsten, wenn Du einfach mal eine große Menge Stellenausschreibungen liest, ggf. im relevanten Bereich und den entsprechenden angegebenen Entgeltgruppen. Dort wird ja ersichtlich sein, welche Anforderungen der Arbeitgeber aufstellt. Prinzipiell kann er hier nämlich alles und nichts fordern, bsp. auch ein Masterstudium für eine EG3-Tätigkeit oder (nur) eine 3-jährige Ausbildung für eine EG14-Tätigkeit. An die in der Stellenausschreibung genannten Anforderungen ist er aber gebunden, sofern diese nicht als optional genannt werden.
Der Blick in die Praxis sollte Dir zeigen, was da gefordert wird. Dass der TVöD keine bestimmten Forderungen verpflichtend nennt, wurde bereits dargelegt.
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ist es für Angestellte im ö.D. (mit Verwaltungslehrgang II) möglich ohne Studium eine höhere Entgeltgruppe als EG12 zu erreichen? Wenn ja, was ist dafür nötig?
1.)
Zunächst ist es nötig, dass der AG die Stelle so ausschreibt, dass keine Qualifikation vorausgesetzt wird.
Z.B:: Es wird eine Stelle E13 mit Tätigkeiten die eines Diplom/Master ausgeschrieben, es wird jedoch diese Ausbildung nicht als Voraussetzung sondern nur als wünschenswert in der Ausschreibung tituliert.
Dann kann jeder (auch ohne Bildungsvoraussetzung sich darauf bewerben.
Mir geht es da jetzt um die tatsächlichen Qualifikationen und nicht um die Möglichkeiten die der Arbeitgeber hat Posten nach Sympathiepunkten zu vergeben...
2.) Als zweites muss man dann beim Auswahlverfahren überzeugen und potentielle andere Mitbewerber übertreffen. Ob durch Lehrgänge, Berufserfahrung, Sympthiepunkten, soziale Kompetenz, gutes Aussehen oder wie auch immer, dafür gibt es keinen Garant.
Details zu der Fortbildung findest du in NRW bei den Studieninstituten. Ob es die Fortbildung auch in anderen Bundesländern gibt, kann ich nicht sagen.
Beste Antwort. Vielen Dank!!!
3.) Ob dir solche Fortbildungen dabei helfen, mehr Chancen auf einen Stelle zuhaben, hängt von der Stelle (und deren Ausschreibung) ab. Sie sind aber weder tarifrechtlich notwendig, noch kann man damit irgendetwas einfordern.
Auch hätte man damit kein Anrecht eingeladene zu werden.
Ich hoffe das ist dir bewusst.
Kurz gesagt: Die Qualifikation für eine Stelle ist immer die, den AG davon zu überzeugen, dass man den Job hervorragend machen wird.
Nicht mehr und nicht weniger.
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Vielen Dank für eure Antworten. Davon konnte ich jetzt einiges für mich verwerten!
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Hallo Zerberus, jetzt mal ganz platt gesagt, würde es nicht mehr Sinn machen, den Arbeitgeber selbst zu fragen, wie und ob eine weitere Qualifikation seinerseits außer einem Studium noch anerkannt würde? Denn alles Andere ist ja erst mal graue Theorie und kann demnach variieren. Nur weil ein bestimmter AG dafür offen ist, irgendwelche Qualis unterhalb Studium zu akzeptieren, muss das noch lange nicht bedeuten, dass dies bei einem anderen AG auch gilt. Bevor ich mir die Mühe mache, selbst herumzuforschen, frage ich doch lieber gleich da, wo ich eine Antwort bekomme, die dort tatsächlich Gültigkeit hat.
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Da hast du theoretisch vollkommen recht. So wie das Thema allerdings zu Anfang hier gelaufen ist, stellt sich die Kommunikation zwischen mir und den MA der Personalabteilung dar... nur mit weniger Geduld der Gefragten. Hier wird Service für MA leider nicht unbedingt groß geschrieben. Blöde Antworten ohne Informationsgehalt dazu habe ich genug gehört... außerdem getreu dem Motto: Quantität schafft Qualität, ist es immer gut verschiedenste Informationen zu erlangen die hilfreich sein könnten.
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Wenn du schon solche Menschen in der Personalabteilung hat, kommst du doch mit dem AL2 nie auf eine EG13+x Stelle.
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Das ist natürlich traurig, wenn Du Dich bereits an den AG gewandt hast und man Dich quasi im Regen hat stehen lassen mit Deinen Fragen. Es bricht doch niemandem ein Zacken aus der Krone, eine wie auch immer geartete Antwort darauf zu geben, ob es außer Studium weitere Quali gibt, die als Befähigung zur Übertragung von Aufgaben höher E 12 anerkannt würden. Unbefriedigende Situation.
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Aus den Antworten des AG ist wohl zu schlussfolgern, dass er eben nur ein Studium als Voraussetzung anerkennt. Dies ist tarifrechtlich nicht zwangsläufig gefordert, aber wenn der AG sich im Rahmen der Stellenausschreibung als Kriterium hierzu entschieden hat und er sich daran hält, auch nicht abwegig.
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Das ist natürlich traurig, wenn Du Dich bereits an den AG gewandt hast und man Dich quasi im Regen hat stehen lassen mit Deinen Fragen. Es bricht doch niemandem ein Zacken aus der Krone, eine wie auch immer geartete Antwort darauf zu geben, ob es außer Studium weitere Quali gibt, die als Befähigung zur Übertragung von Aufgaben höher E 12 anerkannt würden. Unbefriedigende Situation.
Es ist mehr als traurig bei Bestandspersonal ein Studium als Befähigung zur Übertragung von Aufgaben höher E 12 anzusehen. Damit macht man sich es leicht und dann ist es ja auch egal, ob der/die mit Studium denn auch in Persona befähigt ist die Tätigkeiten auszuüben.
Typisches unflexible Denkweise vieler AGs im öD, leider. Und dann wird das ganze oftmals mit Sätzen bekleidet: Geht nicht wg. Tarif *kotz*
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Das ist natürlich traurig, wenn Du Dich bereits an den AG gewandt hast und man Dich quasi im Regen hat stehen lassen mit Deinen Fragen. Es bricht doch niemandem ein Zacken aus der Krone, eine wie auch immer geartete Antwort darauf zu geben, ob es außer Studium weitere Quali gibt, die als Befähigung zur Übertragung von Aufgaben höher E 12 anerkannt würden. Unbefriedigende Situation.
Es ist mehr als traurig bei Bestandspersonal ein Studium als Befähigung zur Übertragung von Aufgaben höher E 12 anzusehen. Damit macht man sich es leicht und dann ist es ja auch egal, ob der/die mit Studium denn auch in Persona befähigt ist die Tätigkeiten auszuüben.
Typisches unflexible Denkweise vieler AGs im öD, leider. Und dann wird das ganze oftmals mit Sätzen bekleidet: Geht nicht wg. Tarif *kotz*
Mit den Lehrgängen AL1 und AL2 ist der öD m.E. nach eh auf dem Holzweg. Die Inhalte, die dort vermittelt werden sind zum großen Teil in der Praxis nicht anzuwenden. Teilnehmer dieser Lehrgänge erhalten höchstens eine blasse Ahnung. Nun ist das an Bildungseinrichtungen aber generell der Fall.
Deine Aussage der unflexiblen Denkweise vieler AG im öD ist es zu verdanken, daß sehr viele ahnungslose Gestalten, auch in höheren Positionen, sitzen. Ältere MA die verschiedenste, den Tätigkeiten zuträgliche, Qualifikationen nachweisen können verlieren im Stellenkampf gegen frischgebackene Lehrgangsteilnehmer.
Hier geschehen: 1 MA mit 10 Jahren Berufserfahrung im Außendienst (inkl. diverser Fort- und Weiterbildungen bei Militär, Polizei und Ordnungsämtern) bekommt die Stelle beim Ordnungsamt im Außendienst nicht, da dieser den AL1 nicht hat... dafür wurde dann ein ca. 20jähriger eingestellt, der frisch von der Schule kam mit 60 Std. Recht der Gefahrenabwehr...
Nur mit den Lehrgängen ist bei den Kommunen etwas zu erreichen. Deshalb auch meine zu Anfang gestellte Frage.
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...und wer keinen Führerschein hat, darf kein Auto fahren...so ist das eben 8)
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Da kommen wir doch aber genau zu dem Thema zurück. Der Arbeitgeber fordert den AL1. Bewerber ohne AL1 werden entsprechend nicht berücksichtigt.
Für die Person sicherlich schade aber die Anforderungen, die der Arbeitgeber stellt, gelten nun mal.
Mich persönlich würde jetzt aber mal interessieren, welche militärische Fortbildung machen kann, die einem beim Ordnungsamt weiter qualifiziert.
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Feldjäger
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Feldjäger
Danke, wieder was gelernt.
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Da kommen wir doch aber genau zu dem Thema zurück. Der Arbeitgeber fordert den AL1. Bewerber ohne AL1 werden entsprechend nicht berücksichtigt.
Für die Person sicherlich schade aber die Anforderungen, die der Arbeitgeber stellt, gelten nun mal.
Mich persönlich würde jetzt aber mal interessieren, welche militärische Fortbildung machen kann, die einem beim Ordnungsamt weiter qualifiziert.
Bei der Militärgeschichte geht es nicht um die Fortbildung, sondern um die Berufserfahrung im Bereich der Sicherheit oder Ordnung und Selbstverteidigungs- und Deeskalationstrainings...
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...und wer keinen Führerschein hat, darf kein Auto fahren...so ist das eben 8)
Falsch! Natürlich darf man Auto fahren, nur nicht überall 8)
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Feldjäger
...bei uns werden die sogar in der IT beschäftigt...(sozusagen zur Sicherheit sensibler Daten) 8)
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Nur mit den Lehrgängen ist bei den Kommunen etwas zu erreichen. Deshalb auch meine zu Anfang gestellte Frage.
Nur bei den Kommunen, die nicht die Besten, sondern nur die Papiertiger wollen.