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Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: hevo21 am 28.07.2022 09:37

Titel: Zusatzversorgung und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz
Beitrag von: hevo21 am 28.07.2022 09:37
Aufgrund meiner Tätigkeit in einem Wohlfahrtsverband erhielt ich seit 5/2002 eine Zusatzversorgungsrente wegen Erwerbsunfähigkeit durch die Bayerische Versorgungskammer, berechnet auf der Basis der damaligen gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente (beide Renten 8/2017 in Altersbezüge umgewandelt). Das nun beschlossene Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz führt zu einer nachträglichen Neuberechnung und Verbesserung des gesetzlichen Rentenanspruchs ab 2024 (Verlängerung der Anrechnungszeiten bis zum 65. Lebensjahr). Wirkt sich jene zukünftige Neuberechnung der gesetzlichen Rente auf die Höhe der z. Z. gewährten Zusatzversorgung aus? Wird diese um den zu erwartenden Erhöhungsbetrag gemindert?