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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Daveman am 26.08.2019 16:15
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Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt:
Vom 15.03.2017 - 31.05.2019 habe ich an einer Universität eine Projektstelle (befristet und 50% Teilzeit) bekleidet. Diese war in der EG 13 eingruppiert. Ich habe am 01.06.2019 nun eine unbefristete Stelle NiWi (nichtwissenschaftlich) zu 50% und in der EG11 angenommen. Das Ganze wurde dann etwas problematisch, da Universitäten keine NiWi unbefristet und WMA befristet gleichzeitig beschäftigen, da man dann wohl bei der WMA Stelle eine Entfristung einklagen könne. Die Lösung der Situation (nach einem ellenlangen hin und her) war dann eine Aufkündigung meiner WMA Stelle, und eine Aufstockung der unbefristeten NiWi EG11 Stelle, um die alte WMA Projektstelle (letztlich also eine 100% Tätigkeit mit 2 verschiedenen 50% Stellen). Das ganze wieder befristet (diesmal bis Mitte 2025) und mit der exakt selben Tätigkeitsbeschreibung (es ist auch faktisch der selbe Job). Jedoch sah das die Personalabteilung wohl anders und hat die Tätigkeit "wohlwollend" sogar unter EG11 gesehen, und dann argumentiert das dann die EG11 der neuen Stelle überwiegt... (da dachte ich mir direkt was ist denn jetzt hier verkehrt??!?! :-\ ).
Nun ja letztendlich habe ich mich dann mit dem "downgrade" abgefunden, da eine unbefristete Stelle auch einiges Wert ist. Ich bin mir nicht mehr sicher wie die Argumentationsebene der Personalabteilung war... laut meiner Chefin hängt so eine Eingruppierungs-Beurteilung auch immer stark von der Person ab die sie vornimmt / ob da Chefs stark Einfluss nehmen können (Beispiesweise wichtige Personen wie Prorektoren o.Ä.) etc...
Witzigerweise lese ich jetzt vor ein paar Tagen das eine andere Uni dieselbe Projektstelle die ich bekleide (also inhaltlich ist es einfach exakt das gleiche Projekt, ich habe zwar keinen Zugang zu der Tätigkeitsbeschreibung aber die Ausschreibung liest sich auch Deckungsgleich mit der meinen), auch als NiWi 50% EG13 unbefristet! (Ich meine mich auch erinnern zu können, dass etwas in die Richtung "WMA würde ja eh immer höher eingruppiert werden, wegen der befristung" gesagt wurde...).
Ich hoffe das die Schilderung einigermaßen verständlich ist. Kann mir da jemand ein wenig helfen mit Erfahrungen / Rat bezüglich so einem Sachverhalt? Ist das "rechtlich" sauber, dass eine Stelle die sich inhaltlich absolut nicht verändert hat dann bei einem Wechsel von WMA -> NiWi dann so drastisch ändert? (-> nochmal in der Personalabteilung hieß es wohl sogar sie würden diese Tätigkeit eher EG9-10 sehen... und nur wegen der anderen EG11 Stelle würde die 100% Stelle dann auf EG11 liegen). Das heißt ja faktisch nochmal zusammengefasst, dass meine Uni eine Stelle die als WMA EG13 war, als NiWi jene Stelle dann mit EG9 / EG10 beurteilt...
Vielen Dank schonmal im Voraus für jede hilfreiche Antwort :)
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TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
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Die Personalstelle habt da nichts zu entscheiden.
Wenn bei deiner unbefristeten oder befristeten Stelle 50% deiner Zeitanteile E13 Tätigkeiten entsprechen, dann bekommst du auch zu 100% E13 bezahlt, ganz easy.
Wenn du das noch nicht burteilen kannst:
Was sind deine auszübenden Tätigkeiten, welche Zeitanteile haben sie? beurteile das ganze (oder lasse es beurteilen) und fordere das entsprechende Entgelt ein.
Alternative:
Schreibe es selber auf, was deine Tätigkeiten sind, versehe sie mit Zeitanteilen und lasse dir das dann vom PA bestätigen. Fordere das dir zustehende Entgelt ein.
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Da du -wenn ich richtig lese- ohnehin unbefristet beschäftigt bist, spielt auch die sonst oft seltsame Befristung/Finanzierung keine Rolle (mehr).
Ich habe selbst an Unis erlebt, dass z.B. im QM oder in der IT die Stellen als Projekt-Stellen mit E13 bezahlt werden, weil die DFG das rausrückt. Korrekt bewertet ist das aber nicht automatisch. Für solche Tätigkeiten ist nur ausnahmsweise ein Master erforderlich, in aller Regel genügt ein Bachelor. Daher kann die E9/E10 Prognose der Personaler durchaus richtig sein.
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Danke für die ersten Stellungnahmen, auch wenn Sie sich inhaltlich teilweise widersprechen. Ich habe in 2 Wochen einen Termin mit dem Personalrat als ersten Schritt vereinbart um über die Situtation zu diskutieren.
TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Wenn das stimmt, dann ist mein Vorhaben das Ganze zu überprüfen zwecklos. Gibt es irgendwelche Quellen die das stichfest belegen?
Die Personalstelle habt da nichts zu entscheiden.
Wenn bei deiner unbefristeten oder befristeten Stelle 50% deiner Zeitanteile E13 Tätigkeiten entsprechen, dann bekommst du auch zu 100% E13 bezahlt, ganz easy.
Was soll ich denn da noch groß belegen? Ich habe zu 50% Vertraglich dieselbe Stelle inne wie vorher (exakt selbe Tätigkeiten, nur jetzt NiWi statt WMA). Das Problem ist wohl auch, das bei einer WMA Stelle an einer Uni keine so "exakten / detalierten" Tätigkeitsbeschreibungen erstellt werden, wie bei einer NiWi Stelle. Es schien außer Diskussion zu stehen, dass die alte Tätigkeit noch EG13 wäre... ich fand das auch einfach nur erstaunlich, weil sich dadurch selbst in seiner vorherigen Handlung (Durch Ausschreibung der Tätigkeit als EG13) widersprochen wird...
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§12 Abs. 1 Satz 3 TV-L
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Wobei die alte Stelle nicht zu 100% Tätigkeiten nach E13 enthalten haben muss. 50% hätten gereicht. Die 25% E13 hätten aber ggf. keine Auswirkungen auf die E11.
Man muss sich die Arbeitsplatzbeschreibung/übertragenden Aufgaben anschauen und dann eine Bewertung vornehmen. Wenn das Ergebnis >E11 ist kann man aktiv werden.
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§12 Abs. 1 Satz 3 TV-L
Danke!
Dann hat das wohl erstmal keinen Zweck. Ich habe eventuel die Aussicht meine "Aufgestockte" Teilzeit Stelle in Zukunft entfristet zu bekommen. Dann könnte ich dann wohl eher eine Chance haben?!
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Wieso schließt du das daraus. Es geht dabei nicht um Zeitverträge.
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Wieso schließt du das daraus. Es geht dabei nicht um Zeitverträge.
Jetzt bin ich verwirrt...
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Es geht darum, dass man (z.B. als Vertretung, zur Erprobung, weil Not am Mann/Frau ist) zeitweise höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommt.
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Es geht darum, dass man (z.B. als Vertretung, zur Erprobung, weil Not am Mann/Frau ist) zeitweise höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommt.
Damit meinst du also das der Auszug aus dem Paragraphen den Spid genannt hat nicht auf mich zutrifft? Ist etwas schwierig für mich daraus etwas schließen zu können..
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Der §12 Abs. 1 TV-L trifft auf die Eingruppierung aller TB im TV-L zu.
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Es geht darum, dass man (z.B. als Vertretung, zur Erprobung, weil Not am Mann/Frau ist) zeitweise höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommt.
Damit meinst du also das der Auszug aus dem Paragraphen den Spid genannt hat nicht auf mich zutrifft? Ist etwas schwierig für mich daraus etwas schließen zu können..
Natürlich gilt er für dich und zwar in dem Sinne, dass deine Tätigkeiten, die du auszuüben hast, keine "nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit " sind, sondern dauerhaft für die Dauer deines (Zeit)arbeitsvertrages dir übertragen wurden.
Ergo: Du musst entsprechend deinen auszuübenden Tätigkeiten bezahlt werden.
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Kurzes Update:
Ich war jetzt im Personalrat mit dem Thema.
Anscheinend wurde die Tätigkeitsbeschreibung (der alten 50% EG13 WMA Stelle) so "abgespeckt" ohne das es ein Laie (in dem Falle ich) bemerken würde, sodass eine EG11 daraus wird. Angeblich hätte ich die "wissenschaftlichen Anteile" meiner Tätigkeit (die quasi die EG13 Berechtigung ausmachen) abgegeben / führe diese nichtmehr aus (das steht nirgendwo niedergeschrieben aber das ist der Konsens daraus).
Was dazu kommt ist vermutlich, dass hochschulinnenpolitisch die Stelle in eine EG11 "hineingepresst" werden sollte (ist natürlich Spekulation aber irgendwie auch offensichtlich). Der Personalrat wird damit jetzt auf den Chef der Personalabteilung zugehen (der die Eingruppierung vorgenommen hat) um das ganze näher zu klären.
Das Problem an der Sache ist nur: Für wissenschaftliche Mitarbeiter gibt es keine "Tätigkeitsbeschreibung" wie für nichtwissenschaftliche Mitarbeiter. Der Personalrat meinte wenn es eine Tätigkeitsbeschreibung für die alte WMA Tätigkeit gäbe und er deutlich sehen könnte dass Tätigkeitsfelder ausgespart wurden, dann könnte er da was für mich machen.
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Scheinbar wurde die Tätigkeitsbeschreibung (der alten 50% EG13 WMA Stelle) so "abgespeckt" ohne das es ein Laie (in dem Falle ich) bemerken würde, sodass eine EG11 daraus wird. Angeblich hätte ich die "wissenschaftlichen Anteile" meiner Tätigkeit (die quasi die EG13 Berechtigung ausmachen) abgegeben / führe diese nichtmehr aus (das steht nirgendwo niedergeschrieben aber das ist der Konsens daraus).
Scheinbar oder anscheinend?
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Scheinbar wurde die Tätigkeitsbeschreibung (der alten 50% EG13 WMA Stelle) so "abgespeckt" ohne das es ein Laie (in dem Falle ich) bemerken würde, sodass eine EG11 daraus wird. Angeblich hätte ich die "wissenschaftlichen Anteile" meiner Tätigkeit (die quasi die EG13 Berechtigung ausmachen) abgegeben / führe diese nichtmehr aus (das steht nirgendwo niedergeschrieben aber das ist der Konsens daraus).
Scheinbar oder anscheinend?
Anscheinend trifft hier eher zu (die Unterscheidung viel mir schon immer schwer!)
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Wobei die alte Stelle nicht zu 100% Tätigkeiten nach E13 enthalten haben muss. 50% hätten gereicht. Die 25% E13 hätten aber ggf. keine Auswirkungen auf die E11.
Man muss sich die Arbeitsplatzbeschreibung/übertragenden Aufgaben anschauen und dann eine Bewertung vornehmen. Wenn das Ergebnis >E11 ist kann man aktiv werden.
Genau das ist dann wohl auch die Frage die sich dann jetzt Stellen wird, sollte da eine "Fehlbeurteilung" bei der Eingruppierung eingestanden werden (was ich nicht erwarte...)
Wenn ich also 25% der 100% Stelle eine EG13 Tätigkeit ausübe, zu 50% eine EG11 und zu 25% eine neue Tätigkeit bei der ich die Eingruppierung nicht weiß (vermutlich EG11), kann die 25% EG13 dann überhaupt einen Einfluß nehmen oder reicht der Zeitanteil nicht aus?
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Bei 75% E11 Tätigkeit, wirst du auch in diese eingruppiert. Helfen würde dir nur 25% E13 Tätigkeit oder 25% E12 um wenigstens in diese zu kommen.
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Bei 75% E11 Tätigkeit, wirst du auch in diese eingruppiert. Helfen würde dir nur 25% E13 Tätigkeit oder 25% E12 um wenigstens in diese zu kommen.
Man muss nicht nach der Summe der Tätigkeiten gehen, sondern nach den abgeschlossenen Arbeitsvorgängen und deren Zeitanteilen.
Wenn bei den obigen 75% "Tätigkeiten" 35% E13 AV (bezogen auf Gesamtarbeitszeit) sind kann das insgesamt zu eine E13 führen.
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Bei 75% E11 Tätigkeit, wirst du auch in diese eingruppiert. Helfen würde dir nur 25% E13 Tätigkeit oder 25% E12 um wenigstens in diese zu kommen.
Man muss nicht nach der Summe der Tätigkeiten gehen, sondern nach den abgeschlossenen Arbeitsvorgängen und deren Zeitanteilen.
Wenn bei den obigen 75% "Tätigkeiten" 35% E13 AV (bezogen auf Gesamtarbeitszeit) sind kann das insgesamt zu eine E13 führen.
Damit ist gemeint das innerhalb der 75% die nicht E13 sind - E13 Tätigkeiten enthalten sein müssten? Oder generell 35% der gesamten Tätigkeit?
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Du brauchst Arbeitsvorgänge im zeitlichen Umfang von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit, die die Tätigkeitsmerkmale mindestens der E13 erfüllen, um in diese eingruppiert zu sein.
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Bei 75% E11 Tätigkeit, wirst du auch in diese eingruppiert. Helfen würde dir nur 25% E13 Tätigkeit oder 25% E12 um wenigstens in diese zu kommen.
Man muss nicht nach der Summe der Tätigkeiten gehen, sondern nach den abgeschlossenen Arbeitsvorgängen und deren Zeitanteilen.
Wenn bei den obigen 75% "Tätigkeiten" 35% E13 AV (bezogen auf Gesamtarbeitszeit) sind kann das insgesamt zu eine E13 führen.
Ja, damit ist gemeint, dass in den E11r "Tätigkeiten" ja Arbeitsvorgänge sein könnten, die E13 sind.
Man sollte also nicht "Tätigeiten" bewerten, sondern die AVs
Damit ist gemeint das innerhalb der 75% die nicht E13 sind - E13 Tätigkeiten enthalten sein müssten? Oder generell 35% der gesamten Tätigkeit?