Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: TonyBox am 02.07.2019 11:32
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Hallo zusammen,
ich interessiere mich aktuell für das Verfahren einer dienstliche Regelbeurteilung in NRW.
Die Vorschriften dazu habe ich im Internet gesehen, würde aber gerne wissen wie das in der Praxis funktioniert.
Wie lange dauert in der Regel eine Beurteilungsrunde und wie lange darf sich die Dienststelle Zeit nehmen um eine solche Beurteilungsrunde durchzuführen?
Vielen Dank
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Die praktische Umsetzung ist in der Regel in einer Dienstvereinbarung geregelt. Dort sind auch die entpsrechenden Antworten zu finden.
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Vielen Dank für den Hinweis.
Und wenn es keine Dienstvereinbarung diesbezüglich gibt?
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Vielen Dank für den Hinweis.
Und wenn es keine Dienstvereinbarung diesbezüglich gibt?
Dann gibt's zumindest mal (auch in kleinen Klitschkommunen Standard!) interne Beurteilungsrichtlinien an denen sich die versch. Ämter/Dienststellen orientieren, damit das System verwaltungseinheitlich umgesetzt wird (vor allem aus Gründen der Rechtssicherheit).
Nehmen Sie mir mal ungesehen ab, dass das so ist!
Keine Personalvertretung würde es im Übrigen akzeptieren, wenn das Beurteilungswesen (insb. ja für den verbeamteten Personalkörper von essentieller Bedeutung) wild und unreglementiert in der Praxis umgesetzt werden würde.
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Nehmen Sie mir mal ungesehen ab, dass das so ist!
Keine Personalvertretung würde es im Übrigen akzeptieren, wenn das Beurteilungswesen (insb. ja für den verbeamteten Personalkörper von essentieller Bedeutung) wild und unreglementiert in der Praxis umgesetzt werden würde.
Aus der Sicht einer mittleren kreisangehörigen Stadt (36.000 Einwohner, 360 Mitarbeiter, davon rd. 70 Beamte): Genau das ist hier der Fall. Keine Dienstanweisung, keine Richtlinien, keine offizielle, inoffizielle oder stillschweigende Vereinbarung...nichts. Würde mich sehr wundern, wenn wir damit ein Einzelfall in NRW wären...
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Nehmen Sie mir mal ungesehen ab, dass das so ist!
Keine Personalvertretung würde es im Übrigen akzeptieren, wenn das Beurteilungswesen (insb. ja für den verbeamteten Personalkörper von essentieller Bedeutung) wild und unreglementiert in der Praxis umgesetzt werden würde.
Aus der Sicht einer mittleren kreisangehörigen Stadt (36.000 Einwohner, 360 Mitarbeiter, davon rd. 70 Beamte): Genau das ist hier der Fall. Keine Dienstanweisung, keine Richtlinien, keine offizielle, inoffizielle oder stillschweigende Vereinbarung...nichts. Würde mich sehr wundern, wenn wir damit ein Einzelfall in NRW wären...
Dann sage ich mal herzlichen Glückwunsch!
Wenn's bereits an diesen basics mangelt, will man in Sachen internes Personalwesen gar nicht tiefer nachschauen...
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Wie wird dann das Beurteilungswesen für Beamte gehandhabt? Beurteilungsrunden sind doch sicher in der Vergangenheit mal durchgeführt worden? Vll. gibt es Erfahrungswerte der Kollegen?
Existieren denn andere Richtlinien (Beförderungen, Gleitzeit und dgl.)?
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Wie wird dann das Beurteilungswesen für Beamte gehandhabt? Beurteilungsrunden sind doch sicher in der Vergangenheit mal durchgeführt worden? Vll. gibt es Erfahrungswerte der Kollegen?
Existieren denn andere Richtlinien (Beförderungen, Gleitzeit und dgl.)?
sicher doch:
https://www.google.com/search?q=beamtenbeurteilung&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b-e
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Wie wird dann das Beurteilungswesen für Beamte gehandhabt? Beurteilungsrunden sind doch sicher in der Vergangenheit mal durchgeführt worden? Vll. gibt es Erfahrungswerte der Kollegen?
Existieren denn andere Richtlinien (Beförderungen, Gleitzeit und dgl.)?
sicher doch:
https://www.google.com/search?q=beamtenbeurteilung&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b-e
Ich meinte eigentlich in Bezug auf diese Gemeinde. ;)
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Wie wird dann das Beurteilungswesen für Beamte gehandhabt? Beurteilungsrunden sind doch sicher in der Vergangenheit mal durchgeführt worden? Vll. gibt es Erfahrungswerte der Kollegen?
Existieren denn andere Richtlinien (Beförderungen, Gleitzeit und dgl.)?
sicher doch:
https://www.google.com/search?q=beamtenbeurteilung&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b-e
Ich meinte eigentlich in Bezug auf diese Gemeinde. ;)
Wenn "diese" Gemeinde keine spezifischen Ausführungen für ein ordnungsgemäßes Beurteilungswesen macht, wird sie sich wohl (hoffentlich!) an den gesetzlichen bzw. durch gefestigte Rechtsprechung etablierten Mindeststandards orientieren...
- z.B. § 92 LBG NRW
- z.B. §§ 2, 5, 7, 8, 18, 20, 21, 25 und 26 LVO
- zum Zwecke der lückenlosen/aktuellen Leistungsdarstellung im Bedarfsfall