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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Marie am 05.02.2019 14:57

Titel: Kündigungsfristen --> Gehört die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit dazu?
Beitrag von: Marie am 05.02.2019 14:57
Hallo zusammen,

ich arbeite seit 2010 beim Land NRW.
Dazu gehört auch die Zeit meiner Ausbildung (2010-2013). Ich bin seit dem Abschluss unbefristet beim gleichen Arbeitgeber geblieben.

Die Kündigungsfristen sind für mich nicht eindeutig, da im Internet verschiedene Dinge zu lesen sind.

a) Habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende, da ich seit über 8 Jahren beim gleichen Arbeitgeber angestellt bin und die Ausbildungszeit somit dazu gerechnet wird?

b) Oder habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, da ich seit mindestens 5 Jahren in einem Beschäftigungsverhältnis stehe und die Ausbildungszeit wird nicht hinzugerechnet?

Vielen Dank im Voraus!

Titel: Antw:Kündigungsfristen --> Gehört die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit dazu?
Beitrag von: Spid am 05.02.2019 17:28
Ausbildungszeit zählt nicht zur Beschäftigungszeit i.S.d. §34 Abs. 3 TV-L.
Titel: Antw:Kündigungsfristen --> Gehört die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit dazu?
Beitrag von: Marie am 05.02.2019 19:58
Nach der Rechtssprechung des BAG wurde doch festgestellt, dass auch die Zeit als Azubi im Betrieb zur Beschäftigungszeit dazu zählt (Entscheidung vom 30.09.2010 - 2 AZR  456/09).

Oder stimmt das nicht?
Titel: Antw:Kündigungsfristen --> Gehört die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit dazu?
Beitrag von: Lars73 am 05.02.2019 20:01
Die Entscheidung berührt einen anderen Sachverhalt. Für die Regelung im TV-L gehört die Ausbildungszeit nicht zur Beschäftigungszeit.