Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: nobby1 am 13.12.2019 18:08
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Hallo Zusammen,
kurz zu meiner Situation: Ich bin seid dem 01.04.1990 bei der Bundewehrverwaltung als Arbeitnehmer.
Die EG : E9a wurde mir am 01.07.2006 zuerkannt.
Ab Mai 2014 wurde ich auf einen neuen Dienstposten (EG: E9a) mit neuer Tätigkeitsbeschreibung versetzt.
Die Tätigkeit führe ich als ISB =Informationssicheitsbeauftragte zu 50% und als Koordinator zu 50 % aus.
Tätigkeitsbeschreibung: In meine neue Tätigkeitsbeschreibung sind 50 % Tätigkeiten der EG: E11 als (IT-SiBe) IT- Sicherheitsbeauftragter (Neue Bezeichnung : ISB =Informationssicheitsbeauftragte) der Dienststelle ca. 480 Mitarbeiter aufgeführt.
Frage: Steht mir eine Höhergruppierung von EG: E9a nach E11 zu ?
Danke und Gruss
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Sofern sich aus der auszuübenden Tätigkeit - die sich aus einer Tätigkeitsbeschreibung ergeben kann oder auch nicht - eine Eingruppierung in E11 ergibt, folgt daraus die Eingruppierung in E11.