Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: Lotte am 08.11.2021 17:00
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Hallo zusammen,
ist ein ambulanter Pflegedienst in der AVR Wue-BT-K
oder in der AVR-Wue BT-B
Es geht hier um die Pflegezulage nach § 51a Abs. 4 BT-B hier beträgt die Pflegezulage 35 €
§ 52 Abs. 5 BT-K hier beträgt die Pflegezulage 25 €
wann und wo wurde das den festgelegt. Welche Pflegezulage müsste den in welcher Höhe gezahlt werden??
Danke
Danke