Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: Samuel2301 am 09.11.2021 17:03
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Hallo zusammen,
ich hoffe ihr jemand kann mir mit meiner Frage weiterhelfen.
Meine Frau arbeitet bei einem katholischen Träger (AVR der Caritas, Anlage 2).
Nun könnte Sie zum 01. Januar 2022 eine für Sie bessere Stelle in einer Evangelischen Schule (AVR Bayern)
wechseln.
Da stellte sich uns die Frage der Jahres Sonderzahlung (Weichnachts Zuwendung)
Muss Sie diese zurück zahlen oder darf Sie die Zuwendung behalten.
Ich konnte nur folgendes dazu finden unter Rückzahlung:
https://www.[xxx]/kirche-wohlfahrt/avr/weihnachtsgeld.html
Was meint Ihr dazu?
Viele Grüße
Samuel
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Sie darf die Jahressonderzahlung behalten.