Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Mayday am 08.04.2019 11:04
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Hallo in die Runde,
obwohl ich heute dienstfrei habe, hat mich gerade wieder mal mein Dienstplaner angerufen. Ich habe zwar das Telefongespräch nicht angenommen, trotzdem ärgere ich mich immer wieder, wenn mich die Dienststelle in meiner Freizeit mit Anrufen belästigt. Manchmal erfolgen die Anrufe sogar Vormittags nach Nachtdiensten. Mir ist zwar klar, dass aufgrund der dünnen Personaldecke ständig (meist vergebens) versucht werden muss Lücken notdürftig zu stopfen, aber auch ich muss fast immer für fehlende Kollegen mitarbeiten und brauche deswegen meine Erholungsphasen umso mehr. Durch Anrufe bzw. Mails mit dienstlichen Hintergrund wird ja auch die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit lt. §5 ArbZG unterbrochen und beginnt dann wieder von vorn.
Mich würde mal interessieren, ob es auch in anderen Behörden (ich selbst bin in einer JVA tätig) diesen "Telefonterror" gibt? Wo wurde evtl. eine Dienstvereinbarung gegen ständige Erreichbarkeit abgeschlossen? Gibt es sowas?
Danke schon mal. :)
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Man ist ja nur dann ständig erreichbar, wenn man es selbst will.
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Man ist ja nur dann ständig erreichbar, wenn man es selbst will.
Naja, ich möchte mich ja nicht von meinen privaten Kontakten abkapseln - nur dienstlich halt. ;)
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Dann fordere Deinen AG auf, Deine private Rufnummer zu löschen.
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Wieso hat Dein Arbeitgeber bzw. Dein Vorgesetzter und Kollegen überhaupt Deine Nummer?
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Man ist ja nur dann ständig erreichbar, wenn man es selbst will.
Naja, ich möchte mich ja nicht von meinen privaten Kontakten abkapseln - nur dienstlich halt. ;)
Man kann die Dienstlichen Telefonnummer temporär im Handy/Telefon sperren, dann bekommt man es auch nicht mit.
Und man kann den Dienstherren auffordern diese Art von Anrufen zu unterlassen.
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Wieso hat Dein Arbeitgeber bzw. Dein Vorgesetzter und Kollegen überhaupt Deine Nummer?
Ich für meinen Teil musste bzw. habe bei meiner Bewerbung damals auch meine Nummer mit angegeben, weshalb mein Arbeitgeber (bzw. das Personalreferat) diese durchaus hat. Meinen Vorgesetzten und Kollegen (sofern wir nicht zugleich auch miteinander gut befreundet sind) würde ich sie aber nicht geben.
Allerdings habe ich hier auch großes Glück, meine Vorgesetzten sagen immer "Urlaub ist Urlaub" bzw. "Feierabend ist Feierabend" oder auch "krank ist krank", da wird dann einfach nicht angerufen, selbst wenn jemand die Nummer hat.
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Wieso hat Dein Arbeitgeber bzw. Dein Vorgesetzter und Kollegen überhaupt Deine Nummer?
Zur Absicherung des Dienstbetriebes, für "Notfälle", wurden/ bzw. werden die Telefonnummern von der Geschäftsstelle allgemein erfasst/ abgefragt. Damit gab es 20 Jahre lang in meinem Bereich auch kein Problem, in den letzten Jahren nahmen diese "Notfälle" jedoch exorbitant zu. Je mehr Kollegen den steigenden psychischen und physischen Druck nicht mehr standhalten und sich ins Krank verabschieden, desto größer wird die Arbeitsverdichtung für die restlichen Kollegen, die dadurch nur noch schneller verschlissen werden. In der Folge wird die Mindestdienststärke immer wieder unterschritten, so dass der Dienstplaner versucht verzweifelt Abhilfe zu organisieren...
Man kann die Dienstlichen Telefonnummer temporär im Handy/Telefon sperren, dann bekommt man es auch nicht mit.
Und man kann den Dienstherren auffordern diese Art von Anrufen zu unterlassen.
Das habe ich schon mehrfach zum Ausdruck gebracht und weil bei mir sowieso EDEKA ist, ist dein Hinweis auf die Sperrung einzelner Telefonnummern genial! :) Schwieriger wird es für die jüngeren Kollegen die, wenn sie keine Anrufe entgegen nehmen und bereitwillig zusätzliche Dienste absichern, ggf. Nachteile in ihrer dienstlichen Beurteilung zu befürchten haben.
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Das habe ich schon mehrfach zum Ausdruck gebracht und weil bei mir sowieso EDEKA ist, ist dein Hinweis auf die Sperrung einzelner Telefonnummern genial! :) Schwieriger wird es für die jüngeren Kollegen die, wenn sie keine Anrufe entgegen nehmen und bereitwillig zusätzliche Dienste absichern, ggf. Nachteile in ihrer dienstlichen Beurteilung zu befürchten haben.
Umgekehrt geht es übrigens in der Regel auch: Nur die im Telefonbuch befindlichen Nummer werden durchgeschaltet.
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Was gibt es denn bei Euch für Notfälle, die in Deiner Freizeit beseitigt werden müssen? Ämter, in denen Notfälle auftauchen können haben doch eine Rufbereitschaft, wo also Kollegen im Dienst sind, die angerufen werden.
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Was gibt es denn bei Euch für Notfälle, die in Deiner Freizeit beseitigt werden müssen? Ämter, in denen Notfälle auftauchen können haben doch eine Rufbereitschaft, wo also Kollegen im Dienst sind, die angerufen werden.
JVA schreibt er doch.
Was meinst du was los ist, wenn da zu wenig Personal da ist, weil die Hälfte bei dem Hungerlohn Burn Out hat.
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dann gibt es einen aufstand wie im prison break
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JVA schreibt er doch.
Was meinst du was los ist, wenn da zu wenig Personal da ist, weil die Hälfte bei dem Hungerlohn Burn Out hat.
Wenn ich ständig privat angerufen werden würde, hätte ich auch Burn-out. Meine Telefonnummer hat im Amt niemand.
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Das ist doch eine Endlos-Diskussion. Natürlich kann jeder mit "normalen", planbaren beruflichen Aufgaben eine Nichterreichbarkeit im Privatleben um- und durchsetzen.
Aber es gibt eben auch Bereiche, in denen ein gewisses Maß an Erreichbarkeit zum Job gehört. Oder was wäre, wenn ein Mindestmaß von Verwaltungsorganisation im Katastrophenfall nicht gegeben wäre? Wenn bei Hochwasser alle sagen: "Mir egal, ich hab' Feierabend." Oder Pressereferenten, die im Krisenfall auch mal nachts raus müssen?
Und dann ist noch zu trennen zwischen prinzipieller Erreichbarkeit und "ständig privat angerufen werden".
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Stimmt. Und in den Bereichen gibt es eine Bereitschaft, die dann im Bereitschaftsdienst angerufen wird. Arbeite im Jugendamt ja selbst in einem solchen Bereich.
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Stimmt, ich wüsste auch nicht, was ich bei Hochwasser, Tornado oder Meteoriteneinschlag außerhalb der Arbeitszeiten im Büro sollte, davon wäre mein Arbeitsbereich genauso betroffen wie davon, dass tagsüber die Sonne scheint. Und ob das Gebäude noch steht, sehe ich dann ja, wenn ich das nächste mal zur Arbeit komme.
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@Kaffeetassensucher:
Hier geht es (mir) vor allem um jene, von denen die Öffentlichkeit in einem solchen Fall ein "Funktionieren" erwarten würde. Und von jemandem, der qua Funktion zu einem Krisenstab o.ä. gehört, würdest Du als Privatbürger und Steuerzahler doch vermutlich erwarten, dass er erreichbar ist und sich (auch außerhalb geregelter Arbeitszeiten) um eine Lösung kümmert? Oder soll der seinen Feierabend genießen, während dein Keller vollläuft?
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@Kaffeetassensucher:
Hier geht es (mir) vor allem um jene, von denen die Öffentlichkeit in einem solchen Fall ein "Funktionieren" erwarten würde. Und von jemandem, der qua Funktion zu einem Krisenstab o.ä. gehört, würdest Du als Privatbürger und Steuerzahler doch vermutlich erwarten, dass er erreichbar ist und sich (auch außerhalb geregelter Arbeitszeiten) um eine Lösung kümmert? Oder soll der seinen Feierabend genießen, während dein Keller vollläuft?
In dem Fall ja, aber dafür gibt es halt, wie zuvor schon angemerkt, Bereitschaftsdienste oder es ist dem Job immanent (ein Angehöriger eines Krisenstabes weiß halt, dass er im Krisenfall auf der Matte stehen können sollte).
Wobei ich das allerdings nicht von ihm verlangen würde, wenn er gerade im Urlaub ist. Aber ich glaube, dir geht es auch da eher um die "normale Situation" nach Feierabend.
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Stimmt. Und in den Bereichen gibt es eine Bereitschaft, die dann im Bereitschaftsdienst angerufen wird. Arbeite im Jugendamt ja selbst in einem solchen Bereich.
Und im Falle des TE scheint es eben keine ausreichend geplante (und bezahlte) Bereitschaft zu geben.
Krasses Organisationsversagen der Leitungsebene halt.
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ich ärgere mich über Antworten wie: Stell die Anrufe doch nicht durch, du musst ja nicht rangehen, gib doch deine Nummer nicht raus..etc.
Das geht, mit Verlaub, am Thema vorbei! Fakt ist doch, dass allein die Möglichkeit, angerufen zu werden, schon eine psychische Belastung und eine Beeinträchtigung der dringend benötigten Erholung darstellt.
Natürlich ist man bereit, für die erkrankten Kollegen einzuspringen, darum geht es ja gar nicht.
Aber wenn man sogar nach einem Nachtdienst am Vormittag angerufen wird, wäre für mich eine Grenze überschritten.
Solche Dinge passieren eigentlich nur, wenn es keine vernünftigen Regelungen dazu gibt. Also setzt euch zusammen (PR!) und formuliert das aus.
Z.B. Keine Anrufe innerhalb 10 Stunden (oder wie es bei euch passt) nach Dienstschluss, wer bis zu 4 Tage vorher schon mal eingesprungen ist, wird NICHT angerufen, etc.
Nur so als Vorschlag. Es reicht nun wirklich mal, dass der AG sich auf Gutwilligkeit und hohem Verantwortungsbewusstsein seiner Leute ausruht. Der hohe Krankenstand ist ja Zeichen genug.
So geht es jedenfalls nicht weiter.
Macht klare Ansagen! Schreibt Überlastungsanzeigen.
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Oder soll der seinen Feierabend genießen, während dein Keller vollläuft?
Da kommen dann übrigens die Leute, die tatsächlich rund um die Uhr erreichbar sind. Und zwar größtenteils Ehrenamtlich. Die Erwartungen eines "Steuerzahlers" in solchen Situationen gegenüber diesen Menschen die tatsächlich in dem Moment ihren Feierabend genießen könnten oder halt schlafen, weil man am nächsten Tag auch wieder arbeiten muss, ist mitunter höchst interessant.
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Die Erfüllung der Erwartungen des Steuerzahlers ist - wenn überhaupt - Aufgabe des AG und nicht etwa des AN. Wenn der AG ständige Erreichbarkeit wünscht, muß er Rufbereitschaft anordnen und vergüten.
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Stimmt. Und in den Bereichen gibt es eine Bereitschaft, die dann im Bereitschaftsdienst angerufen wird. Arbeite im Jugendamt ja selbst in einem solchen Bereich.
Und im Falle des TE scheint es eben keine ausreichend geplante (und bezahlte) Bereitschaft zu geben.
Krasses Organisationsversagen der Leitungsebene halt.
Bei uns gibt es keinen Bereitschaftsdienst. Dieser müsste ja vergütet werden, auch wenn man mal nicht einspringen muss. So würde man nur noch mehr Überstunden ansammeln, welche wieder (zusätzlich) "irgendwann" abgesetzt werden müssen.
Solche Dinge passieren eigentlich nur, wenn es keine vernünftigen Regelungen dazu gibt. Also setzt euch zusammen (PR!) und formuliert das aus.
Regelungen gibt es genug, aber zuwenig (einsatzbereite) Beamte. Unser Klientel ist in den vergangenen Jahren aus bekannten Gründen immer schwieriger und arbeitsintensiver geworden (um es vorsichtig zu formulieren). Häufiger kommt es dazu, dass Gefangene in öffentlichen Krankenhäusern behandelt und entsprechend bewacht werden müssen. Das bindet bspw. pro Tag und Gefangenen schon 6 Kollegen (2x Früh-, 2x Spät-, 2x Nachtdienst).
Schreibt Überlastungsanzeigen.
Die gibt es zur Genüge, ändern aber an der Situation nichts. Der Behördenleiter kann keine neuen Mitarbeiter einstellen und der Justizminister braucht dafür das Geld vom Finanzminister. Mittlerweile sind sogar etliche neue Stellen geschaffen worden, geeignete Bewerber sind jedoch Mangelware.
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LAG Thüringen hat sich mit der Thematik befasst.
Urteil v. 16.05.2018 - 6 Sa 442/17AF
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Mahlzeit,
wenn ich nach Feierabend und vor Dienstbeginn ständig telefonisch (Diensthandy) für ein paar wenige Stunden erreichbar sein soll, wie ist das zu regeln?
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Was bedeutet erreichbar sein sollst? Musst du erreichbar sein? Dann liegt grundsätzlich Rufbereitschaft vor. Was passiert ggf. während der telefonischen Erreichbarkeit? Musst du auf Aufforderung deine Arbeit aufnehmen?
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Ja, ich muss/soll erreichbar sein. Wann nimmt man seine Arbeit auf? Schon dann, wenn man im nächsten Telefonat dienstlich etwas am Telefon regelt? Ich muss nicht zur Arbeit aufbrechen, sondern kann i. d. R. alles am Telefon (auch online) regeln.
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Und beginnt für deinen Dienstgeber mit Auflegen des Hörers auch die elfstündige ununterbrochene Ruhezeit nach Dienstende oder wie sieht er das?
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Die Ruhezeit wird eingehalten, das ist kein Problem!
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Weil zwischen Ende Telefonat und Dienstbeginn elf Stunden liegen oder weil du das Telefonat nicht als Unterbrechung wertet?
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Nein. Ich bekommen definitiv keine Anrufe von Ende der Erreichbarkeit bis zum Beginn am nächsten Morgen. Und somit halte ich 12 Stunden Ruhezeit ein.
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Ja, ich muss/soll erreichbar sein. Wann nimmt man seine Arbeit auf? Schon dann, wenn man im nächsten Telefonat dienstlich etwas am Telefon regelt? Ich muss nicht zur Arbeit aufbrechen, sondern kann i. d. R. alles am Telefon (auch online) regeln.
Bekommst du diese Zeit auch vergütet, wenn du keinen Anruf erhältst?
Welche TV gilt bei dir?
Dienstbeginn dürfte ja spätestens mit Auflegen des Hörers, in dem du zum Arbeiten aufgefordert wurdest, sein. Und dann wird doch auch noch auf volle Stunden aufgerundet in einigen Tarifen.
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Bei mir gilt VKA.
Die Frage ist halt: muss mir die Zeit vergütet oder gutgeschrieben werden, wenn ich für diese Zeit das Diensthandy (auch privat nutzbar!) mitführen muss. Egal, ob angerufen wird oder nicht.
Beispiel:
15.00 Uhr Arbeitsende.
18.00 Uhr Erreichbarkeitsende.
6.00 Uhr Erreichbarkeitsbeginn.
7.00 Uhr Arbeitsbeginn.
-> 4 Stunden Erreichbarkeit/d; 13 Stunden Ruhepause.
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Bei mir gilt VKA.
Die Frage ist halt: muss mir die Zeit vergütet oder gutgeschrieben werden, wenn ich für diese Zeit das Diensthandy (auch privat nutzbar!) mitführen muss. Egal, ob angerufen wird oder nicht.
Beispiel:
15.00 Uhr Arbeitsende.
18.00 Uhr Erreichbarkeitsende.
6.00 Uhr Erreichbarkeitsbeginn.
7.00 Uhr Arbeitsbeginn.
-> 4 Stunden Erreichbarkeit/d; 13 Stunden Ruhepause.
Ja, Rufbereitschaft muss vergütet werden. Mit 12,5% glaube ich.
4 x 12,5% macht 30 min Zeitgutschrift.
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Ah! Danke! Geht auch eine Pauschale Zahlung?
Wie verhält es sich, wenn angerufen wird? Wie, wenn ich durch den Anruf weitertelefonieren muss?
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Wie verhält es sich, wenn angerufen wird? Wie, wenn ich durch den Anruf weitertelefonieren muss?
Das ist Arbeitszeit.
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Wie verhält es sich, wenn angerufen wird? Wie, wenn ich durch den Anruf weitertelefonieren muss?
Das ist Arbeitszeit.
Die auf volle Stunden aufgerundet wird, oder?
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Ah! Danke! Geht auch eine Pauschale Zahlung?
Wie verhält es sich, wenn angerufen wird? Wie, wenn ich durch den Anruf weitertelefonieren muss?
Was heißt pauschale Zahlung?
Die Stunden sollten als Stundenlohn ausgezahlt werden, wahlweise können sie aber auch einem Zeitkonto gutgeschrieben werden.
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Mit pauschaler Zahlung meinte ich z. B. "150 € monatlich" und damit ist die Erreichbarkeit abgegolten.
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Mit pauschaler Zahlung meinte ich z. B. "150 € monatlich" und damit ist die Erreichbarkeit abgegolten.
Wenn der tariflich zu zahlende Betrag kleiner ist, dann ist es eine netter aussertariflicher Zuschlag,
wenn nicht, dann nicht ist das mehr einklagbar, wenn ein Tarifvertrag gültig ist.
Oder in deinem Fall: Wenn dein Bruttostundenlohn kleiner 15€ liegt und du 10h (siehe Rechnung oben pro Tag 30 min 5 Tage 4 Wochen, platt gerechnet) pro Monat zusammen bekommst, ohne das du angerufen wurdest, ist es ok.
Ansonsten wirst du um Geld geprellt.