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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-H (Hessen) => Thema gestartet von: Börnie am 15.10.2021 14:55

Titel: Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: Börnie am 15.10.2021 14:55
Der dbb und das Land Hessen haben sich auf einen Tarifabschluss geeinigt. Damit steigen die Einkommen um insgesamt mehr als 4 Prozent. Das Land wird außerdem ein modernerer Arbeitgeber.

„Insgesamt ist das mit Blick auf die Einkommen ein sehr ordentlicher Kompromiss“, sagte dbb Tarifchef und Verhandlungsführer Volker Geyer nach der Einigung am 15. Oktober 2021. „Die eigentliche Stärke bei diesem Tarifabschluss liegt aber in den zahlreichen strukturellen Verbesserungen, die den öffentlichen Dienst auf allen Ebenen attraktiver für Nachwuchs- und Fachkräfte machen und damit neue Perspektiven schaffen.“ Konkret steigen die Einkommen zum 1. August 2022 um 2,2 Prozent und ein Jahr später nochmal um 1,8 Prozent (mindestens aber 65 Euro). Auszubildende erhalten zu diesen Zeitpunkten jeweils 35 Euro mehr. Für ihre Leistung erhalten die Beschäftigten außerdem in diesem und im nächsten Jahr jeweils eine Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro (steuer- und abgabenfrei; Auszubildende: 250 Euro). Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 28 Monate.

Zu den strukturellen Neuheiten gehört unter anderem ein verbindlicher Anspruch der Beschäftigten auf Qualifizierung. Die Möglichkeiten für mobiles Arbeiten werden ausgebaut und erste Optionen zur Umwandlung von Entgelt in Freizeit geschaffen. Für eine verbesserte Familienfreundlichkeit gibt es künftig einen Anspruch auf Freistellung von 20 Prozent der Arbeitszeit in den ersten 8 Wochen nach der Geburt eines Kindes für den nicht-gebärenden Elternteil. Auszubildende mit der Abschlussnote „Befriedigend“ oder besser werden unbefristet übernommen. Eingeführt werden zudem beschleunigte Aufstiegsmöglichkeiten für neu eingestellte Beschäftigte (neue Entgeltstufen 1a und 1b), insbesondere für selbst ausgebildete Nachwuchskräfte (zukünftig Übernahme in Entgeltstufe 2). Für Führungskräfte wurden zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen (Einführung Entgeltgruppe 16). Die 2017 eingeführten Regelungen zum „Landesticket“ für den Öffentlichen Personennahverkehr werden verlängert.

„Neben dem sehr respektablen Tarifabschluss ist für uns von entscheidender Bedeutung, dass die linearen Erhöhungsschritte in den kommenden beiden Jahren auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden und die Beamtinnen und Beamten auch die verdienten Sonderzahlungen bekommen. Das hat uns Innenminister Peter Beuth heute fest zugesagt“, sagte Heini Schmitt, der Vorsitzende des dbb Hessen. „Insgesamt haben wir damit zwar nicht alle unsere Ziele erreicht, aber für die heutigen und zukünftigen Beschäftigten im hessischen Landesdienst doch sehr deutliche Verbesserungen erzielt.“

https://www.dbb.de/artikel/hessen-tarifabschluss-fuer-den-oeffentlichen-dienst.html (https://www.dbb.de/artikel/hessen-tarifabschluss-fuer-den-oeffentlichen-dienst.html)
Titel: Antw:Abschluss in Hessen (TV-H)
Beitrag von: gelnhausen am 15.10.2021 15:05
Wird das dann auch Beamten übertragen?
Titel: Antw:Abschluss in Hessen (TV-H)
Beitrag von: Melvin am 15.10.2021 15:18
Meint zumindest verdi:
https://hessen.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++d8257414-2db3-11ec-a1cd-001a4a160111
Titel: Antw:Abschluss in Hessen (TV-H)
Beitrag von: smaltalk am 15.10.2021 15:19
Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit.
Titel: Antw:Abschluss in Hessen (TV-H)
Beitrag von: DasGewissen am 15.10.2021 15:48
Was ist mit der Jahressonderzahlung in der EG 9a und 9b?
Wieso greift die Erhöhung erst zum 1.8.2022?   :-\
Titel: Antw:Abschluss in Hessen (TV-H)
Beitrag von: newT am 15.10.2021 16:02
Unfassbar schlechter Abschluss wenn das stimmt.
Keine Erhöhung für 10 Monate, dann 2,2% Erhöhung
bei 4% Inflation, damit in 2 Jahren 5,5-6% Reallohnverlust, danke für nichts >:(
Titel: Antw:Abschluss in Hessen (TV-H)
Beitrag von: DasGewissen am 15.10.2021 16:06
Ohja so sieht’s aus !!
Titel: Antw:Abschluss in Hessen (TV-H)
Beitrag von: wap am 15.10.2021 16:06
Hat schon jemand das komplette Einigungspapier gefunden? Die Angaben in den Pressemeldungen sind teils sehr schwammig.
Titel: Antw:Abschluss in Hessen (TV-H)
Beitrag von: Börnie am 15.10.2021 16:17
Einigungspapier nicht, hier aber etwas detaillierter:
http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2021/Flugblatt_Einkommensrunde_2021_Nr19_dbb.pdf (http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2021/Flugblatt_Einkommensrunde_2021_Nr19_dbb.pdf)
Titel: Antw:Abschluss in Hessen (TV-H)
Beitrag von: wap am 15.10.2021 16:47
ist leider auch nicht viel besser.

was hat es zum Beispiel hiermit auf sich?

 ...erste Optionen zur Umwandlung von Entgelt in Freizeit geschaffen.
Titel: Antw:Abschluss in Hessen (TV-H)
Beitrag von: Melvin am 15.10.2021 16:54

Wieso greift die Erhöhung erst zum 1.8.2022?   :-\
Das dürfte wohl der Preis für die 2 Sonderzahlungen von je 500 Euro sein (ähnlich wie beim TVöD letztes Jahr).
Titel: Antw:Abschluss in Hessen (TV-H)
Beitrag von: DasGewissen am 15.10.2021 16:57
Prozentualer Verzicht auf die Jahressonderzahlung gibt 2 Tage mehr Freizeit.  Wer’s braucht …
Titel: Antw:Abschluss in Hessen (TV-H)
Beitrag von: wap am 15.10.2021 16:59
Prozentualer Verzicht auf die Jahressonderzahlung gibt 2 Tage mehr Freizeit.  Wer’s braucht …

ok danke.

Kommt auf die Konditionen an würde ich behaupten.
Titel: Antw:Abschluss in Hessen (TV-H)
Beitrag von: DasGewissen am 15.10.2021 17:06
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2021/Einkommensrunde/211015_einigungspapier_ekr21_hessen.pdf
Titel: Antw:Abschluss in Hessen (TV-H)
Beitrag von: ChrBY am 16.10.2021 00:26
Für die Interessierten: Der hessische Abschluß bedeutet finanzmathematisch genau eine jährliche Erhöhung um 1,71 %.

Rechenweg: (((1,022 * 1,018) hoch (3/7)) – 1) * 100 = 1,711687604

Da der TV-L-Abschluß immer minimal unter dem hessischen und relativ deutlich unter dem TVöD-Abschluß liegt, darf man für die TV-L-Tabellen von einer jährlichen Erhöhung von um die 1,6 % bis 1,65 % ausgehen. Die weiteren Verhandlungen und Warnstreiks kann man sich jetzt fast sparen.

Der Reallohnverlust läßt grüßen ...
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: AlphaOmega am 16.10.2021 12:25
Ich blick da ein wenig anders drauf.

Die Gewerkschaften fordern 5% mehr bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Ich habe angenommen, dass 12 Monate den Zeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2022 umfasst. Und was bekomme ich in diesem Zeitraum? 2,2% in 2 Monaten. Macht für mich eine Entgelterhöhung in diesen 12 Monaten von 0.36666...%.

Und was jetzt vermutlich viele gar nicht mehr auf dem Schirm haben: Auch dieses Jahr und nächstes Jahr bleibt die Jahressonderzahlung auf dem Niveau von 2018 eingefroren!
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: wap am 16.10.2021 12:40
Ich blick da ein wenig anders drauf.

Die Gewerkschaften fordern 5% mehr bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Ich habe angenommen, dass 12 Monate den Zeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2022 umfasst. Und was bekomme ich in diesem Zeitraum? 2,2% in 2 Monaten. Macht für mich eine Entgelterhöhung in diesen 12 Monaten von 0.36666...%.

Und was jetzt vermutlich viele gar nicht mehr auf dem Schirm haben: Auch dieses Jahr und nächstes Jahr bleibt die Jahressonderzahlung auf dem Niveau von 2018 eingefroren!

Rechne mal die steuerfreie Prämie gegen die 2,2 % wenn du die Steugerung schon ab 10/2021 erhalten hättest. Da hast du Netto mit der Prämie mehr auf dem Konto.

Aber Ein Bonus für die Corona Zeit ist es auf jeden Fall nicht. Das ist einfach nur zehn Monate später Erhöhung der Tabellenentgelte und dafür eine Sonderzahlung die aufgrund der gesetzlichen Möglichkeiten unter dem Deckmantel Corona steuerfrei ausgezahlt werden kann.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Spid am 16.10.2021 12:49
Die Sonderzahlung ist aber nicht tabellenwirksam - mal ganz abgesehen davon, daß sie bei mir, wenn ich betroffen wäre, auch weniger materiellen Zugewinn bei isolierter Betrachtung brächte.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: wap am 16.10.2021 13:22
Das stimmt natürlich.
So ab 6000,- Euro monatlich (grob geschätzt) und Steuerklasse 3 kommt man netto  bestimmt über den Betrag der steuerfreien Sonderzahlung.

Für die meisten ist es aber mit der Prämie erst mal schnell mehr netto auf dem Konto.

Schöner wäre natürlich eine deutlich höhere prozentuale Steigerung und auch die Wirksamkeit ab 10/21. Aber mit der aktuellen Streikbereitschaft lässt sich nur schwer etwas besseres erzwingen.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: AlphaOmega am 16.10.2021 13:23

Rechne mal die steuerfreie Prämie gegen die 2,2 % wenn du die Steugerung schon ab 10/2021 erhalten hättest. Da hast du Netto mit der Prämie mehr auf dem Konto.


Wenn ich die steuerfreie Prämie mitrechne, dann ändert sich an meinem Ergebnis gar nichts, weil sich die Prämie auf mein monatliches Entgelt bis zur Rente mit 0% auswirkt.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Spid am 16.10.2021 13:30
Das stimmt natürlich.
So ab 6000,- Euro monatlich (grob geschätzt) und Steuerklasse 3 kommt man netto  bestimmt über den Betrag der steuerfreien Sonderzahlung.

Für die meisten ist es aber mit der Prämie erst mal schnell mehr netto auf dem Konto.

Schöner wäre natürlich eine deutlich höhere prozentuale Steigerung und auch die Wirksamkeit ab 10/21. Aber mit der aktuellen Streikbereitschaft lässt sich nur schwer etwas besseres erzwingen.

Wessen Streikbereitschaft?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: allesok am 16.10.2021 18:09
Übernahme Versorgung .
… und die Beamtinnen und Beamten auch die verdienten Sonderzahlungen bekommen. Das hat uns Innenminister Peter Beuth heute fest zugesagt“…von Versorgungsempfängern ist keine Rede mehr. Die erhalten nur prozentualen Anteil der linearen Erhöhung. Oder sieht das jemand anders ?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Der Kanzler am 16.10.2021 18:43
Haben die den in der Corona Zeit gearbeitet ?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: allesok am 16.10.2021 19:35
Das sagen und schreiben andere.
Aber Ein Bonus für die Corona Zeit ist es auf jeden Fall nicht. Das ist einfach nur zehn Monate später Erhöhung der Tabellenentgelte und dafür eine Sonderzahlung die aufgrund der gesetzlichen Möglichkeiten unter dem Deckmantel Corona steuerfrei ausgezahlt werden kann.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: wap am 16.10.2021 20:38
Das stimmt natürlich.
So ab 6000,- Euro monatlich (grob geschätzt) und Steuerklasse 3 kommt man netto  bestimmt über den Betrag der steuerfreien Sonderzahlung.

Für die meisten ist es aber mit der Prämie erst mal schnell mehr netto auf dem Konto.

Schöner wäre natürlich eine deutlich höhere prozentuale Steigerung und auch die Wirksamkeit ab 10/21. Aber mit der aktuellen Streikbereitschaft lässt sich nur schwer etwas besseres erzwingen.

Wessen Streikbereitschaft?

eben

Denn diese ist leider so gut wie gar nicht vorhanden. Das ist zumindest meine Erfahrung. Meckern tun alle, aber mal am Streik teilnehmen, da hört man nur : da bekomme ich ja den Tag vom Lohn abgezogen...
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Spid am 16.10.2021 20:47
Was heißt „eben“? Ich zielte darauf, daß die Gewerkschaften aufgrund leerer Kassen Streiks scheuen - während genügend AN die Bereitschaft haben, ihre Arbeit niederzulegen.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: wap am 16.10.2021 21:27
Dann habe ich es missverstanden. Das "eben" bezog sich auf die Streikbereitschaft. Zumindest in meinem Umkreis war die Streikbereitschaft nämlich gleich null.
Titel: Antw:Abschluss in Hessen (TV-H)
Beitrag von: Goofy am 17.10.2021 11:39
Was ist mit der Jahressonderzahlung in der EG 9a und 9b?
Wieso greift die Erhöhung erst zum 1.8.2022?   :-\

Hallo, das mit der Anhebung der Jahressonderzahlung der E9a/E9b auf 90 % würde mich auch interessieren. Ich vermute, dass hier keine Erhöhung stattgefunden hat? Oder hat jemand andere Infos? Sind die JSZ weiterhin eingefroren?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: AlphaOmega am 17.10.2021 12:14
Die Jahressonderzahlungen bleiben bis einschließlich 2022 auf dem Niveau von 2018 eingefroren. Das hat man schon beim letzten Tarifabschluss vereinbart.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: was_guckst_du am 18.10.2021 11:53
TV-H steht!

http://pdf.komba.de/1634546111_Flugblatt_Einkommensrunde_2021_Nr19_komba.pdf
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Admin am 18.10.2021 14:46
TV-H steht!

http://pdf.komba.de/1634546111_Flugblatt_Einkommensrunde_2021_Nr19_komba.pdf

7,7%? - wow! Wir haben dazu nun etwas auf
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2021/
geschrieben.


Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: clarion am 18.10.2021 19:33
Hallo,

ich war heute tanken, mein Gasversorger hat mir auch gekündigt. Da sind 4,xx% über eine Laufzeit von 28 Monaten wohl ein Witz. Da ist für TV-L und sukzessive für die Landesbeamtenschaft nichts Gutes zu erwarten.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: zico am 18.10.2021 21:05
Servus,

was sind denn Voraussetzungen, um die 500 € in 2022 zu erhalten? Muss man nur am 1.12. angestellt sein, wie bei der Jahresonderzahlung? D. h., bereits ausgeschiedene Mitarbeiter erhalten nichts?

Gruß
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Melvin am 18.10.2021 21:20
Siehe hierzu § 2 TV Corona-Sonderzahlung 2021/2022 unter:
https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2021-10/anlage_1_epp_stand_2021_10_15_tv-h_coronasonderzahlung.pdf

§ 2 Corona-Sonderzahlung
(1)  Die  Beschäftigten  nach  §  1  erhalten  eine  Corona-Sonderzahlung  mit  dem
Tabellenentgelt  des  Kalendermonats  Dezember  2021  ausgezahlt,  wenn  ihr
Arbeitsverhältnis am 15. Oktober 2021 bestand und an mindestens einem Tag zwischen
dem 1. Januar 2021 und dem 31. Oktober 2021 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
(2)  Eine  weitere  Corona-Sonderzahlung  erhalten  Beschäftigte  nach  §  1  mit  dem
Tabellenentgelt des Kalendermonats März 2022 ausgezahlt, wenn ihr Arbeitsverhältnis
am  15.  Januar  2022  bestand  und  an  mindestens  einem Tag  zwischen  dem  1.  Januar
2021 und dem 15. Januar 2022 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

...

Einigungspapier samt Anlagen:
https://innen.hessen.de/Presse/Deutliche-Verbesserungen-fuer-45000-Tarifbeschaeftigte
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 19.10.2021 20:16
TV-H steht!

http://pdf.komba.de/1634546111_Flugblatt_Einkommensrunde_2021_Nr19_komba.pdf

7,7%? - wow! Wir haben dazu nun etwas auf
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2021/
geschrieben.

Nur noch lächerlich wie sich diese selbst ernannte Gewerkschaft feiert und ihre Mitglieder dreist belügt, ohne auch nur für solch miserable Abschlüsse die Verantwortung übernehmen zu müssen.
"Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt"
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Jockel am 20.10.2021 09:08
TV-H steht!

http://pdf.komba.de/1634546111_Flugblatt_Einkommensrunde_2021_Nr19_komba.pdf

7,7%? - wow! Wir haben dazu nun etwas auf
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2021/
geschrieben.
Das Einfrieren der JSZ scheint vergessen worden zu sein. Ich lese dazu nix im Einigungspapier.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Spid am 20.10.2021 09:09
War das nicht ohnehin bis 2022 vereinbart worden?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Jockel am 20.10.2021 09:46
ja. Aber mindestens bei der Wahlmöglichkeit Urlaub statt JSZ hätte ich ein Wort dazu erwartet. Vielleicht in der Redaktion.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Muenchner82 am 20.10.2021 15:45
...Da ist für TV-L und sukzessive für die Landesbeamtenschaft nichts Gutes zu erwarten.

Die Angestellten tun mir leid, aber bei den Beamten wird das in Zukunft dann halt immer das Verfassungsgericht regeln ;-).
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: ÖD am 27.10.2021 15:24
Landes Ticket ade.
 Sehr schade wenn wir bedenken das wir noch eine "Grüne" Landesregierung haben und das Zugfahren nicht grade erschwinglich ist.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: wap am 27.10.2021 16:31
Landes Ticket ade.
 Sehr schade wenn wir bedenken das wir noch eine "Grüne" Landesregierung haben und das Zugfahren nicht grade erschwinglich ist.

Das Landesticket wurde verlängert.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Siraolo am 30.10.2021 19:04
Landes Ticket ade.
 Sehr schade wenn wir bedenken das wir noch eine "Grüne" Landesregierung haben und das Zugfahren nicht grade erschwinglich ist.

Das Landesticket wurde verlängert.

Erstmal wurde es verlängert aber ich würde sagen der Rest ist eine Frage der Lesart:
 
"Die Nutzungsberechtigung für das LandesTicket Hessen wird mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft treten" kann entweder bedeuten, dass es über das offizielle Ende des Tarifvertrags (31.01.2024) bis zum oben genannte Datum weiterläuft und über eine Verlängerung ab 01.01.2025 in den Tarifverhandlungen 2023/2024 verhandelt werden muss ODER es endet auf jeden Fall zu dem Datum und wird danach definitiv nicht verlängert...

Was meint ihr?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Solitair am 30.10.2021 19:31
Es war doch seit der Einführung so, dass es immer nur befristet galt und dann verlängert wurde.
Bis Ende 2024 kann viel passieren, z.b. neue Landtagsmehrheiten.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Mask am 05.11.2021 08:31
Die Zusammenfassung des HMdIS

Entgeltrunde 2021
Tarifeinigung vom 15. Oktober 2021
Am 15. Oktober 2021 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen auf das in Anlage beigefügte Eckpunktepapier vereinbart. Die nachstehenden Eckpunkte sind geeint:
Laufzeit
 28 Monate (1. Oktober 2021 bis 31. Januar 2024)
Lineare Entgelterhöhung in zwei Stufen
 Zum 1. August 2022 Erhöhung um 2,2 %
 Zum 1. August 2023 Erhöhung um 1,8% mindestens jedoch um 65 Euro.
Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten nach TV Prakt-H
 Erhöhung des Entgelts für Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten in zwei Stufen:
o Zum 1. August 2022 Erhöhung des Entgelts um 35 Euro.
o Zum 1. August 2023 Erhöhung um weitere 35 Euro.
Corona-Sonderzahlung
Beschäftigte erhalten eine Corona-Sonderzahlung mit dem Tabellenentgelt der Kalendermonate Dezember 2021 sowie März 2022 in Höhe von jeweils 500 Euro, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten jeweils eine Sonderzahlung in Höhe von 250 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlungen anteilig.
Ausbau der Fachkräfteoffensive
 Im TV-H wird eine neue Entgeltgruppe 16 eingeführt und damit für Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, Ärztinnen und Ärzte, Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung in der Forschung sowie Beschäftigte mit abgeschlossener forstlich-wissenschaftlicher Hochschulbildung die Eingruppierung bis zur EG 16 eröffnet.
Die EG 16 liegt betragsmäßig 500 Euro über den jeweiligen Stufen der Entgeltgruppe 15. Die Stufenwerte der EG 16 werden im Rahmen der Erhöhung der Tabellenentgelte bereits am 1. August 2022 erhöht.
 Einführung einer neuen Stufe 1b in den Entgelttabellen:
In den Entgeltgruppen 2 bis 16 wird die Stufe 1 zur Stufe 1a. Die Stufe 1b bestimmt sich nach dem Tabellenwert der neuen Stufe 1a erhöht um die Hälfte des Differenzbetrages zur jeweiligen Stufe 2. Die Stufenlaufzeit in den Stufen 1a und 1b beträgt jeweils sechs Monate.
 Die Fachkräftezulage nach § 18 TV-H für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, Fachkräfte für Informations- und Kommunikationstechnik sowie Ingenieurinnen und Ingenieure wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
- 3 -
Nachwuchskräftepaket Auszubildende
 Übernahme von Auszubildenden:
Auszubildende, die die Abschlussprüfung mit mindestens der Abschlussnote „befriedigend“ bestanden haben, werden bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.
 Auszubildende werden bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe zugeordnet
Freizeit statt Geld
Beschäftigte mit Anspruch auf Jahressonderzahlung, deren Arbeitsverhältnis bereits im Januar des laufenden Jahres bestanden hat, können zwei Arbeitstage Freizeitausgleich unter Fortzahlung des Entgelts in Anspruch nehmen. Stichtag für die Zuordnung des jeweiligen Bemessungssatzes ist der 1. September des Antragsjahres.
Die Jahressonderzahlung verringert sich dann wie folgt.
verminderte v.H.-Sätze des Bemessungssatzes der JSZ für 2 Arbeitstage Freizeitausgleich entsprechend der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitstage pro Woche

verminderte v.H.-Sätze des Bemessungssatzes der JSZ für 2 Arbeitstage Freizeitausgleich entsprechend der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitstage pro Woche
Anzahl der Arbeitstage (AT) pro Woche
5 AT
6 AT
4 AT
3 AT
2 AT
1 AT
EG 1 bis EG 4
70,81%
72,52%
68,25%
63,98%
55,44%
29,81%
EG 5 bis EG 8
71,57%
73,28%
69,01%
64,74%
56,20%
30,57%
EG 9a bis EG 16
44,54%
46,21%
42,03%
37,85%
29,48%
4,38%


Digitalisierungspaket
 Die Digitalisierung bietet große Chancen und verändert die Arbeitswelt. Verwaltungshandeln wird schneller, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen erhalten einen zeitlich unabhängigen und unkomplizierten Zugang zu Leistungen des Staates. Auch die Arbeitswelt der Beschäftigten ändert sich hierdurch. Hierzu wird ein eigener Tarifvertrag, der DigiTV-H mit weitgehenden Qualifizierungsregelungen, geschlossen.
 Zum Thema des mobilen Arbeitens wird eigens ein Tarifvertrag geschlossen, wonach Beschäftigten nach sechs Monaten Beschäftigung eine Teilnahme am mobilen Arbeiten ermöglicht werden soll, sofern dem organisatorische, aufgabenspezifische oder arbeits- bzw. dienstrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Funktionsfähigkeit der betroffenen Organisationseinheit muss hierbei gewährleistet sein.
 Die Arbeitszeitsouveränität soll erweitert werden. Beschäftigte können in Sondersituationen zum Zwecke der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf eigenen Wunsch hin samstags arbeiten, dies soll möglichst durch Inanspruchnahme des mobilen Arbeitens geschehen.
Ausbau der Familienkomponenten
 Erweiterung der sog. Kind krank Tage bei privat Versicherten
Im Sinne einer größeren Familienfreundlichkeit und um Beschäftigten in besonderen Lebenssituationen entgegenzukommen, wird die Freistellungsdauer in § 29 Absatz 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb TV-H bei schwerer Erkrankung eines Kindes, das das
- 4 -
12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, von 4 auf 7 Arbeitstage im Kalenderjahr erhöht, bei mehreren Kindern auf maximal 14 Arbeitstage. Alleinerziehende Beschäftigte erhalten aus diesem Grund Arbeitsbefreiung bis zu einer Dauer von vierzehn Arbeitstagen pro Kind im Kalenderjahr, bei mehreren Kindern maximal 28 Arbeitstage im Kalenderjahr.
 Einführung von „Vätertagen“
Es wird ein neuer § 29b im TV-H eingeführt, nach dem bei Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Beschäftigte während der ersten acht Wochen nach der Niederkunft bis zu einem Zeitanteil von 20 v.H. ihrer individuellen vereinbarten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit unter Fortzahlung des Entgeltes freigestellt werden können.
Vereinbarung einer Entgeltordnung für Lehrkräfte (TV EGO-L-H)
Die Eingruppierung von Lehrkräften an allen Schulzweigen wird neu geregelt und umfasst zahlreiche Vereinfachungen und Verbesserungen für die an hessischen Schulen tätigen Lehrkräfte.
Beschäftigte im Krankenpflegedienst des Justizvollzugs
Beschäftigte in diesem Bereich erhalten ab dem 1. Januar 2022 eine monatliche Pflegezulage von 120 Euro. Diese nimmt an den allgemeinen Entgelterhöhungen teil.
Fortführung der Besitzstände aus dem Tarifvertrag zu § 73 MTL II
Die Besitzstandsregelung zur Bezahlung von Sonntags- und Nachtarbeit für ehemalige Arbeiterinnen und Arbeiter, die bereits 1996 beim Land Hessen beschäftigt waren, wird bis zum 30. Juni 2024 verlängert.
LandesTicket Hessen
Für drei weitere Jahre - 2022, 2023 und 2024 - erhalten alle Beschäftigten (einschließlich Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten nach TV Prakt-H) zur Nutzung des hessischen Nah- und Regionalverkehrs das LandesTicket Hessen.
TV-Forst Hessen
Die Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben des Landes Hessen sieht darüber hinaus vor:
Die Entgeltordnung Forst Hessen wird an die Entwicklung bei Hessen Forst angepasst und die Eingruppierung der Forstwirte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in die Entgeltgruppe 6 und 7 eröffnet. Die Eingruppierung der Ausbilderinnen und Ausbilder für anerkannte Ausbildungsberufe erfolgt künftig nach Entgeltgruppe 9a.
Die Wegstreckenentschädigung für Beschäftigte, die ihr Kraftfahrzeug regelmäßig für Fahrten auf Feld- und Waldwegen zur Wahrnehmung von Forstbetriebsarbeiten benutzen, erhöht sich in zwei Schritten wie folgt: 40 Euro monatlich zum 1. April 2022 sowie 40 Euro zum 1. August 2023.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Bastel am 05.11.2021 09:28
Die Stufeneinteilung in a und b hätte man ruhig für alle Stufen durchsetzen können.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Goofy am 05.11.2021 14:06
Hallo, wie ist "Mobiles Arbeiten" genau definiert? Ich kenne die Regelung: maximal 52 Tage pro Jahr und höchstens 2 Tage pro Woche....
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: WasDennNun am 05.11.2021 15:42
In der Dienstvereinbarung.
Das hat mit Tarifvertrag nichts zu tun.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Goofy am 06.11.2021 13:29
Stimmt, diese haben wir...,  bin angestellt "unter dem HMWEVW"
Mich interessieren die Textpassage von Mask. Was ist genau damit gemeint?

 Zum Thema des mobilen Arbeitens wird eigens ein Tarifvertrag geschlossen, wonach Beschäftigten nach sechs Monaten Beschäftigung eine Teilnahme am mobilen Arbeiten ermöglicht werden soll, sofern dem organisatorische, aufgabenspezifische oder arbeits- bzw. dienstrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Funktionsfähigkeit der betroffenen Organisationseinheit muss hierbei gewährleistet sein.[/i][/i][/u]
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Marius am 07.11.2021 13:26
Hallo,

wann bekommen denn die Beamten die Corona Zulage? Denn mit dem Dezembergehalt, was ja im Voraus gezahlt wird, könnte das mehr als eng werden.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: lsma am 07.11.2021 21:40
wann bekommen denn die Beamten die Corona Zulage? Denn mit dem Dezembergehalt, was ja im Voraus gezahlt wird, könnte das mehr als eng werden.
Moin, TV-H ist das Thema, bitte bei den Beamten nachfragen, diese sind nicht durch den TV-H abgedeckt.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: JD am 09.11.2021 17:34
Hallo liebe Forumsmitglieder/innen,

ich hätte eine Frage zu den Corona Sonderzahlungen insbesondere im März wird diese auch denjenigen bezahlt die ab März in Elternzeit sind aber bis Februar noch Mutterschaftsgeld beziehen?

Vielen Dank
JD

Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: F1s1 am 05.01.2022 15:49
Sollten die 500 Euro im Dezember nicht auch "steuerfrei" sein im TV-H ?
Bei uns in der Dienststelle wurden es als Corona Zahlung gezahlt, und ich hatte netto quasi 350 Euro mehr aber nicht 500 :)
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: Fragmon am 11.01.2022 08:56
Hattest du vorher schon eine Coronaprämie erhalten?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: archybald am 11.01.2022 09:38
Sollten die 500 Euro im Dezember nicht auch "steuerfrei" sein im TV-H ?
Bei uns in der Dienststelle wurden es als Corona Zahlung gezahlt, und ich hatte netto quasi 350 Euro mehr aber nicht 500 :)
Die Prämie wurde entsprechend der jeweiligen Arbeitszeit/Teilzeitanteil ausgezahlt. 350 € entsprechen 70% Teilzeit.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: F1s1 am 18.01.2022 11:02
Nee sorry, das passt nicht. Arbeite Vollzeit.
Aber es hat sich geklärt, im Dezember wird ja auch mehr Lohnsteuer abgezogen, daher war netto mehr und die Prämie war 500 ohne Abzüge.

Danke trotzdem für die Antworten
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: hagbard523 am 08.06.2022 16:06
Hallo Leute,

ich bin neu hier. Demnächst werde ich auch im öffentlichen Dienst anfangen.
Daher informiere ich mich gerade darüber was mich so alles erwartet. Daher diese zwei Fragen:

Gibt es bezüglich des Corona Bonus von 500€, der im März 2022 ausgezahlt wurde und auch im März 23 ausgezahlt werden soll, bestimmte Anforderungen? Also, wenn ich im Herbst meinen neuen Job anfange, habe ich dann im März 2023 Anspruch darauf?

Und bezüglich der Jährlichen Sonderzahlung; ist das wirklich eine Sonderzahlung, die einmal im Jahr ausgezahlt wird oder ist es so, dass diese Summe schon mit dem normalen Gehalt über die 12 Monate gezahlt wird?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Danke und Gruß
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: wap am 08.06.2022 16:35
Für März 2023 ist im Bereich des TV-Hessen keine Corona Prämie vorgesehen. Bist du sicher das du im richtigen Tarifvertrag schaust?

Die Jahressonderzahlung wird immer im November ausgezahlt.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: hagbard523 am 08.06.2022 16:41
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-h/

Da steht unter anderem folgendes:

Entgeltrechner TV-H 2023 (vorläufige Tabelle!)
gültig voraussichtlich 01.08.2023 bis 31.01.2024
Tarifanpassung: +1,8%, mindestens 65 €
Corona-Sonderzahlung: 500 € mit dem März-Gehalt

Danke für die Info bezüglich der Sonderzahlung.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: wap am 08.06.2022 16:53
Das ist dort falsch geschrieben. Die Prämie gab es nur 12/21 und 03/22.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
Beitrag von: hagbard523 am 08.06.2022 17:55
Das ist dort falsch geschrieben. Die Prämie gab es nur 12/21 und 03/22.

ok, danke für die Aufklärung!

Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: GofX am 21.10.2022 04:02
Ist es richtig, dass für den 01.08.2023 eine Lohnerhöhung i. H. v. 1,8% erwartet wird und dass der Tarifvertrag dann noch bis zum 31.01.2024 läuft?

Ist (aufgrund Erfahrung beim letzten Mal) zu erwarten, dass frühestens mehrere Monate nach dem Ende der Laufzeit des Tarifvertrages mit neuen Tarifverhandlungen begonnen wird und eventuelle Lohnerhöhungen nochmals mehrere Monate nach hinten verschoben werden (auch so wie beim letzten Mal)?

Theorie: Geht die Inflation im Sommer 24 vielleicht endlich zurück (ja, das weiß wirklich niemand) und wird dann als aktuell angelegter Maßstab für ein schwaches Tarifergebnis verwendet?

Also, was ich sagen will: die Inflation findet gerade JETZT statt und wird weiterhin für das kommende Jahr erwartet. Trotzdem verhandelt Hessen erst in ca. zwei Jahren eine neue Tarifrunde. Das ist, in meinen Augen, viel zu spät!

Überall um mich herum werden die monatlichen Kosten von sogar langlaufenden Verträgen angepasst. Wer damit nicht einverstanden ist, hätte ja ein Sonderkündigungsrecht. Nur dumm, dass ich auf die in den Verträgen abgeschlossenen Leistungen angewiesen bin und die Mitbewerber auch nicht günstiger sind.

Wenn Bund und VKA aus den aktuellen Tarifverhandlungen wirklich mit 4%, 5%, 6%, 8% oder gar den geforderten 10,5% rauskommen sollten, sehe ich für die nächsten zwei Jahre eine Abwanderungswelle vieler z. B. IT'ler zu den Kommunen oder Bundesbehörden (in Wiesbaden soll es da so einige geben).

Ich sehe für Hessen dringenden Handlungsbedarf zur Bindung von Arbeitskräften, erwarte aber weiterhin gesunden Büroschlaf und allseits beliebte Geburtstagskuchen-Orgien in den Mitarbeiterbüros der betroffenen Ministerien.

Wie seht ihr das?

(ja, ich weiß, der TV-H trifft zu meinen Fragen naheliegender Weise keine Regelungen - aber ein Forum dient schlußendlich der Kommunikation und somit darf auch mal abseits von Paragraphen diskutiert werden und ich bitte hierzu um Meinungen)
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: WasDennNun am 21.10.2022 07:11
Wie ich das sehen?
Schlechtes Timing mehr nicht.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: Bastel am 21.10.2022 07:18
Schon einmal über einen AG Wechsel nachgedacht?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: skiveren am 22.10.2022 23:04
Ist es richtig, dass für den 01.08.2023 eine Lohnerhöhung i. H. v. 1,8% erwartet wird und dass der Tarifvertrag dann noch bis zum 31.01.2024 läuft?

Ist (aufgrund Erfahrung beim letzten Mal) zu erwarten, dass frühestens mehrere Monate nach dem Ende der Laufzeit des Tarifvertrages mit neuen Tarifverhandlungen begonnen wird und eventuelle Lohnerhöhungen nochmals mehrere Monate nach hinten verschoben werden (auch so wie beim letzten Mal)?

Theorie: Geht die Inflation im Sommer 24 vielleicht endlich zurück (ja, das weiß wirklich niemand) und wird dann als aktuell angelegter Maßstab für ein schwaches Tarifergebnis verwendet?

Also, was ich sagen will: die Inflation findet gerade JETZT statt und wird weiterhin für das kommende Jahr erwartet. Trotzdem verhandelt Hessen erst in ca. zwei Jahren eine neue Tarifrunde. Das ist, in meinen Augen, viel zu spät!

Überall um mich herum werden die monatlichen Kosten von sogar langlaufenden Verträgen angepasst. Wer damit nicht einverstanden ist, hätte ja ein Sonderkündigungsrecht. Nur dumm, dass ich auf die in den Verträgen abgeschlossenen Leistungen angewiesen bin und die Mitbewerber auch nicht günstiger sind.

Wenn Bund und VKA aus den aktuellen Tarifverhandlungen wirklich mit 4%, 5%, 6%, 8% oder gar den geforderten 10,5% rauskommen sollten, sehe ich für die nächsten zwei Jahre eine Abwanderungswelle vieler z. B. IT'ler zu den Kommunen oder Bundesbehörden (in Wiesbaden soll es da so einige geben).

Ich sehe für Hessen dringenden Handlungsbedarf zur Bindung von Arbeitskräften, erwarte aber weiterhin gesunden Büroschlaf und allseits beliebte Geburtstagskuchen-Orgien in den Mitarbeiterbüros der betroffenen Ministerien.

Wie seht ihr das?

(ja, ich weiß, der TV-H trifft zu meinen Fragen naheliegender Weise keine Regelungen - aber ein Forum dient schlußendlich der Kommunikation und somit darf auch mal abseits von Paragraphen diskutiert werden und ich bitte hierzu um Meinungen)
Tja.., ein katastrophaler Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten Hessens...und das Mitte Oktober 2021 vereinbart...schon damals war zu sehen ( leider nicht für die Gewerkschaftsverantwortlichen ) das die Inflationsrate neue Rekorde erreicht..s. Entwicklung der Erzeuger/Großhandelspreise...UA Krieg jetzt noch oben drauf..
Warum so eine lange Laufzeit in Krisenzeiten.., zu Lasten Beschäftigter..?
Das Land Hessen mit dem Finanzminister freut sich mit der Laufzeit ein Schnäppchen gemacht zu haben...
Für die Beschäftigten bedeutet es ein Reallohnverlust bis Anfang 2024 von ca. 15 - 20% und bis ein neuer Tarifvertrag dann wirkt dauerts auch noch...



Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: WasDennNun am 23.10.2022 07:47
Zum Glück haben wir bis jetzt nur ein Verlust des in den letzten Jahrzehnt aufgebauten Reallohngewinns.
Aber jetzt geht es langsam ans eingemachte.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: kuste am 02.11.2022 10:47
Ich hoffe ja, dass das Landesticket, wie beim 9€-Ticket, mit dem 49€-Ticket aufgewertet wird.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: Finanzer am 09.12.2022 11:00
Hallo zusammen,
ich wollte hierfür kein zusätzliches Thema aufmachen, deshalb frage ich hier.

Laut der Übersicht über die Tarifrunde 2021 sollte ein §29b eingefügt werden, welcher nach Niederkunft der Ehefrau die Inanspruchnahme von Sogenannten Vätertagen ermöglicht.

"Einführung von „Vätertagen“

Es wird ein neuer § 29b im TV-H eingeführt, nach dem bei Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Beschäftigte während der ersten acht Wochen nach der Niederkunft bis zu einem Zeitanteil von 20 v.H. ihrer individuellen vereinbarten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit unter Fortzahlung des Entgeltes freigestellt werden können."

Leider finde ich keine Version des Tarifvertrage TV-H mit diesem Paragraphen, wie ist da der aktuelle Stand?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: Organisator am 09.12.2022 14:06
Hallo zusammen,
ich wollte hierfür kein zusätzliches Thema aufmachen, deshalb frage ich hier.

Laut der Übersicht über die Tarifrunde 2021 sollte ein §29b eingefügt werden, welcher nach Niederkunft der Ehefrau die Inanspruchnahme von Sogenannten Vätertagen ermöglicht.

"Einführung von „Vätertagen“

Es wird ein neuer § 29b im TV-H eingeführt, nach dem bei Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Beschäftigte während der ersten acht Wochen nach der Niederkunft bis zu einem Zeitanteil von 20 v.H. ihrer individuellen vereinbarten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit unter Fortzahlung des Entgeltes freigestellt werden können."

Leider finde ich keine Version des Tarifvertrage TV-H mit diesem Paragraphen, wie ist da der aktuelle Stand?

Auch wenns OT ist - echt traurig, wie da die Tarifparteien der Lebensrealität hinterherlaufen. "Verheiratete Vätertage" sollte man es dann nennen, oder den Ehezwang einfach mal sein lassen!
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: AlphaOmega am 13.12.2022 18:50
Er wurde aufgenommen.

Wortlaut:
§ 29b Elterntage
(1) Bei Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes werden Beschäftigte auf Antrag während der ersten acht Wochen nach der Niederkunft zu einem Zeitanteil von 20 v.H. ihrer individuellen vereinbarten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit freigestellt. Bei Mehrlingsgeburten handelt es sich um eine Niederkunft im Sinne von Satz 1. Bei der zeitlichen Festlegung der Freistellung sind die Wünsche der Beschäftigten zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche/dienstliche Belange entgegenstehen.
(2) Für die Dauer der Freistellung werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen Entgeltbestandteile, die in Monatsbeträgen festgelegt sind, weitergezahlt.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: Finanzer am 14.12.2022 11:27
Danke Alpha Omega.
Verstehe ich das Also richtig, das ein Vollzeit-Angestellter die Option hat, in den ersten 8 Wochen jeweils einen Tag pro Woche zu Hause zu bleiben?

Die Option, das man die ersten zwei Wochen zu Hause bleiben kann lese ich leider nicht heraus, wahrscheinlich war da auf meiner Seite wohl wieder der Wunsch der Vater des Gedankens  :(
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: AlphaOmega am 14.12.2022 16:07
Ich bin jetzt kein Experte in der Auslegung von Tariftexten, aber ich würde den Tariftext so verstehen, dass sich "individuellen vereinbarten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit" lediglich auf 20 v.H. bezieht und nicht auf die Verteilung der freien Tage auf die 8 Wochen. Für mich wäre es also durchaus möglich 8 Tage am Stück zu Hause zu bleiben.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: kuste am 04.04.2023 15:11
Ich hoffe ja, dass das Landesticket, wie beim 9€-Ticket, mit dem 49€-Ticket aufgewertet wird.
Es ist scheinbar nicht beabsichtigt, das Landesticket um das 49€-Ticket zu erweitern, weil der Kern des Landestickets die Fahrt von der Wohnung zur Dienststelle ist. Kann also weg.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: GofX am 04.04.2023 16:27
[...] weil der Kern des Landestickets die Fahrt von der Wohnung zur Dienststelle ist. Kann also weg.

Es gibt nicht wenige Arbeitnehmer, die wohnen in oder in der Nähe von Mainz (Rheinland-Pfalz), fahren morgens über die Brücke und arbeiten in Wiesbaden (Hessen). Bisher konnten sie das Landesticket außer für Körperhygiene nicht nutzen.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: kuste am 05.04.2023 10:47
Bisher konnten sie das Landesticket außer für Körperhygiene nicht nutzen.
Und dabei bleibt es auch.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: Hebamter am 26.04.2023 08:34
Ich bin verwirrt. In hessischen Medien wird ausgerechnet, welche Kosten der Tarifabschluss TVÖD vom 22.04.2023 für hessische Arbeitgeber/Dienstherren verursacht. Dabei ging ich davon aus, dass 2023 + 2024 mit dem TV-H für Hessen bereits feststehen. Was ist richtig?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: GofX am 26.04.2023 09:00
Ich bin verwirrt. In hessischen Medien wird ausgerechnet, welche Kosten der Tarifabschluss TVÖD vom 22.04.2023 für hessische Arbeitgeber/Dienstherren verursacht.
Die Stadt Wiesbaden z. B. ist eine hessische Kommune und damit auch am Tarifergebnis vom 22.04. beteiligt.

Die Landesbeschäftigten tangiert das jedoch alles nicht.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: Knarfe1000 am 26.04.2023 09:25
Vielleicht nur ein theoretisches Rechenbeispiel. Hessen hat einen eigenen Tarif, der nichts mit TVÖD und auch nichts mit den kommenden Verhandlungen TV-L zu tun hat.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: Umlauf am 26.04.2023 09:30
Wie bereits geschrieben fallen die Kommunen in Hessen unter den TVÖD. Nicht mehr haben die Medien gemacht.
Die Landesverwaltung in Hessen fällt unter den TV-L.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: Knarfe1000 am 26.04.2023 09:41
??
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: Umlauf am 26.04.2023 09:59
Stimmt, das TV-L muss TV-H heißen. Für Hessen 🫣
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: Hebamter am 26.04.2023 10:27
Danke! Dass der TV-H nicht für die Kommunen gilt hätte mir auffallen können. Ein Blick in den § 1 TV-H hätte genügt. Was dabei zur Verwirrung beiträgt, ist jedoch die Übernahme des TV-H auch für die Kommunalbeamten. Wie das nach dem TVöD Abschluss jetzt wohl aussehen wird?
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: Umlauf am 26.04.2023 10:58
Das Beamtenrecht abseits des Bundes ist grundsätzlich Landesrecht. Die Länder nehmen grundsätzlich den Tarifvertrag als Anhalt, den sie selbst verhandelt haben. Das ist der TV-L/H.

Ich glaube, die meisten Kommunalbeamten, möchten nicht, dass ihre Kommune das Beamtenrecht eigenverantwortlich (wie unpassend an dieser Stelle) festlegt.
Titel: Antw:Tarifergebnis TV-H
Beitrag von: Hebamter am 26.04.2023 11:27
Danke!