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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marie am 28.11.2019 18:08
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Liebe Mitglieder,
seit dem 1.9. bin ich beim TVÖD beschäftigt, die Monate zuvor war ich beim TvL beschäftigt.
Ich hatte den Satz "...bei Neueinstellungen das Entgelt des ersten vollen Arbeitsmonats" so verstanden, dass die Bemessungsgrundlage in meinem Fall der 1.9. wäre, anteilig für die Monate ab September. Ist das so korrekt?
Die Monate beim TvL dürften dann entfallen, richtig?
Danke schon einmal im Voraus.
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Diesen Satz gibt es im TVÖD nicht.
Die Bemessungsgrundlage ist hier aus dem im September gezahlten Entgelt dergestalt zu errechnen, daß dieses durch 30 dividiert und dann mit 30,67 multipliziert wird.