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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: nero am 07.01.2019 11:40

Titel: [NRW] Sonderurlaub für Kindertrainerlehrgang
Beitrag von: nero am 07.01.2019 11:40
Hallo,
Ich werde dieses Jahr einen Lehrgang für Kindertrainer (Sport) besuchen. In der Ausschreibung des Lehrgangs steht: "Für diesen Lehrgang kann Sonderurlaub gemäß Sonderurlaubsgesetz des Landes NRW beantragt werden."
Kann ich hierfür Sonderurlaub nach der FrUrlV NRW beantragen? § 29 kommt wahrscheinlich nicht in Frage, da ich noch nicht als Trainer tätig bin. Könnte denn § 26 passen?
Titel: Antw:[NRW] Sonderurlaub für Kindertrainerlehrgang
Beitrag von: AlterOtter am 07.01.2019 13:21
Hallo,
diese Seite kennst Du?
https://www.sportjugend.nrw/service/sonderurlaub/

Falls Du nicht aus NRW kommst gibt es soetwas vielleicht auch für Dein Bundesland.

Mein Arbeitgeber hat mir mal mitgeteilt das Sie meine Ehrenamtliche Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich (Handballtrainer) gut finden und unterstützen, Sonderurlaub für z.B. den Grundschulaktionstag des DHB u.ä. war nie ein Problem.
Titel: Antw:[NRW] Sonderurlaub für Kindertrainerlehrgang
Beitrag von: Loth am 10.01.2019 18:26
Sonderurlaub unter Fortzahlung der Vergütung wird nicht immer gewährt. Es kann auch als unbezahlter Urlaub behandelt werden. Frage vorher noch einmal nach, nicht das dir finanzielle Nachteile entstehen.
Titel: Antw:[NRW] Sonderurlaub für Kindertrainerlehrgang
Beitrag von: nero am 14.01.2019 22:51
Hallo,
diese Seite kennst Du?
https://www.sportjugend.nrw/service/sonderurlaub/

Falls Du nicht aus NRW kommst gibt es soetwas vielleicht auch für Dein Bundesland.

Mein Arbeitgeber hat mir mal mitgeteilt das Sie meine Ehrenamtliche Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich (Handballtrainer) gut finden und unterstützen, Sonderurlaub für z.B. den Grundschulaktionstag des DHB u.ä. war nie ein Problem.

Die Seite kenne ich. Hier wird aber auch nur auf den Sonderurlaub für diejenigen eingegangen die bereits in der Jugendarbeit aktiv sind. Das bin ich ja noch nicht. Ich machen den Lehrgang im Vorfeld der Tätigkeit.

Ich bekomme von meinen Lehrgangsanbieter einen „Antrag“. Mit dem werde ich einfach mal in die Perso gehen und fragen. Über das Ergebnis berichte ich dann gerne hier.
Titel: Antw:[NRW] Sonderurlaub für Kindertrainerlehrgang
Beitrag von: nero am 18.03.2019 17:18
Mit der Bescheinigung vom Anbieter wurde mir Sonderurlaub gewährt.