Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: onecaress am 21.10.2019 12:28

Titel: Praxisanleiter Pflege - Zulage
Beitrag von: onecaress am 21.10.2019 12:28
"Praxisanleiterinnen in der Pflege mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation
nach bundesrechtlicher Regelung und entsprechender Tätigkeit erhalten für die
Dauer der Tätigkeit als Praxisanleiterin eine monatliche Zulage"


Gilt das auch für Praxisanleiter auf den Stationen (mit entsprechender Zusatzquali)? Also die die neben ihrer eigentlichen Arbeit als Schwester noch die Schüler auf Station anleiten?

Oder bekommen nur die festen Praxisanleiter, die nichts anderes machen diese Zulage???
Titel: Antw:Praxisanleiter Pflege - Zulage
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 13:10
Das gilt für alle Praxisanleiter in der Pflege mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation nach bundesrechtlicher Regelung und entsprechender Tätigkeit.
Titel: Antw:Praxisanleiter Pflege - Zulage
Beitrag von: onecaress am 21.10.2019 13:17
Danke für die schnelle Antwort. Bei uns wird das für den Praxisanleiter immer noch nicht ausgezahlt :-(
Titel: Antw:Praxisanleiter Pflege - Zulage
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 13:32
Lohnklage erheben.
Titel: Antw:Praxisanleiter Pflege - Zulage
Beitrag von: Unimitarbeiter am 21.10.2019 14:14
Die Regelung wurde doch erst zum 01.01.2019 in den TV-L übernommen? Da bisher, außer der Lohnerhöhung, noch nichts nachgebucht wurde, kannst du die 75€ Zulage noch gar nicht erhalten haben.
Titel: Antw:Praxisanleiter Pflege - Zulage
Beitrag von: onecaress am 21.10.2019 14:21
Ist den bekannt, wann diese Erhöhung dann "nachgebucht" wird. Die Unterschrift ist ja mittlerweile schon unter dem Tarifvertrag.
Titel: Antw:Praxisanleiter Pflege - Zulage
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 14:22
Die Langsamkeit des AG hat keine Auswirkungen auf den Anspruch und die Möglichkeit, diesen gerichtlich durchzusetzen.
Titel: Antw:Praxisanleiter Pflege - Zulage
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.10.2019 11:18
Die Fälligkeit beginnt mit Beginn des auf die letzte Unterschrift unter den Änderungstarifvertrag folgenden Tages. Die Ausschlussfrist beträgt 6 Monate.
Titel: Antw:Praxisanleiter Pflege - Zulage
Beitrag von: Spid am 22.10.2019 11:29
Wenn der AG-Verband mit den beteiligten Gewerkschaften jeweils gleichlautende Vereinbarungen trifft, genügt bei AN, auf deren Arbeitsvertrag der TV-L aufgrund einer Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag vereinbart ist, die Vereinbarung zwischen AG und einer Gewerkschaft.
Titel: Antw:Praxisanleiter Pflege - Zulage
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.10.2019 11:35
Stimmt. Da aber der AG Verband als letzter alle Exemplare unterschreibt, ist das akademisch. :)
Titel: Antw:Praxisanleiter Pflege - Zulage
Beitrag von: Spid am 22.10.2019 11:39
Wenn der AG-Verband das (annähernd) zeitgleich und nicht zufällig kurz vor und nach Mitternacht tut...
Titel: Antw:Praxisanleiter Pflege - Zulage
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.10.2019 11:42
Ich freue mich wirklich auf die Zukunft, wenn KIs ungefragt immer alles raushauen, was sie wissen. Nicht falsch, aber auch nicht immer nützlich. Ich mag das.  ;D ;D
Titel: Antw:Praxisanleiter Pflege - Zulage
Beitrag von: Spid am 22.10.2019 11:47
Der Beginn des Anspruchs des AN ist ja nun keine Kleinigkeit - zumal es nicht „der“ AN ist, sondern Hunderttausende davon...
Titel: Antw:Praxisanleiter Pflege - Zulage
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.10.2019 11:58
Die unmittelbar betroffenen Beschäftigten der Länder bzw. der Landes-Arbeitgeberverbände werden weit vor Ablauf der Frist aus § 37 TV-L ihr Geld bekommen. In den Ländern mit dem schlechtesten IT-Dienstleister für die Bezügerechnung als letztes. Wie das bei Beschäftigten von nicht der TdL angehörigen Arbeitgebern ist, ist nicht das Problem der Tarifvertragsparteien. (jedenfalls nicht der AG-Seite).
Titel: Antw:Praxisanleiter Pflege - Zulage
Beitrag von: Spid am 22.10.2019 12:19
Daran habe ich keinen Zweifel. Der AN kann seine Ansprüche allerdings ab Fälligkeit auch gerichtlich durchsetzen.
Titel: Antw:Praxisanleiter Pflege - Zulage
Beitrag von: WasDennNun am 22.10.2019 12:46
Was bin ich froh, dass ich vor der Vertragsunterzeichnung mein Geld schon erhalten habe, da kann ich mir das ja ersparen.