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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Admin am 26.10.2020 09:32

Titel: TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: Admin am 26.10.2020 09:32
Hier ist unsere Hochrechnung zu den künftigen Tabellen TVöD 2021/2022:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/tr/2020?id=tvoed-sue-2021&matrix=1
und
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/tr/2020?id=tvoed-sue-2022&matrix=1

Diese weichen zur vorläufigen Tabelle des DBB in einigen Bereichen ab:
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/EK_2020_vorlaeufige_Tabellen-TVoeD_VKA_SuE_Stand_24_10_2020.pdf

Wir bitten daher um kritische Überprüfung und Diskussion
Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: sudetel am 27.10.2020 13:11
Leider wird wohl ein Unterschied zwischen S9 und S8b gemacht...warum eigentlich?
Die Entgelter sind gleich aber durch das neue Tarifabkommen bekommt jetzt die Tarifgruppe 8b mehr Jahressonderzahlung als die 9. Auch eine höhere Corona-Sonderzahlung wird ausgezahlt.
Ist das so gewollt?
Coronasonderzahlung  S8b = 600€       S9 = 400€
Jahressonderzahlung   S8b = 84,51%   S9 = 79,51%

D.h. höhere Qualifikation = weniger Geld???
Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: shenja am 27.10.2020 13:45
Willkommen im öD.
Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: sudetel am 28.10.2020 14:35
Da habe ich sogar noch Müll geschrieben...

Jahressonderzahlung S8b = 84,51%  und S9 = 70,28% ...vielen Dank Verdi!

Es macht Sinn wenn die Kindergartenleitung (S9) weniger verdient als die Erzieher (S8b)
Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: Sandra0311 am 28.10.2020 17:17
Hallo,

leider finde ich keinen passenden Thread.....

Ich habe folgendes Problem:

Ich wechsele den Arbeitgeber und dieser sagte, dass er mich in Stufe 2 einstuft, weil mir 2 Wochen Berufserfahrung fehlen (sonst hätte ich 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung)
Ich bin nach TVöD Sue S14 eingruppiert.
Ich habe folgende Berufserfahrung:
1. Arbeitgeber: 15.12.2016- 30.11.2018
2. Arbeitgeber: 01.12.2018- 30.11.2020
Somit bin ich seit 15.12.2017 in Stufe 2 eingruppiert.

Der neue Arbeitgeber kann mich wegen den fehlenden 2 Wochen (die mich von einer 4 jährigen Berufserfahrung trennen) nicht in Stufe 3 eingruppieren, sondern ist der Meinung, dass ich nun bei Tätigkeitsbeginn am 01.12.2020 in Stufe 2 eingruppiert werden muss und diese auch weitere 3 Jahre beibehalten werde.

Jetzt frage ich mich, ob das so richtig ist, weil dass ja heißen würde, dass ich wegen 2 fehlenden Wochen insgesamt (fast) 6 Jahre in Stufe 2 sein werde.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen

Danke und Gruß
Sandra

Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 17:25
Man kann auch einen neuen Thread eröffnen, wenn es keinen passenden gibt. Das ist allemal besser, als einen thematisch unpassenden zweckzuentfremden.
Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: Kryne am 04.11.2020 11:14
Hallo,

leider finde ich keinen passenden Thread.....

Ich habe folgendes Problem:

Ich wechsele den Arbeitgeber und dieser sagte, dass er mich in Stufe 2 einstuft, weil mir 2 Wochen Berufserfahrung fehlen (sonst hätte ich 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung)
Ich bin nach TVöD Sue S14 eingruppiert.
Ich habe folgende Berufserfahrung:
1. Arbeitgeber: 15.12.2016- 30.11.2018
2. Arbeitgeber: 01.12.2018- 30.11.2020
Somit bin ich seit 15.12.2017 in Stufe 2 eingruppiert.

Der neue Arbeitgeber kann mich wegen den fehlenden 2 Wochen (die mich von einer 4 jährigen Berufserfahrung trennen) nicht in Stufe 3 eingruppieren, sondern ist der Meinung, dass ich nun bei Tätigkeitsbeginn am 01.12.2020 in Stufe 2 eingruppiert werden muss und diese auch weitere 3 Jahre beibehalten werde.

Jetzt frage ich mich, ob das so richtig ist, weil dass ja heißen würde, dass ich wegen 2 fehlenden Wochen insgesamt (fast) 6 Jahre in Stufe 2 sein werde.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen

Danke und Gruß
Sandra

Wenn der AG will, kann er dich auch in Stufe 6 eingruppieren. Das ist eine der wenigen Sachen die man mit dem AG verhandeln kann vor Einstellung.

Ich persönlich wüsste was ich in so einem Fall tun würde.
Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: Spid am 04.11.2020 11:17
Inwiefern lägen im Sachverhalt hinreichende Zeiten vor, die Stufe 6 ermöglichten?
Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: Bastel am 04.11.2020 11:41
Da habe ich sogar noch Müll geschrieben...

Jahressonderzahlung S8b = 84,51%  und S9 = 70,28% ...vielen Dank Verdi!

Es macht Sinn wenn die Kindergartenleitung (S9) weniger verdient als die Erzieher (S8b)

Das ist doch mal das Highlight des Tages!
Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 04.11.2020 13:23
Nach sozialistischer Weltanschauung einiger Forenuser und natürlich auch von Verdi, ist dies so gewollt.
Kürzungen in Leitungsfunktionen und überproportionale Steigerungen in den unteren Gruppen.

Nun ist, im dargestellten Fall endlich das Ziel erreicht so dass Verdi m.E. sich nun ordentlich feiern lassen kann.
Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: Novus am 05.11.2020 10:52
Wann wären Kindergartenleitungen denn in S9 Eingruppiert? - so es nicht unter 40 Kinder und weniger als 3 Beschäftigte zusätzlich sind.

Und sind die Stufenlaufzeiten in S9 nicht "normal" wodurch sich ein höheres Entgelt über mehr als 18 Jahre, im vergleich zur S8b, ergibt?

EDIT: Die Allermeisten KiGa Leitungen düften S13 aufwärts angesiedelt sein, in welchem Hinterland gibt es denn noch Kitas oder KiGas mit weniger als 4 Angestellten und weniger als 40 Kindern?
Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: Spid am 05.11.2020 11:11
Z.B. zahllose Betriebskindergärten, es muß aber noch weitere Einrichtungen dieser Größe in relevantem Umfang geben, wie die Publikation des Statistischen Bundesamtes "Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 01.03.2020" zeigt.
Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: Novus am 05.11.2020 11:59
Betriebskindergärten sind grundsätzlich erstmal nicht Tarifgebunden, oder irre ich mich?
Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: Spid am 05.11.2020 12:13
Betriebskindergärten sind tarifgebunden, wenn der Betrieb, zu dem sie gehören, es ist - und mir fallen direkt mehrere KAV-Mitglieder ein, die einen solchen betreiben.
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Beitrag von: Novus am 05.11.2020 14:25
Gut zu wissen, und die sind tatsächlich so klein? Bei uns zahlen die Betriebskindergärten zumeist übertariflich im Bereich der S11 um das "beste" Personal für sich zu gewinnen.
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Beitrag von: Spid am 05.11.2020 14:31
3-5% der AN haben üblicherweise einen Betreuungsbedarf. Ein AG mit 750 AN wird also etwa wieviele Plätze in seiner Betriebs-Kita vorhalten?
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Beitrag von: Novus am 05.11.2020 20:08
Das kommt doch wohl sehr auf die Altersstruktur der Belegschaft an - und den Standort  -, Statistik und Pauschalrechnungen sind da ungenügend - wie eigentlich immer wenn es um Menschen geht? :)

EDIT: Bei uns "um die Ecke" (eigentlich nicht aber im Bereich meiner Aufsichtsbhörde) gibt es einen Betriebskindergarten mit Kita, insgesammt 40 Plätze - sie zahlen vergleichbar S11a für die Erzieher und die Chefin bekommt ein Gehalt des mittleren Managments der Firma, also richtig gut eigentlich?
Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: Spid am 05.11.2020 20:30
Die Beschäftigtenstruktur wird sich immer mal ändern - der Betriebskindergarten wird mutmaßlich nicht für die aktuelle Belegschaft geplant werden, sondern für jene, die sich in den kommenden etwa 30 Jahren durchschnittlich ergeben wird.

Die Kita meiner Tochter hat 22 Plätze und bezahlt auch deutlich besser als Einrichtungen, die nach TVÖD zahlen.
Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: Börnie am 18.11.2020 18:07
Da habe ich sogar noch Müll geschrieben...

Jahressonderzahlung S8b = 84,51%  und S9 = 70,28% ...vielen Dank Verdi!

Es macht Sinn wenn die Kindergartenleitung (S9) weniger verdient als die Erzieher (S8b)

Das ist doch mal das Highlight des Tages!

Das mit der niedrigeren JSZ für S9 zur S8b stimmt so aber nicht.

In der Anlage zu § 56 TVöD VKA ist in § 1 Abs. 5 folgende Regelung enthalten:

Zitat
(5) Auf Beschäftigte der Entgeltgruppe S 9 findet der in § 20 Abs. 2 Satz 1 für die Entgeltgruppen 1 bis 8 ausgewiesene Prozentsatz Anwendung

D.h. die Kolleg*innen in S9 bekommen die gleiche JSZ wie die Kolleg*innen in S8. Nur bei der Corona-Sonderzahlung sind die Kolleg*innen in S9 schlechter gestellt, da hierbei nur auf die § 1 Abs. 3 der Anlage zu § 56 TVöD VKA im TV Corona-Sonderzahlung 2020 verwiesen wurde. Daher bekommt eine S8b-Kraft 600 EUR Bonus, die S9-Kraft 400 EUR Bonus. Einen nachvollziehbaren Grund erkenne ich hierfür auch nicht.

Daher verdienen die S8b und die S9 auf den Cent genau das gleiche Jahresbrutto. Kann man auch schön auf dieser Seite hier nachvollziehen, wenn man in der Tabelle auf die jeweilige EG das Jahresbrutto anzeigen lässt.
Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: Spid am 18.11.2020 18:15
Dir sind da komische Sonderzeichen in einige Substantive gerutscht.
Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: Novus am 18.11.2020 21:38
Da habe ich sogar noch Müll geschrieben...

Jahressonderzahlung S8b = 84,51%  und S9 = 70,28% ...vielen Dank Verdi!

Es macht Sinn wenn die Kindergartenleitung (S9) weniger verdient als die Erzieher (S8b)

Das ist doch mal das Highlight des Tages!

Das mit der niedrigeren JSZ für S9 zur S8b stimmt so aber nicht.

In der Anlage zu § 56 TVöD VKA ist in § 1 Abs. 5 folgende Regelung enthalten:

Zitat
(5) Auf Beschäftigte der Entgeltgruppe S 9 findet der in § 20 Abs. 2 Satz 1 für die Entgeltgruppen 1 bis 8 ausgewiesene Prozentsatz Anwendung

D.h. die Kolleg*innen in S9 bekommen die gleiche JSZ wie die Kolleg*innen in S8. Nur bei der Corona-Sonderzahlung sind die Kolleg*innen in S9 schlechter gestellt, da hierbei nur auf die § 1 Abs. 3 der Anlage zu § 56 TVöD VKA im TV Corona-Sonderzahlung 2020 verwiesen wurde. Daher bekommt eine S8b-Kraft 600 EUR Bonus, die S9-Kraft 400 EUR Bonus. Einen nachvollziehbaren Grund erkenne ich hierfür auch nicht.

Daher verdienen die S8b und die S9 auf den Cent genau das gleiche Jahresbrutto. Kann man auch schön auf dieser Seite hier nachvollziehen, wenn man in der Tabelle auf die jeweilige EG das Jahresbrutto anzeigen lässt.

Dennoch gelten für die S8b verlängerte Stufenlaufzeiten, was die S9 sehr viel atraktiver macht als die S8b.

Grüße
Titel: Antw:TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022
Beitrag von: Börnie am 19.11.2020 08:41
Zitat
Dennoch gelten für die S8b verlängerte Stufenlaufzeiten, was die S9 sehr viel atraktiver macht als die S8b.

Grüße

Das stimmt natürlich. Ich wollte auch nur auf die Kritik eingehen, dass man in S9 weniger aufs Jahr verdient, als in S8b.