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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: RoPa am 22.07.2019 10:24

Titel: Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: RoPa am 22.07.2019 10:24
Hallo,

habe schon gesucht aber nichts was passt gefunden.

Ich bin in meiner Firma im Fachbereich IT/TK als sonstiger mit E10 eingruppiert .
Nun in meiner Firma in einer anderen Abteilung in der ich auch schon in diesem Bereich tätig war eine Stelle im auch im Bereich TK als E11 ausgeschrieben. Allerdings steht in den Vorraussetzungen explizit nur Studium nicht wie sonst immer "sonstige" und gleichwertige.

Kann ich mich da wir die "Gleichwertigkeit" schriftlich bestätigt wurde trotzdem auf die Stelle bewerben?
Wenn es geht bitte was angeben worauf ich mich berufen könnte.
Danke
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Spid am 22.07.2019 10:26
Stellenbesetzung ist kein Regelungsgegenstand des TV-L/TV-H. Der AG legt die Voraussetzungen dafür selbst fest.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: ltwinters am 22.07.2019 10:41
Wenn du die geforderten Voraussetzungen erfüllst, wieso nicht? Mehr als eine Absage kann ja nicht kommen...
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Lars73 am 22.07.2019 10:44
Die geforderte Voraussetzung wird ja nicht erfüllt. Ob der Arbeitgeber trotzdem die Bewerbung berücksichtigt (insbesondere wenn er sonst niemanden findet) kann nur der Arbeitgeber sagen. Wenn es eine Firma und keine Behörde ist kann dein Arbeitgeber leicht von den in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen abweichen.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: RoPa am 22.07.2019 12:11
Finde nur ein bisschen komisch das mich der Arbeitgeber der mir die Qualifizierung für diese Tätigkeit bescheinigt, mich damit wieder ausschließen könnte!? Macht doch wenig Sinn?
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Spid am 22.07.2019 12:23
Einstellung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche, voneinander unabhängige Vorgänge.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 23.07.2019 06:56
Finde nur ein bisschen komisch das mich der Arbeitgeber der mir die Qualifizierung für diese Tätigkeit bescheinigt, mich damit wieder ausschließen könnte!? Macht doch wenig Sinn?
Es macht auch keinen Sinn, dass Personaler (und Personalräte) die für Tarifbeschäftigte zuständig sind, keine Ahnung vom Tarifrecht haben. Ist aber trotzdem so.
Mein Tipp: bewerben! Damit erreichst du zumindest bei deiner aktuellen Stelle die Aufmerksamkeit, dass du wechsel willig bist und vielleicht gönnen die dir dann einen Aufschlag zum aktuellem Entgelt.( geht ja schließlich Tarifkonform)
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: was_guckst_du am 23.07.2019 07:05
..wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen des Stellenprofils (hier Studium) nicht erfüllt sind, ist das nicht möglich...dann hätte die Stelle eben auch so ausgeschrieben werden müssen, dass ohne Studium die Einstufung eine EG tiefer erfolgt...

...er erfüllt die Voraussetzungen nicht...basta
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 23.07.2019 13:05
..wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen des Stellenprofils (hier Studium) nicht erfüllt sind, ist das nicht möglich...
Wo keine Kläger kein Richter. Insbesondere da man ja eine Interne Versetzung auch durchziehen kann, wenn keine "geeigneter" Kanditat aufläuft.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: was_guckst_du am 23.07.2019 13:06
...ein vernünftiger Personalrat "spielt" da nicht mit...da braucht es keinen Kläger...
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 23.07.2019 13:12
...ein vernünftiger Personalrat "spielt" da nicht mit...da braucht es keinen Kläger...
Ein vernünftiger Personalrat hätte verhindert, dass es so ausgeschrieben wird, da braucht es dann auch keinen Richter.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Spid am 23.07.2019 13:17
Welches PersVG gibt dem PR denn ein solches Mitbestimmungsrecht?
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: was_guckst_du am 23.07.2019 13:26
...im Zusammenhang mit der Verhinderung der Ausschreibung kenne ich keins...
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 24.07.2019 17:29
Welches PersVG gibt dem PR denn ein solches Mitbestimmungsrecht?
Keines, funktioniert trotzdem im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Spid am 24.07.2019 17:33
Wirklich? Ich würde mit dem PR/BR nicht mal über Dinge, an denen er nicht zu beteiligen ist, reden.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: was_guckst_du am 24.07.2019 17:38
Vertrauensvolle Zusammenarbeit bedeutet aber nicht, einem Einzelfall unter Rechtsbeugung weiter  zu helfen und gleichzeitig allen Anderen, die sich bei anderer Ausschreibung ggfls. auch beworben hätten, damit in den Hintern zu treten.

Personalräte, die so ticken, missverstehen ihre Aufgabe komplett ::)
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 25.07.2019 18:41
Wirklich? Ich würde mit dem PR/BR nicht mal über Dinge, an denen er nicht zu beteiligen ist, reden.
Tja, da gibt es halt andere, die sich nicht nur an Rechtspflichten klammern, sondern mit Empathie (auch außerhalb des Brigitteforums) ihren Laden leiten.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit bedeutet aber nicht, einem Einzelfall unter Rechtsbeugung weiter  zu helfen und gleichzeitig allen Anderen, die sich bei anderer Ausschreibung ggfls. auch beworben hätten, damit in den Hintern zu treten.
Wieso Rechtsbeugung? Ein Personalrat, der durch entsprechende Gespräche darauf hinwirkt, dass aus einem "ist Voraussetzung" ein "ist wünschenswert" in einer Ausschreibung gemacht wird, beugt wo das Recht?
 Er sorgt nur dafür, dass eben keine Rechtsbeugung für die Bestenauslese notwendig ist, bzw. das keine unnötige Verschwendung von Haushaltsmittel wg. Mehrfachausschreibung stattfindet.

Es ist äußerst traurig, wenn ein PR das anstoßen muss, weil die "Profis" da zu unwissend und oder starr sind.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Spid am 25.07.2019 19:16
Wirklich? Ich würde mit dem PR/BR nicht mal über Dinge, an denen er nicht zu beteiligen ist, reden.
Tja, da gibt es halt andere, die sich nicht nur an Rechtspflichten klammern, sondern mit Empathie (auch außerhalb des Brigitteforums) ihren Laden leiten.

Es gibt auch Leute, die Expresso sagen. Beides ist falsch.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: was_guckst_du am 25.07.2019 19:40
...das kann nur ein "verdianer" sein...die sind öfter mal vom anderen Stern ;D
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 26.07.2019 06:34
Wirklich? Ich würde mit dem PR/BR nicht mal über Dinge, an denen er nicht zu beteiligen ist, reden.
Tja, da gibt es halt andere, die sich nicht nur an Rechtspflichten klammern, sondern mit Empathie (auch außerhalb des Brigitteforums) ihren Laden leiten.

Es gibt auch Leute, die Expresso sagen. Beides ist falsch.
Es gibt auch Leute die in Italien Espresso sagen, dass ist dort auch nicht "richtig".
Ein feines Getränk bekommen sie dort trotzdem.

BTW was ist falsch? Durch Empathie das maximale für seinen Laden rausholen?
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 26.07.2019 06:39
...das kann nur ein "verdianer" sein...die sind öfter mal vom anderen Stern ;D
Auch wenns ein verdianer ist, mir soll es recht sein, wenn man dadurch die Besten auf die ausgeschriebenen Stelle bekommt, die man ansonsten aufgrund Dummheit beim Ausschreibungstext nicht nehmen hätte dürfen.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Spid am 26.07.2019 06:58
Wirklich? Ich würde mit dem PR/BR nicht mal über Dinge, an denen er nicht zu beteiligen ist, reden.
Tja, da gibt es halt andere, die sich nicht nur an Rechtspflichten klammern, sondern mit Empathie (auch außerhalb des Brigitteforums) ihren Laden leiten.

Es gibt auch Leute, die Expresso sagen. Beides ist falsch.
Es gibt auch Leute die in Italien Espresso sagen, dass ist dort auch nicht "richtig".
Ein feines Getränk bekommen sie dort trotzdem.

BTW was ist falsch? Durch Empathie das maximale für seinen Laden rausholen?

Empathie in ihrer Gesamtheit - also alles jenseits von kognitiver Empathie - ist Gefühlsduselei und steht somit einer effektiven Führung im Wege. Mithin ist bereits die Prämisse, man könne damit ein Maximum für seine Organisation erreichen, Mumpitz. Es führt sich nun mal schlecht, wenn man dem Sonnenuntergang hinterher heult.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: was_guckst_du am 26.07.2019 07:00
...das "Beste rausholen" ist immer gut....allerdings muss sich das auf alle Beschäftigten beziehen...

...als Personalrat muss man immer (auch bei scheinbaren Einzelschicksalen) die Gesamtheit der Beschäftigten im Blick haben...und eben diese (Rest)Gesamtheit wäre in deinem Fall benachteiligt...da nützt kein Gutmenschentum (weil man mit Empathie meint, jemanden weiter helfen zu müssen oder gar denkt, man müsse die dummen Anderen auf die richtige Spur bringen)...

...alle diejenigen, die aufgrund der Ausschreibung richtigerweise gedacht haben, dass sie die Voraussetzungen nicht erfüllen und sich deshalb nicht beworben haben, sind dann erheblich benachteiligt, wenn jemand, der das nicht erkannt hat und nicht erkennen wollte, gleichwohl die Stelle bekommen sollte..

...da kommen nämlich Art. 33 GG und die länderspezifischen Gleichstellunggesetze ins Spiel...deine vermeintliche Empathie ist nämlich nichts anderes als Rechtwidrigkeit und - das ist aus Sicht eines Personalrates noch schlimmer - eine bewusste Bevorteilung einer Einzelperson zu Lasten der übrigen Beschäftigten...

...der einzig richtige Weg wäre hier die neue (geänderte) Ausschreibung...ein haushaltsspezifischer Sparwille oder ähnliches hat zurück zu stehen...

Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 27.07.2019 09:42
...das "Beste rausholen" ist immer gut....allerdings muss sich das auf alle Beschäftigten beziehen...

...als Personalrat muss man immer (auch bei scheinbaren Einzelschicksalen) die Gesamtheit der Beschäftigten im Blick haben...und eben diese (Rest)Gesamtheit wäre in deinem Fall benachteiligt...da nützt kein Gutmenschentum (weil man mit Empathie meint, jemanden weiter helfen zu müssen oder gar denkt, man müsse die dummen Anderen auf die richtige Spur bringen)...

...alle diejenigen, die aufgrund der Ausschreibung richtigerweise gedacht haben, dass sie die Voraussetzungen nicht erfüllen und sich deshalb nicht beworben haben, sind dann erheblich benachteiligt, wenn jemand, der das nicht erkannt hat und nicht erkennen wollte, gleichwohl die Stelle bekommen sollte..

...da kommen nämlich Art. 33 GG und die länderspezifischen Gleichstellunggesetze ins Spiel...deine vermeintliche Empathie ist nämlich nichts anderes als Rechtwidrigkeit und - das ist aus Sicht eines Personalrates noch schlimmer - eine bewusste Bevorteilung einer Einzelperson zu Lasten der übrigen Beschäftigten...

...der einzig richtige Weg wäre hier die neue (geänderte) Ausschreibung...ein haushaltsspezifischer Sparwille oder ähnliches hat zurück zu stehen...
Interessant, du findest also korrekt und richtig, dass aufgrund des Ausschreibungstextes die Gruppe der "sonstigen Beschäftigte" ausgegrenzt wird? Ist das mit deinen obigen Ausführung vereinbar?

Nochmal ich rede z.B. von einer E13 Stellen, die nicht mit einem hervorragenden Bsc Kanditaten besetzt werden kann, weil man ja die Ausschreibung so geschrieben hat und somit diese Beschäftigtengruppe (obwohl er/sie nachweislich ein sonstiger Beschäftigter im tarifsinne ist) nicht am Verfahren teilnehmen darf. Anstelle dessen wird ein ungeeigneterer Kandidat eingestellt.

So Dumm können nur Beamte mit standesdenken sein. Leider habe ich, das schon erlebt.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 27.07.2019 09:57
Wirklich? Ich würde mit dem PR/BR nicht mal über Dinge, an denen er nicht zu beteiligen ist, reden.
Tja, da gibt es halt andere, die sich nicht nur an Rechtspflichten klammern, sondern mit Empathie (auch außerhalb des Brigitteforums) ihren Laden leiten.

Es gibt auch Leute, die Expresso sagen. Beides ist falsch.
Es gibt auch Leute die in Italien Espresso sagen, dass ist dort auch nicht "richtig".
Ein feines Getränk bekommen sie dort trotzdem.

BTW was ist falsch? Durch Empathie das maximale für seinen Laden rausholen?

Empathie in ihrer Gesamtheit - also alles jenseits von kognitiver Empathie - ist Gefühlsduselei und steht somit einer effektiven Führung im Wege. Mithin ist bereits die Prämisse, man könne damit ein Maximum für seine Organisation erreichen, Mumpitz. Es führt sich nun mal schlecht, wenn man dem Sonnenuntergang hinterher heult.
Nun, du lehnst es verständlicher weise ab, dass für eine effektiven Führung ein gewisses gehöriges Mass an Einfühlungsvermögen notwendig ist.
Ein meiner Erfahrungswelt werden allerdings durch das Einfühlungsvermögen der Führungskräfte die Mitarbeiter optimal eingesetzt, da man sowohl bei Teamzusammensetzungen und bei Verteilung von Arbeitsaufträgen nur so die optimale Synergie Effekte und Selbstmotivation erreichen kann.
Da Menschen mit fehlender Empathie dieses natürlich nicht erkennen könne, fehlt ihnen natürlich auch diese Gabe nicht.
Aber vielleicht reden wir ja auch aneinander vorbei und du meinst affektive Empathie und setzt damit Empathie mit fehlendes Durchsetzungsvermögen oder Klarheit in den Anweisung gleich, also in Richtung von vom Mitleid getriebenen Entscheidungsträgern.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Spid am 27.07.2019 10:10
Nein, ich habe absolut eindeutig geschrieben, was ich als Gefühlsduselei empfinde: alles jenseits von kognitiver Empathie. Ich weiß bspw. sehr genau, was im BR-Vorsitzenden vorgeht, wenn ich ihn einfach ignoriere, wenn er mit mir über etwas sprechen möchte, an dem der BR nicht zu beteiligen ist, und stattdessen auf dem Handy bspw. hier im Forum antworte - es ist mir nur völlig egal und seine diesbezüglichen Gefühlchen muß er sich woanders streicheln lassen. Und Personal hat die Wahl: entweder persönliche Befindlichkeiten zuhause lassen oder gehen. Da muß man nichts matchen, man muß halt Profis einstellen.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 27.07.2019 12:13
Nein, ich habe absolut eindeutig geschrieben, was ich als Gefühlsduselei empfinde: alles jenseits von kognitiver Empathie. Ich weiß bspw. sehr genau, was im BR-Vorsitzenden vorgeht, wenn ich ihn einfach ignoriere, wenn er mit mir über etwas sprechen möchte, an dem der BR nicht zu beteiligen ist, und stattdessen auf dem Handy bspw. hier im Forum antworte - es ist mir nur völlig egal und seine diesbezüglichen Gefühlchen muß er sich woanders streicheln lassen.
Geht mir nicht anders. Gefühlchen streicheln lassen kann man im Streichelzoo.
Zitat
Und Personal hat die Wahl: entweder persönliche Befindlichkeiten zuhause lassen oder gehen. Da muß man nichts matchen, man muß halt Profis einstellen.
Persönliche Befindlichkeiten klar, aber persönliche Vorlieben außer acht lassen ist halt als Vorgesetzter in meinen Augen dumm. Und da gibt es halt Führungspersonen die diesen Unterschied aufgrund von mangelhafter kognitiver Empathie nicht verstehen und sehen.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: was_guckst_du am 27.07.2019 12:15
Interessant, du findest also korrekt und richtig, dass aufgrund des Ausschreibungstextes die Gruppe der "sonstigen Beschäftigte" ausgegrenzt wird? Ist das mit deinen obigen Ausführung vereinbar?

Nochmal ich rede z.B. von einer E13 Stellen, die nicht mit einem hervorragenden Bsc Kanditaten besetzt werden kann, weil man ja die Ausschreibung so geschrieben hat und somit diese Beschäftigtengruppe (obwohl er/sie nachweislich ein sonstiger Beschäftigter im tarifsinne ist) nicht am Verfahren teilnehmen darf. Anstelle dessen wird ein ungeeigneterer Kandidat eingestellt.

So Dumm können nur Beamte mit standesdenken sein. Leider habe ich, das schon erlebt.
;D ;D ;D Ausschreibungtexte sind grundsätzlich selektiver Natur
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 27.07.2019 12:20
Interessant, du findest also korrekt und richtig, dass aufgrund des Ausschreibungstextes die Gruppe der "sonstigen Beschäftigte" ausgegrenzt wird? Ist das mit deinen obigen Ausführung vereinbar?

Nochmal ich rede z.B. von einer E13 Stellen, die nicht mit einem hervorragenden Bsc Kanditaten besetzt werden kann, weil man ja die Ausschreibung so geschrieben hat und somit diese Beschäftigtengruppe (obwohl er/sie nachweislich ein sonstiger Beschäftigter im tarifsinne ist) nicht am Verfahren teilnehmen darf. Anstelle dessen wird ein ungeeigneterer Kandidat eingestellt.

So Dumm können nur Beamte mit standesdenken sein. Leider habe ich, das schon erlebt.
;D ;D ;D Ausschreibungtexte sind grundsätzlich selektiver Natur
In Ergänzung dazu: der "sonstige Beschäftigte" könnte ja auch mal auf die Idee kommen eine Konkurrentenklage‎ durch zu ziehen. Hab leider noch keinen gefunden, der darauf Bock (und die Voraussetzungen) hat.
Zitat
...da kommen nämlich Art. 33 GG und die länderspezifischen Gleichstellunggesetze ins Spiel...
??? ::) :P
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: was_guckst_du am 27.07.2019 13:05
...und der Elektriker,  der Bäcker, der Physiler etc auch.... ::)
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 27.07.2019 15:27
...und der Elektriker,  der Bäcker, der Physiler etc auch.... ::)
Natürlich sofern sie ein sonstiger Beschäftigter im Tarifsinne auf eine entsprechend ausgeschriebene Stelle sind. Ansonsten hätten sie ja keinen Klagegrund.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Spid am 27.07.2019 15:31
Es gibt auch keinen Klagegrund, wenn jemand „sonstiger Beschäftigter“ im Tarifsinne ist oder wäre. Das ist ein Merkmal, auf das sich die Tarifvertragsparteien für die Eingruppierung geeinigt haben. Es ist für die Einstellung/Stellenbesetzung völlig unbeachtlich.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 27.07.2019 15:35
Wann gäbe es einen Klagegrund für eine Klage, bzgl. der Nichtberücksichtigung der Bewerbung?

Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Spid am 27.07.2019 15:49
Wenn das Anforderungsprofil erfüllt ist und die Bewerbung nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen wurde.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: was_guckst_du am 27.07.2019 20:00
...womit wir wieder beim Ausgangspunkt wären...ich hoffe, er hat es nun verstanden...
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 27.07.2019 20:23
Nur damit ich es richtig verstehe:
Es ist also in Ordnung, dass ein öD AG in seinem Anforderungsprofil Dinge reinschreibt, die verhindern, dass Menschen die die Arbeit nachweisliche hervorragend ausüben könnten und bestens geeignet sind die auszuübenden Tätigkeiten zu erledigen, sich darauf bewerben können.

Solange es keine Diskriminierung ist, ist dann das Anforderungsprofil sicherlich nicht anfechtbar und somit gibt es auch kein Grundlage für die K.klage.

Und darum werden Stellen ausgeschrieben mit wiss. HS erforderlich, weil man so dämlich ist, dass man nicht schnallt, dass in diversen Tätigkeitsbereichen in dieser Ebene es auch andere Menschen gibt, die es gut bis besser könnten, aber man keine Bock hat, sich damit zu beschäftigen. Weil könnten ja mehr Bewerbungen reinrauschen.
Und natürlich, weil es Personaler gibt die sagen E13 ist hD und darum müssen wir es so ausschreiben.

Tja, wieder ein Beispiel der verkorksten Bestenauslese in deren Sud man sich suhlt.
Habs verstanden. Bestens weiter so.....

Ich danke meinem Behördenleiter, dass er da eine bessere Personalpolitik durchführt und wir E13er einstellen, die keinen w. HS haben und wir dadurch Personal bekommen und damit (oh Wnder) trotzdem was geschissen bekommen.

Womit wir beim Ausgangspunkt sind: Wir (nicht PR/BR, sondern normale TB) haben es geschafft eben diesen lästigen Passus bei den Ausschreibungen ändern zu lassen, da hat die Hausleitung und das Ministerium halt mal interessiert sich der Problematik angenommen und vom Handy aufgeschaut. Mit dem Ergebnis, dass wir jetzt eine schlagkräftige Truppe aufbauen konnten.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Spid am 27.07.2019 20:34
Wir schreiben die allermeisten Stellen hinsichtlich formaler Bildungsvoraussetzungen voraussetzungsfrei aus - aber eben deshalb, weil ich das so will. Und nicht etwa, weil ich müßte oder der BR darauf Einfluß nehmen könnte.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: was_guckst_du am 27.07.2019 20:50
Womit wir beim Ausgangspunkt sind: Wir (nicht PR/BR, sondern normale TB) haben es geschafft eben diesen lästigen Passus bei den Ausschreibungen ändern zu lassen, da hat die Hausleitung und das Ministerium halt mal interessiert sich der Problematik angenommen und vom Handy aufgeschaut. Mit dem Ergebnis, dass wir jetzt eine schlagkräftige Truppe aufbauen konnten.
...wenn die geänderte Ausschreibung dann auch so erfolgt, ist es doch auch ok...dann können sich auch alle, die sich angesprochen fühlen, bewerben...

...das es allerdings irgendwo eine Behörde gibt, wo die Gesamt der TB`s als Ausfluss ihrer überlegenden Empathie dem AG und seinem ausführenden Personal die Texte vorgibt, finde ich phänomenal... ;D
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Pseudonym am 27.07.2019 20:59
Ausschreibungen mit harten Voraussetzungen in die Person haben nicht selten den Zweck einen bekannten Nichterfüller fernzuhalten. Immer wieder gerne bei fachlich untauglichen, aber rechtlich bevorteilten,  Jugendauszubildendenvertretern genommen. Nix geht ohne einschlägige Berufserfahrung :P

Möglicherweise ist also duchaus beabsichtigt, den hier angesprochenen Sonstigen RoPa an der Besetzung der Stelle zu hindern.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 27.07.2019 21:06
Womit wir beim Ausgangspunkt sind: Wir (nicht PR/BR, sondern normale TB) haben es geschafft eben diesen lästigen Passus bei den Ausschreibungen ändern zu lassen, da hat die Hausleitung und das Ministerium halt mal interessiert sich der Problematik angenommen und vom Handy aufgeschaut. Mit dem Ergebnis, dass wir jetzt eine schlagkräftige Truppe aufbauen konnten.
...wenn die geänderte Ausschreibung dann auch so erfolgt, ist es doch auch ok...dann können sich auch alle, die sich angesprochen fühlen, bewerben...
Eben, darum ging es mir!  und wir haben es geschafft eben NICHT zweimal ausschreiben zu müssen, weil wir im Vorfeld Einfluss genommen haben und die tollen Personaler gemerkt haben, das ihre Ausschreibung Bockmist ist, weil geeignete Kandidaten dummerweise ausgegrenzt werden.
Zitat
...das es allerdings irgendwo eine Behörde gibt, wo die Gesamt der TB`s als Ausfluss ihrer überlegenden Empathie dem AG und seinem ausführenden Personal die Texte vorgibt, finde ich phänomenal... ;D
Gut gell, es gibt auch noch Vorgesetzte, die zur Problemlösung die Vorschläge Ihrer MA anhören, auch wenn diese keinen Rechtsanspruch haben beteiligt zu werden oder gehört zu werden.
Und wer sagt denn, dass die TB was vorgeben? Das klingt wieder mal so, als ob du Zusammenarbeit noch nicht verstanden hast. Und wieso Überlegene Empathie der TB, die Hausleitung war empathisch und hat vom Handy hochgekuckt! Dann hast du es wohl immer noch nicht verstanden.

Andere müssen es halt noch lernen, in dem Projekte scheitern, weil man halt nicht in der Lage war gute Teams zusammen zustellen. Aber das kann ja nicht passieren, weil wir ja eine garantierte Bestenauslese haben. 8)
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: nichts_tun am 27.07.2019 23:09
Wir schreiben die allermeisten Stellen hinsichtlich formaler Bildungsvoraussetzungen voraussetzungsfrei aus - aber eben deshalb, weil ich das so will. Und nicht etwa, weil ich müßte oder der BR darauf Einfluß nehmen könnte.

Kürzlich las ich eine Ausschreibung im IT-Bereich, bei der keine konkrete EG genannt wurde und eine Ausbildung oder ein Studium auf einschlägigem Gebiet gefordert war. Die Vergütung richtete sich dann "nach dem TVöD und den persönlichen Voraussetzungen". Schreibt ihr das dann vergleichbar aus?
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 28.07.2019 08:27
Wir schreiben die allermeisten Stellen hinsichtlich formaler Bildungsvoraussetzungen voraussetzungsfrei aus - aber eben deshalb, weil ich das so will. Und nicht etwa, weil ich müßte oder der BR darauf Einfluß nehmen könnte.
Wenn alle dafür Verantwortlichen so klug wären wie deiner einer, dann müssten und würden die BR (oder wer auch immer) nicht Einfluss nehmen, um den durch die Dummheit dieser Verantwortlichen entstehenden Schaden zu minimieren.

Kürzlich las ich eine Ausschreibung im IT-Bereich, bei der keine konkrete EG genannt wurde und eine Ausbildung oder ein Studium auf einschlägigem Gebiet gefordert war. Die Vergütung richtete sich dann "nach dem TVöD und den persönlichen Voraussetzungen". Schreibt ihr das dann vergleichbar aus?
Keine Ahnung wie es bei Spid ist, bei uns wird es inzwischen so in etwa ausgeschrieben, allerdings verweisen wir durchaus auf die gewünschte Ausbildungshöhe (mit Formeln wie: wiss. HS oder vergleichbare Berufserfahrung ist wünschenswert/förderlich...) und konkretisieren die EG direkt im Vorstellungsgespräch, inkl. der möglichen Stufensituation.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Spid am 28.07.2019 08:54
Wir schreiben die allermeisten Stellen hinsichtlich formaler Bildungsvoraussetzungen voraussetzungsfrei aus - aber eben deshalb, weil ich das so will. Und nicht etwa, weil ich müßte oder der BR darauf Einfluß nehmen könnte.

Kürzlich las ich eine Ausschreibung im IT-Bereich, bei der keine konkrete EG genannt wurde und eine Ausbildung oder ein Studium auf einschlägigem Gebiet gefordert war. Die Vergütung richtete sich dann "nach dem TVöD und den persönlichen Voraussetzungen". Schreibt ihr das dann vergleichbar aus?

Nein. Wir beschreiben Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Erfahrungen, die für die auszuübende Tätigkeit aus unserer Sicht erforderlich, wünschenswert oder vorteilhaft (auch in diesen Kategorien) sind, ggfs. zur besseren Einordnung noch verbunden mit „z.B. erworben durch ein Studium der Fachrichtung...“ oder „bspw. erworben im Rahmen einer kaufmännischen Berufsausbildung“. Die Entgeltgruppe geben wir immer unter vorheriger Angabe des Tarifvertrags mit „Die auszuübende Tätigkeit erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Ex“. Wir wären zwar im Zweifelsfall im Außenverhältnis nicht an unsere Ausschreibung gebunden, aber BR und SBV würden ggfs. (und zurecht) Ärger machen. Deshalb kommen in die Kategorie „erforderlich“ stets nur die absolut notwendigen Voraussetzungen, ohne die der Job nicht machbar wäre, z.B. fortgeschrittene MS Office Kenntnisse mit Beherrschung der Teile Outlook, Word und Excel für die Stellen als Bürosachbearbeiterinnen.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: was_guckst_du am 28.07.2019 09:53
Deshalb kommen in die Kategorie „erforderlich“ stets nur die absolut notwendigen Voraussetzungen, ohne die der Job nicht machbar wäre, z.B. fortgeschrittene MS Office Kenntnisse mit Beherrschung der Teile Outlook, Word und Excel für die Stellen als Bürosachbearbeiterinnen.
....du hast das Beherrschen des kleinen Einmaleins und Lesen und Schreiben der deutschen Sprache vergessen... :D
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Gemeindefuzzi am 29.07.2019 07:55
Deshalb kommen in die Kategorie „erforderlich“ stets nur die absolut notwendigen Voraussetzungen, ohne die der Job nicht machbar wäre, z.B. fortgeschrittene MS Office Kenntnisse mit Beherrschung der Teile Outlook, Word und Excel für die Stellen als Bürosachbearbeiterinnen.
....du hast das Beherrschen des kleinen Einmaleins und Lesen und Schreiben der deutschen Sprache vergessen... :D

Mittlerweile MÜSSTE man das fast dazuschreiben!
Bei Azubis haben wir bei uns wieder den guten alten Eignungstest eingeführt!
Bei uns können/dürfen sich alle mit einem Schulabschluss bewerben, also ab Hauptschule. Außer natürlich, wenn für die Ausbildung ein formeller Abschluss notwendig ist, wie z.B bei Anwärtern für den gD.
Wir haben wirklich gute Erfahrungen damit gemacht und im letzten Jahr auch den Hauptschüler eingestellt, weil er mit Abstand den besten Test gemacht hat!
Die Defizite, die er aufgrund seiner Schullaufbahn zwangläufig hatte, gleicht er mit Fleiß und Interesse aus. Lesen schreiben, rechnen konnte er besser, als alle seine Mitbewerber und der schriftliche Ausdruck war durchaus befriedigend bis gut.

Wirklich schlimm steht es allerdings um die EDV-Kenntnisse.
Da muss die 60-jährige Vorzimmerdame der "Generation-Digital" erklären, wie ein Serienbrief geschrieben wird, oder wie eine Abwesenheitsnotiz in Outlook zu erstellen ist.
Sich bei Facebook anmelden, Youtubefilmchen gucken und bei Zalando einkaufen sind eben KEINE "EDV-Kenntnisse", die für die Ausbildung oder Beschäftigung gebraucht werden!
Lediglich googlen klappt so leidlich ;-)

Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Pseudonym am 29.07.2019 09:43
Deshalb kommen in die Kategorie „erforderlich“ stets nur die absolut notwendigen Voraussetzungen, ohne die der Job nicht machbar wäre, z.B. fortgeschrittene MS Office Kenntnisse mit Beherrschung der Teile Outlook, Word und Excel für die Stellen als Bürosachbearbeiterinnen.
....du hast das Beherrschen des kleinen Einmaleins und Lesen und Schreiben der deutschen Sprache vergessen... :D

Wirklich schlimm steht es allerdings um die EDV-Kenntnisse.
Da muss die 60-jährige Vorzimmerdame der "Generation-Digital" erklären, wie ein Serienbrief geschrieben wird,

Naja. Einen Serienbrief können die allermeisten ITler nicht aus dem Stehgreif erstellen. Warum auch? Wir sind ja ITler und keine Serienbrieffachkräfte.

Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Spid am 29.07.2019 09:55
Weshalb man ITler üblicherweise nicht als Bürosachbearbeiter einstellt...
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: was_guckst_du am 29.07.2019 09:57
...nur machen viele frühere "Bürosachbearbeiter" heute in IT im öD... 8)
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: RsQ am 29.07.2019 10:05
Da muss die 60-jährige Vorzimmerdame der "Generation-Digital" erklären, wie ein Serienbrief geschrieben wird, oder wie eine Abwesenheitsnotiz in Outlook zu erstellen ist.
Sich bei Facebook anmelden, Youtubefilmchen gucken und bei Zalando einkaufen sind eben KEINE "EDV-Kenntnisse", die für die Ausbildung oder Beschäftigung gebraucht werden!
... das unterstützt genau meine These! Wenn die "Generation WhatsApp" in den Berufsalltag schwappt, wird es sehr finster. Viele "klassische" Dinge, die man für eine formelle(!) Büro-Kommunikation braucht, können jüngere Leute (um die 20, oft aber auch älter) in vielen Fällen gar nicht mehr. Die können sich gar nicht vorstellen, wie man ohne WhatsApp mit anderen Menschen kommunizieren soll. Dummerweise ist WA eben kein formeller Kommunikationskanal für Behörden & Co. Diese kommende Generation macht mir da wirklich Sorgen (wobei es natürlich auch viele unheimlich clevere, aufgeschlossene und gut orientierte Leute gibt, das soll nicht ignoriert werden.)

(Wobei ich bei der Abwesenheitsnotiz in Outlook auch scheitern würde.  8))
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Pseudonym am 29.07.2019 11:25
...nur machen viele frühere "Bürosachbearbeiter" heute in IT im öD... 8)
...was die ITler regelmäßig vor Probleme stellt.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Bastel am 29.07.2019 11:30
Da muss die 60-jährige Vorzimmerdame der "Generation-Digital" erklären, wie ein Serienbrief geschrieben wird, oder wie eine Abwesenheitsnotiz in Outlook zu erstellen ist.
Sich bei Facebook anmelden, Youtubefilmchen gucken und bei Zalando einkaufen sind eben KEINE "EDV-Kenntnisse", die für die Ausbildung oder Beschäftigung gebraucht werden!
... das unterstützt genau meine These! Wenn die "Generation WhatsApp" in den Berufsalltag schwappt, wird es sehr finster. Viele "klassische" Dinge, die man für eine formelle(!) Büro-Kommunikation braucht, können jüngere Leute (um die 20, oft aber auch älter) in vielen Fällen gar nicht mehr. Die können sich gar nicht vorstellen, wie man ohne WhatsApp mit anderen Menschen kommunizieren soll. Dummerweise ist WA eben kein formeller Kommunikationskanal für Behörden & Co. Diese kommende Generation macht mir da wirklich Sorgen (wobei es natürlich auch viele unheimlich clevere, aufgeschlossene und gut orientierte Leute gibt, das soll nicht ignoriert werden.)

(Wobei ich bei der Abwesenheitsnotiz in Outlook auch scheitern würde.  8))

Dafür gibt es ja dann die Lehre. In der Realschule bekommt man auch noch die ein oder anderen Basics beigebracht. Bei der Hauptschule sieht es schon düsterer aus.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: RsQ am 29.07.2019 12:15
Dafür gibt es ja dann die Lehre. In der Realschule bekommt man auch noch die ein oder anderen Basics beigebracht. Bei der Hauptschule sieht es schon düsterer aus.

Die von mir beschriebene "Problemlage" ist gar nicht an einen Schulabschluss oder eine Ausbildung gekoppelt. Ich stelle bei jungen Leuten eine ganz allgemeine Abkehr von den Gepflogenheiten formeller Kommunikation - wie es sie nun mal in einem Behörden- oder Büro-Kontext braucht - fest. Und da sind auch Schreib- und Lesegewohnheiten nur ein Teilaspekt.
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: RoPa am 30.07.2019 09:07
So ich habe mal Personal angefragt und folgende Antwort erhalten:
gemäß Ausschreibung sind nur Personen mit Hochschulabschluß zugelassen.
Da ich keines habe können Sie mich nicht zulassen.

Finde ich schon sinnfrei, aber letztendlich schneiden Sie sich damit selber... ;-)
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: was_guckst_du am 30.07.2019 09:10
...nach den Profilanforderungen der Stelle war diese Antwort absehbar...
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: RoPa am 30.07.2019 09:51
Ist doch aber schwer im Kopf vereinbar wenn ich genau diese Tätigkeiten schon gemacht habe und mache jemanden zu sagen das er nicht "geeignet" ist.  :-\
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 30.07.2019 10:18
Nein, das ist die Standard Dummheit der Personaler. Verstärkt auftretend bei verbeamteten, da die nicht Tarif Denke haben, sondern in ihrem Beamtenregularien schmoren.

aber es bessert sich...... :o
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: was_guckst_du am 30.07.2019 10:52
aber es bessert sich...... :o

...weil es so Typen wie dich gibt, die den "dummen Personalern", die überwiegend auch noch eingeschränkt "beamtentypisch" denken, mal so richtig den Marsch blasen? ::) ::) ;D ;D
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: WasDennNun am 30.07.2019 11:48
aber es bessert sich...... :o

...weil es so Typen wie dich gibt, die den "dummen Personalern", die überwiegend auch noch eingeschränkt "beamtentypisch" denken, mal so richtig den Marsch blasen? ::) ::) ;D ;D
Wenn du das schon Marsch blasen nennst, tzetze. Sehr empfindlich. :-[ ???

Und ja, unter anderem, weil solche Typen wie ich den verantwortlichen Menschen eine Hilfestellung gebe, den Blickwinkel zu ändern und den Horizont zu erweitern.
Aber nix agro oder blasend, hab ich nicht nötig, geht auch anders und mein Erfolg gibt mir Recht.

Es gibt aber natürlich auch Gute, die selber drauf kommen!!! ;D
Titel: Antw:Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma
Beitrag von: Texter am 30.07.2019 12:00
Bist Du eigentlich "MoinMoin" oder ist der weg?