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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: qucksilver01 am 03.06.2019 14:13

Titel: Zielvorgabe
Beitrag von: qucksilver01 am 03.06.2019 14:13
Hallo zusammen,

ich werde zum 01.07. die öffentliche Verwaltung verlassen....

Nun wurde mir eine Liste mit noch zu erledigenden Tätigkeiten vorgelegt. Diese ist von mir zu unterschreiben (wurde mir gesagt) ...
Ich sehe diese Tätigkeitsliste als sog. "Zielvorgabe" an.

Ist in diesen Fällen der Betriebsrat mit einzubinden? Kann mir evtl. mit Arbeitsrechtlichen Maßnahmen gedroht werden sofern die Liste nicht vollständig abgearbeitet wird?

Mir ist bisher kein ähnlich gelagerter Fall bekannt, dass im Zuge einer Kündigung so verfahren wird...

Vielen Dank für eure Einschätzung

Liebe Grüßle

Quck
Titel: Antw:Zielvorgabe
Beitrag von: was_guckst_du am 03.06.2019 14:43
...wer hat die Liste aufgestellt und wer legt sie vor?
Titel: Antw:Zielvorgabe
Beitrag von: Spid am 03.06.2019 14:57
Welches Drohpotenzial mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen befürchtest Du denn angesichts des ohnehin in weniger als einem Monat endenden Arbeitsverhältnisses?
Titel: Antw:Zielvorgabe
Beitrag von: RsQ am 03.06.2019 14:58
Ist in diesen Fällen der Betriebsrat mit einzubinden? Kann mir evtl. mit Arbeitsrechtlichen Maßnahmen gedroht werden sofern die Liste nicht vollständig abgearbeitet wird?
Interessant wäre mal, woraus diese Maßnahmen bestehen sollen, wenn das Arbeitsverhältnis doch zum Stichtag endet.

Da müsste es doch reichen, sein Wohlwollen und Bemühen zu bekunden ... und im Zweifel dann am letztlich Arbeitstag: "Huch, hab's leider nicht geschafft ... schade. Tschüß!"

(Oh, Spin war - mit dem gleichen Gedanken - Sekunden schneller.)
Titel: Antw:Zielvorgabe
Beitrag von: qucksilver01 am 03.06.2019 15:18
das größte Potential hat sicherlich das Arbeitszeugnis... Es wäre mühsam dies gerichtlich einzuklagen...

Die Liste wurde vom Geschäftsführer sowie dessen Vertreter aufgestellt...
Titel: Antw:Zielvorgabe
Beitrag von: MoinMoin am 04.06.2019 08:06
Also so einen Laufzettel habe ich schon ein halb duzend male bekommen.
Laptop abgeben, Schlüssel abgeben.....
Projektbericht fertigstellen....

Das Arbeitszeugnis einzuklagen ist keine große Sache, der AG muss es ja erstellen.
Es zu korrigieren, damit es dir genehm ist, ist eine andere Sache.

Ich wüsste keinen Grund warum der BP/PR bei eine dienstlichen Anweisung des Vorgesetzten einzubinden wäre.

Sind es denn unmögliche oder unsittliche Dinge die da gefordert werden?

Titel: Antw:Zielvorgabe
Beitrag von: Mayday am 04.06.2019 10:26
Ich sehe diese Tätigkeitsliste als sog. "Zielvorgabe" an.

Dann dürfen die noch zu erledigenden Tätigkeiten ja nur solche sein, welche auch im Arbeitsvertrag fixiert sind. Alles was darüber hinaus geht ist, im Gegensatz zu einer Zielvereinbarung, unzulässig. Wo liegt das Problem?
Titel: Antw:Zielvorgabe
Beitrag von: andi1504 am 04.06.2019 11:30
Wenn Du Deiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung nachkommst, unter angemessener Ausschöpfung Deiner persönlichen Leistungsfähigkeit zu arbeiten, ist doch alles o.k. Was Du nicht schaffst, schaffst Du eben nicht. Du könntest schließlich auch erkranken. Drohende negative Konsequenzen sehe ich da ebenfalls nicht.

Was das Zeugnis angeht, so muss dieses den gesamten Zeitraum Deiner Beschäftigung würdigen. Vielleicht hast Du ja ein Zwischenzeugnis welches noch nicht so alt ist. Das endgültige Zeugnis dürfte dann nicht wesentlich davon abweichen. Bei einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung bzgl. des Zeugnisses ist es so, dass der AG die Darlegungs- und Beweislast trägt, wenn er das Zeugnis mit einer Note schlechter als 3 formuliert. Will der AN hingegen ein Zeugnis mit einer Benotung von besser als 3 haben, dann trägt er die Darlegungs- und Beweislast hierfür.