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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: icheinfachunverbesserlich am 05.08.2019 19:05

Titel: Quotenhebung einer Besoldungsgruppe
Beitrag von: icheinfachunverbesserlich am 05.08.2019 19:05
... wie geht's? Werden alle neun Stellen einzeln ausgeschriebenen oder setzt man die gut beurteilten Personen der Stufen darunter drauf?
Titel: Antw:Quotenhebung einer Besoldungsgruppe
Beitrag von: Casiopeia1981 am 06.08.2019 12:33
Wer will was, wann und warum anheben?
Titel: Antw:Quotenhebung einer Besoldungsgruppe
Beitrag von: 2strong am 06.08.2019 14:10
Ich ahne, was gemeint ist, und antworte: Es kommt darauf an.

Wenn eine Angebung der Beförderungsobergrenzen erfolgt (wie z B. für die Zollverwaltung aufgrund BesStMG angedacht), kann sowohl auf Basis aktueller Beurteilungen befördert werden, was ich für Großbehörden wie Zollverwaltung, Polizei etc. vermute, oder durch Einzelausschreibung entsprechender Dienstposten, was kleinere Behörden eher tun werden.

Das selbe Prinzip gilt bei der Ausbringung neuer (Plan-)Stellen ohne Veränderung bestehender Obergrenzen.
Titel: Antw:Quotenhebung einer Besoldungsgruppe
Beitrag von: Johnny75 am 07.08.2019 08:29
Die Frage entstand nicht zufällig aufgrund der Anhebung der AB bei den BwDLZ der Bw-Verwaltung von A9g-A11 auf A12?  ;)
Titel: Antw:Quotenhebung einer Besoldungsgruppe
Beitrag von: inter omnes am 08.08.2019 19:12
Die Frage entstand nicht zufällig aufgrund der Anhebung der AB bei den BwDLZ der Bw-Verwaltung von A9g-A11 auf A12?  ;)

Mit AB sind die Ausbildungsbeauftragten gemeint? Mir ist und bleibt schleiferhaft, wie so eine Funktion überhaupt im Hauptamt - und dann auch noch im Bereich A11/12 - besoldet werden kann. Das wird bei anderen Behörden in vergleichbarem Größenumfang im Hinblick auf die Betreuungsstärke der Azubis und Anwärtern oft von den Geschäftsstellenleitern im Nebenamt erledigt...
Titel: Antw:Quotenhebung einer Besoldungsgruppe
Beitrag von: Slider26 am 14.08.2019 11:48
Die Frage entstand nicht zufällig aufgrund der Anhebung der AB bei den BwDLZ der Bw-Verwaltung von A9g-A11 auf A12?  ;)

Mit AB sind die Ausbildungsbeauftragten gemeint? Mir ist und bleibt schleiferhaft, wie so eine Funktion überhaupt im Hauptamt - und dann auch noch im Bereich A11/12 - besoldet werden kann. Das wird bei anderen Behörden in vergleichbarem Größenumfang im Hinblick auf die Betreuungsstärke der Azubis und Anwärtern oft von den Geschäftsstellenleitern im Nebenamt erledigt...


Nope. Muss dir widersprechen. Auch in Bundesbereichen außerhalb der Bundeswehr sind diese A12 ;)
Titel: Antw:Quotenhebung einer Besoldungsgruppe
Beitrag von: inter omnes am 15.08.2019 13:19
Die Frage entstand nicht zufällig aufgrund der Anhebung der AB bei den BwDLZ der Bw-Verwaltung von A9g-A11 auf A12?  ;)

Mit AB sind die Ausbildungsbeauftragten gemeint? Mir ist und bleibt schleiferhaft, wie so eine Funktion überhaupt im Hauptamt - und dann auch noch im Bereich A11/12 - besoldet werden kann. Das wird bei anderen Behörden in vergleichbarem Größenumfang im Hinblick auf die Betreuungsstärke der Azubis und Anwärtern oft von den Geschäftsstellenleitern im Nebenamt erledigt...


Nope. Muss dir widersprechen. Auch in Bundesbereichen außerhalb der Bundeswehr sind diese A12 ;)

Dann sind die Länder personell etwas effizienter aufgestellt als der Bund; aber das deckt sich ohnehin durchweg mit meiner persönlichen Erfahrung :-)
Titel: Antw:Quotenhebung einer Besoldungsgruppe
Beitrag von: Bastel am 20.08.2019 13:28
Die Frage entstand nicht zufällig aufgrund der Anhebung der AB bei den BwDLZ der Bw-Verwaltung von A9g-A11 auf A12?  ;)

Mit AB sind die Ausbildungsbeauftragten gemeint? Mir ist und bleibt schleiferhaft, wie so eine Funktion überhaupt im Hauptamt - und dann auch noch im Bereich A11/12 - besoldet werden kann. Das wird bei anderen Behörden in vergleichbarem Größenumfang im Hinblick auf die Betreuungsstärke der Azubis und Anwärtern oft von den Geschäftsstellenleitern im Nebenamt erledigt...

Bei uns macht das ein A10er nebenbei... Er hat i.d.R. zwei Anwärter zu betreuen.
Titel: Antw:Quotenhebung einer Besoldungsgruppe
Beitrag von: Johnny75 am 20.08.2019 20:13
Die Frage entstand nicht zufällig aufgrund der Anhebung der AB bei den BwDLZ der Bw-Verwaltung von A9g-A11 auf A12?  ;)

Mit AB sind die Ausbildungsbeauftragten gemeint? Mir ist und bleibt schleiferhaft, wie so eine Funktion überhaupt im Hauptamt - und dann auch noch im Bereich A11/12 - besoldet werden kann. Das wird bei anderen Behörden in vergleichbarem Größenumfang im Hinblick auf die Betreuungsstärke der Azubis und Anwärtern oft von den Geschäftsstellenleitern im Nebenamt erledigt...

Bei uns macht das ein A10er nebenbei... Er hat i.d.R. zwei Anwärter zu betreuen.

Na, das sind dann in der Bw schon andere Zahlen...
Titel: Antw:Quotenhebung einer Besoldungsgruppe
Beitrag von: inter omnes am 20.08.2019 20:16
Bei uns macht das in Personalunion der Geschäftsstellenleiter (A12 / vergleichbar mit dem Teilbereichsleiter Interne Dienste in der Bw-Verwaltung, dort m.W. n mit A11 besoldet) mit. Allerdings bei einer Betreuungsstärke von bis zu 40 Anwärtern...
Titel: Antw:Quotenhebung einer Besoldungsgruppe
Beitrag von: icheinfachunverbesserlich am 03.09.2019 18:58
Danke für die Antworten, besonders an 2strong  ;)
Titel: Antw:Quotenhebung einer Besoldungsgruppe
Beitrag von: Klecks am 27.09.2019 15:02
Hi,

also die letzte Anhebung in einem anderen Fachbereich im Bereich Bw-Verw wurde einzeln ausgeschrieben.
Würde mich wundern, wenn das diesmal anders laufen sollte.

Gruß
Titel: Antw:Quotenhebung einer Besoldungsgruppe
Beitrag von: icheinfachunverbesserlich am 09.10.2019 07:50
Zur Erklärung:

Mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz soll die Obergrenze für Beförderungsämter im mittleren Zolldienst bei A9m von 40% auf 50% angehoben werden.

Vor einigen Jahren ist dies schon einmal von 37,5% auf 40% gemacht worden.

https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/BDZ_aktuell/BDZ_aktuell_2015/151116_BDZ_aktuell_12.pdf

Damals haben alle mit - ich glaube - 12 Punkten und mehr in der A8er Beurteilung eine A9er Stelle zugewiesen bekommen.

Ich wollte nur wissen, ob das gängige Praxis oder eine Ausnahme war.
Titel: Antw:Quotenhebung einer Besoldungsgruppe
Beitrag von: 2strong am 11.10.2019 01:45
In Großbehörden ist das üblich und auch empfehlenswert, weil die Differenzierung nach Beurteilungsgesamtnote ein rechtssicheres, weil anerkanntes Kriterium ist.

Kleinere Behörden kriegen in aller Regel zu wenig höherwertige Planstellen, um ganze Beurteilungsnotengruppen befördern zu können. Deshalb bleibt denen oft nur die Weg über Einzelausschreibungen.
Titel: Antw:Quotenhebung einer Besoldungsgruppe
Beitrag von: icheinfachunverbesserlich am 01.12.2019 19:45
Kann mir jemand sagen, ob die vom BDZ versprochenen 820 Stellen bei A9 schon die Hebung der Quote von 40 auf 50 % nach Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz ist oder ob da noch was kommt? Mir kommt das sehr wenig vor, aber ich weiß nicht, wie viele A9er es zurzeit beim Zoll gibt.

https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-bewirkt-mehr-licht-als-schatten-im-planstellenhaushalt-der-bundesfinanzverwaltung.html
Titel: Antw:Quotenhebung einer Besoldungsgruppe
Beitrag von: 2strong am 03.12.2019 00:30
Die Hebung von 820 Planstellen führt zu  einer Quote der Planstellen der Besoldungsgruppen A 9 und A 9+Z von knapp 45 % (auf Basis des Stellenplans der Zollverwaltung 2019). M. E. ist also noch "Luft" für rd. 850 weitere Hebungen.