Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ITSpeziHBW40 am 09.12.2023 18:27
-
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich habe einen Vollzeitvertrag und vom 23.11 bis 22.12 eine Verringerung meiner Arbeitszeit auf 16 Stunden beantragt.
Ich frage mich jetzt, ob ich 1800€ IAP bekomme oder nur 16/39,8?
Auf der einen Seite ist am 09.12.2023 meine wöchentliche Arbeitszeit bei 16h.
Auf der anderen Seite habe ich einen unbefristeten Vollzeitvertrag und die Verringerung der Arbeitszeit ist nur temporär.
Außerdem würde ich bei purer Elternzeit (ruhender Arbeitsvertrag) die 1800€ komplett kriegen würde (mein Verständnis). Wenn ich jetzt mit der Teilzeitarbeit benachteiligt würde, fände ich grob unfair.
Wie ist eure neutrale Sicht auf dieses Szenario? Gibt es vergleichsweise ähnliche Fälle aus der tvöd-Runde?
Viele Grüße
-
Maßgeblich sind die Verhältnisse am 09.12.2023 (w
Wortlaut Tarifvertrag Inflationsausgleich), du wirst also in den sauren Apfel beißen müssen, da du zu diesem Zeitpunkt teilzeitbeschäftigt bist.
-
Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.
Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.
Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher
Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!
-
Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.
Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.
Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher
Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!
Verstehe ich auch so. 1800€ ja, monatlich ab Januar nein, weil an keinem Tag Entgelt erzielt wird
Das diejenigen in kompletter Elternzeit 1800 € bekommen und in Elternzeit teilzeitarbeitende Menschen nur anteilig, finde ich nicht fair. Wenn es so ausbezahlt wird, würde ich zumindest eine Rechtsberatung (wegen Gleichbehandlung) in Betracht ziehen.
-
Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.
Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.
Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher
Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!
Wann hast du das letzte Mal Entgelt erhalten?
-
Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.
Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.
Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher
Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!
Verstehe ich auch so. 1800€ ja, monatlich ab Januar nein, weil an keinem Tag Entgelt erzielt wird
Das diejenigen in kompletter Elternzeit 1800 € bekommen und in Elternzeit teilzeitarbeitende Menschen nur anteilig, finde ich nicht fair. Wenn es so ausbezahlt wird, würde ich zumindest eine Rechtsberatung (wegen Gleichbehandlung) in Betracht ziehen.
Wenn ein Beschäftigter vor der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet hat, erhält dieser natürlich auch nur die Anteilige IAP.
-
Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.
Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.
Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher
Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!
Verstehe ich auch so. 1800€ ja, monatlich ab Januar nein, weil an keinem Tag Entgelt erzielt wird
Das diejenigen in kompletter Elternzeit 1800 € bekommen und in Elternzeit teilzeitarbeitende Menschen nur anteilig, finde ich nicht fair. Wenn es so ausbezahlt wird, würde ich zumindest eine Rechtsberatung (wegen Gleichbehandlung) in Betracht ziehen.
Wenn ein Beschäftigter vor der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet hat, erhält dieser natürlich auch nur die Anteilige IAP.
Ja das ist mir schon klar. Aber angenommen, ich hätte mich nach der Geburt meines Sohnes komplett in Elternzeit verabschiedet, so hätte ich 1800 bekommen. Dafür, dass ich noch für 16h zur Verfügung stehe werde ich bestraft und erhalte 1100€ weniger. Da hätte ich den ersten Lebensmonat auch mit Urlaub, Zeitausgleich und zur Not Sonderurlaub verbringen können und hätte finanziell mehr davon
-
Ich kann da keine Ungleichbehandlung erkennen. Schließlich hast du dann Anspruch auf Elterngeld, dein Teilzeitgehalt und die anteilige IAP.
-
Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.
Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.
Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher
Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!
Wann hast du das letzte Mal Entgelt erhalten?
Ende Juli, danach Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss bis Anfang November
-
Ich kann da keine Ungleichbehandlung erkennen. Schließlich hast du dann Anspruch auf Elterngeld, dein Teilzeitgehalt und die anteilige IAP.
Teilzeit in Elternzeit: Halbes Elterngeld, weil Elterngeld Plus, Teilzeitgehalt, weil Arbeitsleistung erbracht wird und 700€ IAP
Derjenige der komplett in Elternzeit geht: ganzes Elterngeld, kein Gehalt, weil keine Arbeitsleistung und volle IAP
Und dafür beide an 11/12 Monaten Vollzeit gearbeitet
-
Du hättest dich auch für Basiselterngeld entscheiden können. Letztlich sehe ich nach wie vor keine Ungleichbehandlung.
Wenn du wirklich klagen solltest, würde ich mich sehr freuen, wenn du uns hier das Ergebnis mitteilen würdest.
-
Ich kann da keine Ungleichbehandlung erkennen. Schließlich hast du dann Anspruch auf Elterngeld, dein Teilzeitgehalt und die anteilige IAP.
Ich auch nicht. Die anteilige IAP zu bekommen, so ergeht es (auch im TVÖD) allen Teilzeitbeschäftigten. Da dies der Wille der Tarifvertragsparteien ist und sie leider solche Härten in Kauf nehmen, sehe ich nicht, dass ein Verfahren erfolgreich wäre.
-
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe im Mai entbunden und bin bis nächstes Jahr Mai 2024 in Elternzeit. Die Inflationszahlung in Höhe von 1.800,00€ bekommt man ja nur, wenn man in der Zeit vom 01.08.2023-08.12.2023 mindestens einen Tag Anspruch auf Entgelt hatte. Gehört dazu auch die Jahressonderzahlung? Ich habe im November auch die Differenzbeträge aufgrund der Höhergruppierung in EG9a erhalten. Bekomme ich also durch die beiden Zahlungen im November ebenfalls die Inflationszahlung in Höhe von 1.800,00€?
Vielen Dank!
-
Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.
Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.
Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher
Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!
Wann hast du das letzte Mal Entgelt erhalten?
Ende Juli, danach Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss bis Anfang November
Dann steht dir die IAP Ende Dezember zu. Die Höhe bemisst sich danach, ob du zuvor in Voll--oder Teilzeit gearbeitet hast.
-
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe im Mai entbunden und bin bis nächstes Jahr Mai 2024 in Elternzeit. Die Inflationszahlung in Höhe von 1.800,00€ bekommt man ja nur, wenn man in der Zeit vom 01.08.2023-08.12.2023 mindestens einen Tag Anspruch auf Entgelt hatte. Gehört dazu auch die Jahressonderzahlung? Ich habe im November auch die Differenzbeträge aufgrund der Höhergruppierung in EG9a erhalten. Bekomme ich also durch die beiden Zahlungen im November ebenfalls die Inflationszahlung in Höhe von 1.800,00€?
Vielen Dank!
Lies dir mal bitte §4 Abs 2 des TV Inflationsausgleich durch, ich denke, dass du zu einem der genannten Personenkreise gehören könntest (Leistungen nach §18-20 MuSchG). Bis wann hast du die Mutterschaftsleistungen der Krankenkasse erhalten (meist 13 Euro täglich)?
-
Ich habe Mutterschaftsleistungen nur bis zum 28.06.2023 erhalten.
-
Ich kann da keine Ungleichbehandlung erkennen. Schließlich hast du dann Anspruch auf Elterngeld, dein Teilzeitgehalt und die anteilige IAP.
Ich auch nicht. Die anteilige IAP zu bekommen, so ergeht es (auch im TVÖD) allen Teilzeitbeschäftigten. Da dies der Wille der Tarifvertragsparteien ist und sie leider solche Härten in Kauf nehmen, sehe ich nicht, dass ein Verfahren erfolgreich wäre.
Wie gesagt, aus meiner Sicht wird in der Gruppe der Elternzeitnehmenden mit zweierlei Maß gemessen. Ich finde, dass für alle Elternzeitnehmenden der aktuelle Arbeitsvertrag ruht und die Auszahlung in voller Höhe stattfinden sollte.
Oder eben die Menschen in Elternzeit ohne Arbeitszeit gar keine IAP kriegen und die Menschen mit Arbeitszeit eben anteilig.
Auch ist es ärgerlich, dass der Stichtag direkt auf den Tag des Abschlusses gelegt wird. Sonst hätten die Beschäftigten Zeit gehabt sich zu überlegen, ob es jetzt die Elternzeit sein muss und ob sie mit Arbeitszeit einhergeht. Das was ich jetzt durch die Reduzierung der Arbeitszeit erhalte, entspricht ungefähr der weggefallenen IAP. Dann hätte ich für das gleiche Geld gar keine Arbeitsleistung erbringen können.
-
Ich habe Mutterschaftsleistungen nur bis zum 28.06.2023 erhalten.
Und seit dem 29.06. Elterngeld?
-
Ich habe Mutterschaftsleistungen nur bis zum 28.06.2023 erhalten.
Und seit dem 29.06. Elterngeld?
Richtig. Ich habe dann noch Ende November die volle Jahressonderzahlung und die Differenzbeträge aufgrund der Höhergruppierung in EG9a bekommen.
-
Dann erhälst du, wenn ich den TV Inflationsausgleich richtig interpretiere, auch die IAP Ende Dezember.
-
Dann erhälst du, wenn ich den TV Inflationsausgleich richtig interpretiere, auch die IAP Ende Dezember.
Das wäre wunderbar. An was genau machst du das fest? Nimmst du an, dass die Jahressonderzahlung und die Nachzahlung Entgelt im Sinne des TV Inflationsausgleich ist?
-
Dann erhälst du, wenn ich den TV Inflationsausgleich richtig interpretiere, auch die IAP Ende Dezember.
Das wäre wunderbar. An was genau machst du das fest? Nimmst du an, dass die Jahressonderzahlung und die Nachzahlung Entgelt im Sinne des TV Inflationsausgleich ist?
Bei der Jahressonderzahlung handelt es sich auch um (zusatzversorgungspflichtiges) Entgelt, weshalb du im vorgegeben Zeitraum Anspruch auf Entgelt hattest. Da dein Beschäftigungsverhältnis am 09.12. ruht, ist der letzte Tag vor Beginn deines Mutterschutzes maßgeblich. Wenn du da in Vollzeit beschäftigt warst, sollte dir der volle Betrag zustehen.
-
Dann erhälst du, wenn ich den TV Inflationsausgleich richtig interpretiere, auch die IAP Ende Dezember.
Das wäre wunderbar. An was genau machst du das fest? Nimmst du an, dass die Jahressonderzahlung und die Nachzahlung Entgelt im Sinne des TV Inflationsausgleich ist?
Bei der Jahressonderzahlung handelt es sich auch um (zusatzversorgungspflichtiges) Entgelt, weshalb du im vorgegeben Zeitraum Anspruch auf Entgelt hattest. Da dein Beschäftigungsverhältnis am 09.12. ruht, ist der letzte Tag vor Beginn deines Mutterschutzes maßgeblich. Wenn du da in Vollzeit beschäftigt warst, sollte dir der volle Betrag zustehen.
Ich danke dir vielmals!
-
Was die Zahlung der Jahressonderzahlung ("Anspruch auf Entgelt" iSd TV Inflationsausgleich) betrifft, gab es eine vergleichbare Diskussion bereits im Bereich des TVöD:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121960.msg322853.html#msg322853
Hier wurde die vorliegende Frage anders bewertet unter Bezugnahme auf das dort genannte Schreiben des BMI, das von "laufendem Entgelt" spricht:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.html
Ob diesbezüglich zwischenzeitlich arbeitsgerichtiche Entscheidungen vorliegen, ist mir nicht bekannt.
Hier muss man sich im Bedarfsfalle ggf. auf einen Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber einlassen. Interessant dürfte auch sein, ob die TdL hier in ihren wohl zu erwartenden Durchführungshinweisen zum TV Inflationsausgleich das vorliegende Thema aufgreift (wenngleich solche Äußerungen ja rein arbeitgeberinterne Rechtsauffassungen darstellen, welche die Gerichte in keinster Weise binden).
-
Was die Zahlung der Jahressonderzahlung ("Anspruch auf Entgelt" iSd TV Inflationsausgleich) betrifft, gab es eine vergleichbare Diskussion bereits im Bereich des TVöD:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121960.msg322853.html#msg322853
Hier wurde die vorliegende Frage anders bewertet unter Bezugnahme auf das dort genannte Schreiben des BMI, das von "laufendem Entgelt" spricht:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.html
Ob diesbezüglich zwischenzeitlich arbeitsgerichtiche Entscheidungen vorliegen, ist mir nicht bekannt.
Hier muss man sich im Bedarfsfalle ggf. auf einen Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber einlassen. Interessant dürfte auch sein, ob die TdL hier in ihren wohl zu erwartenden Durchführungshinweisen zum TV Inflationsausgleich das vorliegende Thema aufgreift (wenngleich solche Äußerungen ja rein arbeitgeberinterne Rechtsauffassungen darstellen, welche die Gerichte in keinster Weise binden).
Dann wird es im TVL nicht anders sein. Ich werde wohl leer ausgehen ….
-
Hallo zusammen,
habe ich als ehemalig beschäftiger (Januar bis Ende August 2023) einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie die anteilig für die Monate berechnet wird?
Danke und LG
-
Da muss man erst mal die nächsten Wochen bzw. wohl Monate abwarten, ob und wenn ja wie sich die Arbeitgeberseite hierzu positioniert. Vielleicht erfolgt bis dahin auch eine Entscheidung durch die Arbeitsgerichtsbarkeit (bzgl. der Situation im Bereich des TVöD).
-
Nein.
-
Wie sieht das aus, wenn man vom 09.11. bis zum 21.12.2023 in Elternzeit ist und den Rest des Jahres komplett als Lehrer (TV-L) gearbeitet hat? Bekommt man dann die einmalige Inflationsprämie von 1800€?
-
ich fange am 16.12 meinen neuen Job bei einem Träger an der nach TV-L bezahlt ,
habe ich dann anspruch auf die Zahlung ? vorher war ich bei einem träger der nicht nach TV-L und TVöD gezahlt hat
-
Ja, sofern in der Elternzeit keine Teilzeittätigkeit ausgeübt wurde.
§ 2 TV Inflationsausgleich. Inflationsausgleichs-Einmalzahlung
(1) Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleichs-Einmalzahlung), die zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt hatten.
-
ich fange am 16.12 meinen neuen Job bei einem Träger an der nach TV-L bezahlt ,
habe ich dann anspruch auf die Zahlung ? vorher war ich bei einem träger der nicht nach TV-L und TVöD gezahlt hat
Manmuss am 9. Dezember im Arbeitsvhältnis bei dem Arbeitgeber stehen. Also hier kein Anspruch
-
ich fange am 16.12 meinen neuen Job bei einem Träger an der nach TV-L bezahlt ,
habe ich dann anspruch auf die Zahlung ? vorher war ich bei einem träger der nicht nach TV-L und TVöD gezahlt hat
Du bekommst zwar die 1800 € Einmalzahlung nicht (Stichtag ist der 09.12.2023), jedoch die 120 € Inflationsausgleichs-Monatszahlung von 01-10/2024 auf Grundlage von § 3 Abs. 1 TV Inflationsausgleich.
-
Hallo zusammen,
habe ich als ehemalig beschäftiger (Januar bis Ende August 2023) einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie die anteilig für die Monate berechnet wird?
Danke und LG
Als Beschäftigter bist nichts wert und erst Recht als Ehemaliger. Nur Beamte interessieren den Arbeitgeber. Der Hamburger Finanzsenator als Verhandlungsführer zeigt dies bei Twitter klar: Jede Frage bezüglich Beamte beantwortet, Null Fragen von Angestellten!
-
ich fange am 16.12 meinen neuen Job bei einem Träger an der nach TV-L bezahlt ,
habe ich dann anspruch auf die Zahlung ? vorher war ich bei einem träger der nicht nach TV-L und TVöD gezahlt hat
Du bekommst zwar die 1800 € Einmalzahlung nicht (Stichtag ist der 09.12.2023), jedoch die 120 € Inflationsausgleichs-Monatszahlung von 01-10/2024 auf Grundlage von § 3 Abs. 1 TV Inflationsausgleich.
Ergänzend:
Es besteht möglicherweise ein Anspruch auf die Inflationsausgleichs-Monatszahlungen ab Januar 2024. Das hängt aber von der Ausgestaltung der arbeitsvertraglichen Regelung bzgl. der Anwendbarkeit des TV-L (und ihn ergänzender Tarifverträge) ab.
Dieses Thema wurde hier im Übrigen in der Vergangenheit schon für den TV Inflationsausgleich im Bereich des TVöD und die jeweilgen Tarifverträge zur Corona-Sonderzahlung diskutiert, z. B. wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist: "in Anlehnung an TV-L", "Vergütung erfolgt nach TV-L" usw.
So mancher "Träger", also Arbeitgeber der nicht Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbandes ist, soll wohl die Gewährung solcher Sonderzahlungen vor dem Hintergrund der arbeitsvertraglichen Ausgestaltung im o. g. Sinne eher "restriktiv" handhaben.
-
Was die Zahlung der Jahressonderzahlung ("Anspruch auf Entgelt" iSd TV Inflationsausgleich) betrifft, gab es eine vergleichbare Diskussion bereits im Bereich des TVöD:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121960.msg322853.html#msg322853
Hier wurde die vorliegende Frage anders bewertet unter Bezugnahme auf das dort genannte Schreiben des BMI, das von "laufendem Entgelt" spricht:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.html
Ob diesbezüglich zwischenzeitlich arbeitsgerichtiche Entscheidungen vorliegen, ist mir nicht bekannt.
Hier muss man sich im Bedarfsfalle ggf. auf einen Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber einlassen. Interessant dürfte auch sein, ob die TdL hier in ihren wohl zu erwartenden Durchführungshinweisen zum TV Inflationsausgleich das vorliegende Thema aufgreift (wenngleich solche Äußerungen ja rein arbeitgeberinterne Rechtsauffassungen darstellen, welche die Gerichte in keinster Weise binden).
Dann wird es im TVL nicht anders sein. Ich werde wohl leer ausgehen ….
Sehe ich anders. Schreibe doch bitte nochmals, ob du die Zahlung erhalten hast. Ich bin mir nämlich sehr sicher, dass du diese erhalten wirst.
-
Was die Zahlung der Jahressonderzahlung ("Anspruch auf Entgelt" iSd TV Inflationsausgleich) betrifft, gab es eine vergleichbare Diskussion bereits im Bereich des TVöD:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121960.msg322853.html#msg322853
Hier wurde die vorliegende Frage anders bewertet unter Bezugnahme auf das dort genannte Schreiben des BMI, das von "laufendem Entgelt" spricht:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.html
Ob diesbezüglich zwischenzeitlich arbeitsgerichtiche Entscheidungen vorliegen, ist mir nicht bekannt.
Hier muss man sich im Bedarfsfalle ggf. auf einen Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber einlassen. Interessant dürfte auch sein, ob die TdL hier in ihren wohl zu erwartenden Durchführungshinweisen zum TV Inflationsausgleich das vorliegende Thema aufgreift (wenngleich solche Äußerungen ja rein arbeitgeberinterne Rechtsauffassungen darstellen, welche die Gerichte in keinster Weise binden).
Dann wird es im TVL nicht anders sein. Ich werde wohl leer ausgehen ….
Sehe ich anders. Schreibe doch bitte nochmals, ob du die Zahlung erhalten hast. Ich bin mir nämlich sehr sicher, dass du diese erhalten wirst.
Ich werde euch informieren, sobald ich etwas erfahren habe bzw. eine Zahlung erhalten habe oder nicht.
-
Hallo zusammen,
meine Entbindung war in Mitte April. Anschließend war in Mutterschutz und Elternzeit.
Da die Entbindung leider schief lief, bin ich seitdem immer noch krankgeschrieben. Ein Anspruch auf Krankengeld habe ich zwar, allerdings ruht er aufgrund von Elternzeit.
Ich frage mich jetzt, ob ich Anspruch auf IAP habe?
-
Da bin ich gespannt. War such für die Jahressonderzahlung berechtigt und meine entgeltstufe wurde erhöht. bin seit März in Elternzeit. Verstehe nicht, warum man das nicht bekommen sollte. Hat man etwa keine Inflation in Elternzeit? Da wundert sich der Staat, dass viele keine Kinder mehr haben möchten, wenn man in der Elternzeit benachteiligt wird.
-
bin seit März in Elternzeit. Verstehe nicht, warum man das nicht bekommen sollte. Hat man etwa keine Inflation in Elternzeit?
Weil du während der Elternzeit keinen Entgeltanspruch ggü. deinem Arbeitgeber hast. Wenn, dann solltest du die Forderung nach einem Inflationsausgleich für Elterngeldbezieher_innen nicht gegenüber deinem Arbeitgeber formulieren (denn für den bist du, bezogen auf den Lohn, temporär nicht mehr da), sondern gegenüber der Elterngeldstelle, d.h., gegenüber dem Bund.
Es erscheint mir irgendwie seltsam, warum Leute immer wieder die verschiedenen Ebenen durcheinanderwerfen. Das Land zahlt dir als Angestellte_r deinen Lohn. Jetzt arbeitest du nicht, also zahlt es dir nichts. Der Bund will diesen Verdienstausfall etwas abfedern, also zahlt er Elterngeld. Freu dich doch, dass du statt nichts -- wie z.B. in den USA -- einen Teil deines Verdienstausfalls ersetzt bekommst! Aber nur, weil dein Arbeitgeber jetzt anderen seiner Beschäftigten etwas mehr zahlt, hat das noch keine Auswirkungen darauf, was dir der Bund nun als Lohnersatzleistung überweist...
-
Hallo zusammen,
bin leider seit 1.4.2023 im Krankengeldbezug wegen einer schweren Erkrankung. Den Krankengeldzuschuss erhalte ich nicht mehr. Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich die Prämie? Ich gehe ab der nächsten Woche wieder arbeiten.
Viele Grüße AndreaS
-
Die Inflationsausgleichszahlung gbt es in verschiedenen Raten. Auf die Dezemberrate von 1800€ hat Anspruch, wer im Zeitraum vom 01.08. bis 08.12. 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Krankengeldzuschuss hatte. Wenn das für dich zutrifft, dann erhältst du diese Rate, sonst nicht.
Für die Monate Januar bis Oktober 2024 gibt es jeweils 120€ für alle, die im entsprechenden Monat für mindestens einen Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Krankengeldzuschuss haben. Das könnte dann für dich wieder greifen.
-
Da bin ich gespannt. War such für die Jahressonderzahlung berechtigt und meine entgeltstufe wurde erhöht. bin seit März in Elternzeit. Verstehe nicht, warum man das nicht bekommen sollte. Hat man etwa keine Inflation in Elternzeit? Da wundert sich der Staat, dass viele keine Kinder mehr haben möchten, wenn man in der Elternzeit benachteiligt wird.
Bin da ganz deiner Meinung! Die Inflationszahlung dient zur Abmilderung der gestiegenen Preise in 2023 und 2024. So steht es auch im TV Inflationsausgleich. Und wir haben auch in 2023 gearbeitet. Ich würde mir wünschen, dass jeder, der in Elternzeit ist die Prämie erhält, bezweifle es derzeit jedoch sehr.
-
Danke für die Antwort. im August habe ich Krankengeldzuschuss erhalten. Dann müsste ich danach tatsächlich die Prämie erhalten. Kann in das irgendwo nachlesen?
-
Hallo Andrea,
der TV Inflationsausgleich ist bei der TdL oder hier auf der Website einsehbar. Wenn du im August noch Krankengeldzuschuss erhalten hast, stehen dir die 1800 zu.
Ich wünsche dir gesundheitlich alles erdenklich Gute.
-
Ganz herzlichen Dank für die lieben Wünsche.
-
Bin da ganz deiner Meinung! Die Inflationszahlung dient zur Abmilderung der gestiegenen Preise in 2023 und 2024. So steht es auch im TV Inflationsausgleich.
Jaein:
§4 Absatz (1) Satz 2: Es handelt sich jeweils um einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes für die Jahre 2023 und 2024.
(Unterstreichung durch mich)
In der Elternzeit hat man gerade keinen Arbeitgeber; das Arbeitsverhältnis ruht. Man hat keinen Anspruch auf Entgelt -- man arbeitet ja auch nicht. Und der Tarif-Vertrag regelt eindeutig, wer Anspruch auf die Zahlung hat:
§ 2
Inflationsausgleichs-Einmalzahlung
(1) Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleichs-Einmalzahlung), die zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt hatten.
[...]
§ 3
Inflationsausgleichs-Monatszahlungen
(1) 1Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten in den Monaten Januar 2024 bis Oktober 2024 (Bezugsmonate) monatliche Sonderzahlungen (Inflationsausgleichs-Monatszahlungen). 2Die Auszahlung erfolgt mit dem Entgelt für den jeweiligen Bezugsmonat, die Auszahlung für die Monate Januar 2024 bis März 2024 erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt. 3Der Anspruch auf Inflationsausgleichs-Monatszahlungen besteht jeweils nur, wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis besteht und an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
[...]
§4
(2) 1Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 2 Absatz 1 bzw. § 3 Absatz 1 Satz 3 sind auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus Anlass der in § 21 Satz 1 TV-L und § 29 TV-L genannten Ereignisse und der Anspruch auf Krankengeldzuschuss (§ 22 Absatz 2 und 3 TV-L), auch wenn dieser wegen der Höhe des zustehenden Krankengeldes oder einer entsprechenden gesetzlichen Leistung nicht gezahlt wird. 2Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 2 Absatz 1 bzw. § 3 Absatz 1 Satz 3 sind ferner die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung nach §§ 9, 13 und 14 TVA-L BBiG, §§ 9, 13 und 14 TVA-L Pflege, §§ 9, 13 und 14 TVA-L Gesundheit, §§ 9, 13 und 14 TVdS-L sowie §§ 10, 11 und 12 TV Prakt-L. 3Einem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt sind der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V oder entsprechender gesetzlicher Leistungen, Leistungen nach § 56 IfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Absatz 3 SGB XI, Kurzarbeitergeld und Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG sowie Verletztengeld nach § 45 SGB VII.
Elternzeit zählt offenbar nicht dazu...
-
Das ist leider formal korrekt. Nichtsdestotrotz ist es eine menschlich gesehen dämliche Regelung. Dann hat der Gesetzgeber die Leute in Elternzeit schlicht vergessen.
-
Bin da ganz deiner Meinung! Die Inflationszahlung dient zur Abmilderung der gestiegenen Preise in 2023 und 2024. So steht es auch im TV Inflationsausgleich.
Jaein:
§4 Absatz (1) Satz 2: Es handelt sich jeweils um einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes für die Jahre 2023 und 2024.
(Unterstreichung durch mich)
In der Elternzeit hat man gerade keinen Arbeitgeber; das Arbeitsverhältnis ruht. Man hat keinen Anspruch auf Entgelt -- man arbeitet ja auch nicht. Und der Tarif-Vertrag regelt eindeutig, wer Anspruch auf die Zahlung hat:
§ 2
Inflationsausgleichs-Einmalzahlung
(1) Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleichs-Einmalzahlung), die zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt hatten.
[...]
§ 3
Inflationsausgleichs-Monatszahlungen
(1) 1Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten in den Monaten Januar 2024 bis Oktober 2024 (Bezugsmonate) monatliche Sonderzahlungen (Inflationsausgleichs-Monatszahlungen). 2Die Auszahlung erfolgt mit dem Entgelt für den jeweiligen Bezugsmonat, die Auszahlung für die Monate Januar 2024 bis März 2024 erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt. 3Der Anspruch auf Inflationsausgleichs-Monatszahlungen besteht jeweils nur, wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis besteht und an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
[...]
§4
(2) 1Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 2 Absatz 1 bzw. § 3 Absatz 1 Satz 3 sind auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus Anlass der in § 21 Satz 1 TV-L und § 29 TV-L genannten Ereignisse und der Anspruch auf Krankengeldzuschuss (§ 22 Absatz 2 und 3 TV-L), auch wenn dieser wegen der Höhe des zustehenden Krankengeldes oder einer entsprechenden gesetzlichen Leistung nicht gezahlt wird. 2Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 2 Absatz 1 bzw. § 3 Absatz 1 Satz 3 sind ferner die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung nach §§ 9, 13 und 14 TVA-L BBiG, §§ 9, 13 und 14 TVA-L Pflege, §§ 9, 13 und 14 TVA-L Gesundheit, §§ 9, 13 und 14 TVdS-L sowie §§ 10, 11 und 12 TV Prakt-L. 3Einem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt sind der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V oder entsprechender gesetzlicher Leistungen, Leistungen nach § 56 IfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Absatz 3 SGB XI, Kurzarbeitergeld und Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG sowie Verletztengeld nach § 45 SGB VII.
Elternzeit zählt offenbar nicht dazu...
Mir ist das alles klar. Ich habe das alles gelesen und schreibe ja auch, dass ich bezweifle, dass wir irgendetwas bekommen werden. Trotzdem waren wir dieses Jahr noch im Dienst. Und auch wir haben Einbußen ohne Ende! Für die Eltern, die zb Mitte Dezember wieder den Dienst antreten, ist es noch härter. Die bekommen die 1.800,00€ auch nicht! Egal wie man es dreht und wendet, es ist und bleibt nicht fair!
-
Wenn, dann müsste es eine Inflationsausgleichszahlung durch die Bundesregierung an die Elterngeld-Bezieher_innen geben. Das ist aber keine Aufgabe, die die verschiedenen Arbeitgeber regeln können, oder auch sollten; und damit auch keine, die für den TV-L eine Rolle spielt.
-
Wenn, dann müsste es eine Inflationsausgleichszahlung durch die Bundesregierung an die Elterngeld-Bezieher_innen geben. Das ist aber keine Aufgabe, die die verschiedenen Arbeitgeber regeln können, oder auch sollten; und damit auch keine, die für den TV-L eine Rolle spielt.
Es ist in beiden Fällen Steuergeld.
-
Und du siehst offenbar den Unterschied zwischen Land und Bund (sowie verschiedenen Aufgaben und Finanzierungsposten) nicht...
Der TV-L regelt die Bezahlung der Angestellten der Bundesländer; das Elterngeld ist ein Posten im Sozialministerium des Bundes. Warum sollten jetzt erstere für etwas zahlen, dass im Aufgabenbereich des zweiten liegt?
-
erhalte ich inflationsausgleich 23, wenn ich im August Krankengeldzuschuss bezogen habe? Ich bin seit dem 2.1. AU, erhalte seit Mitte Februar Verletztengeld und den Zuschuss zum Krankengeld habe ich bis August erhalten. Im November eine Sonderzahlung.
Habe ich Anspruch, oder müsste dazu aktuell noch Krankengeldzuschuss gezahlt werden? TV-L in einer Uniklinik NRW.
Danke.
Bin neu hier, aber mir brennt diese Frage einfach zu sehr!
-
Du hast Anspruch.
-
oder hätte ich an einem Tag im August-Zeitraum " echtes" Entgelt bezogen haben müssen
-
Für die Dezember-Rate genügt es im Zeitraum 1. August bis 8. Dezember an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt oder Krankengeldzuschuss zu haben.
-
Die Vorsitzende der Schwerbehindertenvertretung sagt " Nein, kein Anspruch ". Wie kann ich das ohne Anwalt durchsetzen? Wo steht es genau formuliert? Sie meint, der Bezug des Zuschuses und der Sonderzahlung (" Weihnachtsgeld") reiche nicht aus.
-
Auch wichtig, gibt es eine Frist, in der ich den Anspruch geltend machen muss? Falls der Arbeitgeber nicht von selbst zahlt?
-
Es gilt die Ausschlussfrist nach § 37 TV-L (6 Monate nach Fälligkeit). Ansprüche sind in Textform geltend zu machen. Ggfls. musst Du eine Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.
Was mir noch aufgefallen ist, ist dass im TV-IAP die Fälligkeit der Auszahlung der Einmalzahlung nicht klar definiert wurde ("frühestmöglicher Zeitpunkt"). Ich weiß, dass dies aufgrund einer Länder geschehen ist, da deren Landesämter für Besoldung die Auszahlungen nicht mehr im Dezember hinbekommen. "Frühestmöglicher Zeitpunkt" kann aber noch interessant werden, wenn es um die Berufung der Ausschlussfrist geht. Ein "spätmöglichster Zeitpunkt" wurde nämlich nicht definiert.
-
In der Elternzeit hat man gerade keinen Arbeitgeber; das Arbeitsverhältnis ruht.
Natürlich hat man einen Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis ruht unbezahlt. Da man also weiter dort gelistet ist , vor der Elternzeit dort gearbeitet hat und auch hinterher dort arbeiten wird, hätte man durchaus eine soziale Lösung finden können.
-
Und du siehst offenbar den Unterschied zwischen Land und Bund (sowie verschiedenen Aufgaben und Finanzierungsposten) nicht...
Der TV-L regelt die Bezahlung der Angestellten der Bundesländer; das Elterngeld ist ein Posten im Sozialministerium des Bundes. Warum sollten jetzt erstere für etwas zahlen, dass im Aufgabenbereich des zweiten liegt?
Steuergeld ist Steuergeld. Ganz gleich, welcher Topf. Jeder Verwaltungswissenschaftler weiß das.
Du bist einfach nur Neunmalklug.
-
Das ist zwar richtig. Da aber diese Einschränkung "nur" bis inklusive der März-Zahlung formuliert wurde, während die Tranchen ab April mit dem jeweiligen Monats-Entgelt zu zahlen sind, dürfte also spätestens mit dem April-Entgelt auch der Dezember-Betrag gezahlt werden.
-
Sorry, aber was ist jetzt das Gegenteil von "neunmalklug"? Ganz schön dumm?
Jedenfalls scheinst du nicht zu begreifen, dass du nicht beim Bund arbeitest, und das verschiedene Gebietskörperschaften je eigene Haushalte haben... Aber gut, sei es drum. Wenn du es nicht verstehen willst, werde ich es dir auch nicht beibringen können.
-
Sorry, aber was ist jetzt das Gegenteil von "neunmalklug"? Jedenfalls scheinst du nicht zu begreifen, dass du nicht beim Bund arbeitest, und das verschiedene Gebietskörperschaften je eigene Haushalte haben...
Neunmalklug.
-
"Neunmalklug" ist also sein eigenes Gegenteil? Gut zu wissen; dergleichen kannte ich noch nicht..
-
Ich würde mich gerne mit einer Frage anschließen:
Ich arbeite das ganze Jahr 2023 Vollzeit. Bin allerdings einen Monat (15.11-14.12.2023) in Elternzeit. Demnach sollte ich Anspruch auf die 1800-Dezemberprämie haben, oder? Bitte entschuldigt, wenn sich die Situation bzw. Frage doppelt. Ich bin nur verunsichert, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12 ja ruhte - aber trotzdem besteht? Leider kenne ich mich da wenig aus und lese mich jetzt zum ersten Mal in die Thematik. Oder reicht der ruhende Status am 9.12 schon, um bei der Prämie im Dezember "raus" zu sein.
Danke für die Erläuterungen und Hilfe. :)
-
Das Arbeitsverhältnis ruhte am 9.12., bestand aber noch. An mindestens einem Tag zwischen dem 1.8. und 8.12. bestand Anspruch auf Entgelt. Also besteht auch Anspruch auf die Dezember-Tranche der IAP.
-
Steuergeld ist Steuergeld. Ganz gleich, welcher Topf. Jeder Verwaltungswissenschaftler weiß das.
Da die IAP steuer- und sozialversicherungsfrei ist, wirkt sie sich auch bei keiner anschließenden Sozialleistung (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Rente usw.) anspruchssteigernd aus. Daher ist es auch nicht logisch, eine Steigerung des Elterngeldes für entgangene steuerfreie Entgeltbestandteile zu erwarten oder zu fordern.
Und im Übrigen weiß jeder Verwaltungsmensch: Paragraph eins, jeder macht seins ;D
-
Wie verhält es sich, wenn man bis 12/09/23 Referendar war und seither auf 70% besoldet wird? Erhält man dann nur den Ausgleich eines Referendars oder die 70% von 3000 Euro?
-
:-*mir hat mein perdonslsachbesiter frecht geantwortet, davon habe er doch keine Ahnung und der Abschluss sei noch nicht unterschrieben
-
Wie verhält es sich, wenn man bis 12/09/23 Referendar war und seither auf 70% besoldet wird? Erhält man dann nur den Ausgleich eines Referendars oder die 70% von 3000 Euro?
Eine Voraussetzung der Inflationsausgleichszahlung des TV-L ist, dass zum 09.12.2023 ein Beschäftigungsverhältnis vorlag. Referendare sind typischerweise nicht nicht via TV-L angestellt, sondern Beamte auf Zeit. Für sie greift also weder der Tarif-Vertrag noch die in dieser Tarif-Runde für den entsprechenden Personenkreis ausgehandelte Inflationsausgleichszahlung. (Und selbst wenn: Wer am 09.12.2023 nicht entsprechend angestellt ist, bekommt auch nichts. Der Prozentsatz richtet sich dabei nach den Verhältnissen am 08.12. Wer da ein Arbeitsverhältnis mit x% Teilzeit hatte, bekommt auch x% der 1800€.)
Wie die einzelnen Bundesländer ihre Beamten besolden, ist deren Sache — und bisher m.W. noch nirgends geklärt, da die jeweiligen Landesparlamente erst entsprechende Gesetze erlassen müssen. Wie dies dort weiter geht, wird im Beamten-Forum thematisiert; und ist hier fehl am Platz. Hier geht es um die Tarif-Beschäftigten, nicht um Beamte.
-
Das Referendariat läuft mittlerweile in 13 von 16 Ländern im Rahmen eines öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Besonderheit hierbei ist, dass durch die geplante, spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis die Angestellten keine Rentenversicherungsbeiträge entrichten müssen.
Lediglich Mecklenburg Vorpommern, Hessen und Thüringen stellen Rechtsreferendare noch als Beamte ein.
Daher ist es durchaus möglich, dass Gabi1978 am 12/09/23 als Referendarin Angestellte war.
Dennoch sind die Ausführungen von cyrix42 im Ergebnis korrekt, da am 08/12/2023 kein Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des TDL bestand und die Übertragung der IAP ins Beamtenrecht noch nicht in jedem Bundesland geklärt ist.
-
Danke für die Ausführungen zum Referendariat! Die Entwicklung habe ich offenbar nicht mitbekommen...
-
:-*mir hat mein perdonslsachbesiter frecht geantwortet, davon habe er doch keine Ahnung und der Abschluss sei noch nicht unterschrieben
Dann frage ihn doch mal ganz frech zurück, was denn die Unterschriften auf dem abgeschlossenen TV-Inflationsausgleich zu bedeuten haben.
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_Laender/231209_Tarifvertrag_ueber_Sonderzahlungen_TV_Inflationsausgleich.pdf
Ob die Unterzeichner hier nur den Schwung geübt haben? ;)
-
Möglicherweise interpretiere ich da Zuviel rein, aber wie ist es denn, wenn jemand beispielsweise bis 10.08.2023 im Mutterschutz war und Zuschuss zum Mutterschutzgeld erhalten hat und daraufhin in Elternzeit ohne Teilzeit das ganze restliche Jahr war, müsste dann nicht dennoch Anspruch auf die „Dezember-Rate“ des Inflationsausgleich bestehen?
Oder zählt dann das Arbeitsverhältnis pauschal als „ruhend“ und es besteht kein Anspruch mehr?
-
Möglicherweise interpretiere ich da Zuviel rein, aber wie ist es denn, wenn jemand beispielsweise bis 10.08.2023 im Mutterschutz war und Zuschuss zum Mutterschutzgeld erhalten hat und daraufhin in Elternzeit ohne Teilzeit das ganze restliche Jahr war, müsste dann nicht dennoch Anspruch auf die „Dezember-Rate“ des Inflationsausgleich bestehen?
Oder zählt dann das Arbeitsverhältnis pauschal als „ruhend“ und es besteht kein Anspruch mehr?
Das wurde im Forum schon mehrfach erläutert. Einfach mal nachlesen.
-
Möglicherweise interpretiere ich da Zuviel rein, aber wie ist es denn, wenn jemand beispielsweise bis 10.08.2023 im Mutterschutz war und Zuschuss zum Mutterschutzgeld erhalten hat und daraufhin in Elternzeit ohne Teilzeit das ganze restliche Jahr war, müsste dann nicht dennoch Anspruch auf die „Dezember-Rate“ des Inflationsausgleich bestehen?
Oder zählt dann das Arbeitsverhältnis pauschal als „ruhend“ und es besteht kein Anspruch mehr?
Es besteht ein Anspruch auf die 1800 Euro (bei Vollzeit sonst anteilig)
-
Möglicherweise interpretiere ich da Zuviel rein, aber wie ist es denn, wenn jemand beispielsweise bis 10.08.2023 im Mutterschutz war und Zuschuss zum Mutterschutzgeld erhalten hat und daraufhin in Elternzeit ohne Teilzeit das ganze restliche Jahr war, müsste dann nicht dennoch Anspruch auf die „Dezember-Rate“ des Inflationsausgleich bestehen?
Oder zählt dann das Arbeitsverhältnis pauschal als „ruhend“ und es besteht kein Anspruch mehr?
Es besteht ein Anspruch auf die 1800 Euro (bei Vollzeit sonst anteilig)
aber wo steht das???
Das 4-seitige Dokument zum Inflationsausgleich, habe ich mir 2x angeschaut.
Ich habe nirgends etwas gefunden, dass bei reduzierter Stundenanzahl, z.B. 75%-Stelle auch entsprechend die IA-Prämie gekürzt wird. Es steht deutlich da, das wer am 9.12. im Beschäftigungsverhältnis steht, die 1.800 bekommt. Von Teilzeitkürzungen finde ich nichts.
Mal ehrlich auch, das würde ja auch keinen Sinn ergeben, denn Teilzeitkräfte trifft die Inflation auch zu 100% wie alle anderen, oder sind sie auch nur anteilig von Preissteigerungen betroffen...?
-
TV Inflationsausgleich, §2 Absatz (2) Satz 3 sowie §3 Absatz (2) Satz 3: „§24 Absatz (2) TV-L gilt entsprechend.“
§24 Absatz (2) TV-L:
Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwa anderes geregelt ist, erhalten Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.
-
Danke für die Antwort,
verklausuliert woanders ist also etwas zu finden.
Jetzt bleibt die Frage, ob die IAP ein Entgeltbestandteil ist? ich denke nicht.
zum Tabellen-Entgelt gehört es ja nun gerade nicht und ist auch keine sonstige Zulage.
mmmhh...mal sehen was kommt.
bei der damaligen corona-prämie bekamen m.E. auch alle diese zu 100%, oder?
-
Danke für die Antwort,
verklausuliert woanders ist also etwas zu finden.
Jetzt bleibt die Frage, ob die IAP ein Entgeltbestandteil ist? ich denke nicht.
zum Tabellen-Entgelt gehört es ja nun gerade nicht und ist auch keine sonstige Zulage.
...
"§24 Absatz (2) TV-L gilt entsprechend."
-
Jetzt bleibt die Frage, ob die IAP ein Entgeltbestandteil ist? ich denke nicht.
zum Tabellen-Entgelt gehört es ja nun gerade nicht und ist auch keine sonstige Zulage.
Steht bereits in der Antwort, da beim Inflationsausgleich ausdrücklich drauf verwiesen wird, dass §24 auch gilt.
Insofern ist es egal, ob er Entgeltbestandteil ist, die Teilung ist anzuwenden.
-
Jetzt bleibt die Frage, ob die IAP ein Entgeltbestandteil ist? ich denke nicht.
zum Tabellen-Entgelt gehört es ja nun gerade nicht und ist auch keine sonstige Zulage.
Die Inflationsausgleichszahlung ist weder Entgeltbestandteil noch sonstige Zulage. Deshalb steht da auch nicht „TV-L §24 Absatz (2) gilt“, sondern „… gilt entsprechend“. Also soll das dort beschriebene Vorgehen — Vergütung proportional zum Teilzeitanteil — auch für diese Zahlung übernommen werden.
mmmhh...mal sehen was kommt.
Das, was vereinbart wurde. Und dazu zählt, dass Personen in Teilzeittätigkeit die Zahlungen entsprechend anteilig erhalten.
bei der damaligen corona-prämie bekamen m.E. auch alle diese zu 100%, oder?
Nein, auch dort wurde auf den entsprechenden Paragraphen im TV-L verwiesen. Um genau zu sein, findet sich dieser Verweis in §2 Absatz (2) Satz 2 TV Corona-Sonderzahlung.
-
Und du siehst offenbar den Unterschied zwischen Land und Bund (sowie verschiedenen Aufgaben und Finanzierungsposten) nicht...
Der TV-L regelt die Bezahlung der Angestellten der Bundesländer; das Elterngeld ist ein Posten im Sozialministerium des Bundes. Warum sollten jetzt erstere für etwas zahlen, dass im Aufgabenbereich des zweiten liegt?
Steuergeld ist Steuergeld. Ganz gleich, welcher Topf. Jeder Verwaltungswissenschaftler weiß das.
Du bist einfach nur Neunmalklug.
Elterngeld zahlt der Bund doch nicht nur bei Angestellten im ÖD, oder bin ich falsch informiert?
-
Hallo zusammen,
ich habe schon diverse Foren durchsucht und auf der Verdi-Page konnte aber nur hier was dazu finden:
https://www.gew.de/mehr/fragen-und-antworten
Kurz zu meiner Situation:
Aktuell bin ich Vollzeit im TVL beschäftigt und war es ebenso am 9.Dez 2023 und arbeitete auch ohne Unterbrechung.
Nun ist es so, dass ich vom 2. März - 1. April in Elternzeit gehe (13. Lebensmonat)
Wie sieht es nun mit der Inflationsausgleichsprämie von 1800€ aus?
Diesen sollte ich ja bekommen, da ich zum Stichtag und im Zeitraum ebenso erwerbstätig war, und selbst im 1. Tag des Monats März in Beschäftigung bin.
Bei der monatlichen Prämie sollte ich im März was bekommen, aber zum April nicht.
Liege ich mit meiner Einschätzung richtig oder kann man das anders interpretieren?
Grüße und Danke fürs lesen.
-
@OfficeOnkel:
Die Einmalzahlung in Höhe von 1800 EUR ist vollkommen unstrittig.
Die monatliche Zahlung in Höhe von 120 EUR entsteht dann, wenn in dem jeweiligen Monat an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt besteht. Da der 01. März ein Freitag ist und Du Vollzeit arbeitest, sehe ich daher weder für März noch für April ein Problem.
Die Frage ist lediglich, wann die tatsächliche Auszahlung erfolgt.
-
Hallo, befristeter Vertrag vom 15.07.23 bis 31.01.24 als Aushilfslehrkraft. Steht im Dezember der Inflationsausgleich von 1800€ zu?
-
Zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie an mindestens einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt hatten.
-
Hallo!
Der TV-L sagt mit der Tarifeinigung, dass die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung, die zum
frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-,
Studien- oder Praktikantenverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie in
der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem
Tag Anspruch auf Entgelt hatten.
Bekommt eine Beschäftigte die in dem genannten Zeitraum aufgrund Erziehungszeit kein laufendes Entgelt bekommen hat, aber anteilig im November Jahresonderzahlung erhalten hat, auch die Infaltionsausgleichs-Einmalzahlung?
Danke!
-
Liebe alle,
in der Bezügemitteilung für Dezember ist die Inflationsausgleichsprämie nicht aufgeführt. Kommt es bei der für Dezember versprochenen Auszahlung zu Verzögerungen (und geht es eigentlich noch)?
Gruß und danke
-
Liebe alle,
in der Bezügemitteilung für Dezember ist die Inflationsausgleichsprämie nicht aufgeführt. Kommt es bei der für Dezember versprochenen Auszahlung zu Verzögerungen (und geht es eigentlich noch)?
Gruß und danke
Guten Morgen :D
-
https://www.lff.bayern.de/ (https://www.lff.bayern.de/)
-
https://www.lff.bayern.de/ (https://www.lff.bayern.de/)
Danke, die Threads sind sehr unübersichtlich und das war ja eine spezifische Frage.
Wer fürs klicken zu faul ist, was ich verstehe: "voraussichtlich mit den Bezügen für den Monat März 2024".
Da haben die Gewerkschaften sich wieder ein Nest ins Ei legen lassen.
Kann geschlossen werden hier meinetwegen.
-
Hallo, ich befinde mich leider seit über einem Jahr im Krankengeld. Bedeutet das, dass ich gar nichts von der Inflationsminderungszahlung erhalte, weil ich in den betreffenden Zeiträumen keinen Tag Gehalt erhalten habe? Oder ist die Formulierung "Anspruch auf Gehalt" anders zu verstehen, sodass es reicht, dass das Arbeitsverhältnis besteht?
-
Hallo zusammen,
ich wollte einmal ein neues Thema starten. Wisst ihr schon, wann euer Bundesland mit der Auszahlung der IAP beginnt, oder ab wann ihr mit einer ersten Zahlung der 1800 Euro rechnen könnt? Habt ihr da bereits Infos seitens eures AG?
Wäre über eine rege Teilnahme hier sehr dankbar.
-
Hallo zusammen,
ich wollte einmal ein neues Thema starten. Wisst ihr schon, wann euer Bundesland mit der Auszahlung der IAP beginnt, oder ab wann ihr mit einer ersten Zahlung der 1800 Euro rechnen könnt? Habt ihr da bereits Infos seitens eures AG?
Wäre über eine rege Teilnahme hier sehr dankbar.
Bei uns gab es weder intern in der Dienststelle, wie beispielsweise durch Vorgesetzten oder dem Personalrat, noch extern durch die Geschäftsleitung oder dem Präsidenten auch nur irgendeine Info dazu. Ich rechne nicht vor Ende Februar damit, eher so mit Ende März, weil die Erklärungsfrist ja auch noch bis zum 19. Januar 2024 läuft.
-
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/tarifverhandlungen-fur-den-offentlichen-dienst-der-lander#
Für NRW hab ich das gefunden:
…Die Tarifparteien haben sich am 09.12.2023 auf Inflationsausgleichszahlungen sowie eine Erhöhung der Tabellenentgelte geeinigt….
…„Die einmalige Sonderzahlung wird Ende Januar 2024 ausgezahlt.„…
-
Bisher habe ich das gefunden:
Hamburg: Angestellte Ende Januar Beamte Anfang Februar
Bayern: Angestellte Ende März Beamte keine Aussage
-
BW
Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Landes die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro sowie die monatlichen Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar 2024 und Februar 2024 in Höhe von jeweils 120 Euro schnellstmöglich zukommen zu lassen. Dies wird nach den erforderlichen umfangreichen Vorarbeiten voraussichtlich Ende März 2024 erfolgen. Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate März 2024 bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro werden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-2
-
ICh finde es traurig. 1800! Noch im Dezember. Wird wohl nix. Es ist schade dass bei einer Behörde immer alles funktionieren muss. Mein Eindruck, wenn es um Angestellte geht, egal in welchen Belangen, ist man beim TV-L, Bzw. Land, der letzte Depp.
-
Habe jetzt folgende Netzfunde zusammengetragen:
Baden-Württemberg: Ende März
Bayern: Ende März
Berlin: "voraussichtlich" Ende Februar
Hamburg: Ende Januar
NRW: Ende Januar
Sachsen: "wohl" Ende Februar
Sachsen-Anhalt: "voraussichtlich" Ende Februar
-
Hallo zusammen,
wenn man beispielsweise einen Minijob hat und nach TV-L bezahlt wird, bekommt man dann auch die IAP?
Ganz lieben Dank an euch.
-
Moin,
die Frage ist, ob für dein Arbeitsverhältnis der TV-L gültig ist, oder du nur "angelehnt an den TV-L" bezahlt wirst.
Im ersten Fall gilt unabhängig von der Eingruppierung und Beschäftigungsumfang, dass Anspruch auf die Inflationsausgleichszahlung besteht, wenn im entsprechenden Zeitraum (01.08. bis 08.12. für die Dezember-Rate, Januar bis Oktober 2024 der jeweilige Monat) an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Krankengeldzuschuss, Mutterschaftsschutz, Verletztengeld, Kurzarbeitergeld o.Ä. bestand. Dabei ist die Höhe der Zahlung unabhängig von der Eingruppierung, Teilzeitkräfte erhalten sie aber nur anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit gemessen an Vollzeit.
Im zweiten Fall ist es Verhandlungssache, ob dein AG diese freiwillige Leistung dir auch zukommen lassen will, oder nicht.
-
Minijober sind doch im TV-L Teilzeitkräfte mit einen relativ geringen Stundenzahl, oder?
Was passiert eigentlich dann, wenn man exakt auf der Minijobgrenze seine Teilzeit hat? Wird man durch die IAP dann zum Midi Job ?
-
Ganz lieben Dank für die Antwort. Dazu ist in dem Vertrag nichts niedergeschrieben.
Alle sonstigen Vereinbarungen wurden in der Vergangenheit allerdings komplett gemäß TV-L (normales Arbeitsverhältnis) umgesetzt. Die Abrechnung erfolgt auch bei der Bezügestelle wie bei allen anderen Beschäftigten.
Das würde ja bedeuten, wenn man im TV-L angestellt (Arbeitgeber 1) ist und zusätzlich noch einen Minijob im TV-L (Arbeitgeber 2) hat die IAP doppelt bekommen würde. Richtig?
-
und versteuern / SV zahlen müsste wenn man über die 3000€ kommt, oder?
-
und versteuern / SV zahlen müsste wenn man über die 3000€ kommt, oder?
Nur wenn es sich um denselben Arbeitgeber handelt. Der Höchstbetrag der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11c EStG ist „arbeitgeberbezogen“! Siehe auch (unter 8.):
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html
-
Die Inflationsausgleichsprämie kann beliebig oft steuerfrei empfangen werden. Wichtig ist nur, dass es sich jedes Mal um ein anderes Arbeitsverhältnis mit entsprechend anderem Arbeitgeber handelt. Dabei ist zu beachten, dass einzelne Tochterfirmen innerhalb eines Konzerns jeweils als eigenständiger Arbeitgeber angesehen werden. Demnach könntest du beispielsweise bei Audi die 3000€ bekommen, wechselst dann zu Porsche und bekommst sie dort erneut, obwohl es beides Töchter des VW-Konzerns sind. (FAQ* Frage 8, 8a)
Der Erhalt der Inflationsausgleichsprämie macht einen Minijob auch nicht zu einem Midijob, weil die Prämie weder steuerlich, noch sozialversicherungstechnisch noch sonstwie angerechnet wird. (FAQ* Frage 19, 20)
Bei unterschiedlichen Arbeitgebern kann die Inflationsausgleichsprämie also mehrfach gewährt werden. Wenn der Arbeitgeber im TV-L aber bei beiden Jobs der selbe sein sollte (weil selbes Bundesland), wäre die Frage, ob Frage 8 bzw. 8a anwendbar ist darauf, dass unterschiedliche Behörden behandelt werden wie in der Privatwirtschaft "verbundene Unternehmen", also Tochterfirmen. Wäre mal interessant zu wissen.
*https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html
-
Hallo zusammen,
ich bin zwar Beamter, da die zu erwartenden Gesetze für die Besoldung jedoch noch auf sich warten lassen und mich diese Frage trotzdem bereits jetzt interessiert, stelle ich sie schon mal hier.
Die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung sind laut Anlage zum Tarifvertrag (grob gesagt):
- Beschäftigungsverhältnis besteht am 09.12.2023
- Anspruch auf Entgelt an mindestens einem Tag zwischen dem 01.08. bis 08.12.2023
Dann wird auf § 24 Abs. 2 des TV-L verwiesen, welcher regelt, dass Teilzeitbeschäftigte sowohl Tabellenentgelt und sonstige Entgeltbestandteile entsprechend ihres Arbeitsumfangs, also anteilig, erhalten.
Ich frage mich, inwiefern dies bei der Inflationsausgleichsprämie gerechtfertigt ist. Denn zum einen (be)treffen die massiv gestiegenen Preise auch Teilzeitbeschäftigte nicht nur anteilig sondern voll. Zum anderen, und das scheint mir hier noch gravierender, sollen Personen die Zahlung erhalten, welche ggf. nur einen Tag Anspruch auf volles Entgelt hatten, Teilzeitbeschäftigte (also z.B. auch Personen in Elternteilzeit), welche womöglich das ganze Jahr, aber eben nicht in vollem Umfang, Tätig waren, nur anteilig ihres Beschäftigungsumfangs.
Ist das rechtlich haltbar? Verstehe ich die Regelung vielleicht falsch? Ich frage, weil mir diese Regelung massiv ungerecht vorkommt – und natürlich, weil sie mich auch betrifft.
-
Natürlich ist es rechtlich haltbar, wenn die Tarifparteien eine freiwillige Zahlung des AG aushandeln, völlig unabhängig in welcher Höhe. Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Zahlung gibt, kann der AG sie auch ausgestalten, wie er will. Offensichtlich haben die Gewerkschaften dem angedachten Modell zugestimmt. Ich sehe also hier nichts, was die Zahlung in der vorgesehenen Art und Weise in Frage stellen würde.
Wie die Situation bei Beamten geregelt wird, ist eine ganze andere Sache, da dort auch andere rechtliche Vorgaben vorilegen. Das sollte man aber genau dort diskutieren, wo es hingehört; also nicht im Tarif-Bereich.
-
Jede Regelung wird jemanden benachteiligen. Jemand der zum 30.11. gekündigt hat bekommt nicht. Elternzeit sieht auch teilweise schlecht aus, genauso wie bei Krankheit ohne Zuschuss. Was sollte daran rechtlich nicht haltbar sein? Es sind Vereinbarungen laut Tarifvertrag und betrifft damit keine allgemein gültigen Gesetze.
-
Hallo zusammen,
sollte heute nicht mit dem normalen Gehalt auch die 1800€ IAP ausgezahlt werden? Arbeite an einer Hochschule beim Land Thüringen.
-
Der TV sagt: "zum frühestmöglichen Zeitpunkt". Offensichtlich war das in Th nicht der Dezember.
-
Hallo,
ich bin im Dezember 23 Angestellte im öffentlichen Dienst.
Vorher war ich in der freien Wirtschaft.
Bekomme bzw. habe ich Anspruch auf die IAP?
Einerseits heißt es, wenn man am 8.12. angestellt ist und vorher in einem Zeitraum Entgeld bezogen hat.
Habt Gnade mit mir, ich bin ein absoluter Frischling im öffentlichen Dienst.
Ein Kollege der ebenfalls mit mir angefangen hat, meinte, wir haben Anspruch. Ein anderer sagt nein. 🙁
Liebe Grüße
Melchen
PS: Ich bin über das Land NDS angestellt.
-
Solange du zum 01.12. angefangen hast, ist alles chic. Man muss für die 1800,- (Vollzeit) zum 09.12. angestellt gewesen sein und im Zeitraum 01.08.-08.09. einen einzigen Tag Anspruch auf Entgelt gehabt haben.
-
Solange du zum 01.12. angefangen hast, ist alles chic. Man muss für die 1800,- (Vollzeit) zum 09.12. angestellt gewesen sein und im Zeitraum 01.08.-08.09. einen einzigen Tag Anspruch auf Entgelt gehabt haben.
Er meint bei Zeitraum 01.12. - 08.12. .
-
Beide Tarifparteien können noch bis zum 19.01.2024 widerrufen. Zum einen wartet man das ab, zum Anderen war es technisch vielleicht nicht möglich diese Änderung so kurzfristig umzusetzen.
-
Noch ein Versuch ;):
1.8.2023 bis 8.12.2023
Oder einfach nachlesen, § 2 Absatz 1:
https://www.tdl-online.de/tarifvertraege/inflationsausgleich-2023-/-2024#accordion-220-0
-
Ihr habt natürlich zum Teil Recht. Mich ärgert auch insgesamt der Abschluss. Aber wir sind eben keine Lokführer und haben keinen Weselsky. ::)
-
Also an welcher Stelle hätte ich denn Unrecht, wenn du nur meinst, wir hätten "zum Teil" recht? Nenne doch mal irgendeine rechtliche Grundlage, warum ein Arbeitgeber nicht frei darin sein sollte, einen Zuschuss, den er zusätzlich zum geschuldeten Entgelt zahlt, so auszugestalten, wie er das will...
-
Ja und dass die Bezügestellen bei der edv-technischen Umsetzung nunmal eine gewisse Zeit brauchen, ist ja nachzuvollziehen, insbesondere wenn externe Dienstleister beteiligt sind. Im Februar, spätestens März nächsten Jahres dürften dann wohl die Zahlungen erfolgen. Die gleiche Diskussion fand ja auch schon bei der Inflationausgleichsprämie im Bereich TVöD statt und auch zuvor bei der Corona-Sonderzahlung. Das erinnert mich irgendwie an den anstehenden TV-Sylvester-Klassiker: „Same procedure as every year?“.
-
Ja, zum 1.12. bin ich angefangen und zuvor seit 12 Jahren in der freien Wirtschaft
Aber ausgezahlt wurde nur das normale Gehalt heut.
Na ich bin gespannt.
Danke
-
@cyrix42
Ich bin da leider rechtlich nicht wirklich firm, deshalb würde ich, was das rechtliche angeht, im Zweifel zustimmen. Darum ja auch die ursprüngliche Frage, ob es rechtlich haltbar ist.
Wo Du ggf. "Unrecht" hast, ist, ob die Frage im Tarif-Bereich berechtigt ist oder nicht. Ich würde sagen ja, ist sie, da es ja um die dortige Regelung geht und sich diese Frage sicher auch einige stellen, die direkt von Tarifvertrag betroffen sind.
Darüber hinaus geht es, zumindest aus meiner Perspektive, nicht immer nur um Recht und Unrecht, sondern auch um richtig und falsch im moralischen Sinne. Dürfen die Tarifparteien die von mir kritisierte Regelung treffen? Im Zweifel dann wohl ja. Sollten sie eine solche Regelung treffen? Aus meiner Sicht nein.
Frage beantwortet?
-
An anderer Stelle wurde bereits auf die Situation in Niedersachsen hingewiesen:
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/tarifeinigung-vom-9-dezember-2023-inflationsausgleichs-einmalzahlung-nach-dem-tv-inflationsausgleich-227923.html
-
An anderer Stelle wurde bereits auf die Situation in Niedersachsen hingewiesen:
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/tarifeinigung-vom-9-dezember-2023-inflationsausgleichs-einmalzahlung-nach-dem-tv-inflationsausgleich-227923.html
Ja, habs schon gelesen.
Hab eben was gefunden. Vielen lieben Dank
-
Sorry, jetzt fängst du an zu labern. "Moral" ist ein sehr dehnbarer Begriff. Wahrscheinlich ist für dich "moralisch richtig", dass du mehr Geld bekommst. Für die meisten dürfte "moralisch richtig" sein, dass man entsprechend des Umfangs seiner Tätigkeit entlohnt wird, dass also jemand, der doppelt so viel arbeitet, auch doppelt so viel erhält. Aber das ist völlig irrelevant, weil es keine Kategorie ist, in der Arbeitsverträge geschlossen werden.
Wer wie stark von der Inflation betroffen ist, ist auch keine solche. Als Arbeitnehmer hat man mit seinem Arbeitgeber einen Vertrag geschlossen, in dem es um ein Tauschgeschäft Arbeit(szeit) gegen Entgelt geht. Was dann der Arbeitnehmer mit seinem ausgezahlten Entgelt anfängt, ist dessen Privatsache und hat den Arbeitgeber nicht zu interessieren. Entsprechend ist es aber auch irrelevant, was der Arbeitnehmer sich dann davon leisten kann, oder auch nicht.
Im Angestelltenverhältnis ist die Inflation also für den Arbeitgeber völlig unbedeutend. Für einen Dienstherrn gegenüber seinen Beamten sieht das anders aus, da es dort den Rechtsanspruch auf amtsangemessene Alimentation gibt. Dort ist zu prüfen, ob diese bei gestiegenen Preisen so noch gegeben ist -- weshalb der Vergleich der Beamtenbesoldungen u.a. mit der Entwicklung der Verbraucherpreise eines der Kriterien ist, was das Bundesverfassungsgericht dafür herangezogen hat. (Im Übrigen gibt es auch in der Beamtenwelt nicht die Verpflichtung, dass man auch bei einer Teilzeit-Tätigkeit davon schon auskömmlich besoldet sein muss; im Gegenteil ist eher die Vollzeit die vorgeschriebene Norm; aber das ist wieder ein anderes (Beamten)-Thema...)
Nur hat dies alles hier nichts zu suchen. Deine Moral-"Diskussion" ist in keinster Weise zielführend. Als Angestellter gilt: Wenn dir nicht passt, was dir dein Arbeitgeber zahlen will, dann suche dir eben einen anderen, der dir das zahlt. Wenn du entsprechenden Marktwert hast, dann wirst du auch einen finden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen den Vertrag auf Augenhöhe. "Moral" ist dabei keine Kategorie, in der dabei irgendjemand irgendwelche Schlüsse zieht, sondern einzig und allein welche Tätigkeit wie viel wert ist. Und dies handelt man aus und schließt bei Einigwerden einen entsprechenden Arbeitsvertrag. Nicht mehr und auch nicht weniger.
-
Noch ein Versuch ;):
1.8.2023 bis 8.12.2023
Oder einfach nachlesen, § 2 Absatz 1:
https://www.tdl-online.de/tarifvertraege/inflationsausgleich-2023-/-2024#accordion-220-0
Richtig. Das meinte er. Elendige Endjahres-Tippfehler. ;)
-
Wer jetzt hier anfängt zu "labern", sei mal dahingestellt. Ich fühlte mich dazu verpflichtet, Dir Deine Frage zu beantworten. Aber anhand der Art und der Inhalte, wie Du argumentierst, lässt sich für mich auch einiges ablesen.
Nur noch abschließend zu einem Teil Deiner letzten Antwort.
Zitat: "Für die meisten dürfte "moralisch richtig" sein, dass man entsprechend des Umfangs seiner Tätigkeit entlohnt wird, dass also jemand, der doppelt so viel arbeitet, auch doppelt so viel erhält."
Auch wenn Du danach schreibst, dass es völlig irrelevant wäre, obwohl es, laut Deiner eigenen Aussage, sich wohl für die meisten so darstellt, ist das genau der Punkt, der einen Teil meiner Frage ja motiviert hat: Wenn jemand in Elternzeit ist und trotzdem 75 Prozent in Teilzeit arbeitet, und das bspw. über das ganze Jahr 2023, dann arbeitet(e) dieser doch mehr, als jemand, der vielleicht nur 1 oder 2 Tage von (vereinfacht) Anfang August bis Mitte Dezember, aber eben dafür Vollzeit tätig war. Und in diesen oder ähnlichen Fällen, die es sicher zur Genüge gibt, dürfte das moralische Empfinden doch ziemlich gestört sein. Meines ist es jedenfalls. Und da helfen mir auch keine Vorträge über Vertragsfreiheit oder gar ein "schließen der Verträge auf Augenhöhe".
Und ich denke schon, dass auch eine Moral-Diskussion zielführend ist. Die Begründung dafür spare ich Dir und mir, um den Thread nicht noch weiter zu verlängern.
-
Wenn jemand in Elternzeit ist und trotzdem 75 Prozent in Teilzeit arbeitet, und das bspw. über das ganze Jahr 2023, dann arbeitet(e) dieser doch mehr, als jemand, der vielleicht nur 1 oder 2 Tage von (vereinfacht) Anfang August bis Mitte Dezember, aber eben dafür Vollzeit tätig war.
Der "TV Inflationsausgleich", den die TdL und die Gewerkschaften geschlossen haben, regelt eine freiwillige Zahlung der Arbeitgeber an alle diejenigen, die Ansprüche ggü. ihnen haben, also insbesondere in einem Arbeitsverhältnis zu ihnen stehen. Dies trifft z.B. auch auf Personen im Krankengeldbezug zu, sofern noch Anspruch auf Krankengeldzuschuss bestand. Die zustehenden Entgelte bemessen sich aber natürlich nur nach dem Antzeil der vereinbarten Arbeitszeit an der jeweiligen Vollzeittätigkeit, wie denn auch sonst?
Wenn du als Teilzeitkraft bei Arbeitgeber A die dir noch übrige zur Verfügung stehende Arbeitszeit bei einem anderen Arbeitgeber B investierst, warum sollte dann A dir eine Prämie dafür zahlen, dass du bei B arbeitest? Warum sollte dir A eine Prämie dafür zahlen, dass du dir Zeit nimmst, um dich um andere Dinge zu kümmern, die A dir gar nicht entlohnt?
Es ist ja eine gesellschaftlich wertvolle Aufgabe, sich um den Nachwuchs zu kümmern. Drum gibt es vom Bundesministerium für Familie eine Ausgleichszahlung, die den Verdienstausfall in den ersten Lebensjahren der Kinder für die Eltern etwas abfangen soll; das Elterngeld. Diese Sozialleistung ist aber gerade ein Ersatz für Arbeitsentgelt. Insofern gibt es keinen Grund jetzt aus dessen Bezug irgendeine Anspruchshaltung gegenüber dem Arbeitgeber, für den man jetzt nicht mehr -- oder nur noch in Teilzeit -- tätig ist, abzuleiten.
Wenn, dann müsstest du deine "moralische Frage" an das Bundesfamilienministerium richten: Warum gibt es keinen Zuschuss zum Elterngeld? Aber auch diese (dann durchaus berechtigte) Frage ist hier völlig falsch, weil es hier um die Beschäftigungsverhältnisse im TV-L geht...
-
@ TE: Inhaltliche Fehler musst du den Verhandlungspartnern anlasten. Aber auch wenn vieles nicht durchdacht ist, ist es nun mal so verhandelt und damit so hinzunehmen. Eben weil es aus den von cyrix42 genannten Gründen rechtlich haltbar ist, auch wenn es sich ungerecht anfühlen mag. Der moralische Zeigefinger oder der Unmut gehört da aber nicht rein, sondern in Richtung der Gewerkschaften und AG-Vertreter gerichtet, die es ausbaldowert haben.
Zumal Ungerechtigkeit subjektiv ist. Manch ein Vollzeit-AN fände es womöglich unfair, dass alle das Gleiche bekämen. Manch einer findet die Stichtagsregelung nicht nachvollziehbar. Fakt ist aber nun mal, dass die Regelungen so getroffen wurden und daran ist formal nichts auszusetzen. Alles andere sind die berühmten "Gefühlchen", die ins berühmte entsprechende Forum gehören.
-
Vorher war ich in der freien Wirtschaft.
zuvor seit 12 Jahren in der freien Wirtschaft
Das hat übrigens konkret keinen Einfluss.
-
Bei dem Inflationsausgleich handelt es sich um keine "freiwillige Leistung" des Arbeitgebers sondern um einen Tarifvertrag, der im Rahmen der "Gehaltsverhandlungen" erreicht wurde. Der Name"Inflationsausgleich" ist allerdings ein Etikettenschwindel. Man hat diesen Namen gewählt, weil das Steuer- und Sozialversicherungsrecht dafür eine Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit ermöglicht. DieseZahlung ist nichts anderes als eine "verkappte" Entgelterhöhung der monatl. Tabellenentgelte, da der alte Tarifvertrag bereits Ende September ausgelaufen ist.
Hätte man die monatl. Entgelte erhöht, hätten die Teilzeitbeschäftigten (wie TE philosophos) auch nur anteilig davon profitiert und in Elternzeit befindliche Personen hätten auch nichts erhalten. Dieses sollte den Kritiker an diesen Vereinbarungen deutlich werden.
-
@McOldie
Ja, letztlich soll die Zahlung kaschieren, dass es mal wieder eine Nullrunde gab. Die Zahlung ist auch insofern schlechter als eine echte Erhöhung der Grundgehälter, als sie keine Auswirkungen auf spätere Renten- oder Pensionsansprüche hat.
(Ja, ich weiß, es müssen ja auch keine entsprechenden Abgaben dafür entrichtet werden.)
-
Bei dem Inflationsausgleich handelt es sich um keine "freiwillige Leistung" des Arbeitgebers sondern um einen Tarifvertrag, der im Rahmen der "Gehaltsverhandlungen" erreicht wurde.
Das erste schließt das zweite nicht aus. §4 Absatz (1) TV Inflationsausgleich beschreibt es doch genau:
Die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung nach § 2 sowie die InflationsausgleichsMonatszahlungen nach § 3 werden jeweils zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt gewährt. 2Es handelt sich jeweils um einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes für die Jahre 2023 und 2024.
Die Zahlungen sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt zu zahlen. Wäre die Leistung nicht freiwillig, sondern Teil des geschuldeten Entgelts, dann dürfte die Zahlung nicht steuer- und abgabenfrei erfolgen.
Die Tarifparteien haben eine Nullrunde bis 01.11.2024 vereinbart. Dass haben die Gewerkschaften nur deshalb hingenommen, weil die AG zuvor freiwillig diese Inflationsausgleichszahlung durchführen. Sie ist aber explizit kein Lohnbestandteil.
Diese Zahlung ist nichts anderes als eine "verkappte" Entgelterhöhung der monatl. Tabellenentgelte, da der alte Tarifvertrag bereits Ende September ausgelaufen ist.
Weder ist der Tarifvertrag abgelaufen (es wurden nur die Entgelttabellen zum 30.09.2023 gekündigt, der Rest des TV-L lief weiter; und in den Verhandlungen haben sich die Tarifparteien auf das Weitergelten der Entgelttabellen bis 31.10.2024 geeinigt), noch handelt es sich um eine "verkappte" Entgleterhöhung, da die Zahlungen aus dem TV Inflationsausgleich kein Entgelt sind...
Es wäre schon schön, wenn wir sauber argumentieren würden.
-
Hatte bereits einen eigenes Thema hierzu gestartet, dass allerdings in ein anderes verschoben wurde. Deshalb nochmal, weils heute bestimmt alle interessiert und was ein anderer Nutzer bereits alles im Netz gefunden hat.
Wer noch Ergänzungen hat, gerne immer her damit
Baden-Württemberg: Ende März
Bayern: Ende März
Berlin: "voraussichtlich" Ende Februar
Hamburg: Ende Januar
NRW: Ende Januar
Sachsen: "wohl" Ende Februar
Sachsen-Anhalt: "voraussichtlich" Ende Februar
-
Hallo zusammen,
ich suche im Tarifvertrag im §4 Abs 2 S. 1 TV Inflationsausgleich die Information darüber, dass es für den Bezug der 1.800 Euro ausreicht, wenn man an mind. 1 Tag im Zeitraum 1.8. bis 8.12. Krankengeldzuschuss erhalten hat. Ich bin ja leider wegen einer schweren Erkrankung seit März krank und habe bis zum 7.10. Krankengeldzuschuss bekommen.
Kann ich das irgendwo nachlesen?
Ich wünsche euch einen guten Rutsch !!!
Andrea
-
§4 Absatz (1) Satz 1 TV Inflationsausgleich:
Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 2 Absatz 1 bzw. § 3 Absatz 1 Satz 3 sind
auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus Anlass der in § 21 Satz 1 TV-L und
§ 29 TV-L genannten Ereignisse und der Anspruch auf Krankengeldzuschuss
(§ 22 Absatz 2 und 3 TV-L), auch wenn dieser wegen der Höhe des zustehenden
Krankengeldes oder einer entsprechenden gesetzlichen Leistung nicht gezahlt
wird.
-
Niedersachen : https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/tarifeinigung-vom-9-dezember-2023-inflationsausgleichs-einmalzahlung-nach-dem-tv-inflationsausgleich-227923.html
Rheinland-Pfalz: https://www.lff-rlp.de/startseite/aktuelles/detail/tarifeinigung-vom-09-dezember-2023
-
Wahrscheinlich muss man halt die Beamtenbrille aufhaben um den verständlichen Ausführungen von cyrix42 nicht umfassend folgen zu können. ;)
-
Es soll auch Tagelöhner geben, welchen nicht in den Sinn kommt, dass es für einige Menschen tatsächlich möglich ist, die Argumentation zu einem Sachverhalt nachzuvollziehen, ohne ihn deshalb auch gut zu heißen.
-
Vielen Dank, darf ich noch fragen, wo ich finde, dass man nur an mind. 1 Tag im Zeitraum 1.8. bis 8.12. den Krankengeldzuschuss erhalten hat. Mein Bezug endete am 7.10.
-
Die Stelle hast du selbst genannt: § 2 Abs. 1. " ...mindestens einem
Tag Anspruch auf Entgelt... "
Der von cyrix42 Teil beschreibt, was die Tarifvertragsparteien unter "Entgelt" rechnen. Beides zusammen ergibt für dich die Antwort.
-
Die IAP (1.800€) wurden mit der Lohnabrechnung 12/23 bei mir bereits ausgezahlt
-
…bei mir…
Und wo ist „bei mir“? ::)
-
…bei mir…
Und wo ist „bei mir“? ::)
Sorry - NRW ;D
-
Gibt es schon eine Info für Thüringen?
-
NRW
Komisch, bei mir (TV-L NRW) nicht...
-
NRW
Komisch, bei mir (TV-L NRW) nicht...
Zumal das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW das veröffentlicht hat:
"Die einmalige Sonderzahlung wird Ende Januar 2024 ausgezahlt."
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/tarifverhandlungen-fur-den-offentlichen-dienst-der-lander
-
Die IAP wurde zweckentfremdet (auch wenn sie nur für genau diese Zweckentfremdung geschaffen wurde) und dient ausschließlich dazu 13 Monate bis zur Tabellenerhöhung zu überbrücken. Das wurde aber schon gut erklärt in diesem Thread.
Ich kenne darüber hinaus zahlreiche freiwillige Teilzeitkräfte (überwiegend Frauen) die es schlicht nicht nötig haben mehr zu arbeiten, es aber durchaus könnten. Warum sollten diese dieselbe Summe bekommen? Natürlich gibt es auch die Alleinerziehenden, die nicht mehr arbeiten können. Es ist aber schlicht nicht möglich jede persönliche Konstellation abzudecken. Da ist die Logik die Höhe der Einmalzahlung ins Verhältnis zur Wochenarbeitszeit zu setzen die fairste. Generell sollte es einfach prozentuale Lohnerhöhungen geben, sodass diese durchaus vorhandenen Ungerechtigkeiten durch Stichtagsregelungen gar nicht erst entstehen können.
-
kurzes Update mit Links:
Baden-Württemberg: Ende März
https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-2
Bayern: Ende März
https://www.lff.bayern.de/
Berlin: "voraussichtlich" Ende Februar
Hamburg: Ende Januar
NRW: Ende Januar
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/tarifverhandlungen-fur-den-offentlichen-dienst-der-lander
Sachsen: "wohl" Ende Februar
Sachsen-Anhalt: "voraussichtlich" Ende Februar
Niedersachen : "frühestmöglicher Zeitpunkt" / wird aktuell geprüft
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/tarifeinigung-vom-9-dezember-2023-inflationsausgleichs-einmalzahlung-nach-dem-tv-inflationsausgleich-227923.html
Rheinland-Pfalz: noch keine Aussage
https://www.lff-rlp.de/startseite/aktuelles/detail/tarifeinigung-vom-09-dezember-2023
-
Vorher war ich in der freien Wirtschaft.
zuvor seit 12 Jahren in der freien Wirtschaft
Das hat übrigens konkret keinen Einfluss.
Aber es ist egal, wo ich in den letzten Monaten mein Wntgeld bezogen habe? Hauptsache es gab welches, oder?
Sorry, ich muss so blöd fragen. Für mich ist einfach vieles neu
-
Relevant ist nach TV Inflationsausgleich, ob du zum 09.12.2023 einen gültigen Arbeitsvertrag im TV-L und im Zeitraum zwischen 01.08.2023 und 08.12.2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt gegenüber einem in der TdL organisierten Arbeitgeber hast. Wenn du also seit dem 01.12.2023 gemäß TV-L bei einem der 14 Bundesländer außer Hessen beschäftigt bist, dann erfüllst du dies und hast entsprechend Anspruch auf die Dezember-Einmalzahlung des oben genannten Tarifvertrags. Ob und ggf. wo du zuvor gearbeitet hast, ist hierfür völlig unbedeutend, da die Regelung darauf keinen Bezug nimmt.
-
Ja, es ist egal, wo vorher das Entgelt her kam. Selbst bei einer Ersteinstellung zum 01.12.2023 steht einem diese IAP zu. Ihr beiden bekommt dieses Geld 💰
-
Ja, es ist egal, wo vorher das Entgelt her kam. Selbst bei einer Ersteinstellung zum 01.12.2023 steht einem diese IAP zu. Ihr beiden bekommt dieses Geld 💰
Vielen lieben Dank für die Hilfe.
Für mich ist das alles noch Neuland 😅
-
Hallo, hab mich jetzt hier extra angemeldet weil ich eine Frage habe.
Ich habe zum Februar hin einen Aufhebungsvertrag und zähle ja somit theoretisch als gekündigt.
Wie schaut es denn da jetzt mit der Prämie aus?
Die Voraussetzungen sind ja an sich erfüllt. '
Liebe Grüße
-
Die Voraussetzungen sind ja an sich erfüllt.
Wenn du am 09.12.2023 einen gültigen Arbeitsvertrag im TV-L hattest und im Zeitraum zwischen 01.08.2023 und 08.12.2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt gegenüber einem in der TdL organisierten Arbeitgeber hattest, bekommst du die Prämie.
-
vielen Dank für die Antwort. Beide Voraussetzungen sind erfüllt.
Aber gesetz des Falles es wird im März ausgezahlt (Thüringen)
und ich bin nicht mehr angestellt. Bekomme ich die Zahlung dennoch oder?
-
Ja!
-
Hab eine kurze Frage: Wurden in Niedersachsen die ersten 120 € schon mit dem Januarbezügen ausgezahlt? Oder dauert das auch noch?
-
Wieso „wurden“? Die Januar-Gehälter sind doch erst Ende Januar fällig…
Sollte es sich um Beamten-Gedöns handeln, bitte im entsprechenden Unterforum abhandeln.
-
vieken Dank für die Infos
-
Aber das ich mich am 9.12. im Krankengeld befunden habe ändert auch daran nichts?
Beziehe von 4. - 29. Dezember Krankengeld ohne Anrecht auf Krankengeldzuschuss.
Habe trotzdem entsprechenden Lohn für den 1.12 - 3.12 bekommen.
-
Guten Morgen,
Ich arbeite beim Land Niedersachsen seit dem 01.07.2023 und habe Mitte Dezember meine Kündigung seitens AG während der Probezeit bekommen. Es hat einfach nicht gepasst. Nunja, sei es drum.
Mir war als wenn gesagt wurde, das die Prämie in Höhe von 1800 Euro mit dem Dezembergehalt ausgezahlt werden soll? Demnach hätte ich ja noch einen Anspruch gehabt, da ich zum 31.12 gekündigt wurde. Mir wurde dieser aber nicht mit überwiesen. Kann mir einer sagen ob das richtig ist oder es einfach nur noch etwas dauert? Hätte ich später trotzdem noch Anspruch?
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus
-
Der Anspruch besteht. Eine Zahlung im Dezember 2023 ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Du musst darauf achten, dass du die Zahlung später bekommst.
-
Aber das ich mich am 9.12. im Krankengeld befunden habe ändert auch daran nichts?
Beziehe von 4. - 29. Dezember Krankengeld ohne Anrecht auf Krankengeldzuschuss.
Habe trotzdem entsprechenden Lohn für den 1.12 - 3.12 bekommen.
Es besteht ein Anspruch. Eine Zahlung im Dezember 2023 ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich!
-
Gibt es schon eine Info für Thüringen?
Hmm spannend:
Ich habe 2 TVL E13/3 Stellen bei verschiedenen Institutionen in Thüringen (100% + 20%).
Bei der 100% Stelle kam die IAP mit dem Dezembergehalt am 27.12., bei der 20% Stelle kam nur das Gehalt aber bislang keine IAP. Scheint da also kein einheitliches Vorgehen zu geben...
-
E133, dann bist du die oder der erste AN, der die IAP erhalten hat. Bis jetzt habe ich weder hier im Forum, noch bei Arbeitskollen gehört, dass jemand diese schon ausgezahlt bekommen hat.
-
Mehr als die 3000€ vom gleichen Arbeitgeber wären ja auch nicht steuer- und abgabenfrei. Es dürfte also interessant sein, wie mit Personen mit über 100% Beschäftigungsumfang dabei umgegangen wird. Ich könnte mir vorstellen, dass da einfach abgeschnitten und nur die 3k€ ausgezahlt werden, alles darübergehende einfach ignoriert wird...
-
Okay, danke für die Antwort
-
Ja und dass die Bezügestellen bei der edv-technischen Umsetzung nunmal eine gewisse Zeit brauchen, ist ja nachzuvollziehen, insbesondere wenn externe Dienstleister beteiligt sind. Im Februar, spätestens März nächsten Jahres dürften dann wohl die Zahlungen erfolgen. Die gleiche Diskussion fand ja auch schon bei der Inflationausgleichsprämie im Bereich TVöD statt und auch zuvor bei der Corona-Sonderzahlung. Das erinnert mich irgendwie an den anstehenden TV-Sylvester-Klassiker: „Same procedure as every year?“.
Das LBV in Baden-Württemberg hatte kurz vor Weihnachten noch angekündigt, dass die Auszahlung der 1800€ IAP, sowie die je 120€ für Januar und Februar aus Gründen technischer Systemanpassungen mit dem Märzgehalt ausgezahlt werden. Kann bei den entsprechenden Stellen in anderen Bundesländern natürlich anders aussehen, ich denke aber, das wird ähnlich sein.
-
In NRW z.B. wird das laut LBV Ende Januar ausgezahlt. Vermutlich ist das in anderen Bundesländern ähnlich. Also Geduld!
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/tarifverhandlungen-fur-den-offentlichen-dienst-der-lander
-
Wir bekommen immer Mitte des Monats Gehalt. Im Dezember landete mein Gehalt am 11.12.23 auf meinem Konto und die 1.800€ IAP waren am 21.12.2023 auf meinem Konto.
Brandenburg
-
Das LBV in Baden-Württemberg hatte kurz vor Weihnachten noch angekündigt, dass die Auszahlung der 1800€ IAP, sowie die je 120€ für Januar und Februar aus Gründen technischer Systemanpassungen mit dem Märzgehalt ausgezahlt werden. Kann bei den entsprechenden Stellen in anderen Bundesländern natürlich anders aussehen, ich denke aber, das wird ähnlich sein.
[/quote]
Schön, dass man dem Land BW mal wieder für 3 Monate ein zinsloses Darlehen geben darf *ironieoff*
-
Das LBV in Baden-Württemberg hatte kurz vor Weihnachten noch angekündigt, dass die Auszahlung der 1800€ IAP, sowie die je 120€ für Januar und Februar aus Gründen technischer Systemanpassungen mit dem Märzgehalt ausgezahlt werden. Kann bei den entsprechenden Stellen in anderen Bundesländern natürlich anders aussehen, ich denke aber, das wird ähnlich sein.
Schön, dass man dem Land BW mal wieder für 3 Monate ein zinsloses Darlehen geben darf *ironieoff*
[/quote]
Ja, beim auszahlen ist BW immer ganz weit hinten. Interessanterweise konnten sie die Streiktag gleich von meinem Gehalt abziehen ;)
-
Mehr als die 3000€ vom gleichen Arbeitgeber wären ja auch nicht steuer- und abgabenfrei. Es dürfte also interessant sein, wie mit Personen mit über 100% Beschäftigungsumfang dabei umgegangen wird. Ich könnte mir vorstellen, dass da einfach abgeschnitten und nur die 3k€ ausgezahlt werden, alles darübergehende einfach ignoriert wird...
Glaube nicht dass ich da Abzüge haben werde, ich werds euch aber natürlich gerne wissen lassen was da rauskommt ;)
-
Gibt es schon eine Info für Thüringen?
Hmm spannend:
Ich habe 2 TVL E13/3 Stellen bei verschiedenen Institutionen in Thüringen (100% + 20%).
Bei der 100% Stelle kam die IAP mit dem Dezembergehalt am 27.12., bei der 20% Stelle kam nur das Gehalt aber bislang keine IAP. Scheint da also kein einheitliches Vorgehen zu geben...
Es ist immer noch sehr erstaunlich, dass eine IAP bereits mit dem Dezembergehalt ausgezahlt wurde 🤔
-
Das LBV in Baden-Württemberg hatte kurz vor Weihnachten noch angekündigt, dass die Auszahlung der 1800€ IAP, sowie die je 120€ für Januar und Februar aus Gründen technischer Systemanpassungen mit dem Märzgehalt ausgezahlt werden. Kann bei den entsprechenden Stellen in anderen Bundesländern natürlich anders aussehen, ich denke aber, das wird ähnlich sein.
Schön, dass man dem Land BW mal wieder für 3 Monate ein zinsloses Darlehen geben darf *ironieoff*
Ja, beim auszahlen ist BW immer ganz weit hinten. Interessanterweise konnten sie die Streiktag gleich von meinem Gehalt abziehen ;)
[/quote]
So ist das immer. Will das Land Geld, muss es sofort sein, soll es Geld auszahlen, will es sich Zeit lassen. Wie bei der Steuer - Nachzahlung: aber sofort, sonst Russisch Inkasso, Rückzahlung: jaja, immer mit der Ruhe, alter Mann ist kein D-Zug ;-)
-
Hallo zusammen,
sollte heute nicht mit dem normalen Gehalt auch die 1800€ IAP ausgezahlt werden? Arbeite an einer Hochschule beim Land Thüringen.
Nach meiner Kenntnis wird das TLF in Thüringen nicht vor Januar, wahrscheinlich sogar erst im Februar die IAP auszahlen.
-
Für Thüringen liegt mir eine mündliche Informatin vor, das es erst im März ausgezahlt wird.
-
Ich will jetzt nicht meinen Gehaltszettel hier posten, aber die darunter stehende Mitteilung sagt dass es noch vorbehaltlich war:
(https://i.imgur.com/wlWDhHv.png)
-
Ich will jetzt nicht meinen Gehaltszettel hier posten, aber die darunter stehende Mitteilung sagt dass es noch vorbehaltlich war:
(https://i.imgur.com/wlWDhHv.png)
Trotzdem topp, dass es bereits zur Auszahlung kam 👍
Ich selbst erhalte die IAP diesen Monat, aber in anderen Bundesländern wird es März werden. Das sind sehr große Unterschiede. Da lässt sich über Gerechtigkeit diskutieren ⚖️
-
Bin ja mal gespannt wann das Land Bremen es schafft die IAP auszuzahlen
-
Hat man schob schon etwas aus Niedersachsen gehört?
-
Für Thüringen liegt mir eine mündliche Informatin vor, das es erst im März ausgezahlt wird.
Da wird es Unterschiede geben, es gibt ja klassische Ämter, Hochschulen, Stiftungen ... die hängen zwar alle am TVL, setzen die IAP aber offenbar ganz unterschiedlich um. Unsere Einrichtung hat sie schon wie erhofft mit dem Dezember Gehalt erhalten, bei einer Freundin (die bei einer Stiftung arbeitet) soll es Mitte Januar soweit sein, und bei dir wohl erst im März (vermutlich "klassisches" Amt?)
-
Guten Morgen liebe Forum-Mitglieder,
Ich bin seit Januar 2020 bei der Kigaeno (städtischer Träger) in Berlin angestellt. Nach 4 Jahren habe ich mich entschlossen in den Jugendbereich zu wechseln und habe daher Für Ende Januar 2024 einen Aufhebungsvertrag mit dem Träger vereinbart.
Sehe ich das richtig, dass ich Anspruch auf die Auszahlung von 1800 Euro habe - jedoch nicht auf die Zahlungen der jeweiligen 120 Euro von Februar bis Oktober 2024? Darüber hinaus habe ich gelesen, dass die Auszahlung der Prämie in den meisten Bundesländern erst Ende Februar oder März ansteht. Falls dem so ist, sollte ich den Träger extra darauf hinweisen die Prämie im März oder Februar auf mein zuletzt genutztes Konto zu überweisen? Oder geschieht das trotz des Aufhebungsvertrages automatisch?
Liebe Grüße und danke für die vielen Informationen hier im Forum!
-
Guten Morgen liebe Forum-Mitglieder,
Ich bin seit Januar 2020 bei der Kigaeno (städtischer Träger) in Berlin angestellt. Nach 4 Jahren habe ich mich entschlossen in den Jugendbereich zu wechseln und habe daher Für Ende Januar 2024 einen Aufhebungsvertrag mit dem Träger vereinbart.
Sehe ich das richtig, dass ich Anspruch auf die Auszahlung von 1800 Euro habe - jedoch nicht auf die Zahlungen der jeweiligen 120 Euro von Februar bis Oktober 2024? Darüber hinaus habe ich gelesen, dass die Auszahlung der Prämie in den meisten Bundesländern erst Ende Februar oder März ansteht. Falls dem so ist, sollte ich den Träger extra darauf hinweisen die Prämie im März oder Februar auf mein zuletzt genutztes Konto zu überweisen? Oder geschieht das trotz des Aufhebungsvertrages automatisch?
Liebe Grüße und danke für die vielen Informationen hier im Forum!
Wenn der TV-L Anwendung auf das Arbeitsverhältnis findet, besteht ein Anspruch
-
Ich will jetzt nicht meinen Gehaltszettel hier posten, aber die darunter stehende Mitteilung sagt dass es noch vorbehaltlich war:
(https://i.imgur.com/wlWDhHv.png)
Trotzdem topp, dass es bereits zur Auszahlung kam 👍
Ich selbst erhalte die IAP diesen Monat, aber in anderen Bundesländern wird es März werden. Das sind sehr große Unterschiede. Da lässt sich über Gerechtigkeit diskutieren ⚖️
Das ist wirklich ärgerlich, dass das scheinbar überall anders gehandhabt wird. Wie kann ich denn herausfinden, wann die IAP bei meinem Arbeitgeber ausgezahlt wird, wenn dieser sich dazu überhaupt nicht äußert?
-
Für Thüringen liegt mir eine mündliche Informatin vor, das es erst im März ausgezahlt wird.
Die liegt mir tatsächlich und leider auch vor. Wird wohl erst also nach Ostern was mit dem Weihnachtsgeschenk. Taubert sei dank...
-
Da wird es Unterschiede geben, es gibt ja klassische Ämter, Hochschulen, Stiftungen ... die hängen zwar alle am TVL, setzen die IAP aber offenbar ganz unterschiedlich um. Unsere Einrichtung hat sie schon wie erhofft mit dem Dezember Gehalt erhalten, bei einer Freundin (die bei einer Stiftung arbeitet) soll es Mitte Januar soweit sein, und bei dir wohl erst im März (vermutlich "klassisches" Amt?)
Kann es sein, dass du nicht beim Land beschäftigt bist, sondern bei einem anderen Arbeitgeber? Stiftungen wären ja eigene AG, die natürlich in ihre Arbeitsverträge auch reinschreiben können, dass sie nach dem TV-L bezahlen -- aber sie sind deshalb noch lange nicht das Land (bzw. der Freistaat)...
-
Das ist wirklich ärgerlich, dass das scheinbar überall anders gehandhabt wird. Wie kann ich denn herausfinden, wann die IAP bei meinem Arbeitgeber ausgezahlt wird, wenn dieser sich dazu überhaupt nicht äußert?
Für die Lohnabrechnung im Bereich des TV-L sind regelmäßig die LBV zuständig. Daher wäre der korrekte Ansprechpartner in dem Fall wohl das LBV deines Bundeslandes. Vorher wäre es aber sinnvoll, mal die entsprechende Webseite zu besuchen. Beim NLBV aus Niedersachsen wird beispielsweise gebeten* von Nachfragen zu dem Thema abzusehen, weil derzeit sowieso geprüft werde, wann die Auszahlung möglich sei.
*https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/tarifeinigung-vom-9-dezember-2023-inflationsausgleichs-einmalzahlung-nach-dem-tv-inflationsausgleich-227923.html
-
Da wird es Unterschiede geben, es gibt ja klassische Ämter, Hochschulen, Stiftungen ... die hängen zwar alle am TVL, setzen die IAP aber offenbar ganz unterschiedlich um. Unsere Einrichtung hat sie schon wie erhofft mit dem Dezember Gehalt erhalten, bei einer Freundin (die bei einer Stiftung arbeitet) soll es Mitte Januar soweit sein, und bei dir wohl erst im März (vermutlich "klassisches" Amt?)
Kann es sein, dass du nicht beim Land beschäftigt bist, sondern bei einem anderen Arbeitgeber? Stiftungen wären ja eigene AG, die natürlich in ihre Arbeitsverträge auch reinschreiben können, dass sie nach dem TV-L bezahlen -- aber sie sind deshalb noch lange nicht das Land (bzw. der Freistaat)...
Kommt auch immer darauf an ob man In-House abrechnet oder bspw. über das zuständige Finanzministerium. Ich kenne auch Landesbedienstete die aufgrund der flinken In-House Abrechnung bereits ihr Geld erhalten haben, wiederum andere warten wahrscheinlich bis Februar oder gar März.
-
Da wird es Unterschiede geben, es gibt ja klassische Ämter, Hochschulen, Stiftungen ... die hängen zwar alle am TVL, setzen die IAP aber offenbar ganz unterschiedlich um. Unsere Einrichtung hat sie schon wie erhofft mit dem Dezember Gehalt erhalten, bei einer Freundin (die bei einer Stiftung arbeitet) soll es Mitte Januar soweit sein, und bei dir wohl erst im März (vermutlich "klassisches" Amt?)
Kann es sein, dass du nicht beim Land beschäftigt bist, sondern bei einem anderen Arbeitgeber? Stiftungen wären ja eigene AG, die natürlich in ihre Arbeitsverträge auch reinschreiben können, dass sie nach dem TV-L bezahlen -- aber sie sind deshalb noch lange nicht das Land (bzw. der Freistaat)...
Kommt auch immer darauf an ob man In-House abrechnet oder bspw. über das zuständige Finanzministerium. Ich kenne auch Landesbedienstete die aufgrund der flinken In-House Abrechnung bereits ihr Geld erhalten haben, wiederum andere warten wahrscheinlich bis Februar oder gar März.
Beamte wohl bis April.
-
Wobei man bei der IAP ja durchaus hinterfragen könnte, wieso das über die Abrechnungssysteme laufen muss, die erst mehr oder weniger langwierig abzuändern sind. Da die Prämie steuer- und sozialabgabenfrei ist, dürfte das in vielen Häusern relativ problemlos sein, diese kurzfristiger und direkter auszustreuen. Wenn das denn gewollt wäre.
-
Wobei man bei der IAP ja durchaus hinterfragen könnte, wieso das über die Abrechnungssysteme laufen muss, die erst mehr oder weniger langwierig abzuändern sind. Da die Prämie steuer- und sozialabgabenfrei ist, dürfte das in vielen Häusern relativ problemlos sein, diese kurzfristiger und direkter auszustreuen. Wenn das denn gewollt wäre.
Bei einer kleinen Gemeinde mit 20 Mitarbeitern geht das vielleicht.
Aber wnen eine Abrechnungsstelle mehr als 20 Personen abzurechnen hat kommen eine Vielzahl von Sonderfällen zum tragen, für die es keine so einfach Lösung gibt.
Mutterschutz, Elternzeit, Altersteilzeit, Dauerhaft kranke mit anspruch auf KGZ usw...
-
Dass es eine IAP geben wird, ist jedenfalls seit etwa 1 Jahr bekannt, also wäre auch genug Zeit gewesen entsprechende Vorkehrungen für eine schnelle Auszahlung zu treffen.
Kompliziertere Sonderfälle könnten ja auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Aber Teilzeitarbeitsverhältnisse sind mit Sicherheit kein wirklicher Grund. Die prozentualen Teilzeitumfänge sind ja bereits über einen Faktor in die Systeme eingepflegt.
Den jeweiligen Ländern gelingt es durch die verspätete Auszahlung einfach wieder zusätzliche Personalkosten im wahrscheinlich 2-3stelligen Millionenbereich ein paar Monate länger in die Zukunft zu verschieben und das wird konsequent ausgenutzt.
-
Dass es eine IAP geben wird, ist jedenfalls seit etwa 1 Jahr bekannt, also wäre auch genug Zeit gewesen entsprechende Vorkehrungen für eine schnelle Auszahlung zu treffen.
Kompliziertere Sonderfälle könnten ja auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Aber Teilzeitarbeitsverhältnisse sind mit Sicherheit kein wirklicher Grund. Die prozentualen Teilzeitumfänge sind ja bereits über einen Faktor in die Systeme eingepflegt.
Den jeweiligen Ländern gelingt es durch die verspätete Auszahlung einfach wieder zusätzliche Personalkosten im wahrscheinlich 2-3stelligen Millionenbereich ein paar Monate länger in die Zukunft zu verschieben und das wird konsequent ausgenutzt.
Denkst du hierbei an Zinsersparnisse durch spätere Kreditaufnahme? Dann hätte es z. B. bei den Coronazahlungen schneller gehen müssen, wegen den Strafzinsen. War das damals so?
-
Ich sehe das ganz pragmatisch, in einer Phase wie aktuell, in der die Kostenseite immer weiter davon galoppiert und die Einnahmenseite zunehmend bröckelt, ist man wesentlich agiler/flexibler und sicherer unterwegs, wenn es einem gelingt länger die liquiden Finanzmittel auf seiner Seite zu behalten.
Irgendwelche strategischen Dinge bzgl. Kreditaufnahme/Zinskosten ist natürlich auch immer möglich.
-
Wobei man bei der IAP ja durchaus hinterfragen könnte, wieso das über die Abrechnungssysteme laufen muss, die erst mehr oder weniger langwierig abzuändern sind. Da die Prämie steuer- und sozialabgabenfrei ist, dürfte das in vielen Häusern relativ problemlos sein, diese kurzfristiger und direkter auszustreuen. Wenn das denn gewollt wäre.
Bei einer kleinen Gemeinde mit 20 Mitarbeitern geht das vielleicht.
Aber wnen eine Abrechnungsstelle mehr als 20 Personen abzurechnen hat kommen eine Vielzahl von Sonderfällen zum tragen, für die es keine so einfach Lösung gibt.
Mutterschutz, Elternzeit, Altersteilzeit, Dauerhaft kranke mit anspruch auf KGZ usw...
Wie der Anspruch auf Zahlung und somit die Sonderfälle geprüft werden muss, ist alles bereits mit der Corona-Prämie erbprobt und sollte in kürzerster Zeit angepasst sein (Einfach Prüfungszeitraum anpassen). Oder das Land Thüringen hat mal wieder versucht zu sparen und schlechte Programme/Programmierer beschäftigt.
bG
-
Wobei man bei der IAP ja durchaus hinterfragen könnte, wieso das über die Abrechnungssysteme laufen muss, die erst mehr oder weniger langwierig abzuändern sind. Da die Prämie steuer- und sozialabgabenfrei ist, dürfte das in vielen Häusern relativ problemlos sein, diese kurzfristiger und direkter auszustreuen. Wenn das denn gewollt wäre.
Bei einer kleinen Gemeinde mit 20 Mitarbeitern geht das vielleicht.
Aber wnen eine Abrechnungsstelle mehr als 20 Personen abzurechnen hat kommen eine Vielzahl von Sonderfällen zum tragen, für die es keine so einfach Lösung gibt.
Mutterschutz, Elternzeit, Altersteilzeit, Dauerhaft kranke mit anspruch auf KGZ usw...
Wie der Anspruch auf Zahlung und somit die Sonderfälle geprüft werden muss, ist alles bereits mit der Corona-Prämie erbprobt und sollte in kürzerster Zeit angepasst sein (Einfach Prüfungszeitraum anpassen). Oder das Land Thüringen hat mal wieder versucht zu sparen und schlechte Programme/Programmierer beschäftigt.
bG
Nicht ganz. Versorgungsempfänger gingen bei der Coronaprämie leer aus. >:(
-
Hat irgendjemand Infos zu einem Auszahlungstermin in Schleswig Holstein? Auszahlende Stelle wäre das FinMin SH für angestellte Lehrer in SH.
-
Nicht ganz. Versorgungsempfänger gingen bei der Coronaprämie leer aus. >:(
Das lag ja daran, dass die Corona Prämie gezahlt wurde, um denen, die während der Zeit mit aufopferungsvoller Hingabe den Laden am Laufen gehalten haben, ein Stückchen Wertschätzung entgegenzubringen, abseits vom Balkonklatschen. Da Ruheständler an der Stelle nichts beigetragen haben, wäre eine Zahlung der Coronaprämie an diese auch am Ziel vorbei gewesen.
Jetzt bei der Inflationsausgleichsprämie ist die Begründung eine andere, weswegen Versorgte diese auch bekommen, da sie ja ebenfalls unter der Inflation leiden.
Aber stimmt schon, technisch ist da durchaus vor der Auszahlung etwas anzupassen. Man darf dabei auch nicht vergessen, dass vor der Zahlung noch irgendwelche BWLer in deren Testsystemen prüfen müssen, ob die IAP in den Systemen dann auch an den entsprechenden Stellen auftaucht oder nicht auftaucht und verschiedene Fälle mit Beschäftigten in Mutterschutz, Langzeitkrankheit usw. mit verschiedenen Eintritts- und Enddaten geprüft werden müssen. Die IAP wird unterliegt z.B. nicht dem Progressionsvorbehalt, erhöht nicht das Sozialversicherungspflichtige Entgelt, muss aber trotzdem auf dem Lohnkonto vermerkt werden. Für den Fall, dass du Schulden hast und dein Lohn gepfändet wird, muss das für die IAP ebenfalls programmiert werden.
Da es an der Stelle auch um eine Menge Geld und viele Datensätze geht, die man hinterher nicht mehr oder weniger automatisiert korrigieren will, verstehe ich schon, dass es eine gewisse Zeit dauert. Die reine Programmierung wird nicht allzu lange dauern. Aber das Testen, die Freigabe und das sichere Ausspielen ins Produktivsystem benötigen eben etwas Zeit. Natürlich hätte man auch schon lange vor dem Abschluss darauf kommen können, das zumindest schonmal vorzubereiten. Aber wo es mangels Papier keinen Auftrag gibt ...
-
Bin ja mal gespannt wann das Land Bremen es schafft die IAP auszuzahlen
"Der Senat beschließt, dass die Auszahlung der einmaligen Sonderzahlung sowie
der monatlichen Sonderzahlung für den Monat Januar 2024 für die
Tarifbeschäftigten mit der Auszahlung der Entgelte für den Monat Januar 2024
erfolgen. Sollte die Umsetzung aus technischen Gründen zum vorgenannten
Zeitpunkt noch nicht erfolgen können, erfolgen die Auszahlungen der einmaligen
Sonderzahlung sowie der monatlichen Sonderzahlungen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt"
-
Für Thüringen liegt mir eine mündliche Informatin vor, das es erst im März ausgezahlt wird.
Die liegt mir tatsächlich und leider auch vor. Wird wohl erst also nach Ostern was mit dem Weihnachtsgeschenk. Taubert sei dank...
Hallo zusammen,
ist dies immer noch nur eine mündliche Information oder kann man das schon irgendwo nachlesen?
-
Bin ja mal gespannt wann das Land Bremen es schafft die IAP auszuzahlen
"Der Senat beschließt, dass die Auszahlung der einmaligen Sonderzahlung sowie
der monatlichen Sonderzahlung für den Monat Januar 2024 für die
Tarifbeschäftigten mit der Auszahlung der Entgelte für den Monat Januar 2024
erfolgen. Sollte die Umsetzung aus technischen Gründen zum vorgenannten
Zeitpunkt noch nicht erfolgen können, erfolgen die Auszahlungen der einmaligen
Sonderzahlung sowie der monatlichen Sonderzahlungen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt"
Danke! Dann sollte es ja Geld geben Ende des Monats :)
-
Hi,
ich brauche eure Hilfe.
Ich bin seit 8.12.2022 krankgeschrieben. In 2023 wurde ich 5 Mal operiert und habe bis auf eine gestartete Wiedereingliederung, die ich dann unterbrechen musste, nicht gearbeitet. Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde in dieser Zeit gestellt, der im November 2023 als teilerwerbsunfähig unbefristet gewährt wurde. Meine Inflationsausgleichsprämie habe ich bis September 2023 erhalten, seit Oktober gibt es nichts mehr. Mein Arbeitsvertag wurde auf 50 % geändert und wenn die letzte OP vorüber ist werde ich wieder 3,90 Std arbeiten gehen. Was ich nicht verstehe ist, dass wenn doch meine Krankengeldzahlung noch bis 28.04.2024 geht bis ich ausgesteuert bin, warum sagt man mir dann bei der Personalabteilung, das ich dort aber schon 278 Tage erreicht habe und das Arbeitsverhältnis ruht und ich keine Inflationsausgleichsprämie mehr bekomme.
Die Rente wird rückwirkend zum April 2023 gewährt. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Lg Steffi
-
Für Thüringen liegt mir eine mündliche Informatin vor, das es erst im März ausgezahlt wird.
Die liegt mir tatsächlich und leider auch vor. Wird wohl erst also nach Ostern was mit dem Weihnachtsgeschenk. Taubert sei dank...
Hallo zusammen,
ist dies immer noch nur eine mündliche Information oder kann man das schon irgendwo nachlesen?
Steht noch nix auf der TMIK oder Finanzministerium-Webseite. Auch auf den Gewerkschaftswebseiten für die Thüringer Gruppen noch nix dazu entdeckt. Es bleibt also Hörensagen.
-
Moin,
kann es sein, dass du im falschen Unterforum bist und eigentlich nach TVöD angestellt bist? Denn die "Inflationsausgleichsprämie", die im TV-L im Dezember 2023 für die Zeit von Dezember 23 bis Oktober 24 vereinbart wurde, kann kaum schon im September 23 zur Auszahlung gekommen sein...
Jedenfalls war auch im TVöD der Anspruch auf die jeweiligen Raten der Inflationsausgleichszahlung an einen auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Krankengeldzuschuss (sowie einigen anderen Ausnahmen, die hier nicht relevant sind) gekoppelt. Krankengeldzuschuss besteht aber auch im TVöD nur bis maximal 39 Wochen nach Krankheitsbeginn. Zwar kann auch danach noch von der Krankenkasse Krankengeld (bis maximal 78 Wochen nach Krankheitsbeginn) bezogen werden, aber ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss gegenüber dem Arbeitgeber existiert dann nicht mehr; entsprechend entfällt auch der Anspruch auf die Inflationsausgleichszahlung, wenn im betroffenen Monat an keinem Tag mehr Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber bestehen.
-
Hi
danke dir für die Antwort :-) ich dachte mein Beitrag wäre im TVÖD Forum eingestellt.... ups..
Ich arbeite bei der Sparkasse, in welchem Unterforum muss ich das denn einstellen hier ?
Allerdings hast du mir ja meine Frage schon sehr gut beantwortet. Vielen Dank :-)
-
Ich arbeite bei der Sparkasse, in welchem Unterforum muss ich das denn einstellen hier ?
Ich würde es bei zukünftigen Fragen entweder im TVöD-Kommunen- oder "weitere Tarifverträge"-Unterforum probieren.
-
Guten Morgen,
ich habe da mal eine Frage :)
Ich hatte eine schwere Knieoperation und war seit Oktober krank. Nun auch mit Krankengeld etc.
Momentan bin ich bis Ende Januar in der Wiedereingliederung. Danach alles wieder normal.
Nun habe ich natürlich den Inflationsausgleich nicht bekommen.
Ich denke dieser steht mir ja zu oder? Wann oder wie kann ich diesen nun bekommen?
Grüße und Danke
-
Die Inflationsausgleichszahlung steht jedem zu, der im entsprechenden Zeitraum (01.08.-08.12.2023 für die Dezember-Rate bzw. Januar bis Oktober der jeweilige Monat) an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschaftsschutz oder Krankengeldzuschuss hatte (und einen gültigen Arbeitsvertrag am 09.12.2023 bzw. im entsprechenden Monat).
Dies scheint laut Schilderung auf dich zuzutreffen, sodass du entsprechend auch Anspruch auf die jeweiligen Raten der Inflationsausgleichszahlung hast. Da diese aber aufgrund der entsprechend aufwändigen Umsetzungen noch fast nirgends ausgezahlt wurde, trifft dies wohl auch auf dich zu. In dem Fall wird dein Arbeitgeber diese dir irgendwann („zum frühestmöglichen Zeitpunkt“) nachzahlen.
-
Hallo und danke dir! Ja ich bin seit 20 Jahren hier :)
ok dann warte ich entweder ab oder Frage nach... Grüße und schönen Tag
-
Da bin ich gespannt. War such für die Jahressonderzahlung berechtigt und meine entgeltstufe wurde erhöht. bin seit März in Elternzeit. Verstehe nicht, warum man das nicht bekommen sollte. Hat man etwa keine Inflation in Elternzeit? Da wundert sich der Staat, dass viele keine Kinder mehr haben möchten, wenn man in der Elternzeit benachteiligt wird.
Bin da ganz deiner Meinung! Die Inflationszahlung dient zur Abmilderung der gestiegenen Preise in 2023 und 2024. So steht es auch im TV Inflationsausgleich. Und wir haben auch in 2023 gearbeitet. Ich würde mir wünschen, dass jeder, der in Elternzeit ist die Prämie erhält, bezweifle es derzeit jedoch sehr.
Naja in 24 arbeite ich ja auch wieder. Alle Kollegen bekommen das und ich nicht. So wurde es uns mitgeteilt: auch bei den Zahlungen von Januar bis Oktober gilt der Stichtag 9.12. und der Zeitraum 1.8.-8.12.23.
Da frage ich mich doch ernsthaft mit welchem Recht das von statten geht? Und man war ja nicht grundlos für die Jahressonderzahlung berechtigt. Die Stichtage sind letztlich willkürlich, sinnvoller wäre der Einbezug des Ganzes Jahres gewesen.
-
Vetragsfreiheit? Ich empfehle, die Unzufriedenheit den TV-Verhandlungsparntern kund zu tun.
Naja in 24 arbeite ich ja auch wieder. Alle Kollegen bekommen das und ich nicht. So wurde es uns mitgeteilt: auch bei den Zahlungen von Januar bis Oktober gilt der Stichtag 9.12. und der Zeitraum 1.8.-8.12.23.
Für die Zahlungen von Januar bis Oktober 2024 ist der jeweilige Monat maßgeblich. Dahingehend ist diese Aussage Quatsch.
-
NORDRHEIN-WESTFALEN:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/tarifergebnis-nordrhein-westfalen
-
Ich habe auch eine Frage:
ich habe zum 25.08.23 zum Bund gewechselt (vorher Kommunalbeamtin). Dadurch habe ich die Einmalzahlung des TVöD nicht mehr erhalten.
Im Tarifvertrag steht ja nun, dass jeder Anspruch auf die Einmalzahlung hat, wer am 09.12.23 beschäftigt war und vom 01.08.-08.12. an mind. 1 Tag Anspruch auf Besoldung/Entgelt hatte.
Am 09.12.23 war ich nicht mehr bei der Stadt beschäftigt, jedoch bis zum 24.08.23.
In §2 (4) steht: Der Anspruch auf Gewährung der Sonderzahlung richtet sich gegen den Dienstherrn,
gegen den die oder der Berechtigte zum Stichtag 9. Dezember 2023 Anspruch auf Besoldung
oder Unterhaltsbeihilfe hatte. Soweit am genannten Stichtag kein Anspruch auf Besoldung
oder Unterhaltsbeihilfe bestand, richtet sich der Anspruch abweichend von Satz 1 gegen den
Dienstherrn, gegen den die oder der Berechtigte im Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 8.
Dezember 2023 zuletzt Anspruch auf Besoldung oder Unterhaltsbeihilfe hatte.
Habe ich nun Anspruch? Und wenn ja, zahlt die Stadt oder der Bund als jetziger Dienstherr?
-
Hallo, wann wird denn die Inflationsprämie für Sachsen Anhalt ausgezahlt? Nicht Mal mein Arbeitgeber kann mir was sagen?
-
Hallo, wann wir die Inflationsprämie für Sachsen Anhalt ausgezahlt?
-
Ich habe auch eine Frage:
ich habe zum 25.08.23 zum Bund gewechselt (vorher Kommunalbeamtin).
Dann bist du im TV-L-Forum falsch, sondern solltest im Forum für Landesbeamte nachfragen. Insbesondere solltest du dort angeben, in welchem Bundesland du tätig warst, da natürlich jedes Land eigenständig die Besoldung seiner Beamten regelt…
BTW: Wenn es da eine Stichtagsregelung (Anspruch auf Besoldung am 09.12.2023) gab, die du nicht erfüllst, dann hast du auch keinen Anspruch. Ist doch glasklar geregelt…
-
Hallo, wann wir die Inflationsprämie für Sachsen Anhalt ausgezahlt?
Im März
-
Guten Abend, kurze Frage zum Inflationsausgleich. Ich habe bis zum 30.12.Vollzeit gearbeitet und jetzt auf 90% reduziert. Bekomme ich ab Januar nur 90% von den 120€?
Danke für hilfreiche Antworten.
VG
-
Ja.
-
Ja.
Danke.
-
Hat irgendjemand Infos zu einem Auszahlungstermin in Schleswig Holstein? Auszahlende Stelle wäre das FinMin SH für angestellte Lehrer in SH.
Gerade kam eine Mail mit den Durchführungshinweisen zur Inflationsausgleichszahlung des DLZP: In SH wird die Dezemberrate mit dem Januar-Gehalt ausgezahlt.
-
Verdi Bayern hat im Dezember zumindest öffentlich die Auszahlung Ende März 2024 kritisiert. Aber passieren wird hier nichts: https://bayern.verdi.de/themen/tarifrunde-oed-der-laender-2023/++co++4e1f3cb6-a0b9-11ee-9534-90b11c4f1b2d Schön weltfremd alles ...
-
Schon lustig. Erst braucht man bis zum 09.12., um zu einem Ergebnis zu kommen. Dann verhandelt man ein unbestimmtes Datum in den TV und empört sich hintenraus und glaubt tatsächlich an den Weih-nachtsmann.
Na Hauptsache, man bekommt viel "positives Feedback" für "so einen guten Tarifabschluss"...
-
Ja, es ist ja alles egal. Hauptsache man zieht sein Programm durch. Meine Mitgliedschaft steht auch zur Disposition, für blöd kann ich mich selbst verkaufen. Erst wird der IAP als Gehaltserhöhung verkauft, dann späte Auszahlung, während alle im Umfeld bereits vor einem Jahr unterstützt wurden und dann noch die Laufzeit … all das in einer absurden Kommunikationsstrategie verpackt.
-
So, nun die offizielle Info für die Thüringer:
Mit Spannung erwarten die Thüringer Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Auszahlung der Einmalzahlung. Der tbb erhielt auf Nachfrage die Auskunft, dass „nach derzeitigem Kenntnisstand … unter Beachtung der erforderlichen Vorlauf- und Programmierarbeiten eine Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung voraussichtlich mit dem Entgelt für den Monat März 2024 erfolgen wird“.
Dieses betrifft nach Rückfrage beim TFM sowohl die Einmalzahlung von 1800 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig) als auch den zusätzlich monatlich auszuzahlenden Betrag von 120 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig).
Im § 2 Absatz 1 des TV Inflationsausgleichs hatten die Tarifparteien festgelegt, dass die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ auszuzahlen ist. Diese Formulierung gesteht den Arbeitgebern damit die für die Zahlbarmachung nötigen Zeitvorläufe – insbesondere für die entsprechenden Programmierarbeiten – zu. In Thüringen wird offensichtlich für diesen Vorgang noch Zeit benötigt.
Im Ergebnis der Einkommensrunde TV-L einigten sich die Tarifpartner auf folgenden Inflationsausgleich:
- 1800 Euro Inflationsausgleich als Einmalzahlung (Azubis, Studierende, Praktikanten 1000 Euro), für Teilzeitbeschäftigte anteilig (dieser soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt werden), wenn ihr Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie an mindestens einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt hatten.
- Zusätzlich ein Inflationsausgleich monatlich für Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro (Azubis, Studierende, Praktikanten monatlich 50 Euro), für Teilzeitbeschäftigte anteilig.
Diese für viele unserer Mitglieder als „sehr verspätet“ angesehene Auszahlung, ist der veralteten Software „DAISY“, mit der das TFM arbeitet, geschuldet. Die Mitarbeiter in der zentralen Gehaltsstelle geben ihr Bestes, schnellstmöglich die notwendigen Eingaben in das Programm zu leisten. Auch sie würden von einer schnelleren Auszahlung profitieren.
-
So, nun die offizielle Info für die Thüringer:
Mit Spannung erwarten die Thüringer Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Auszahlung der Einmalzahlung. Der tbb erhielt auf Nachfrage die Auskunft, dass „nach derzeitigem Kenntnisstand … unter Beachtung der erforderlichen Vorlauf- und Programmierarbeiten eine Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung voraussichtlich mit dem Entgelt für den Monat März 2024 erfolgen wird“.
Dieses betrifft nach Rückfrage beim TFM sowohl die Einmalzahlung von 1800 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig) als auch den zusätzlich monatlich auszuzahlenden Betrag von 120 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig).
Im § 2 Absatz 1 des TV Inflationsausgleichs hatten die Tarifparteien festgelegt, dass die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ auszuzahlen ist. Diese Formulierung gesteht den Arbeitgebern damit die für die Zahlbarmachung nötigen Zeitvorläufe – insbesondere für die entsprechenden Programmierarbeiten – zu. In Thüringen wird offensichtlich für diesen Vorgang noch Zeit benötigt.
Im Ergebnis der Einkommensrunde TV-L einigten sich die Tarifpartner auf folgenden Inflationsausgleich:
- 1800 Euro Inflationsausgleich als Einmalzahlung (Azubis, Studierende, Praktikanten 1000 Euro), für Teilzeitbeschäftigte anteilig (dieser soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt werden), wenn ihr Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie an mindestens einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt hatten.
- Zusätzlich ein Inflationsausgleich monatlich für Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro (Azubis, Studierende, Praktikanten monatlich 50 Euro), für Teilzeitbeschäftigte anteilig.
Diese für viele unserer Mitglieder als „sehr verspätet“ angesehene Auszahlung, ist der veralteten Software „DAISY“, mit der das TFM arbeitet, geschuldet. Die Mitarbeiter in der zentralen Gehaltsstelle geben ihr Bestes, schnellstmöglich die notwendigen Eingaben in das Programm zu leisten. Auch sie würden von einer schnelleren Auszahlung profitieren.
Jaja, da hat man mit der Daisy wohl einen Sündenbock gefunden. Aber schön, dass man einsieht, wie rückständig man im Jahr 2024 ist.
-
Bremen zahlt die IAP für Azubis, Angestellte und Beamte Ende Januar 2024...
Die Einmalzahlung soll Ende Januar 2024 für alle Statusgruppen rückwirkend für Dezember 2023 und für den Zeitraum von Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 in monatlichen Raten ausgezahlt werden.
-
So, nun die offizielle Info für die Thüringer:
Mit Spannung erwarten die Thüringer Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Auszahlung der Einmalzahlung. Der tbb erhielt auf Nachfrage die Auskunft, dass „nach derzeitigem Kenntnisstand … unter Beachtung der erforderlichen Vorlauf- und Programmierarbeiten eine Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung voraussichtlich mit dem Entgelt für den Monat März 2024 erfolgen wird“.
Dieses betrifft nach Rückfrage beim TFM sowohl die Einmalzahlung von 1800 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig) als auch den zusätzlich monatlich auszuzahlenden Betrag von 120 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig).
... habe heute bei uns im Referat nachgefragt, Dort wisse man noch nichts es gibt noch keine offizielle Stellungnahme. :o
-
Hallo, ich habe mal eine Frage zur Inflationsprämie und hoffe, dass diese nicht schon mehrfach gestellt wurde (ansonsten bitte ich vorab um Entschuldigung dafür).
Ich war den ganzen Dezember im Rahmen des TV-L (Behörde in Sachsen) angestellt, habe jedoch zum 31.12.23 gekündigt und nun einen neuen AG außerhalb des TV-L. Bekomme ich die Inflationsprämie dennoch gezahlt? Falls ja, wie? Einfach im Februar (Stand derzeit in Sachsen) auf das zuletzt dem AG bekannten Konto oder ist das nicht so einfach gelöst?
Danke für die Antwort(en)!
-
Hallo, ich habe mal eine Frage zur Inflationsprämie und hoffe, dass diese nicht schon mehrfach gestellt wurde (ansonsten bitte ich vorab um Entschuldigung dafür).
Ich war den ganzen Dezember im Rahmen des TV-L (Behörde in Sachsen) angestellt, habe jedoch zum 31.12.23 gekündigt und nun einen neuen AG außerhalb des TV-L. Bekomme ich die Inflationsprämie dennoch gezahlt? Falls ja, wie? Einfach im Februar (Stand derzeit in Sachsen) auf das zuletzt dem AG bekannten Konto oder ist das nicht so einfach gelöst?
Danke für die Antwort(en)!
Ja, genau so. Wird einfach aufs letzte Konto überwiesen.
-
Hallo, ich habe mal eine Frage zur Inflationsprämie und hoffe, dass diese nicht schon mehrfach gestellt wurde (ansonsten bitte ich vorab um Entschuldigung dafür).
Ich war den ganzen Dezember im Rahmen des TV-L (Behörde in Sachsen) angestellt, habe jedoch zum 31.12.23 gekündigt und nun einen neuen AG außerhalb des TV-L. Bekomme ich die Inflationsprämie dennoch gezahlt? Falls ja, wie? Einfach im Februar (Stand derzeit in Sachsen) auf das zuletzt dem AG bekannten Konto oder ist das nicht so einfach gelöst?
Danke für die Antwort(en)!
So sollte es sein bei einer vernünftigen Lohnverwaltung, ob das dann bei dir auch so ist, kann dir das Internet nicht beantworten.
-
Guten Tag, ist Bekannt, wann die Prämie in Brandburg gezahlt wird?
-
Für alle aus Niedersachsen!
---------------------
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in dem Einigungspapier der Tarifverhandlungen zum TV-L wurde u. a. die so genannte Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800,00 € bzw. 1.000,00 €, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt werden soll, vereinbart.
Zunächst müssen die softwareseitigen Anpassungen durch unser Rechenzentrum bzw. den Softwarehersteller geschaffen werden, um die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung auszahlen zu können. Daran wird gearbeitet. Unser Rechenzentrum teilte uns auf Nachfrage mit, dass die softwareseitigen Anpassungen zum TV-L nicht in der Januar-Abrechnung berücksichtigt werden kann.
Da die Voraussetzungen noch nicht vorliegen, können wir noch keine Zahlungen, die im Einigungspapier vereinbart wurden, vornehmen.
Wir werden Sie informieren, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
-
RLP hat sich nun auch geäußert:
https://www.lff-rlp.de/fileadmin/user_upload/LFF/PDF/aktuelles/Zahlungszeitpunkte.pdf
-
bzw. den Softwarehersteller
Hä, ich dachte, das NLBV macht die Änderungen in der Software selbst. Dafür haben sie doch eine eigene IT. ???
-
bzw. den Softwarehersteller
Hä, ich dachte, das NLBV macht die Änderungen in der Software selbst. Dafür haben sie doch eine eigene IT. ???
Die E-Mail / Info habe ich von dem Leiter meiner Personalabteilung aus dem Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen. :-\ >:(
-
Info aus dem Landesamt für Finanzen Rheinland Pfalz vom 19.01.2024 (Formatierung exakt übernommen):
LfF Tarifeinigung vom 09. Dezember 2023 Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wurden am 09. Dezember 2023 mit einem Abschluss erfolgreich beendet.
Die Tarifeinigung sieht unter anderem eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen vor.
Aktuelle Informationen bezüglich der Zahlungszeitpunkte im Tarifbereich:
Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung (§ 2 TV Inflationsausgleich) für den Tarifbereich erfolgt für den Großteil der anspruchsberechtigten Personen Ende Januar 2024:
- Tarifbeschäftigte 1.800,00 € (ggf. anteilig bei Teilzeit)
- Auszubildende, Praktikanten und ausbildungsintegriert dual Studierende 1.000,00 € (ggf. anteilig bei Teilzeit)
Die Auszahlung der verbleibenden berechtigten Personengruppen, deren Umsetzung hinsichtlich der Einmalzahlung technisch aktuell noch nicht möglich ist, erfolgt frühestens mit der Entgeltzahlung für den Monat Februar 2024. Dies betrifft insbesondere die am 09.12.2023 ruhenden Arbeitsverhältnisse sowie die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bezahlten Beschäftigten und Rechtsreferendare.
Die Zahlbarmachung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen (§ 3 TV Inflationsausgleich) für Januar 2024 bis Oktober 2024 befindet sich derzeit noch in der Umsetzung und erfolgt ebenfalls für die anspruchsberechtigten Personen frühestens mit der Entgeltabrechnung Februar 2024:
- Tarifbeschäftigte 120,00 € (ggf. anteilig bei Teilzeit)
- Auszubildende, Praktikanten und ausbildungsintegriert dual Studierende 50,00 € (ggf. anteilig bei Teilzeit)
Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit wieder an dieser Stelle veröffentlicht. Bitte sehen Sie bis dahin von Rückfragen ab.
-
Für alle aus Niedersachsen!
---------------------
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in dem Einigungspapier der Tarifverhandlungen zum TV-L wurde u. a. die so genannte Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800,00 € bzw. 1.000,00 €, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt werden soll, vereinbart.
Zunächst müssen die softwareseitigen Anpassungen durch unser Rechenzentrum bzw. den Softwarehersteller geschaffen werden, um die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung auszahlen zu können. Daran wird gearbeitet. Unser Rechenzentrum teilte uns auf Nachfrage mit, dass die softwareseitigen Anpassungen zum TV-L nicht in der Januar-Abrechnung berücksichtigt werden kann.
Da die Voraussetzungen noch nicht vorliegen, können wir noch keine Zahlungen, die im Einigungspapier vereinbart wurden, vornehmen.
Wir werden Sie informieren, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
Heute steht auf der Seite für Niedersachsen dies:
Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 - Inflationsausgleichs-Einmalzahlung nach dem TV-Inflationsausgleich
Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wurden die Tarifverhandlungen abgeschlossen. Beschäftigten nach TV-L, Auszubildenden nach TVA-L-BBiG, TVA-L-Pflege, TVA-L Gesundheit, Praktikanten/Praktikantinnen nach TV-Prakt-L, ausbildungsintegriert dual Studierenden nach dem TVdS-L und Beschäftigten nach dem Pkw-Fahrer-TV-L werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen u. a. Inflationsausgleichszahlungen gezahlt. Neben einer Einmalzahlung sieht der TV-Inflationsausgleich für die Monate Januar bis Oktober 2024 jeweils Inflationsausgleichs-Monatszahlungen vor.
Die Einmalzahlung wird mit den Bezügen für den Monat Februar 2024 geleistet werden.
-
Meine Kollegin hat die 1.800 € heute erhalten. Dies konnte sie sehen, da sie sich einen Kontowecker eingerichtet hat. Wir kommen aus NRW. Ich schaue später nach, ob es bei mir auch so ist.
-
https://www.ruhr24.de/nrw/euro-netto-januar-2024-finanzen-nrw-auszahlung-inflation-beamte-studenten-praktikanten-1800-92777418.html
-
Meine Kollegin hat die 1.800 € heute erhalten. Dies konnte sie sehen, da sie sich einen Kontowecker eingerichtet hat. Wir kommen aus NRW. Ich schaue später nach, ob es bei mir auch so ist.
Bei mir waren die 1.800 EUR heute auch auf dem Konto. (Komme auch aus NRW)
-
In Bremen wird für Angestellte diesen Monat sowohl die Einmalzahlung in Höhe von 1800 € als auch die monatliche Zahlung in Höhe von 120 € ausgezahlt. Steht jedenfalls so auf der Abrechnung.
-
Die 1800€ sind in NRW gerade auf dem Konto angekommen :)
-
In Bayern kann man dagegen noch lang warten.
-
In Bayern kann man dagegen noch lang warten.
Aber ist doch so fortschrittlich und digital und überhaupt alles in Bayern.
-
In Bayern kann man dagegen noch lang warten.
Aber ist doch so fortschrittlich und digital und überhaupt alles in Bayern.
Leider ist der Laptop unter den Lederhosen nicht mehr auffindbar.
-
Info aus dem MI / NDS : Erste monatliche Zahlung ab April. Jan-März werden nachgezahlt. Die Einmalzahlung auch zum (ironie) spätmöglichsten Zeitpunkt). (Ironie off).
Eigentlich in NDS wie immer: Alles möglichst weit bis an die Grenze nach hinten schieben.
Traurig. Andere Bundesländer haben es noch im Dezember geschafft. Ich bin es langsam satt im TV-L / Land NDS tätig zu sein. Es ist alles immer auf den letzten Drücker.
-
Info aus dem MI / NDS : Erste monatliche Zahlung ab April. Jan-März werden nachgezahlt. Die Einmalzahlung auch zum (ironie) spätmöglichsten Zeitpunkt). (Ironie off).
Eigentlich in NDS wie immer: Alles möglichst weit bis an die Grenze nach hinten schieben.
Traurig. Andere Bundesländer haben es noch im Dezember geschafft. Ich bin es langsam satt im TV-L / Land NDS tätig zu sein. Es ist alles immer auf den letzten Drücker.
Ist egal wann wir die IAP bekommen. Ob die Auszahlung erst im Dezember 23 oder März oder April erfolgt, kriegen wir sowieso Geld. Amen!!
-
Info aus dem MI / NDS : Erste monatliche Zahlung ab April. Jan-März werden nachgezahlt. Die Einmalzahlung auch zum (ironie) spätmöglichsten Zeitpunkt). (Ironie off).
Eigentlich in NDS wie immer: Alles möglichst weit bis an die Grenze nach hinten schieben.
Traurig. Andere Bundesländer haben es noch im Dezember geschafft. Ich bin es langsam satt im TV-L / Land NDS tätig zu sein. Es ist alles immer auf den letzten Drücker.
Niedersachsen will die 1800.- € immerhin für Februar auszahlen, da braucht man in Bayern deutlich länger. Und auf die monatlichen Zahlungen kann man auch bis April warten.
-
Na ja. In der off. Meldung des MI NDS steht: bis April! Der Februar ist "Buschfunk".
-
Na ja. In der off. Meldung des MI NDS steht: bis April! Der Februar ist "Buschfunk".
Der "Buschfunk" kommt vom NLBV und gilt für die Tarifbeschäftigten. https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/tarifeinigung-vom-9-dezember-2023-inflationsausgleichs-einmalzahlung-nach-dem-tv-inflationsausgleich-227923.html
Die Meldung von MI NDS bezieht sich auf Beamte und kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen.
Heißt also, dass die Beschäftigten auf Basis des TVLs die Einmalzahlung mit den Februarbezügen erhalten.
-
Ist egal wann wir die IAP bekommen. Ob die Auszahlung erst im Dezember 23 oder März oder April erfolgt, kriegen wir sowieso Geld. Amen!!
Für 1800€ gibts bei Trade Republic derzeit 6€ Zinsen im Monat. Das ist mehr als die Kugel Eis, die ich brauche, um klimafreundlich zu heizen.
-
Info aus dem MI / NDS : Erste monatliche Zahlung ab April. Jan-März werden nachgezahlt. Die Einmalzahlung auch zum (ironie) spätmöglichsten Zeitpunkt). (Ironie off).
Eigentlich in NDS wie immer: Alles möglichst weit bis an die Grenze nach hinten schieben.
Traurig. Andere Bundesländer haben es noch im Dezember geschafft. Ich bin es langsam satt im TV-L / Land NDS tätig zu sein. Es ist alles immer auf den letzten Drücker.
Naja ganz egal ist das nicht. Wenn ich das ganze 4 Monate früher bekomme, erhalte ich 24€ mehr an Zinsen.
Ist egal wann wir die IAP bekommen. Ob die Auszahlung erst im Dezember 23 oder März oder April erfolgt, kriegen wir sowieso Geld. Amen!!
-
Der Zeitraum kommt einem auch länger vor, da durch den Abschluss (und besonders der Gewerkschaften) suggeriert worden ist, dass die Zahlungen in jedem Fall im Dezember erfolgen werden. Das dies aber oftmals schlichtweg nicht möglich ist und man daher erst ab Januar/Februar (frühestens) rechnen kann/darf, finde ich die Auszahlungen im März oder April gar nicht soooo spät.
-
Ist egal wann wir die IAP bekommen. Ob die Auszahlung erst im Dezember 23 oder März oder April erfolgt, kriegen wir sowieso Geld. Amen!!
Für 1800€ gibts bei Trade Republic derzeit 6€ Zinsen im Monat. Das ist mehr als die Kugel Eis, die ich brauche, um klimafreundlich zu heizen.
Das gibt sogar einen kleinen Döner ;)
-
Ich habe noch eine Frage hinsichtlich der Zahlung bei einem Auflösungsvertrag.Die IAP steht mir nach dem Tarifvertrag zu. Ich werde mein Amt Mitte Februar verlassen, nach den vorliegenden Infos des Hauses soll die Zahlung der IAP Ende Februar oder März erfolgen. In dem mir vorliegenden Vertrag ist jetzt eine Erledigungdklausel enthalten (Erledigung aller wechselseitigen Ansprüche) .Kann so eine Klausel den Tarifvertrag aushebeln und ich bekomme die Zahlung dann doch nicht nachträglich?
Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldung.
-
Was ist eigentlich der SINN der Prämie? Wenn sie die Mehrkosten decken soll, dann müsste sie ja jedes Jahr ausbezahlt werden bis es zu jahrelanger DEFLATION kommt. Denn die Preise sinken ja nicht nur weil die Inflation weniger hoch ist. Die Preise steigen einfach langsamer.
-
Sinn der Prämie war es, die heraufbeschworene Lohn-Preis-Spirale zu bremsen. Alles was sich weiter darum aufgebaut hat, ist Märchenstunde.
-
Ich habe noch eine Frage hinsichtlich der Zahlung bei einem Auflösungsvertrag.Die IAP steht mir nach dem Tarifvertrag zu. Ich werde mein Amt Mitte Februar verlassen, nach den vorliegenden Infos des Hauses soll die Zahlung der IAP Ende Februar oder März erfolgen. In dem mir vorliegenden Vertrag ist jetzt eine Erledigungdklausel enthalten (Erledigung aller wechselseitigen Ansprüche) .Kann so eine Klausel den Tarifvertrag aushebeln und ich bekomme die Zahlung dann doch nicht nachträglich?
Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldung.
Du hast Anspruch auf den Inflationsausgleich, so dass gezahlt werden muss.
Du solltest lediglich beim Auflösungsvertrag darauf achten, dass darin steht, dass der Inflationsausgleich noch gezahlt wird.
-
In Bayern kann man dagegen noch lang warten.
Steht für Bayern denn schon was fest? Ich finde es frech...grade im Raum München haben wir eine sehr hohe finanzielle Belastung gehabt in den letzten Monaten. Wie immer alles nur Schall und Rauch...
-
Auch wenn ich die Einteilung hier für nicht zielführend halte, sollte man dann konsequenterweise auch die weiteren Geberländer HH und RP betrachten...
-
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielleicht mag mir jemand eine Einschätzung geben:
Ich bin mit einem Teilzeitanteil von rd. 80% (entspricht 32 Std.) beschäftigt.
Mitte November 2023 habe ich vom Arzt aufgrund einer Schwangerschaft ein Teil-Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen, welches meine tägliche Arbeitsleistung auf maximal vier Stunden beschränkt. Seitdem erhalte ich Entgelt für 20 Wochenstunden (fünf Tage à vier Stunden) sowie Mutterschutzlohn, so dass ich in Summe weiterhin auf mein reguläres Gesamtbrutto (bei Teilzeitbeschäftigung von 32 Std.) komme.
Nun die Frage zur Inflationsprämie: Ich lese den TV Inflationsausgleich so, dass mir eine anteilige Prämie gemäß der 32 Wochenstunden zusteht. Erhalten habe ich eine Zahlung, die einer Teilzeitbeschäftigung von 20 Wochenstunden entspricht.
Ich werde mich natürlich an das für mich zuständige LBV wenden, wollte mich aber vorher einmal erkundigen wie der Sachverhalt von Kolleginnen und Kollegen beurteilt wird und ob ich ggf. einen Denkfehler habe.
Viele Grüße!
-
Für dich dürften § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 des TV Inflationsausgleich maßgeblich sein.
Maßgeblich sind demnach die Verhältnisse am 09. Dezember 2023. Zu diesem Zeitpunkt warst du bereits nur noch zu 20h pro Woche beschäftigt. Ich würde es daher so verstehen, dass deine Bezügestelle richtig vorgeht.
Vielleicht genießt man im Mutterschutz aber keine Benachteiligung und du giltst weiterhin als zu 80% teilzeitbeschäftigt, siehe auch § 4 TV Abs. 2 Inflationsausgleich, dort wird auf die §§ 18-20 des MuSchG sogar Bezug genommen.
Ich überlasse die Bewertung daher lieber den Experten.
-
In Bayern kann man dagegen noch lang warten.
Steht für Bayern denn schon was fest? Ich finde es frech...grade im Raum München haben wir eine sehr hohe finanzielle Belastung gehabt in den letzten Monaten. Wie immer alles nur Schall und Rauch...
Ende März lauf LFF. Komischerweise habe ich für Januar noch keine Bezügemitteilung erhalten, dachte kurz da passiert was. Aber ja, Verdi hat eine Pressemitteilung rausgegeben, aber danach nichts mehr gehört. Heiße Luft hier wie da …
-
Ich habe noch eine Frage hinsichtlich der Zahlung bei einem Auflösungsvertrag.Die IAP steht mir nach dem Tarifvertrag zu. Ich werde mein Amt Mitte Februar verlassen, nach den vorliegenden Infos des Hauses soll die Zahlung der IAP Ende Februar oder März erfolgen. In dem mir vorliegenden Vertrag ist jetzt eine Erledigungdklausel enthalten (Erledigung aller wechselseitigen Ansprüche) .Kann so eine Klausel den Tarifvertrag aushebeln und ich bekomme die Zahlung dann doch nicht nachträglich?
Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldung.
Du hast Anspruch auf den Inflationsausgleich, so dass gezahlt werden muss.
Du solltest lediglich beim Auflösungsvertrag darauf achten, dass darin steht, dass der Inflationsausgleich noch gezahlt wird.
Danke für die Rückmeldung. Da werd ich nochmal nachhaken.
-
In SH sind heute 1.500 € der ersten 1.800 € Rate überwiesen worden.
-
In SH sind heute 1.500 € der ersten 1.800 € Rate überwiesen worden.
Ach was? Und die fehlenden 300€ sind als "Aufwandspauschale" für die schnelle Auszahlung anzusehen? 8)
-
In SH sind heute 1.500 € der ersten 1.800 € Rate überwiesen worden.
Dachte das gilt für Beamte. Bei mir als TB wurden die 1.800€ sowie die 120€ überwiesen.
-
In SH sind heute 1.500 € der ersten 1.800 € Rate überwiesen worden.
Dachte das gilt für Beamte. Bei mir als TB wurden die 1.800€ sowie die 120€ überwiesen.
Das klingt auch logischer.
Bei den Beamten wird man, warum auch immer, auf das dazugehörige Gesetz warten.
Bei den TB gibt es außer der Technischen Umsetzung nichts, was eine künstliche weitere Verzögerung rechtfertigen würde. Die sehe ich hier nicht für TB.
-
In SA kamen 750Euro der inzwischen 1920Euro.
-
In SA kamen 750Euro der inzwischen 1920Euro.
B oder TB?
-
TB
-
TB
Das Nenne ich aber mal eine richtige Wertschätzung.
Naja, das was ich wirklich darüber denke, ist nicht schreibbar.
Das versteht das Land also unter schnellstmöglich oder wie es auch immer genannt wurde. Mittlerweile gibt es bei den TB keine Gründe mehr die Zahlungen zu verzögern. Mit der Teilzahlung haben sie ja gezeigt, dass es technisch machbar ist.
-
TB
Das Nenne ich aber mal eine richtige Wertschätzung.
Naja, das was ich wirklich darüber denke, ist nicht schreibbar.
Das versteht das Land also unter schnellstmöglich oder wie es auch immer genannt wurde. Mittlerweile gibt es bei den TB keine Gründe mehr die Zahlungen zu verzögern. Mit der Teilzahlung haben sie ja gezeigt, dass es technisch machbar ist.
Für die meisten Bundesländer gibt es noch nicht einmal eine Aussage, wann die IAP teilweise oder ganz ausgezahlt wird, schon gar nicht für B.
-
TB
Das Nenne ich aber mal eine richtige Wertschätzung.
Naja, das was ich wirklich darüber denke, ist nicht schreibbar.
Das versteht das Land also unter schnellstmöglich oder wie es auch immer genannt wurde. Mittlerweile gibt es bei den TB keine Gründe mehr die Zahlungen zu verzögern. Mit der Teilzahlung haben sie ja gezeigt, dass es technisch machbar ist.
Sehe ich ganz genauso. Gerade als Lehrer, wo man eh der Depp der Nation ist, ist das hier noch das Sahnehäubchen auf der Krone...
-
Die FHH hat heute für TB die Inflationsausgleichsprämie komplett i.H.v. 1800 EUR ausgezahlt, die 120 EUR für Januar folgen allerdings erst im Februar.
-
In Bayern (Würzburg) lässt alles weiter auf sich warten. Heute Bezugsmitteilung bekommen, weder Inflationsausgleichsprämie noch irgendwas in Sicht...
-
Finde immer interessant, wie schnell und fordernd die Tarifbeschäftigten sind, wenn´s was zu holen gibt. Und dann ist maximal 1/4 von denen in der Gewerkschaft organisiert... Welche Ungeduld jetzt mit der Inflationsprämie herrscht... Hat irgendjemand von Euch diese mit erkämpft?
-
In Brandenburg kam auch noch nichts. Nur das normale Gehalt.
-
In Bayern (Würzburg) lässt alles weiter auf sich warten. Heute Bezugsmitteilung bekommen, weder Inflationsausgleichsprämie noch irgendwas in Sicht...
Erst Info holen dann schreiben.
Wann IAP in Bayern ausgezahlt wird, kann schon im Internet bei Landesamt der Finanzen Bayern lesen. AMEN!
-
In Bayern (Würzburg) lässt alles weiter auf sich warten. Heute Bezugsmitteilung bekommen, weder Inflationsausgleichsprämie noch irgendwas in Sicht...
Erst Info holen dann schreiben.
Wann IAP in Bayern ausgezahlt wird, kann schon im Internet bei Landesamt der Finanzen Bayern lesen. AMEN!
"voraussichtlich" mit den Märzbezügen für Angestellte, für Beamte "wird gesondert informiert" also: nichts genaues weiß man nicht
-
In Bayern (Würzburg) lässt alles weiter auf sich warten. Heute Bezugsmitteilung bekommen, weder Inflationsausgleichsprämie noch irgendwas in Sicht...
Erst Info holen dann schreiben.
Wann IAP in Bayern ausgezahlt wird, kann schon im Internet bei Landesamt der Finanzen Bayern lesen. AMEN!
"voraussichtlich" mit den Märzbezügen für Angestellte, für Beamte "wird gesondert informiert" also: nichts genaues weiß man nicht
Für Beamte ist in diesem Strang irrelevant und wenn man sich informiert hätte, wüsste man, daß die Auszahlung voraussichtlich im März erfolgt, es also keinen Neuigkeitswert besitzt, wenn im Januar nichts ausgezahlt wird.
-
In Bayern (Würzburg) lässt alles weiter auf sich warten. Heute Bezugsmitteilung bekommen, weder Inflationsausgleichsprämie noch irgendwas in Sicht...
Erst Info holen dann schreiben.
Wann IAP in Bayern ausgezahlt wird, kann schon im Internet bei Landesamt der Finanzen Bayern lesen. AMEN!
"voraussichtlich" mit den Märzbezügen für Angestellte, für Beamte "wird gesondert informiert" also: nichts genaues weiß man nicht
Für Beamte ist in diesem Strang irrelevant und wenn man sich informiert hätte, wüsste man, daß die Auszahlung voraussichtlich im März erfolgt, es also keinen Neuigkeitswert besitzt, wenn im Januar nichts ausgezahlt wird.
Da die Seite des LFF Bayern seit Mitte Dezember keine neuen Informationen bietet hätte es doch sein können, dass hier jemand mehr weiß.
-
In Brandenburg kam auch noch nichts. Nur das normale Gehalt.
lt. ZBB Cottbus für Beamte mit den Bezügen März und für TB mit dem Gehalt für Februar.
-
Da die Seite des LFF Bayern seit Mitte Dezember keine neuen Informationen bietet hätte es doch sein können, dass hier jemand mehr weiß.
Nein, wir haben dazu noch keine neueren Informationen. Auch wir müssen die Bezügeempfänger noch vertrösten und auf den März 2024 verweisen.
Es liegt aber inzwischen ein Gesetzenwurf der Besoldungserhöhung inkl. Inflationsausgleich der bayerischen Beamten vor, also könnte es nicht mehr allzu lange dauern. Vielleicht ist der Abrechnungsmonat März 2024 noch möglich. Aber obs auch klappt sieht man dann.
-
Vielleicht ist der Abrechnungsmonat März 2024 noch möglich. Aber obs auch klappt sieht man dann.
Wie ist denn das zu verstehen?
-
Vielleicht ist der Abrechnungsmonat März 2024 noch möglich. Aber obs auch klappt sieht man dann.
Wie ist denn das zu verstehen?
Auszahlung Ende Februar bei Beamten. Aber sofern die Prämie bis kommende Woche Mittwoch nicht im System ist, wirds nicht mehr für Abrechnungmonat März (Beamte) bzw. Abrechnungsmonat Februar (Angestellte).
-
Danke. Ich weiß mittlerweile, dass es im Bayern sicher die März Auszahlung wird.
-
In Bayern (Würzburg) lässt alles weiter auf sich warten. Heute Bezugsmitteilung bekommen, weder Inflationsausgleichsprämie noch irgendwas in Sicht...
Erst Info holen dann schreiben.
Wann IAP in Bayern ausgezahlt wird, kann schon im Internet bei Landesamt der Finanzen Bayern lesen. AMEN!
"voraussichtlich" mit den Märzbezügen für Angestellte, für Beamte "wird gesondert informiert" also: nichts genaues weiß man nicht
Für Beamte ist in diesem Strang irrelevant und wenn man sich informiert hätte, wüsste man, daß die Auszahlung voraussichtlich im März erfolgt, es also keinen Neuigkeitswert besitzt, wenn im Januar nichts ausgezahlt wird.
Da die Seite des LFF Bayern seit Mitte Dezember keine neuen Informationen bietet hätte es doch sein können, dass hier jemand mehr weiß.
Bisher keine neue Information. Es steht noch drauf dass IAP erst im März ausgezahlt wird. Solange es nicht geändert wird, kriegt jeder im März schon.
-
Danke. Ich weiß mittlerweile, dass es im Bayern sicher die März Auszahlung wird.
Sicher ist das noch lange nicht. Auf unserer Website steht „voraussichtlich im März“. Und Stand jetzt gibt’s noch keine 100% Zusage, das es so kommt. Aber 100% sicher ist das noch nicht. Es kann immer noch zu abrechnungstechnischen Verzögerungen kommen.
Wer sagt, es kommt 100% im März, der ist nur sehr optimistisch. Aber durch das LfF gibt es solche 100% Zusagen nicht. Ich verzichte auf solche Aussagen und sage den Bezügeempfängern „voraussichtlich März 2024“ und das es zu „abrechnungstechnischen Änderungen“ noch kommen kann. Bei zu optimistischen Aussagen bekommt man nur Probleme 😅
-
März heisst ja dann Ende März, also Besoldung für Beamte Anfang April?
Mei san die guat........
-
März heisst ja dann Ende März, also Besoldung für Beamte Anfang April?
Mei san die guat........
Wenn der Zeitplan so bleibt erhalten Beamte sowie Angestellte die Auszahlung Ende März 2024 (Arbeitnehmer: März-Abrechnung, Beamte: April-Abrechnung)
Aber das ganze hängt davon ab, wann das ganze durch das Bay. Kabinett geht.
-
Noch später wäre ja fast schon unverschämt......Man könnte ja auch im Vorgriff auf ein zu erwartendes Gesetz unter Vorbehalt auszahlen....
-
Noch später wäre ja fast schon unverschämt......Man könnte ja auch im Vorgriff auf ein zu erwartendes Gesetz unter Vorbehalt auszahlen....
Vermutlich wird das auch passieren. Der Gesetzentwurf ist gerade in der Ressortabstimmung laut dem Bay. Beamtenbund. Wahrscheinlich wartet man ab, bis das Kabinett den Entwurf bewilligt.
-
https://www.bbb-bayern.de/kabinett-beschliesst-besoldungsanpassung/
-
Die Auszahlung erfolgt in Bayern final Ende März 2024 für Beamte (April Abrechnung; im Vorgriff auf den Beschluss durch den Bay. Landtag) und Arbeitnehmer (März Abrechnung) in Bayern.
Auf der LfF Website sind auch nun für alle Bereiche (Besoldung, Arbeitnehmer und Versorgung) Informationsblätter über Höhe, Anspruch etc. Verfügbar.
https://lff.bayern.de/download/bezuege/arbeitnehmer/informationsblatt_zu_den_inflationsausgleichszahlungen_fuer_tarifbeschaeftigte.pdf
https://lff.bayern.de/download/bezuege/besoldung/informationsblatt_zu_den_inflationsausgleichszahlungen_fuer_besoldungsempfaenger.pdf
https://lff.bayern.de/download/bezuege/versorgung/infoblatt_iaz_01022024.pdf
-
Sachsen-Anhalt
Angestellte im Bereich des TV-L erhalten die Sonderzahlungen ab Februar 2024. Beamte ab März.
Quelle: https://mf.sachsen-anhalt.de/dienstrecht/bezuegeverwaltung/details/information-zur-inflationsausgleichszahlung
-
Weißt jemand wann IAP für Berlin ausgezahlt wird?
-
Ba-Wü
Wir haben die 1.800 € mit dem Januarlohn erhalten. Die 120€/Monat erhalten wir frühstens mit dem Februarlohn. Man darf gespannt sein...
-
Weißt jemand wann IAP für Berlin ausgezahlt wird?
Ende Februar, rückgerechnet ab Dezember.
-
Ba-Wü
Wir haben die 1.800 € mit dem Januarlohn erhalten. Die 120€/Monat erhalten wir frühstens mit dem Februarlohn. Man darf gespannt sein...
Wie bitte? Hat jemand in BW den IAP schon bekommen??
-
März heisst ja dann Ende März, also Besoldung für Beamte Anfang April?
Mei san die guat........
Wenn der Zeitplan so bleibt erhalten Beamte sowie Angestellte die Auszahlung Ende März 2024 (Arbeitnehmer: März-Abrechnung, Beamte: April-Abrechnung)
Aber das ganze hängt davon ab, wann das ganze durch das Bay. Kabinett geht.
Ende März heißt in Bayern: am 31. März
-
In Berlin wird die IAP jetzt Ende Februar ausgezahlt. Dezember und Januar (1920,00 Euro) wurden dem Netto dazugerechnet. Für Februar hat man die 120,00 Euro dem Brutto zugeführt und versteuert.
-
Ba-Wü
Wir haben die 1.800 € mit dem Januarlohn erhalten. Die 120€/Monat erhalten wir frühstens mit dem Februarlohn. Man darf gespannt sein...
Wie bitte? Hat jemand in BW den IAP schon bekommen??
Kommt halt immer darauf an, wer abrechnet. Wenn es über das hiesige Bezüge/Finanzministerium läuft, dauert es meist länger ("wir" kriegen die IAP bspw erst im März) während andere mit interner Abrechnungsstelle teils schon im Januar ausgezahlt haben.
-
Ba-Wü
Wir haben die 1.800 € mit dem Januarlohn erhalten. Die 120€/Monat erhalten wir frühstens mit dem Februarlohn. Man darf gespannt sein...
Wie bitte? Hat jemand in BW den IAP schon bekommen??
Nein, BaWü - wenn der Land der Arbeitgeber ist - zahlt im März.
-
In Berlin wird die IAP jetzt Ende Februar ausgezahlt. Dezember und Januar (1920,00 Euro) wurden dem Netto dazugerechnet. Für Februar hat man die 120,00 Euro dem Brutto zugeführt und versteuert.
Wirklich versteuert? Bei mir stehen die 120 Euro für Februar auch bei den Bruttobezügen. Ist ja auch korrekt so, da es Bezüge im laufenden Monat sind. Bei Steuer- und SV-Brutto wurden sie bei mit jedoch rausgerechnet und sind somit abgabenfrei.
-
In Berlin wird die IAP jetzt Ende Februar ausgezahlt. Dezember und Januar (1920,00 Euro) wurden dem Netto dazugerechnet. Für Februar hat man die 120,00 Euro dem Brutto zugeführt und versteuert.
Wirklich versteuert? Bei mir stehen die 120 Euro für Februar auch bei den Bruttobezügen. Ist ja auch korrekt so, da es Bezüge im laufenden Monat sind. Bei Steuer- und SV-Brutto wurden sie bei mit jedoch rausgerechnet und sind somit abgabenfrei.
Unversteuert. Die IAP wurde in Sachsen-Anhalt ausgezahlt. Ich habe heute die Entgeltmitteilung 02/24 per Hauspost erhalten. Es ist somit validiert. Sogar die Lohnsteuerbescheinigung 23 war mit dabei. ;)
-
Könnte mir hier jemand weiterhelfen und eine Einschätzung abgeben ob wir mit diesem Vertrag einen Anspruch auf die Tarifverhandelten Inflationsausgleichsprämie haben ? Vorgesetzte äußern auf Nachfrage immer wieder das sie davon nichts wüssten ?!? ???
Nach der neuen gesetzlichen Regelung gem. § 72 Abs. 3a bis 3f SGB Xl dürfen Pflegekassen ab dem 01. September 2022 Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abschließen, die ihren Beschäftigten in Pflege und Betreuung eine Entlohnung zahlen, die in Tarifverträgen vereinbart ist bzw. die die Höhe der Entlohnung eines anwendbaren Tarifvertrags nicht unterschreitet. Dies macht eine Änderung der bisherigen arbeitsvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien notwendig.
Daher wird in Abänderung des Arbeitsvertrages vom 17.03.2016 mit Wirkung vom 01.09.2022 folgender Änderungsvertrag geschlossen:
§ 1 Aufhebung der bisherigen Vergütungsregelungen Die bisherigen arbeitsvertraglichen Regelungen zur Vergütung des Arbeitnehmers werden hiermit aufgehoben. Die nachfolgende Neuregelung der Vergütung ersetzt insbesondere bisherige Vereinbarungen und Zusagen mit dem Arbeitgeber im Hinblick auf Zulagen, Zuschlägen und Sonderzahlungen (Weihnachts- oder Urlaubsgeld). Sämtliche bisherige Vereinbarungen in Bezug auf die Vergütung verlieren mit Wirksamwerden dieses Änderungsvertrages Ihre Gültigkeit.
§ 2 Vergütung
Die Parteien vereinbaren an Stelle der in § 1 aufgehobenen Regelungen im Hinblick auf die Vergütung
Folgendes:
(1) Auf das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien findet der Tarifvertrag für die Beschäftigten des Arbeiter-Samariter-Bund, Baden-Württemberg e. V. (TV ASB BW 2), zur Anwendung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), sowie die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung, soweit der vorgenannte Tarifvertrag oder die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge Regelungen zur Entlohnung von Arbeitnehmern enthalten.
(2) Nach diesen Regelungen erhält der Arbeitnehmer, beginnend ab dem Wirksamwerden dieses Änderungsvertrages, eine monatliche Grundvergütung nach Entgeltgruppe KR 7 Stufe 4 des o. g.
Tarifvertrages zzgl. weiterer tarifvertraglich geregelter Entgelbestandteile (Jahressonderzahlung, Zulagen, Zuschläge).
(3) Dies gilt unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Die Regelung nach Absatz (1) ersetzt eine fehlende Tarifbindung auf Seiten des Arbeitnehmers sowie auf Seiten des Arbeitgebers.
-
Laut Arbeitsvertrag wird der TV-L nur hinsichtlich der Regelungen zur Entlohnung angewandt. Fraglich ist daher, ob es sch bei diesem Tarifvertrag zur Inflationsausgleichsprämie um eine Regelung zur Entlohnung handelt. Mit einer Entlohnung im engeren Sinne werden Arbeitsleistungen abgegolten,
Die Inflationsausgleichsprämie wird jeweils zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt gewährt. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise. Der Inflationsausgleich wird nur an Beschäftigte gezahlt, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und sonstige Voraussetzungen erfüllen. M.E. sind hier die Voraussetzungen für einen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie erfüllt. Dabei ist auch zu sehen, dass unklare formulierungen zu Lasten des Arbeitgeber gehen.
Wenn der Arbeitgeber nicht zahlen will, sollte man einmal bei der Gewerkschaft nachfragen oder selbst klagen.
-
In NI sind heute die 1800€ angekommen.
-
Könnte mir hier jemand weiterhelfen und eine Einschätzung abgeben ob wir mit diesem Vertrag einen Anspruch auf die Tarifverhandelten Inflationsausgleichsprämie haben ? Vorgesetzte äußern auf Nachfrage immer wieder das sie davon nichts wüssten ?!? ???
...
Die Inflationsausgleichsprämie ist im Rahmen eines gesonderten Tarifvertrages (TV-Inflationsausgleich) vereinbart worden. Im TV-Inflationsausgleich wird zur Bestimmung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf u.a. auf den TV-L verwiesen. Somit ist der TV-Inflationsausgleich ein den TV-L ergänzender Tarifvertrag.
Das scheint mir im Einklang mit §2 Abs. 1 der von dir zitierten Regelungen zu stehen.
-
Könnte mir hier jemand weiterhelfen und eine Einschätzung abgeben ob wir mit diesem Vertrag einen Anspruch auf die Tarifverhandelten Inflationsausgleichsprämie haben ? Vorgesetzte äußern auf Nachfrage immer wieder das sie davon nichts wüssten ?!? ???
Bei mir das gleiche. Entlohnung analog den TV-L.
Die Höhergruppierung wurde auch bei mir dieses Jahr nach genau 12 Monaten eingehalten.
Also wenn mein AG das Entgelt gemäß TV-L anpasst, so müsste auch die IAP gezahlt werden.
Auf Nachfrage, nein man weiß von nichts bzw. diese steht mir nicht zu.
Nun gut wenn meine Arbeitsleistung so geschätzt wird, dann werde ich wohl mir in Ruhe etwas anderes suchen bzw. meine Arbeitsleistung so anpassen....
-
Könnte mir hier jemand weiterhelfen und eine Einschätzung abgeben ob wir mit diesem Vertrag einen Anspruch auf die Tarifverhandelten Inflationsausgleichsprämie haben ? Vorgesetzte äußern auf Nachfrage immer wieder das sie davon nichts wüssten ?!? ???
Bei mir das gleiche. Entlohnung analog den TV-L.
Die Höhergruppierung wurde auch bei mir dieses Jahr nach genau 12 Monaten eingehalten.
Also wenn mein AG das Entgelt gemäß TV-L anpasst, so müsste auch die IAP gezahlt werden.
Auf Nachfrage, nein man weiß von nichts bzw. diese steht mir nicht zu.
Nun gut wenn meine Arbeitsleistung so geschätzt wird, dann werde ich wohl mir in Ruhe etwas anderes suchen bzw. meine Arbeitsleistung so anpassen....
Das ist ja interessant. Finde ich ein Unding. Wieso steht es dir denn nicht zu? Am Montag werde ich eine Etage höher gehen um die genauen Gründe zu erfragen. Ich dachte ja ich habe einen dynamischen Vertrag und Änderungen oder Ergänzungen bezgl. der Bezahlung werden übernommen.
-
Könnte mir hier jemand weiterhelfen und eine Einschätzung abgeben ob wir mit diesem Vertrag einen Anspruch auf die Tarifverhandelten Inflationsausgleichsprämie haben ? Vorgesetzte äußern auf Nachfrage immer wieder das sie davon nichts wüssten ?!? ???
Bei mir das gleiche. Entlohnung analog den TV-L.
Die Höhergruppierung wurde auch bei mir dieses Jahr nach genau 12 Monaten eingehalten.
Also wenn mein AG das Entgelt gemäß TV-L anpasst, so müsste auch die IAP gezahlt werden.
Auf Nachfrage, nein man weiß von nichts bzw. diese steht mir nicht zu.
Nun gut wenn meine Arbeitsleistung so geschätzt wird, dann werde ich wohl mir in Ruhe etwas anderes suchen bzw. meine Arbeitsleistung so anpassen....
So einfach ist das nicht. Es kommt auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an.
Was steht denn bei dir im Arbeitsvertrag zur Anwendung des TV-L?
-
Hallo 🙋🏻♀️
Kann mir vielleicht jemand helfen? Bin seit April 2023 in Elternzeit und seit Oktober 2023 bei gleichem Arbeitgeber auf „Minijob“ Basis beschäftigt. Habe ich Anspruch auf die Einmalzahlung des Inflationsausgleichs?
-
Hallo 🙋🏻♀️
Kann mir vielleicht jemand helfen? Bin seit April 2023 in Elternzeit und seit Oktober 2023 bei gleichem Arbeitgeber auf „Minijob“ Basis beschäftigt. Habe ich Anspruch auf die Einmalzahlung des Inflationsausgleichs?
ja, wenn am 9.12.2023 im Beschäftigungsverhältnis nach dem TV-L. Für die Höhe der Einmalzahlung ist hier ausschließlich auf den Teilzeitumfang am 9. Dezember 2023 abzustellen, weil das Beschäftigungsverhältnis in diesem Fall nicht ruht.
-
Sachsen-Anhalt:
Aufpassen, die neuen Zusatzbeiträge der Krankenkassen ab 01.01. wurden bei den Angestellten im selben Monat rückwirkend nachberechnet, daher können trotzdem ein paar EUR Abzüge drauf sein.
-
Sachsen-Anhalt:
Aufpassen, die neuen Zusatzbeiträge der Krankenkassen ab 01.01. wurden bei den Angestellten im selben Monat rückwirkend nachberechnet, daher können trotzdem ein paar EUR Abzüge drauf sein.
Was hat das mit der Inflationsausgleichsprämie zu tun?
-
Sachsen-Anhalt:
Aufpassen, die neuen Zusatzbeiträge der Krankenkassen ab 01.01. wurden bei den Angestellten im selben Monat rückwirkend nachberechnet, daher können trotzdem ein paar EUR Abzüge drauf sein.
Was hat das mit der Inflationsausgleichsprämie zu tun?
Tatsächlich nichts, da stimme ich dir zu, wird aber schnell vermischt weil direkt drunter abgezogen...
-
In Bayern (bei Tarifbeschäftigten/Länderbeamte) werden die Inflationsausgleichszahlungen noch in dieser Woche ins Abrechnungssystem eingespielt (aufgebaut). Damit steht einer Auszahlung Ende März 2024 nichts mehr im Wege (Tarifbeschäftigte: Abrechnung März 2024/ Beamte: Abrechnung April 2024).
-
Bekommen Beamte ihren Sold jeweils schon am Anfang des Monats statt bei Tarifbeschäftigten am Ende des Monats (nach der geleisteten Arbeit)?
-
Bekommen Beamte ihren Sold jeweils schon am Anfang des Monats statt bei Tarifbeschäftigten am Ende des Monats (nach der geleisteten Arbeit)?
Ja, die Besoldung wird vorschüssig ausgezahlt.
-
Hallo,
eigentlich Stiller Mitleser aber jetzt ist etwas in meinem Umfeld passiert:
Es geht um eine TV-L S 11b Stelle in TZ in NDS. Diese Person hat die volle Einmalzahlung bekommen obwohl eigentlich nur anteilig zusteht da TZ.
Wie sollte man sich jetzt verhalten? Füße still halten?
-
Wenn man bemerkt hat, dass man zu viel überwiesen bekommen hat, ist man verpflichtet, seinen Arbeitgeber darauf aufmerksam zu machen. Oder im Zweifel zunächst zu fragen, ob der Arbeitgeber entschieden hat, eine übertarifliche Bonuszahlung vorzunehmen.
-
Hallo,
eigentlich Stiller Mitleser aber jetzt ist etwas in meinem Umfeld passiert:
Es geht um eine TV-L S 11b Stelle in TZ in NDS. Diese Person hat die volle Einmalzahlung bekommen obwohl eigentlich nur anteilig zusteht da TZ.
Wie sollte man sich jetzt verhalten? Füße still halten?
Der Betroffene sollte bei seiner Bezügestelle bescheidgeben. Falls es ein Fehler ist, muss das behoben werden. Alles andere ist ungerechtfertigte Bereicherung.
-
Das sind ja mal gute Nachrichten für Bayern.
-
Jemand hatte Januar 22 einen Arbeitsunfall und ist bis heute krank(fängt demnächst wieder an zu arbeiten). Am 9.12. war er ausgesteuert. Die Prämie wurde nicht gezahlt. Wo finde ich die Begründung der Ablehnung? Die wurde ihm nicht mitgeteilt.
-
Jemand hatte Januar 22 einen Arbeitsunfall und ist bis heute krank(fängt demnächst wieder an zu arbeiten). Am 9.12. war er ausgesteuert. Die Prämie wurde nicht gezahlt. Wo finde ich die Begründung der Ablehnung? Die wurde ihm nicht mitgeteilt.
Die IAP steht zu, "wenn am 09.12.23 ein Arbeitsverhältnis bestand UND im Zeitraum vom 01.08.23 bis 08.12.23 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestand."
-
Ach ja.... Dankeschön
-
Heute kam die Abrechnung für März rein, mit IAP in Höhe von 2160. Also die 1800 aus Dez, plus 3 mal 120.
BaWü hat es dann also doch auch mal hinbekommen.
-
habe ich gerade auch gesehen...
-
In Bayern wird die auch drauf sein. Die Abrechnungen kommen in den nächsten Tagen elektronisch im Mitarbeiterportal oder Ende März für die mit postalischer Zustellung.
-
Hallo zusammen,
in NRW wurde die Prämie jetzt Rückwirkend mit dem Dezembergehalt ausgezahlt. Dabei ist mir aufgefallen das ich für eine Einmalzahlung Lohnsteuer gezahlt habe, die frage ist jetzt: Die Inflationsausgleichsprämie ist ja Steuerfrei aber ändert sich die Steuerprogression für das restliche Gehalt in dem Monat Dezember?
-
Die Steuer kann nicht von da kommen. Wie hoch ist denn der abgezogene Steuerbetrag?
-
Hat sich geklärt, da noch Überstunden vom Dezember ausbezahlt wurden ändert sich auch der Steuerabzug im Dezember für das Grundgehalt. Ist halt auf der Gehaltsabrechnung nicht so zu Erkennen.
-
Zusätzlich kann sich im Dezember die Steuerlast durch den internen AG-Lohnsteuerausgleich reduzieren.
-
Jetzt bin ich gerad ein bisschen neidisch auf jene, welche die IAP mit dem kommenden Gehalt ausgezahlt bekommen. ;D
Ich hatte meine bereits Ende Dezember erhalten und auch schon investiert.
-
Jetzt bin ich gerad ein bisschen neidisch auf jene, welche die IAP mit dem kommenden Gehalt ausgezahlt bekommen. ;D
Ich hatte meine bereits Ende Dezember erhalten und auch schon investiert.
Ein wirklich sinnvoller Beitrag....DANKE dafür ;)
-
Ach, nicht dafür ;)
-
Meine März-Abrechnung ist weiterhin ohne Prämie… Bremen / Freie Träger benötigen scheinbar mehr Zeit 🤔
-
Meine März-Abrechnung ist weiterhin ohne Prämie… Bremen / Freie Träger benötigen scheinbar mehr Zeit 🤔
Bin gespannt, ob das Inflationsgeld in Bayern diesen Monat gezahlt wird. Ich glaube es erst, wenn ich es sehe. Die Gehaltsmiiteilung lässt auf sich warten.
-
Meine März-Abrechnung ist weiterhin ohne Prämie… Bremen / Freie Träger benötigen scheinbar mehr Zeit 🤔
Bin gespannt, ob das Inflationsgeld in Bayern diesen Monat gezahlt wird. Ich glaube es erst, wenn ich es sehe. Die Gehaltsmiiteilung lässt auf sich warten.
Liegt daran, weil bei der Bezügemitteilung noch eine Ankündigung zur verpflichtenden Umstellung auf die digitale Zustellung der Bezügedokumente beiliegen soll, die noch nicht ganz fertig ist. Die IAP ist aber drauf, keine Sorge.
-
Meine Monatsabrechnung (Bayern) für März ist gestern digital gekommen. Es sind die 1800€ sowie die 3x 120€ dabei.
-
Meine Monatsabrechnung (Bayern) für März ist gestern digital gekommen. Es sind die 1800€ sowie die 3x 120€ dabei.
Ist bei Tarifbeschäftigten eigentlich auch die Info dabei, dass die Zustellung der Bezügedokumente ab Oktober 2024 nur noch digital erfolgen wird? Bei meiner (Besoldung April 2024) war da eine Info dabei:
(https://i.ibb.co/Xz6gCHd/IMG-1926.jpg)
-
Das mache ich schon lange. Sonst kenne ich nur noch eine Kollegin die das mache. Alle anderen kriegen das noch mit Papier.
-
Das mache ich schon lange. Sonst kenne ich nur noch eine Kollegin die das mache. Alle anderen kriegen das noch mit Papier.
Geht darum, weil in der Vergangenheit noch ein „Wahlmodell“ bestand. Jetzt soll sich das ändern (bei den Beamten zu 100%, bei den Angestellten habe ich gerade keine Info, ob die auch umgestellt werden).
-
Das mache ich schon lange. Sonst kenne ich nur noch eine Kollegin die das mache. Alle anderen kriegen das noch mit Papier.
Geht darum, weil in der Vergangenheit noch ein „Wahlmodell“ bestand. Jetzt soll sich das ändern (bei den Beamten zu 100%, bei den Angestellten habe ich gerade keine Info, ob die auch umgestellt werden).
Auch bei Angestellten ist der Hinweis in den Mitteilungen diesen Monat drin.
-
Gibts eigentlich schon ne info wenn die 120Euro gezahlt werden sollen? Für März is noch nix
-
Hmm, einfach mal den Thread durchsrollen, in dem du gepostet hast...
Ansonsten wäre das Bundesland, bzw. der AG interessant.
-
Oh mann, da hab ich doch tatsächlich das entscheidende vergessen,
Ich arbeite beim Land Hamburg. Beim durchscrollen hab ich nix gefunden, daher die Frage.
-
Oh mann, da hab ich doch tatsächlich das entscheidende vergessen,
Ich arbeite beim Land Hamburg. Beim durchscrollen hab ich nix gefunden, daher die Frage.
Wird mit den März-Bezügen gezahlt.
-
Mein März-Bezüge wurde IAP 1800 € und 3x 120 € ohne Steuerabzüge wie erwartet ausgezahlt. Jetzt wird nicht mehr diskutiert. ^^
-
ich hab meine Abrechnung bekommen, meine Partnerin ist in HH Beamtin und wir haben beide die 1800 schon lange bekommen aber die 120euro gabs bis her. noch nicht..
-
ich hab meine Abrechnung bekommen, meine Partnerin ist in HH Beamtin und wir haben beide die 1800 schon lange bekommen aber die 120euro gabs bis her. noch nicht..
Dann schau einmal deine Gehaltsabrechnung einmal gründlich an. Es wurde gezahlt.
-
Ich hab gerade nochmal geschaut sowohl bei mir (angestellter) als auch meine Frau (Beamtin) wurden die 120Euro bzw weniger wegen stundenreduzierung nicht gezahlt. Abrechnung März bzw. April für die Beamtin
-
In Thüringen ist die Auszahlung (1800 + 3x120) auch durch.
-
Hallo ich bin neu hier und wollte gerne fragen, ob jemand weiß ob wir in der KJF auch die Inflationsprämie bekommen?
Vielen herzlichen Dank
-
Wenn du einen Arbeitsvertrag hast, der unter den TV-L (Tarifvertrag für Beschäftigteder Länder) fällt, könnte es die Inflationsausgleichsprämie geben, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Du musst also noch "etwas Butter bei die Fische geben", um eine klarere Auskunft zu erhalten
-
Hallo,
ist hier jemand aus NRW? Gibt es Neuigkeiten für NRW? Aprilgehalt kam leider ohne Inflationsausgleich...
-
Hallo,
ist hier jemand aus NRW? Gibt es Neuigkeiten für NRW? Aprilgehalt kam leider ohne Inflationsausgleich...
Das Aprilgehalt wurde in NRW doch noch gar nicht bezahlt für TB. Und dann sollte es auch mit der Nachzahlung kommen.
Beamte bekommen die IAP erst im Mai ausgezahlt soweit ich weiß.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/informationen-zur-ubertragung-des-tarifergebnisses-auf-die-empfangerinnen-und-empfanger-von-dienst
-
Danke für die Antwort.
Ich habe schon die Aprilgehalt erhalten. Leider keine IAP. Ich bin keine Beamte. Aber kommt die IAP evtl doch noch im Mai.
-
Olivia, meinst du die 120 Euro rückwirkend ab Januar 2024 = 480 Euro?
Da heute erst der 24.04., kann ich bezüglich der Lohnabrechnung noch gar nichts sagen, wie wohl die meisten hier.
Laut Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW heißt es:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/bezugemitteilung-april-2024-hinweis-fur-tarifbeschaftigte
-
Bin TB in NRW. Die IAP für April ist in meiner Verdienstabrechnung für April aufgeführt
-
@Sciro, ich meine 1800€+ 120€ rückwirkend
-
@Sciro, ich meine 1800€+ 120€ rückwirkend
Die 1800€ sind doch schon in NRW im Dezember geflossen....hast Du vielleicht keinen Anspruch darauf?
-
Meine Chefin meinte im Januar, dass es noch nichts beschlossen worden....
Hat noch jemand aus NRW 1800€ schon bekommen?
Dann würde ich bei der Chefin nachfragen...
-
@Sciro, ich meine 1800€+ 120€ rückwirkend
Hast du auch 1800€schon lange bekommen?
-
Meine Chefin meinte im Januar, dass es noch nichts beschlossen worden....
Ich arbeite im Tarifvertrag TV-L. So steht es in meinem Vertrag. Meine Stelle wird von der Stadt bezahlt. Jetzt bin ich überrascht, da die Chefin im Januar sagte, dass es noch keiner in NRW bekommen hat und ich jätte falsche Informationen wo auch immer gefunden.
Hat noch jemand aus NRW 1800€ schon bekommen?
Dann würde ich bei der Chefin nachfragen...
]
-
Meine Chefin meinte im Januar, dass es noch nichts beschlossen worden....
Ich arbeite im Tarifvertrag TV-L. So steht es in meinem Vertrag. Meine Stelle wird von der Stadt bezahlt. Jetzt bin ich überrascht, da die Chefin im Januar sagte, dass es noch keiner in NRW bekommen hat und ich jätte falsche Informationen wo auch immer gefunden.
Hat noch jemand aus NRW 1800€ schon bekommen?
Dann würde ich bei der Chefin nachfragen...
]
Alle die ich kenne und im TV-L arbeiten, haben die 1800€ erhalten und mit dem April Gehalt, sollen die 480€ für Januar bis April fließen. Die Abrechnungen werden Morgen glaube ich in NRW versendet.
P.S: Frage an alle
Gibt es das öfter, das man im TV-L ist und von der Stadt bezahlt wird? Hab ich noch nie gehört...aber man lernt ja nie aus.
-
Zeig das doch mal deiner Chefin:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/informationen-zur-tarifeinigung-vom-09122023-und-zahlung-zur-abmilderung-der-inflation-fur
-
@Sciro, ich meine 1800€+ 120€ rückwirkend
Hast du auch 1800€schon lange bekommen?
Ja, schon Ende letzten Jahres.
Bist du sicher, dass der TV-L dein richtiger Tarifvertrag ist, wenn man von der Stadt bezahlt wird? Wir sind hier alles Landesbedienstete :)
-
Und sollte es der TVÖD sein, müsstest du bis 02/24 die dortige IAP bekommen haben.
-
Und sollte es der TVÖD sein, müsstest du bis 02/24 die dortige IAP bekommen haben.
Ja, da bin ich mir sicher. Ich arbeite da seit 12 Jahren und im Vertrag stand es, dass icv TV-L bezahlt bin. Es ist ein Verein. Nun hat es der Chefin3grlungen noch eine Stelle von der Stadt während Corpna zu bekommen. Jetzt werde ich nachdenklich ... als Tvöd uhre IAP bekommen haben, sagte die Chefin, das sind wir bicht, wir sind tvl. Als ich sie wegen tvl im Januar angesprochen habe, meinte sie icv jätte falsche Informationen und es wird erst im März entschieden... Seitdem warte ich... sie hat keine weiteren Aussagen gemacht...
-
Könnte aber auch sein, dass es ihr in Anlehnung nach tv-l bezahlt werdet, aber nicht alles vom TV-L im Vertrag verankert ist, weil höchstwahrscheinlich der Verein nicht TV-L Vertragspartner ist.
Und dann kann es durchaus sein, dass der Verein eben nicht verpflichtet ist die IAP zu bezahlen.
-
Klingt für mich auch so, daß ihr TV-L angelehnt bezahlt werdet, aber es nicht wirklich TV-L ist. Ich habe Dir weiter oben doch schon den Auszug vom Landesamt für Besoldung NRW geschickt. Der Tarifvertrag der Länder ist doch schon ewig durch. Nur die Übertragung auf die jeweiligen Beamten des entsprechenden Bundeslandes war noch nicht geklärt. Aber damit habt ihr null zu tun. Ich würde statt mit deiner Chefin mal mit der Personalabteilung Kontakt aufnehmen. Irgendwer muss Dich ja bezahlen, weil Deine Chefin anscheinend davon keinen Plan hat.
Oder Du wartest noch ein paar Monate 🤷
-
Habe heute die 120€ erstmalig bekommen. Und 360€ Nachgezahlt aus den Monaten Januar bis März.
Weshalb wurden da 5,50€ Lohnsteuer und 0,44€ Kirchensteuer einbehalten pro Monat? Dachte die Prämie ist Steuerfrei 🤔
-
Ich denke das hat nichts mit der IAP zu tun. In 04.2024 erfolgte rückwirkend eine geänderte Lohnsteuerberechnung ab 01.2024. Daher kommt vermutlich die Nachzahlung bei Lohn- und Kirchensteuer.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/2024-02-23-geaenderte-PAP-2024-anwendung-ab-dem-1-april-2024.html
-
Ich denke das hat nichts mit der IAP zu tun. In 04.2024 erfolgte rückwirkend eine geänderte Lohnsteuerberechnung ab 01.2024. Daher kommt vermutlich die Nachzahlung bei Lohn- und Kirchensteuer.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/2024-02-23-geaenderte-PAP-2024-anwendung-ab-dem-1-april-2024.html
Ja, so ist es auch. Wir bekommen gerade in der Bezügestelle dazu einige Anfragen.