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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: VnsaDo am 01.06.2021 12:57
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Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Seit März 2020 bin ich befristet angestellt. Der Vertrag wurde vergangenen März erneut für 1 Jahr befristet.
Nun möchte ich kündigen und frage mich, wie lang meine Kündigungsfrist ist.
Eine weitere Frage wäre, ob der AG sich auf einen Aufhebungsvertrag einlassen würde, ob des hohen Personalmangels?!
Liebe Grüße
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Sofern Du unter §30 Abs. 1 Satz 2 TVÖD fällst, sind es 6 Wochen zum Monatsende, ansonsten 6 Wchen zum Quartalsende.
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Könntest du mir sagen, was dieser § besagt? :-[
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Richtet sich Deine Frage darauf, daß Du den Inhalt der genannten Norm nicht verstehst, oder darauf, daß ich jetzt an Deiner statt die genannte Norm heraussuchen und hier hineinkopieren soll?
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Ersteres.
Ich wohne in NRW. Mein Verständnis sagt mir, dass ich in das Tarifgebiet West falle. Demnach beträgt meine Kündigungsfrist 6 Wochen, richtig?
???
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Sofern Du unter §30 Abs. 1 Satz 2 TVÖD fällst, sind es 6 Wochen zum Monatsende, ansonsten 6 Wchen zum Quartalsende.
6 Wochen ist auf jeden Fall zutreffend ;)
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;D ;D ;D
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Es kommt nicht auf den Wohn- sondern auf den Arbeitsort an. Es sind jedenfalls sechs Wochen, die Frage ist, ob zum Monats- oder zum Quartalsende. Sofern der Arbeitsort in NW ist und die sonstigen in der Norm genannten Voraussetzungen zutreffen, sind es sechs Wochen zum Monatsende.
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Der Arbeitsort befindet sich ebenfalls in NRW.
Wie kann ich den herausfinden, ob die sonstigen Voraussetzungen zutreffen?
Ob die Tätigkeit der Rentenversicherung unterlegen hätte?
Das sind böhmische Dorfer für mich. Ich habe da absolut keine Ahnung von
Sorry.
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Wenn Du kein Wissenschaftsgedöns machst, ist es mutmaßlich kein Arbeitsverhältnis, für das die §§57a ff. HRG, das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) oder gesetzliche Nachfolgeregelungen unmittelbar oder entsprechend gelten. Bei der Frage, ob Deine Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, geht es darum, ob es sich um eine Tätigkeit seinerzeit für Angestellte (White Collar) oder Arbeiter (Blue Collar) handelt.
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Ich bin eine Angestellte im Sozialwesen.
;D