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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Simone86 am 13.12.2019 15:42

Titel: Neuer Arbeitsvertrag nach Änderung der Entgeltgruppe?
Beitrag von: Simone86 am 13.12.2019 15:42
Hallo in die Runde,
ich habe mal eine kurze Frage und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich bin seit einigen Jahren bei einer hessischen Universität angestellt nach E6 TV-H. Nun habe ich mit meinem Arbeitgeber einen Vergleich geschlossen, dass ich zukünftig nach E8 TV-H bezahlt werde. Im Rahmen der Verhandlungen einigten wir uns darauf, dass die Grundarbeiten dabei gleich bleiben, ich jedoch andere Zeitanteile für die einzelnen Arbeiten aufwenden soll, ich also insgesamt mehr qualitativ höherwertige Tätigkeiten verrichten werde, ohne dass sich die Arbeiten an sich ändern. Ich frage mich jetzt nur, ob dieser Vergleich - sofern er in meine Akte aufgenommen wird - ausreicht, oder ob ich auf einen neuen Arbeitsvertrag bestehen soll / muss? Letztlich bleiben die Aufgaben dem Grunde nach gleich, es gibt nur eine andere Zeiteinteilung. Eigentlich müsste dann der Vergleich doch ausreichend sein, oder zumindest eine Änderung der Tätigkeitsbeschreibung durch den Arbeitgeber (als reine Direktionsmaßnahme)? Gibt es dazu irgendwelche Regelungen in TV-H / TV-L. Ein Bekannter fragte mich, ob ich denn dann auch einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hätte und hat mich jetzt vollständig verwirrt. Ich kenne mich juristisch leider so gar nicht aus...  :-\
Vorab schonmal vielen Dank und ganz liebe Grüße
Simone
Titel: Antw:Neuer Arbeitsvertrag nach Änderung der Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 13.12.2019 15:45
Es bedarf keiner weiteren Maßnahmen.
Titel: Antw:Neuer Arbeitsvertrag nach Änderung der Entgeltgruppe?
Beitrag von: Simone86 am 13.12.2019 16:28
Und darf ich auch fragen, warum nicht?  :)
Titel: Antw:Neuer Arbeitsvertrag nach Änderung der Entgeltgruppe?
Beitrag von: Spid am 13.12.2019 16:35
Weil sich keinerlei Erfordernis ergibt. Welche Veranlassung sollte es zum Handeln in irgendeiner Form geben?
Titel: Antw:Neuer Arbeitsvertrag nach Änderung der Entgeltgruppe?
Beitrag von: WasDennNun am 13.12.2019 18:11
Wenn dein AG dir neue oder anders zugeschnittene auszuübenden Tätigkeiten überträgt, die zur EG8 führen, und das ganz auch noch schriftlich festgehalten ist, dann ist der Drops gelutscht.