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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Michael900 am 12.05.2020 15:52

Titel: Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Michael900 am 12.05.2020 15:52
Hallo,

ich würde mich gerne abordnen lassen und nun sagt meine Dienststelle, das sieht der TVÖD so nicht vor.

Die Protokollerklärungen zu § 4 Abs. 1 TVöD besagen, "desselben Arbeitgebers"....

Jemand Ideen für andere Zitate, die es möglich machen?


Besten Dank schonmal
 

Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Spid am 12.05.2020 16:06
Eine Abordnung kann auch zu einem anderen AG geschehen, siehe PE zu §4 Abs. 1 TVÖD. Da das Arbeitsverhältnis unverändert fortbesteht, ist es völlig egal, welchen Tarifvertrag der andere AG anwendet, da er auf denjenigen, der abgeordnet wird, keine unmittelbare Wirkung hat.
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Michael900 am 12.05.2020 16:14
Hallo Spid,

besten Dank für deine promote Antwort. Steht in der PE zu §4 Abs. 1 TVÖD, dass es auch ein anderer AG sein kann?

Ich muss mir das nachher mal alles in Ruhe durchlesen....

Hat mein AG denn die Möglichkeit dieses Abzulehnen? Es ist vom Bund zum Land ….

Besten Dank
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Spid am 12.05.2020 16:28
§4 Abs. 1 TVÖD ist eine Ermächtigungsnorm für den AG. Er begründet keinen Rechtsanspruch des AN auf eine Abordnung.
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Michael900 am 12.05.2020 18:22
Hallo,

Wenn ich das richtig verstehe, gibt es für mich keine Argumente gegenüber meines jetzigen AG um eine Abordnung zu begründen / zu erbitten?

Liebe Grüße

PS: Ich kann den Begriff Ermächtigungsnorm nicht zuordnen. Was besagt dieser?
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Spid am 12.05.2020 18:58
Nun, wenn der AG argumentativ lediglich auf die tarifliche Norm abstellte und fälschlicherweise davon ausging, daß ein tarifliches Hindernis bestünde, so ist sein Argument anhand des Tariftextes entkräftet. Allerdings bedarf der AG auch keines Arguments, um „Nein“ zu sagen, wenn es darum geht, daß er Deine Arbeitsleistung weiter bezahlen soll, Du sie aber für einen anderen erbringst.

Eine Ermächtigungsnorm ermächtigt jemanden, etwas zu tun. Hier ermächtigt die Norm den AG dazu, Dich durch einseitige Erklärung auch ohne Dein Einverständnis abzuordnen.
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Michael900 am 12.05.2020 20:15
Hey, Danke. So langsam werde ich schlauer :)

Bezahlt in der Zeit der Abordnung die entsendende Dienststelle denn weiter? Nicht die Empfangende? Also in meinem Fall würde die vermutlich 6 Monate der Bund weiterzahlen und erst dann das Land?

Hast du eine Idee, wie man Sie überzeugen kann? Gibt es dort vielleicht gängige Tricks?

Ich muss dazu sagen, mein direkter Chef (Abteilungsleiter) steht hinter mir....

Besten Dank auf jeden Fall für die Infos....

Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Spid am 12.05.2020 20:44
Das Arbeitsverhältnis wird durch die Abordnung nicht berührt. Der AG bleibt Schuldner des Arbeitsentgelts - und zwar nicht nur 6 Monate, sondern für die gesamte Dauer der Abordnung.
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Michael900 am 12.05.2020 22:15
Naja, aber ja nur, bis der endgültige Wechsel erfolgt - oder? Das ist ja das Ziel.

Hat der alte AG denn auch ein Vorteil davon? Oder muss er nur zahlen und hat keine Arbeitsleistung?

Gibt es dort einen anderen Weg? Oder nur alternativ die Kündigung (ggf. Aufhebungsvertrag) und die Neueinstellung?
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Spid am 12.05.2020 22:30
Welcher endgültige Wechsel? Wenn die Abordnung endet, kehrt man wieder zurück. Wenn Du den AG wechseln möchtest, kommst Du um eine Beendigung des aktuellen und die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses nicht herum.
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Michael900 am 12.05.2020 22:46
Aber es gibt doch auch die Abordnung mit dem Ziel der Versetzung ....

Oder?

Genau das peile ich an. Möchte nur ungern Kündigen und neu anfangen.....
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Spid am 12.05.2020 23:42
Das gibt es nur bei Beamten.
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Organisator am 13.05.2020 08:00
Das gibt es nur bei Beamten.

Wird aber sinngemäß auch bei Tarifbeschäftigten so gemacht, zumindest zwischen verschiedenen Bundesbehörden.

@ Micha: Während des Abordnungszeitraums erhälst du zwar dein Entgelt weiter von der alten Behörde, diese kann sich es jedoch von der neuen Behörde erstatten lassen.

Kündigen und neu anfangen ist aber auch üblich.
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Spid am 13.05.2020 08:15
Da geht es ja auch - hier sind es zwei unterschiedliche AG, Du sprichst vom selben AG.
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Michael900 am 13.05.2020 10:38
Wenn also meine alte Behörde Ihr Geld wiederbekommt, frage ich mich, welche Argumente dagegen sprechen sollten?

Irgendwie scheue ich etwas den Weg der Kündigung :)

@ Spid: Wer spricht vom selben AG?
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Spid am 13.05.2020 10:42
Organisator. Verschiedene Bundesbehörden sind nämlich derselbe AG: die Bundesrepublik Deutschland. Eine Versetzung zu einer anderen Dienststelle desselben AG ist tariflich möglich, siehe PE Nr. 2 zu §4 Abs. 1 TVÖD - zu einem anderen AG nicht.
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Organisator am 13.05.2020 10:45
Wenn also meine alte Behörde Ihr Geld wiederbekommt, frage ich mich, welche Argumente dagegen sprechen sollten?

Sie hat keine Lust auf zusätzlichen Aufwand für einen gehenden Mitarbeiter zu betreiben.

Irgendwie scheue ich etwas den Weg der Kündigung :)

Dann musst du bleiben ;)

@ Spid: Wer spricht vom selben AG?

Ich
zumindest zwischen verschiedenen Bundesbehörden.
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Lars73 am 13.05.2020 10:57
Wenn also meine alte Behörde Ihr Geld wiederbekommt, frage ich mich, welche Argumente dagegen sprechen sollten?

Zum einen muss man schauen was man wiederbekommt. Auch ob die aufnehmende Behörde die ggf. höheren Kosten nach TVöD statt TV-L erstattet. Was bei Arbeitsunfähigkeit während der Abordnung ist etc.
Man hat Aufwand.
Es blockiert eine Dauerstelle die während der Abordnung nicht neu besetzt werden kann.
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Excelfan am 13.05.2020 14:57
Alternativ besteht noch die Möglichkeit eines unbezahlten Sonderurlaubs mit anschließender Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, sofern der AG dazu bereit ist.
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Hain am 13.05.2020 17:17
Wenn also meine alte Behörde Ihr Geld wiederbekommt, frage ich mich, welche Argumente dagegen sprechen sollten?

Irgendwie scheue ich etwas den Weg der Kündigung :)

@ Spid: Wer spricht vom selben AG?

Moin,

welche Argumente sollten dafür sprechen? Wer uns verlassen will, muss das Arbeitsverhältnis beenden, dann können wir auch eine Nachfolge besetzen und müssen uns nichts weiter als dem Arbeitszeugnis zu kümmern.

Grüße
Hain

Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Michael900 am 14.05.2020 21:17
Hallo Excelfan,

Auch eine gute Kombination. Das hast man würde Sonderurlaub beantragen mit der Option der Auflösung?


Nach Absprache mit dem neuem AG kann ich meine EG und Stufe mitnehmen. Wie sieht es mit dem Rest aus? (Z.B. neue Kündigungszeit nach der Probezeit, VBL, ....

Liebe Grüße
Titel: Antw:Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Beitrag von: Organisator am 15.05.2020 08:19
Der Rest ist mit deinem neuen Arbeitgeber zu verhandeln / besprechen. VBL direkt mit der VBL.

Welches Interesse sollte dein Arbeitgeber haben, dir Sonderurlaub zu gewähren? Spätestens der Personalrat würde dies sinnvollerweise stoppen, da du daurch einen schnelle Neubesetzung deiner Stelle verhinderst.