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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: maiko am 12.03.2024 07:08

Titel: Darf U18Jähriger selbst Personund Reisepass abholen und unterschreiben?
Beitrag von: maiko am 12.03.2024 07:08
Hallo,

ist o. g. erlaubt bei Personen zwischen 16 - 18?

Danke.

Gruß
Titel: Antw:Darf U18Jähriger selbst Personund Reisepass abholen und unterschreiben?
Beitrag von: Gewerbeaufsichtbeamter am 12.03.2024 08:14
Hallo,

ja das dürfen sie.
Titel: Antw:Darf U18Jähriger selbst Personund Reisepass abholen und unterschreiben?
Beitrag von: maiko am 12.03.2024 08:42
Hallo,

ja das dürfen sie.

Hallo,

danke. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage bitte? Danke.
Titel: Antw:Darf U18Jähriger selbst Personund Reisepass abholen und unterschreiben?
Beitrag von: Stern890 am 12.03.2024 09:31
Ergibt sich das nicht aus § 9 Abs. 2 PAuswG? https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html

Beim Reisepass kann bei Minderjährigen jedoch nach § 6 Abs. 1 PaßG nur der Sorgeberechtigte den Antrag stellen.
Titel: Antw:Darf U18Jähriger selbst Personund Reisepass abholen und unterschreiben?
Beitrag von: Ytsejam am 13.03.2024 15:25
Beim Perso ja, beim Reisepass NEIN

Zitat
Die Ausgabe des Reisepasses hat grundsätzlich an die antragstellende Person zu erfolgen. Lediglich bei Personen unter 18 Jahren oder bei Personen, die handlungsunfähig sind, erfolgt die Ausgabe des Reisepasses an den gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten