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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: maiko am 12.03.2024 07:08
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Hallo,
ist o. g. erlaubt bei Personen zwischen 16 - 18?
Danke.
Gruß
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Hallo,
ja das dürfen sie.
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Hallo,
ja das dürfen sie.
Hallo,
danke. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage bitte? Danke.
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Ergibt sich das nicht aus § 9 Abs. 2 PAuswG? https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html
Beim Reisepass kann bei Minderjährigen jedoch nach § 6 Abs. 1 PaßG nur der Sorgeberechtigte den Antrag stellen.
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Beim Perso ja, beim Reisepass NEIN
Die Ausgabe des Reisepasses hat grundsätzlich an die antragstellende Person zu erfolgen. Lediglich bei Personen unter 18 Jahren oder bei Personen, die handlungsunfähig sind, erfolgt die Ausgabe des Reisepasses an den gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten