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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Oli80 am 04.11.2019 09:18
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Grüß Gott,
vor einiger Zeit hatte ich in die Runde gefragt, welche Möglichkeiten zur Förderungen von Beschäftigten bestehen (s. Thema: Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigten - leider geschlossen, deshalb das neue Thema).
Die Beschäftigte hat nun eine Stufe vorweggewährt bekommen. In der Abrechnung steht nun nächster Aufstieg voraussichtlich im August 2020. Dies wäre das Datum des nächsten normalen Aufstieges. Wie verhält es sich dann mit der gewährten Stufe? Beginnen dann die drei Jahre für Stufe 3 und die Vorweggwährung ist damit obsolet?
dankschön! :)
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Grüß Gott,
vor einiger Zeit hatte ich in die Runde gefragt, welche Möglichkeiten zur Förderungen von Beschäftigten bestehen (s. Thema: Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigten - leider geschlossen, deshalb das neue Thema).
Die Beschäftigte hat nun eine Stufe vorweggewährt bekommen. In der Abrechnung steht nun nächster Aufstieg voraussichtlich im August 2020. Dies wäre das Datum des nächsten normalen Aufstieges. Wie verhält es sich dann mit der gewährten Stufe? Beginnen dann die drei Jahre für Stufe 3 und die Vorweggwährung ist damit obsolet?
dankschön! :)
Die Zulage wird mit jeder "im Hintergrund stattfindenden" Stufensteigerung "abgeschmolzen" bis die vorweggewährte Stufe erreicht wird.
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Das kommt darauf an wie die Zulage gewährt wurde.
Z.B.:
Der MA erhält das Entgelt der nächsthöheren Stufe.
oder
Der MA erhält eine Zulage in Höher der Differenz zwischen seiner Stufe und dem Entgelt der Stufe X .
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Das kommt darauf an wie die Zulage gewährt wurde.
Z.B.:
Der MA erhält das Entgelt der nächsthöheren Stufe.
oder
Der MA erhält eine Zulage in Höher der Differenz zwischen seiner Stufe und dem Entgelt der Stufe X .
Laut SV hat die Person eine Stufe vorweggewährt bekommen.
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Das kommt darauf an wie die Zulage gewährt wurde.
Z.B.:
Der MA erhält das Entgelt der nächsthöheren Stufe.
oder
Der MA erhält eine Zulage in Höher der Differenz zwischen seiner Stufe und dem Entgelt der Stufe X .
Laut SV hat die Person eine Stufe vorweggewährt bekommen.
Dannder Titel Müll und nicht Teil der SV: Stufenvorweggewährung gemäß TV-L §16 Abs. 5
und der Paragraph Falsch!
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Das kommt darauf an wie die Zulage gewährt wurde.
Z.B.:
Der MA erhält das Entgelt der nächsthöheren Stufe.
oder
Der MA erhält eine Zulage in Höher der Differenz zwischen seiner Stufe und dem Entgelt der Stufe X .
Laut SV hat die Person eine Stufe vorweggewährt bekommen.
Dannder Titel Müll und nicht Teil der SV: Stufenvorweggewährung gemäß TV-L §16 Abs. 5
und der Paragraph Falsch!
Mir erschließt sich nicht, wie man den recht simplen Sachverhalt so missinterpretieren kann. Und bzgl. des Paragraphens: Hier fehlt höchstens der "Satz 1" als Hinweis. Ansonsten ist die Angabe völlig korrekt.
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Das kommt darauf an wie die Zulage gewährt wurde.
Z.B.:
Der MA erhält das Entgelt der nächsthöheren Stufe.
oder
Der MA erhält eine Zulage in Höher der Differenz zwischen seiner Stufe und dem Entgelt der Stufe X .
Laut SV hat die Person eine Stufe vorweggewährt bekommen.
Dannder Titel Müll und nicht Teil der SV: Stufenvorweggewährung gemäß TV-L §16 Abs. 5
und der Paragraph Falsch!
Mir erschließt sich nicht, wie man den recht simplen Sachverhalt so missinterpretieren kann. Und bzgl. des Paragraphens: Hier fehlt höchstens der "Satz 1" als Hinweis. Ansonsten ist die Angabe völlig korrekt.
In §16.5 wird nicht die Stufe vorweg gewährt, sondern das Entgelt in höhe einer höheren Stufe.
Man verbleibt in seiner alten Stufe, darin sehe ich einen Unterschied.
Und je nach Ausgestaltung der Vorweggewährung, kann es statisch sein (dann bekommt man bis zum erreichen dieser Stufe immer das gleiche Entgelt), oder man erhält beim einem Stufenanstieg mehr Entgelt.
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Das kommt darauf an wie die Zulage gewährt wurde.
Z.B.:
Der MA erhält das Entgelt der nächsthöheren Stufe.
oder
Der MA erhält eine Zulage in Höher der Differenz zwischen seiner Stufe und dem Entgelt der Stufe X .
Laut SV hat die Person eine Stufe vorweggewährt bekommen.
Dannder Titel Müll und nicht Teil der SV: Stufenvorweggewährung gemäß TV-L §16 Abs. 5
und der Paragraph Falsch!
Mir erschließt sich nicht, wie man den recht simplen Sachverhalt so missinterpretieren kann. Und bzgl. des Paragraphens: Hier fehlt höchstens der "Satz 1" als Hinweis. Ansonsten ist die Angabe völlig korrekt.
In §16.5 wird nicht die Stufe vorweg gewährt, sondern das Entgelt in höhe einer höheren Stufe.
Man verbleibt in seiner alten Stufe, darin sehe ich einen Unterschied.
Und je nach Ausgestaltung der Vorweggewährung, kann es statisch sein (dann bekommt man bis zum erreichen dieser Stufe immer das gleiche Entgelt), oder man erhält beim einem Stufenanstieg mehr Entgelt.
Da hast du natürlich nicht Unrecht. :-)
Bei mir z.B. wird meine Vorweggewährung auch bei Höhergruppierungen beibehalten. Dadurch wird zum Beispiel der übliche Zeitverlust der Stufensteigerung bei einer HG etwas abgemildert. "Problem" ist, dass man monetär ziemlich gebunden ;)
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Dann sind wir gespannt, was im nächsten Jahr passiert. Es scheint ja alles möglich zu sein ;D
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Da hast du natürlich nicht Unrecht. :-)
Bei mir z.B. wird meine Vorweggewährung auch bei Höhergruppierungen beibehalten. Dadurch wird zum Beispiel der übliche Zeitverlust der Stufensteigerung bei einer HG etwas abgemildert. "Problem" ist, dass man monetär ziemlich gebunden ;)
Man erhält ja sogar schneller das höhere Entgelt, als wenn man eine Stufenvorweggewährung erhalten hätte.
Doof ist nur, dass man bis zum erreichen der Stufe 6 warten muss, bis man eine Zulage (in höhe von 20% der Stufe 2) zu dieser bekommen kann. ::)